Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
55
13a
VerhandlungDrucksache:
1107/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 05.02.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Schröder (TiefbA), Herr Reichle (SSB)
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Brandschutzertüchtigung der unterirdischen Haltestellen der Stadtbahn Stuttgart
- Sachstandsbericht -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 29.01.2019, öffentlich, Nr. 34

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Technischen Referats vom 10.01.2019, GRDrs 1107/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) begrüßt zunächst die schlanke und adäquate Umsetzung mit Rauchschutzverglasung und -vorhängen. Der Wegfall der Rolltreppe am Schlossplatz zugunsten breiterer Treppen sei jedoch in puncto Barrierefreiheit ein Rückschritt. Aufgrund punktueller Ereignisse und starker Nachfrage an dieser Haltestelle sehe er die Rauchschutzverglasung auf der Bahnsteigebene kritisch. Die dadurch geschaffenen Engstellen zögen ein Bedrängungsgefühl nach sich. Am Haltepunkt Neckartor verschmälerten die abgehängten Decken den Luftraum; dies wirke ebenfalls einengend auf die Fahrgäste. Beim Haltepunkt Rathaus sei eine mechanische Entrauchung angedacht. Hier möchte er wissen, ob durch die Öffnungen an der Oberfläche mit Baumverlust zu rechnen ist. Abschließend schlägt er vor, die Haltepunkte gleichzeitig zu verschönern (helle, langlebige Oberflächen, Trinkstellen).

Herr Schröder (TiefbA) betont, dass für mobilitätseingeschränkte Personen der Aufzug vorgesehen sei. Fahrtreppen dürften bei Einschränkungen gar nicht genutzt werden. Man wolle die Gehtreppe verbreitern, da eine Fahrtreppe für die Fluchtwegbreite nicht angesetzt werden dürfe. Brandschutztechnische Bewertungen gingen stets von maximalen Auslastungen der Haltestellen und Züge aus. In diesen Situationen sei es wichtig, dass die Fluchtwege funktionierten. Die Schwierigkeit der Haltestelle Schlossplatz sei es, dass die Verteilerebene ohne Brandschutzmaßnahmen nach 6 Minuten verrauchen würde (Bahnsteig nach 8 Minuten). Die geplante Verglasung diene dem Rückhalt der Rauchgase; er habe nicht den Eindruck, dass durch die transparente Verglasung ein Gefühl der Enge entstünde. Die Bahnsteige würden dadurch nicht verschmälert. Am Schlossplatz vermeide eine Verglasung zusätzliche Maßnahmen. Abgehängte Decken am Neckartor seien bereits im Bestand. Hier seien nun Kanäle eingebaut worden, die mit einer Gitterrostdecke kaschiert würden. Der Baumbestand an der Haltestelle Rathaus hänge mit der verwendeten Technik zusammen. Hier habe man noch keine Entscheidung getroffen.

Wenn eine Haltestelle ertüchtigt werde, kämen selbstverständlich so weit wie möglich modernere Materialien zum Einsatz, so Herr Reichle (SSB). Die meisten Haltestellen seien von Architekten geplant, daher gelte das Urheberrechtsschutzgesetz. Aus diesem Grund seien meist nur kleine Veränderungen möglich. Bezüglich der Trinkstellen gebe er zu bedenken, dass aktuell zahlreiche Dusch- und Nassbereiche zurückgebaut würden. Es gebe hier gravierende Probleme mit der Trinkwasserschutzverordnung, da zu wenig Wasser verbraucht werde. Er befürchte, dass dies bei Trinkstellen ähnlich sein werde. Dann müssten auch diese wieder entfernt werden.


BM Thürnau sagt zu, die Fragen von StR Ozasek bezüglich Baumerhalt und Trinkstellen zu prüfen und stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

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