Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
434
10
Verhandlung
Drucksache:
652/2023
GZ:
Sitzungstermin:
24.10.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Frau Schneider (ASW)
Protokollführung:
Frau Zetzsche
fr
Betreff:
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Eiermann-Campus/Pascalstraße" in Stuttgart-Vaihingen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.07.2023, öffentlich Nr. 322
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 18.10.2023, GRDrs 652/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet "Eiermann-Campus/Pascalstraße" im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen wird die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) findet es bedauerlich, dass zur Maßnahme eines Vorkaufsrechts gegriffen werden muss und kritisiert, es sei zu viel Zeit ins Land gegangen. Durch zahlreiche Anträge mehrerer Fraktionen habe die Möglichkeit einer früheren politischen Reaktion bestanden. Nun könne man, auch aufgrund ungünstiger vergangener politischer Entscheidungen, zur IBA´27 nichts vorweisen bzw. habe keine Wohnungen gebaut. Die Schlaufe der Liegenschaft im Norden sei als Grenze zur Autobahn aus Lärmschutzgründen unabdingbar, um dahinter wohnen zu können. Sollte es zu einem Verkauf kommen müsse abgesichert werden, dass auch dieser Teil städtisches Eigentum werde.
Sie sei zufrieden über das Zustandekommen der heutigen Vorberatung, so StRin
Schanbacher
(SPD). Sie interessiert, ob das Flurstück zu einem angemessenen Marktpreis zu erstehen sei, wenn man das Instrument des Vorkaufsrechts nutze. Außerdem wünsche sie sich eine ausdifferenzierte Strategie, um das zweite große Flurstück in städtische Hand zu bekommen. Daraufhin erläutert BM
Pätzold
, die Adler/Consus Gruppe stehe unter Zugzwang, es gebe Anzeichen dafür, dass sie im kommenden Jahr verkaufen müsse. Aus Düsseldorf sei ihm bekannt, dass dort ebenfalls ein Vorkaufsrecht initiiert worden sei. Es handele sich dabei um ein gängiges Bundesinstrument aus dem Baugesetzbuch. Das Referat WFB führe im Moment Gespräche mit dem Investor der Adler/Consus Gruppe, es gebe aber noch eine gewisse Differenz zwischen beiden Vorstellungen.
StR
Kotz
(CDU) bittet um Präzisierung, wann bzw. auf wessen Initiative das Vorkaufsrecht greife. Er habe gehört, auch das Land wolle das Areal einer Verwendung zuführen. BM
Pätzold
hat diesbezüglich keine Informationen, man verfolge das Ziel, das Gebiet in städtische Hand zu bekommen und sei mit dem Land im Austausch.
StRin
Schiener
(90/GRÜNE) stimmt es zufrieden, dass die Verwaltung auf den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN reagiert habe. Nun sei maßgebend, wann der Bebauungsplan weiterbearbeitet werden könne. Dies geschehe, wenn final geklärt sei, wie es mit dem Gelände weitergehe, so BM
Pätzold
.
Frau
Schneider
(ASW) zeigt zur Veranschaulichung eine Präsentation
des Gebiets Eiermann-Campus/Pascalstraße in Stuttgart-Vaihingen, die die verschiedenen Eigentumsverhältnisse verdeutlicht (vgl. Folie 3). Das kleinere, blau schraffierte Flurstück könne mit dem Vorkaufsrecht belegt werden, da es in Bruchteilseigentum aufgeteilt sei. Nach § 25 BauGB könne ein besonderes Vorkaufsrecht an Flächen begründet werden, die nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt seien, was bei der Fläche im Norden der Fall sei. Sollte die Stadt das untere Flurstück erwerben, hätte der Besitzer des oberen Flurstücks keinen Zugang mehr zur Pascalstraße. Dieser Zugang werde gewährt werden müssen, was hinsichtlich der Verkehrswege auch machbar sei, schließt Frau Schneider.
StRin
Schanbacher
wünscht sich konkretere Ausführungen, ob das Vorkaufsrecht als Instrument per se einen Einfluss auf die Preisgestaltung habe. Eine Abstimmung zwischen Stadt und Land halte sie mit Blick auf den Investor für unbedingt notwendig.
Das Vorkaufsrecht für das südliche Gebiet voranzutreiben sei klug, so StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), da die Entwicklung der Liegenschaft nur zusammen mit dem nördlichen Grundstück sinnvoll sei. Wenn Flurstücke, die nach WEG aufgeteilt sind, auch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen beeinflussen würden, könne die Stadt Druck hinsichtlich der
Zeit und auf den entwicklungsungetriebenen Preis ausüben. Herr
Donn
(ASW) führt aus, eine solche Maßnahme könne unabhängig von Besitzverhältnissen vorangetrieben werden. Der Bodenwert pro Quadratmeter werde nach der aktuellen Planungssituation berechnet (vorhandene Altlasten, Denkmalschutz, etc.) und sei unabhängig davon, was dort in Zukunft entstehen könnte, da noch kein Baurecht geschaffen worden sei. Frau
Schneider
ergänzt, überzogene Preisvorstellungen könnten mithilfe des Vorkaufsrechts umgangen werden.
BM
Pätzold
führt aus, um eine Stadtentwicklungsmaßnahme ansetzen zu können, brauche man zunächst gescheiterte freihändige Verhandlungen. Ein erworbenes Vorkaufsrecht auf einem zentralen Grundstück erschwere es dem Investor, einen guten Preis für das nördliche Grundstück zu erringen. Ein potenzieller Käufer müsste dann im Anschluss mit der Stadt verhandeln, da die Stadt an der Entwicklung des nördlichen Areals beteiligt sein wolle. Das Vorkaufsrecht sei daher der nächste logische Schritt und bringe Bewegung in den Prozess.
StR
Rockenbauch
führt aus: "Wenn dieser Schritt hilft, den Druck bei den freihändigen Verhandlungen zu erhöhen, weil es dann unattraktiver wird, das Restgrundstück zu verkaufen, wäre es dann nicht denkbar, die Verhandlungen unsererseits als gescheitert zu erklären und mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu reagieren?" Er schlägt die Beauftragung einer vorbereitenden Untersuchung zur städtischen Entwicklungsmaßnahme durch den Gemeinderat vor. Auch wenn bis zum Satzungsbeschluss geklärt sein müsse, ob der Investor verkaufen wolle, oder ob die Verhandlung gescheitert sei, sollte die städtische Entwicklungsmaßnahme mit der vorbereitenden Untersuchung parallel eingeleitet und beschlossen werden, was er für das deutlich stärkere Instrument hinsichtlich des entwicklungsungetriebenen Preises halte. StRin
Schanbacher
unterstützt diese Vorgehensweise vehement. Herr
Donn
führt aus, die vorbereitenden Untersuchungen benötigten keinen großen Vorlauf, man habe bereits alle nötigen Planungen dazu getroffen, zudem halte er das Instrument des Vorkaufsrechts für sehr wirksam.
Eine kurze Aufstellung über Vor- und Nachteile, den zeitlichen Rahmen, benötigte Ressourcen in der Verwaltung etc., um den Sachverhalt abschließend bewerten zu können, stellt StR
Kotz
abschließend als Wunsch dar.
BM
Pätzold
attestiert dem Ausschuss eine große Einigkeit, um die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf den Weg zu bringen und sagt die gewünschte Aufstellung zu.
Der
Vorsitzende
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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