Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
118
15
Verhandlung
Drucksache:
49/2019
GZ:
T/StU
Sitzungstermin:
12.03.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
Herr Huber (TiefbA)
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - Neugestaltung der öffentlichen Räume im Areal Eichstraße
- Bau- und Vergabebeschluss
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.02.2019, GRDrs 49/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Neugestaltung des öffentlichen Raums im Areal Eichstraße, nach Plänen des Büro Glück Landschaftsarchitektur (ohne die Vorfläche vor Gebäude Nadler-straße 4 und Steinstraße 2), Hermannstraße 5A, 70178 Stuttgart, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.053.000 EUR brutto (einschließlich 164.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.889.000 EUR brutto (ohne Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt, THH 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung,
Projekt 7.613031, Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt.
bis Jahr 2016 30.700 EUR
Jahr 2017 83.000 EUR
Jahr 2018 64.000 EUR
Jahr 2019 1.500.000 EUR
Jahr 2020 1.211.300 EUR
Gesamt: 2.889.000 EUR
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 164.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beim Projekt 7.613031, Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - veranschlagt. Sie sind nicht zahlungswirksam.
4. Der Vergabe von Straßenbauarbeiten im Zuge der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen an die Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen mit einer Vergabesumme von 2.215.278,56 EUR (inkl. MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.
5. Die im Haushaltsjahr 2019 erforderliche Verpflichtungsermächtigung von 715.278,56 EUR für im Haushaltsjahr 2020 veranschlagte Mittel steht im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zur Verfügung.
6. Die zur Gesamtfinanzierung des Projekts fehlenden Mittel in Höhe von 232.000 EUR werden beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
StR
Dr. Schertlen
(SchUB) weist darauf hin, die Beratungsvorlage nicht erhalten zu haben.
StRin
Munk
(90/GRÜNE) kritisiert, dass die aktuelle Planung nicht dem Beschluss entspreche, wonach die Erschließung über die Torstraße und nicht mehr über die Eberhardstraße erfolgen solle. Bei Betrachtung des Planes ergebe sich der Eindruck, dass die Eichstraße "durchgeplant" sei. Es sei eine durchgängige Fläche zwischen der Zufahrt zur Tiefgarage und der Eberhardstraße vorgesehen gewesen. Diesem widerspreche der Ausschreibungsplan jedoch.
In die Planung seien viele Anregungen wie der Trinkbrunnen etc. aufgenommen worden, so StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS). Der Kritik von StRin Munk müsse er sich trotzdem anschließen. Die Straßenoberfläche sei nicht schlüssig. Man wolle den Bereich als Fußgängerzone ausweisen; der Straßenaufbau sei aber ein anderer. Ähnliches gelte für den Übergang zur Eberhardstraße.
Herr
Huber
(TiefbA) erläutert die Planung anhand der Präsentation. Das Gebiet setze sich aus zwei Zonen zusammen: einerseits der Fußgängerzone, die sich wie ein "U" um das neue Gebäude bis zur Eberhard "herumschlängele", andererseits der Anbindung der Tiefgarage über die Steinstraße. Für die Straßenbeläge bedeute dies Folgendes: Rund um das neue Gebäude sei die Stuttgarter Platte in beige vorgesehen (ähnlich wie im Dorotheenquartier). Um die Verkehre auf den Asphaltflächen abwickeln zu können, sei die Wahl auf einen Possehlbelag gefallen. Von der Steinstraße bis zur Tiefgaragenzufahrt ergebe sich so eine "richtige" Straße; mit einer 3 cm hohen Stufe beginne dann die Fußgängerzone bis zur Eberhardstraße. In diesem Bereich wolle man eine Fahrstraße abbilden, die von Fußgängern als solche nicht wahrgenommen werde, da es sich um eine geschlossene Fläche ohne Bordsteine handle. Diese wirke wie eine Fußgängerzone. Dadurch könnten bei einer zukünftigen Baustelle in der Steinstraße mit Anlieferung über die Nadlerstraße Schäden durch Fahrzeuge vermieden werden. Platten seien deutlich weniger robust. Abschließend betont er, dass es in der Eberhardstraße keine Bordsteine mehr geben werde.
Auf die deutlich höhere Belastbarkeit von Possehlbelag verweist auch BM
Thürnau
. Es gebe im Stadtgebiet viele Standorte mit Plattenbelag, die aufgrund zu hoher Belastung häufig repariert werden müssten. Dem wolle man hier vorbeugen und schlage bei absehbarer temporärer Nutzung durch Fahrzeuge den der Stuttgarter Platte farblich ähnlichen Possehlbelag vor.
StRin
Munk
erinnert an die Diskussion darüber, dass die nun vorliegende Planung so nicht gewünscht gewesen sei. Wenn die avisierte Baustelle abgewickelt sei, solle Plattenbelag verlegt werden. Es ergebe sich zwar keine räumliche Trennung der Beläge, aber eine optische, die die gewünschte Wirkung als Platz nicht erziele. Sie wünsche eine durchgängige Gestaltung mit der Stuttgarter Platte.
Die Argumentation von BM Thürnau kann StR
Ozasek
nachvollziehen. Die entscheidende Frage sei jedoch, ob temporäre Verkehre in nennenswerten Umfang auf dem Areal überhaupt erlaubt werden sollten. Für eine eventuelle Baustellenerschließung gebe es sicherlich Alternativen. Es sei konsequent, Baustellenbelieferungen über die Steinstraße abzuwickeln. Außerdem dürfe die Hauptradroute 1 in der Eberhardstraße nicht beeinträchtigt werden. Er bevorzuge eine durchgängige Gestaltung mit einem Material.
Für StR
Kotz
(CDU) handelt es sich um eine Abwägungsfrage. Dass Plattenbeläge schlecht befahrbar seien, zeigten viele Beispiele in der Stadt, wie etwa die Lautenschlagerstraße. Es stelle sich die Grundsatzfrage, ob es zwingend immer ein Plattenbelag sein müsse. Eine lebendige Stadt lebe auch durch Anlieferungsverkehr. Ein Belag in einem warmen Farbton habe nicht die Anmutung einer Autobahn. Mehrere Jahre mit einem abschließenden Belag zu warten bis alle Baustellen des Quartiers abgearbeitet seien, sei indiskutabel.
Der Possehlbelag stößt auf die Zustimmung von StR
Zeeb
(FW). Dies sei eine hervorragende Alternative zum bisherigen Asphalt. Er könne nicht nachvollziehen, warum eine Straße als solche nicht erkennbar sein solle.
Die Begründung des Possehlbelags mit Baustellenverkehr stößt auf die Kritik von StRin
Munk
. An einer der schönsten Stellen der Innenstadt werde eine ansprechende Lösung vergeben. Die Chance einer durchgängigen Gestaltung bis zum Hans-im-Glück-Brunnen dürfe nicht verpasst werden. Es müsse deutlich signalisiert werden, dass es sich hier um eine Fußgängerzone handle.
BM
Thürnau
betont, dass es nicht ausschließlich um Baustellenverkehr gehe. Es gebe ebenfalls Beanspruchungen durch Lieferverkehr oder dreiachsige Müllfahrzeuge. Er sage voraus, dass es an dieser Stelle ein dauerhaftes Problem mit dem Belag geben werde, wie es beispielsweise an der Querspange der Fall sei.
Die Intention der technischen Sichtweise kann StRin
Kletzin
(SPD) zwar nachvollziehen. Nichtsdestotrotz strebe sie eine "Platz"-Lösung rund um das Gebäude sowie eine Verbindung bis zum Hans-im-Glück-Brunnen an. Dies könne ein möglicher Kompromiss sein. Selbst wenn die farbliche Abstimmung gegeben sei, sorge ein Materialwechsel für eine Unterbrechung in der Gestaltung. StR
Zeeb
schlägt vor, diesen Vorschlag zu prüfen.
Über die Citylogistik müsse grundsätzlich neu nachgedacht werden, so StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS). Dies habe der Gemeinderat auch signalisiert. Wenn dieses Konzept stringent realisiert würde, gebe es deutlich weniger Probleme mit Lieferverkehren, und der Plattenbelag könne durchgängig verlegt werden.
StRin
Munk
kann die Argumentation der Verwaltung nicht nachvollziehen. In dem Areal könne Stadtgestaltung konsequent umgesetzt werden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM
Thürnau
fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich
zu
.
Weiter stellt BM
Thürnau
zur Abstimmung, im Bereich zwischen Tiefgaragenzufahrt und Eberhardstraße (in der Präsentation bezeichnet als "Asphalt mit Possehl - Fußgängerzone")
Stuttgarter Platte
, also keinen Possehl-Belag,
zu verwenden
.
Dem
stimmt
der Ausschuss für Umwelt und Technik mit 10 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich
zu
.
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