Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
635/2017
GZ:
Sitzungstermin: 10.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:Herr Peeß, Herr Wacker (beide Jobcenter)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Jobcenter Stuttgart Jahresbericht 2016

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 29.06.2017, GRDrs 635/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Herr Peeß erläutert analog der Mitteilungsvorlage und der Präsentation den Jahresbericht 2016 des Stuttgarter Jobcenters. Insbesondere trägt er dabei vor, das wirtschaftliche Umfeld und die Entwicklungen am Arbeitsmarkt hätten sich, wie schon in den Vorjahren 2014 und 2015, positiv auf die Arbeit des Jobcenters ausgewirkt. Damit liege die Landeshauptstadt im Landes- und Bundestrend. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei im Bund um 1,9 % gestiegen, in Baden-Württemberg um 2,2 %. Im Jahresdurchschnitt seien 6,16 Millionen Menschen im Land erwerbstätig gewesen, was eine Steigerung um 80.000 gegenüber dem Vorjahr ausmache. Der Anstieg der Beschäftigtenzahlen hätte sich insbesondere auch im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse gezeigt. Hier habe eine Zunahme in Höhe von 107.000 Beschäftigten, beziehungsweise ein Plus von 2,4 % verzeichnet werden können. Einen Zuwachs in Höhe von 8.400 (ca. 0,7 %) habe es im Bereich der Minijobs gegeben. Die Arbeitslosenquote sei gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte leicht zurückgegangen - auf jetzt 3,6 %.

Auch in der Stadt Stuttgart habe die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse um 7.173 Stellen zugenommen. Damit seien in der Stadt nun insgesamt 402.700 Personen beschäftigt (davon rund 217.000 Männer und 185.000 Frauen). Die stärkste Zunahme an Beschäftigungsverhältnissen habe es, betrachtet nach Branchen, in den Bereichen Information und Kommunikation gegeben. Am ungünstigsten sei die Entwicklung in den Bereichen Sonstige Dienstleistungen und Beschäftigung in privaten Haushalten. Die Arbeitslosenquote sei 2016 in Stuttgart etwas deutlicher als im Land und im Bund gesunken - nämlich auf 4,9 %. Im Vorjahr habe die Arbeitslosenquote noch 5,3 % betragen. Im SGB II-Bereich und damit der Zuständigkeit des Jobcenters sei die Arbeitslosenquote auf 3,4 % gesunken (Vorjahr: 3,8 %).

Das Jobcenter betreue von den rund 16.000 Arbeitslosen in Stuttgart 1.200 Personen. Bei der Entwicklung der wichtigsten Personengruppen im SGB II, nämlich den Arbeitslosen, den Arbeitssuchenden, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Bedarfsgemeinschaften, müsse man für das Jahr 2016 differenzieren. Ohne die Zuwanderungswelle von Flüchtlingen hätte im sogenannten Altbestand eine positive Entwicklung verzeichnet werden können. Diese positive Tendenz werde aber durch den Zuzug der Flüchtlinge und den Übergang dieser in den Rechtskreis des SGB II überlagert. Verdeutlichend erklärt Herr Peeß, dass die Flüchtlinge mit der Anerkennung des Asylantrags in die Zuständigkeit des Jobcenters wechseln. Hinzu komme die Gruppe von Personen, die länger als 18 Monate geduldet würden.

Zum Jahresende seien im Jobcenter Stuttgart 30.652 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut worden. Wenn die Zahl der neu zu betreuenden Flüchtlinge nicht berücksichtigt würde, müssten zum Jahreswechsel 27.611 Personen dem Altbestand zugerechnet werden.

Ein ähnliches Bild zeige sich bei der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Zum Ende des Jahres 2016 habe es in Stuttgart 22.913 Bedarfsgemeinschaften gegeben, die vom Jobcenter Leistungen bezogen hätten.

Herr Peeß weist darauf hin, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in den vergangenen Jahren seit der Gründung des Jobcenters vor zwölf Jahren leider auf einem konstant hohen Niveau bewege. Dies sei nicht nur ein Stuttgarter Problem, sondern dies könne bundesweit beobachtet werden. Allerdings seien es nicht immer dieselben Menschen, die mit der Gesamtzahl an Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen würden. Es könne eine zum Teil erhebliche Fluktuation beobachtet werden, die durch die monatlichen Zu- und Abgänge gekennzeichnet sei. Im Durchschnitt gäbe es jeden Monat 1.300 bis 1.400 Zugänge in das SGB II und in etwa die gleiche Anzahl an Abgängen. Das bedeute auch, dass sich die Mitarbeiter des Jobcenters jeden Monat mit neuem Klientel - Familien, Bedarfsgemeinschaften oder auch Einzelpersonen - befassen müssten. Sie würden die jeweilige Situation der neuen Klienten erfassen, die Ansprüche berechnen, um Leistungen zu gewähren sowie Integrationspläne zur Verbesserung der Chancen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufstellen.

Bei den passiven Leistungen liege man im Bereich der erwarteten Kennzahlen, die im Jahresbericht ausgewiesen seien. In 2016 habe man hier 142 Mio. € an Bundesleitungen für die sogenannten Regelsätze (Leistungen zur Existenzsicherung) aufgewendet. 8 Mio. € seien für Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe verwendet worden. Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen gäbe es 2016 zum ersten Mal in allen Bereichen eine erfreuliche Entwicklung. Dazu gehörten die Mittagsverpflegung, die Schülerbeförderung, Unterstützung beim Schulbedarf, die Klassen- und Lernförderungen sowie die Förderung sonstiger kultureller Teilhabe zum Beispiel durch Beiträge für Vereine sowie die Übernahme der Kosten für Schulausflüge. Insgesamt betrugen in 2016 die Kosten für diese Leistungen 8 Mio. € und damit 200.000 € mehr als im Vorjahr.

Die passiven Leistungen der Kommune, sprich die Kosten für die Unterkunft und die Heizung, hätten erwartungsgemäß 128 Mio. € betragen.

Das Jobcenter würde zusätzlich zu den Bundesleistungen aus dem Eingliederungsbudget auch kommunale Eingliederungsleistungen gewähren, so Herr Peeß weiter. Das seien überwiegend Leistungen zur Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung von Maßnahmen, die aus dem Eingliederungsbudget finanziert worden seien, oder zur Finanzierung von sozialpädagogischen Betreuungen im Rahmen von Bundesprogrammen. Bei Letzterem gebe es eine abnehmende Entwicklung, da die sozialpädagogische Betreuung von Arbeitsgelegenheiten insbesondere in 2016 wieder durch Bundesmittel aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden konnte. In der Vergangenheit habe der Bund die Übernahme dieser Betreuungskosten nicht gestattet, was durch die Kommune kompensiert werden musste.

Das Gesamtbudget des Jobcenters weiche geringfügig vom Planansatz für das Jahr 2016 ab. Dies sei ein jährlich wiederkehrender Effekt. Der Bund teile den Jobcentern im Vorfeld Planansätze mit, die aber unterjährig in der Regel korrigiert werden müssten, unter anderem, weil Haushaltsreste nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Jobcenter verteilt würden. Im Stuttgarter Jobcenter habe dies zu einem um 2 Mio. € höheren Eingliederungsbudget geführt. Dazu kämen weitere Zuweisungen des Bundes in Höhe von 500.000 € für den sogenannten flüchtlingsindizierten Mehraufwand.

Vom Gesamtbudget (Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget) seien 96 % verbraucht worden. Die nicht vollständige Ausschöpfung liege zum einen daran, dass es schwer sei, zusätzliche Bundesmittel, die häufig erst Mitte des Jahres zugewiesen würden, noch in aktive Leistungen und Maßnahmen umzuwandeln. Diese müssten in der Regel ausgeschrieben werden und die Vergabeverfahren dauerten rund 3 Monate. Zum anderen habe es Ausgabenreste gegeben, da es trotz aller Anstrengungen nicht gelungen sei, alle für 2016 bewilligten Stellen zu besetzen. Insbesondere in der Flüchtlingsbetreuung führten die fehlenden personellen Kapazitäten zu großen Herausforderungen.

Im Bereich der aktiven Leistungen (Fördermaßnahmen) habe es keine wesentlichen Planabweichungen zu den im Geschäftsplan für 2016 vorgeschlagenen Maßnahmen gegeben.

Geringfügige Abweichungen könnten sich beispielsweise ergeben, wenn neu ausgeschriebene Maßnahmen in den Anfangsmonaten noch nicht voll belegt würden. Das Jobcenter müsse die Maßnahme aber trotzdem mit allen Plätzen budgetieren. Diese Situation habe es anfangs bei der assistierten Ausbildung gegeben. Mittlerweile sei die Maßnahme aber ausgelastet und solle auch in 2018 fortgeführt werden.

Förderschwerpunkt sei dabei die Förderung der beruflichen Weiterbildung gewesen. Hier sei der Ansatz gegenüber dem Vorjahr noch gesteigert worden. Angesichts der Diskrepanz zwischen den in Stuttgart ausgeschriebenen 6.000 Stellen für Fachkräfte auf der einen Seite und den vielen unqualifizierten Arbeitssuchenden im SGB II-Bereich auf der anderen Seite sei dies der Hebel für eine bessere Integration. Es gehe darum, zu erkennen, welche SGB II-Bezieher Qualifizierungspotenzial hätten, um diese Personen für qualifiziertere Arbeiten empfehlen zu können.

Beim Verwaltungsbudget sei das Stuttgarter Jobcenter ebenfalls im vorgegebenen Rahmen geblieben. Zum Ende des Jahres 2016 seien hier 490 Stellen besetzt gewesen. Die Angabe in der Präsentation mit 474 besetzten Stellen sei fehlerhaft, erklärt Herr Peeß weiter.

Im Zusammenhang mit den Themen Verwaltungsbudget und Stellenschaffungen müsste der im vergangenen Jahr begonnene Stellenaufbau in der Abteilung von
Herrn Wacker gesehen werden. Hier seien bis März 2017 circa 36 Stellen neu geschaffen worden.


Auch im Jahr 2016 lag ein Schwerpunkt der Arbeit auf der organisatorischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Arbeit des Jobcenters. Daraus resultierend habe man sich für die Schaffung der neuen Abteilung Migration und Teilhabe entschieden, die erfolgreich ihre Arbeit aufnahm und bereits vorzeigbare Erfolge aufweise. Ebenfalls habe man sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Qualitätsentwicklung im Jobcenter beschäftigt. Man sei zum Entschluss gekommen, dass sich die organisatorische Struktur über die Jahre gut eingespielt habe und man mittlerweile ein für die Zielgruppen passendes Maßnahmenangebot, insbesondere bei den Eingliederungsmaßnahmen, anbiete. Ziel war es auch zu untersuchen, welche Qualitätsverbesserungen in den einzelnen Prozessen im Jobcenter möglich seien. In einem ersten Zwischenschritt sei das Jobcenter nach der AZAV als Maßnahmenträger zertifiziert worden. In den nächsten zwei Monaten solle dann die Komplett-Zertifizierung des Stuttgarter Jobcenters nach der DIN ISO 2015 abgeschlossen werden. Damit werde die Einrichtung als eines der wenigen Jobcenter über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Im Rahmen der Vorbereitung der Qualifizierung seien alle Prozesse mit den Kollegen/Kolleginnen und Leitungskräften in den Zirkeln separat überprüft und durchdacht worden. Er gehe davon aus, so Herr Peeß, dass über den erfolgreichen Abschluss der Zertifizierung in einer der letzten Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses in diesem Jahr berichtet werden könne.

Herr Wacker (Jobcenter) erläutert zum neuen Instrument des Jobcenters, dem Sachgebiet Netzwerk ABC innerhalb der Abteilung Migration und Teilhabe. Dies sei eine AZAV-zertifizierte Eingliederungsmaßnahme, die in Eigenregie durchgeführt werde. Die Personalkosten für eigenes Personal für diese Maßnahme würden zu 100 % durch die vom Bund finanzierten Eingliederungsmittel und somit ohne städtische Beteiligungen gedeckt. Beim Netzwerk ABC gäbe es drei Bereiche. Zwei Mitarbeiter seien im Bereich der Gesundheitsförderung (AmigA) beschäftigt. Elf Personen sollen langfristig im Flüchtlingsbereich (AminA) beschäftigt werden, davon seien sieben bereits eingestellt. Den dritten Schwerpunkt bilde die individuelle Betreuung von Menschen vor medizinischen oder beruflichen Reha-Maßnahmen und die Betreuung von Schwerbehinderten. In allen drei Bereichen könne man sich, dank des Betreuungsverhältnisses von 1:50, sehr intensiv mit den Kunden und Kundinnen beschäftigen und für diese spezielle Angebote erschließen.

Im Weiteren spricht Herr Peeß die in 2016 stattgefundene 9. Rechtsfortschreibung (Rechtsvereinfachungsgesetz) an. Unter anderem sei durch die neue Verordnung insbesondere der Leistungsanspruch für Personen in betrieblicher Ausbildung vereinfacht worden. In der Vergangenheit seien Auszubildende, die Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz bezogen hätten, grundsätzlich vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen gewesen. Häufig sei der Fall gewesen, dass die Ausbildungsvergütung nicht zum Lebensunterhalt ausreichte, wenn jemand nicht mehr im Elternhaus wohnte. Diese Lücke könne seit der Rechtsfortschreibung nun durch die Gewährung von SGB II-Leistungen geschlossen werden. Als weitere relevante Änderung erwähnt er, dass jetzt die Möglichkeit besteht, innerhalb von fünf Jahren drei Jahre lang in AGH zuzuweisen. Zuvor sei dies auf zwei Jahre begrenzt gewesen. Ebenfalls gäbe es nun, wie bereits erwähnt, Möglichkeiten, die sozialpädagogische Begleitung aus dem Eingliederungsbudget bei Arbeitsgelegenheiten und der Förderung von Arbeitsverhältnissen zu verbessern. Zudem könne das Jobcenter jetzt bei SGB II-Leistungsberechtigten, die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen würden und im günstigsten Fall einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgingen, diese Beschäftigung mit einer finanzierten Nachbetreuung absichern. Dies sei positiv, da viele dieser Personen erfahrungsgemäß nach wenigen Monaten ihre Beschäftigung wieder aufgegeben oder verloren hätten. Das Jobcenter habe durch die Neuerung die Möglichkeit, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach einer langen Abstinenz zu begleiten. Somit gäbe es durch die neue Rechtsfortschreibung organisatorische Verbesserungen im Bereich des SGB II. Gleichzeitig müsse berücksichtigt werden, dass die neuen Verordnungen und Vorschriften dem Personal des Jobcenters vermittelt werden müssten, was natürlich nicht ohne Aufwand gehe.

Die Entwicklung bei den Integrationen, die man als Kernkennzahl im SGB II-Bereich betrachten könne, entspreche den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insgesamt konnten im Jahr 2016 7.244 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden, was eine geringfügige Verbesserung gegenüber dem Vorjahr mit 7.197 Integrationen sei. Die Integrationsquote sei dagegen leicht gesunken, da die Integrationszahl immer in ein Verhältnis zur Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten im Jobcenter gesetzt werde. Durch den Übergang von Flüchtlingen, bei denen die Integrationsquote leider noch nicht bei den üblichen 25 % liege, sei die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten höher als im Vorjahr. Die Integrationsquote bei den Flüchtlingen habe im vergangen Jahr circa 14 % betragen, was ein durchaus optimistischer Wert sei.

Das Stuttgarter Jobcenter stehe mit dem Land in einem Zielvereinbarungsprozess, meint Herr Peeß weiter und geht analog der Präsentation auf die in 2016 erreichten Ziele ein. Die Zielvorgaben seien aus seiner Sicht durchaus realistisch gewesen. Zum einen sollte die Summe der Aufwendungen, also den Kosten für den Lebensunterhalt, verändert werden. Hier sei eine Zunahme der Gesamtkosten um 6,6 % verzeichnet worden. Der Wert sei erwartbar gewesen und resultiere aus der Zunahme der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsberechtigten sowie der jährlichen Erhöhung der Regelsätze um 2,1 %. Der Zielwert der Integrationsquote für das Jahr 2016 sei 23,47 % gewesen, 24,37 % habe man im Stuttgarter Jobcenter erreicht. Dagegen konnte die Vorgabe bei Langzeitbeziehenden, bei der Differenz der Integrationsquote der Alleinerziehenden und bei der Integrationsquote von schwerbehinderten Menschen nicht erreicht werden. Allerdings blieben diese Zielabweichungen in einem vertretbaren Rahmen, der auch durch die organisatorischen Weiterentwicklungen erklärbar sei.

Zusammenfassend meint der Vortragende, es gäbe im Jobcenter weiterhin vergleichbare Entwicklungen wie in den guten Jahren 2014 und 2015. Ähnliche Werte könnten auch in den Folgejahren erwartet werden. Zu deutlichen Verbesserungen könne es nur kommen, falls es spürbare neue Impulse in der Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Bundes gebe.

Die statistischen Ergebnisse des Jobcenters seien aber auch immer von den zur Verfügung stehenden (personellen) Ressourcen der Einrichtung abhängig. Insbesondere im Bereich der Leistungsgewährung seien die Kollegen in den vergangenen Jahren sehr stark belastet worden. Dies führe auch dazu, dass häufig die persönlichen Ansprechpartner der Klienten intensiv in der Leistungsgewährung mitarbeiten müssten, um den Kollegen zu helfen. Es gäbe beispielsweise einzelne Leitungskräfte im Jobcenter, die bis zu 100 Fälle aus der Leistungsgewährung übernehmen mussten. Somit müssten sich die Leitungskräfte auch intensiver auf das Vermittlungsgeschäft konzentrieren.

BM Wölfle bedankt sich für die Ausführungen. Er ergänzt, dass die Mitarbeiter des Jobcenters häufig in "bescheidenen" räumlichen Verhältnissen ihrer Arbeit nachgehen müssten. Trotzdem herrsche unter den Mitarbeitern ein gutes und motiviertes Klima und sie würden strukturbedingt Überdurchschnittliches leisten. Denn die Betreuungsrelation, die in Stuttgart zugrunde gelegt werde, sei deutlich höher, als in vergleichbaren Städten. Vor diesem Hintergrund sei der stark dezentrale Ansatz im Stuttgarter Jobcenter erfreulich. Die hohe Arbeitsbelastung im Jobcenter habe auch Auswirkungen auf die Gewinnung von neuen Mitarbeitern.

Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Änderung der Zuständigkeit für das Jobcenter auch eine Änderung des Verfahrens nach sich ziehe. Bisher habe man die Stellenplanberatungen für das Jobcenter zusammen mit der Beratung des Geschäftsplans durchgeführt. Seit diesem Jahr finde dies aber im Rahmen der normalen Stellenplanberatungen statt. Sachlich hätten sich durch die neue Zuständigkeit aber keine Änderungen ergeben.

Einen besonderen Dank an die Mitarbeiter des Stuttgarter Jobcenters für ihren motivierten und erfolgreichen Einsatz richtet StR Fuhrmann (CDU). Sie müssten sich immer wieder nicht nur auf sich ändernde Gesetzesvorschriften, sondern teilweise auch auf nicht einfache Kundschaft einstellen. Die Arbeit des Jobcenters und der Arbeitshilfeträger würdigen im weiteren Verlauf der Diskussion auch StRin Münch (90/GRÜNE)), StR Lutz (SPD) und StRin Yüksel (FDP). Herr Peeß bedankt sich seinerseits für die positiven Worte und verspricht, das Lob an die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters zu übermitteln.

Die Entwicklung des Stuttgarter Jobcenters im Jahr 2016 sei positiv, stellt
StR
Fuhrmann fest. Die Arbeitslosenquote im SGB III-Bereich liege stabil bei 1,5 %, während sie im SGB II-Bereich von 3,8 auf 3,4 % gesenkt werden konnte. Signifikante Erfolge seien zudem auch im Bereich der Langzeitarbeitslosen bei älteren Arbeitslosen erzielt worden. Dennoch konnte die Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten aus genannten Gründen nicht gesenkt werden.

StRin Münch bezeichnet das Jobcenter als "Riesen-Integrationsmaschine", die jährlich über 7.000 Menschen in den Arbeitsmarkt integriere. Beim Lesen des Jahresberichts würde aber der Eindruck entstehen, diese Maschine müsse mit gedrosselter Leistung arbeiten. Sehr erfreulich sei, so die Stadträtin, dass im Rahmen der Integration von Frauen ungefähr die Hälfte aus dem Bestand der Langleistungsbezieher komme, während dieser Wert bei den Männern nur bei einem Drittel liege. Das wiederum zeige den Erfolg der Maßnahmen, in denen viele dieser Frauen vorher gewesen seien (S. 7 des Jahresberichts). Weiterhin sei positiv, inwieweit das Jobcenter die derzeit sehr gute Konjunktur ausnutze. Dies werde daran deutlich, dass der Rückgang der Arbeitslosen auf 3,4 % im SGB II-Bereich größer sei als der im Bereich der Agentur für Arbeit im SGB III. Den größten Beschäftigungszuwachs verzeichne man erfreulicherweise in der Gruppe über 55 Jahren (3372 Integrationen). Das zeige, dass der Arbeitsmarkt mittlerweile auch viele Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer biete und Beschäftigung dieser Gruppen nachgefragt werde. Es finde somit ein allgemeines Umdenken auf dem Arbeitsmarkt statt. Dies könne durch das Jobcenter genutzt werden.

Gegenüber Stadträtin Münch erklärt Herr Peeß, dass beim Jobcenter auch im Hinblick auf die aktuelle Qualitätsanalyse alles versucht werde, um den Kunden/Kundinnen den bestmöglichen Service zu bieten. Ihre Wortmeldung nehme er als Ermunterung auf, künftig noch engagierter und innovativer zu sein.

Er wünsche sich, dass der Jahresbericht des Jobcenters zur besseren Leserlichkeit künftig in Farbe ausdruckt werde, merkt StR Lutz an.

Bezugnehmend auf die Entwicklung der Jahressummen der Integrationen (S. 19 des Jahresberichts) merkt StR Fuhrmann an, dass es immer im September eine Spitze gäbe. Er fragt, ob dies mit dem jährlichen Beginn der Ausbildung oder etwas Anderem zusammenhinge.

Im Weiteren möchte er wissen, warum im Jahr 2016 nur 91,26 % der Budgetmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ausgeschöpft wurden, während der Wert 2014 noch bei 99,27 % und 2013 bei 98,22 % lag (S. 32 des Jahresberichts).

Herr Peeß meint hierzu, die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit seien zwar geringer wie in den Vorjahren gewesen, insgesamt habe man die Ausgaben aus dem Eingliederungstitel (EGT) aber von 17,7 auf 20,8 Mio. erhöht. Die Gesamtausschöpfung des Budgets lag bei 94 %. Die geringere Auslastung im EGT komme zustande, weil Mittel aus dem Verwaltungsbudget zurück in das EGT geflossen seien, da im Jobcenter nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Das Geld werde in solchen Fällen automatisch wieder dem EGT zugeschrieben. Außerdem seien im vergangenen Jahr zusätzlich rund 2,1 Mio. € an Bundesmitteln zugewiesen worden, die so nicht eingeplant waren. Es sei dann häufig schwierig, solche nicht kalkulierten Mittel im gleichen Geschäftsjahr noch rechtmäßig zu verausgaben.

Zudem kommt StR Fuhrmann auf die vielen Querschnittsaufgaben des Jobcenters zum Beispiel im Bereich der Gleichstellung, der Schuldnerberatung, bei der Kinderbetreuung oder in der Sozialpsychiatrie zu sprechen. Diese Bandbreite unterstreiche ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Einrichtung. Aufgrund dessen, dass immer mehr Flüchtlinge in den SGB II-Bereich kämen, müsse man davon ausgehen, dass künftig auch die Aufgaben des Medizinisch-Psychologischen Dienstes (MPD) zunehmen würden.

Dessen sei man sich im Jobcenter bewusst, erklärt Herr Peeß. In Budgetgesprächen habe man sich deshalb bereits für Stellenneuschaffungen beim MPD eingesetzt. Diese Stellen seien derzeit aber nicht priorisiert worden. Langfristig müsste der MPD jedoch personell besser ausgestattet werden.

Ergänzend führt BM Wölfle an, es handle sich hier um das klassische Prozedere. Das Jobcenter habe die Stellen für den MPD im Rahmen der Stellenplanberatungen beantragt. Da über diese Stellen nun im normalen Stellenplanverfahren entschieden werde, seien die Beantragungen in der Sammelliste zu finden, in der alle Stellenbeantragungen der Referate aufgeschlüsselt seien.

StR Lutz zeigt sich verwundert, dass das Jobcenter bei der Höhe der kommunalen Aufwendungen rund 6,7 Mio. € unter dem Planansatz liege. Er stellt die Frage, ob das Budget bei der Anzahl der Langzeitarbeitslosen nicht doch für Maßnahmen ausgeschöpft werden sollte.

Eine Rückfrage zur Arbeitslosenquote hat Stadtrat Dr. Fiechtner (AfD). Er möchte wissen, wie hoch die Quote wäre, wenn man sie um gewisse Faktoren wie 1-Euro-Jobber oder bestimmte Altersgruppen bereinigen würde.

Auf die Tabelle zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Stuttgart (S. 11 des Jahresberichts) geht StRin Yüksel (FDP) ein. Sie erkundigt sich, wie viele Frauen in Vollzeit und wie viele Teilzeit arbeiten und wie die Aufteilung bei den Männern ist.

Herr Peeß sagt eine Differenzierung für den nächsten Jahresbericht zu.

Im weiteren Verlauf der Aussprache wird die allgemeine Integrationsquote des Jobcenters thematisiert. Die Integrationsquoten in den Arbeitsmarkt seien in anderen vergleichbaren Städten wie München mit 29 % oder Nürnberg mit 27 % wesentlich besser wie in Stuttgart (knapp 25 %), merkt StR Fuhrmann, auf ein Schaubild (S. 24 des Jahresberichts) eingehend, an. Er fragt, ob dies an der angesprochenen schwierigen personellen Situation des Stuttgarter Jobcenters liege oder es andere Gründe hierfür gäbe. Dieser Frage schließt sich auch StRin Münch an.

Die höhere Integrationsquote in München sei unter anderem dadurch erklärbar, antwortet Herr Peeß, dass es in der bayerischen Landeshauptstadt eine höhere Anzahl an kurzfristigen Integrationen gäbe. Schließlich würde jede einzelne Integration unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer die Integrationsquote positiv beeinflussen. Dadurch könnten vor allem Touristikstädte zu Saisonzeiten dank kurzfristiger Vermittlungen in die Gastronomie oder Hotellerie ihre Integrationsquote verbessern. Unabhängig davon, habe das Stuttgarter Jobcenter den Anspruch, die Integrationsquote zu verbessern, um langfristig an die Werte von Nürnberg oder Karlsruhe heranzukommen.

Integration von Langzeitarbeitslosen
Auf die Maßnahmen und Strategien des Jobcenters zur Eingliederung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht StR Lutz ein. Zu diesem Thema habe es im vergangenen Jahr eine umfassende Klausur der Gemeinderäte gegeben und es bestehe der Wunsch, möglichst viele Maßnahmen anzubieten, um vor allem langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehern so wieder eine Perspektive bieten zu können.

Der Stadtrat nennt insbesondere die Maßnahmen nach §16e SGB II, die es ermöglichten, auch für Alleinerziehende individuelle Lösungen anzubieten. Vor diesem Hintergrund wundere er sich, dass der finanzielle Rahmen für diese Maßnahmen (10 % des Eingliederungsbudgets könnten hier verwendet werden) nicht ausgeschöpft werde. Dies sei bedauerlich, vor allem auch, weil der "Stuttgarter Weg" sich dadurch auszeichne, dass möglichst individuell auf die Klienten eingegangen werde.

Dagegen sei es erfreulich, dass der Passiv-Aktiv-Transfer vom Jobcenter mittlerweile erfolgreich betrieben werde. Dies sei ein wichtiges Instrument und müsse in Zukunft noch ausgebaut werden, so StR Lutz.

Kritisch äußert er sich zur Entwicklung des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Hier sollte Langzeitarbeitslosen, die größere Problemen hätten, sich wieder in den normalen Arbeitsmarkt zu integrieren, geholfen werden. Von den 216 angebotenen Plätzen seien aber nur 77 belegt worden. Der Stadtrat möchte wissen, woran dies gelegen habe und ob die Quote in anderen Städten besser sei.

StR Lutz regt an, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss künftig regelmäßig über die Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen informiert werden solle, um unter Umständen nachsteuern zu können, wenn Maßnahmen nicht richtig funktionierten.

Von StRin Münch wird das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter angesprochen. Hier seien 208 Plätze angeboten worden, wobei 752 Kunden des Jobcenters die formellen Förderkriterien erfüllt hätten. Schließlich habe man nur 95 Personen vermitteln können. Sie fragt, ob man dieses Programm nicht hätte intensiver ausschöpfen können, vor dem Hintergrund, dass viele Betriebe interessiert gewesen seien.

Hierzu erläutert Herr Peeß, das Jobcenter habe auf der Grundlage einer Bestandsanalyse der möglichen Bewerberinnen und Bewerber sowie den Rückmeldungen der Sozialunternehmen und Betriebe beim Bund die finanziellen Mittel für 208 Plätze beantragt. Diese Platzzahl konnte am Ende nicht erreicht werden. Zum einen hätten die Betriebe ihre prognostizierten Bedarfszahlen gesenkt. Zum anderen sei die Aufnahme in das Programm an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft. So müsse nachgewiesen werden, dass die Arbeitslosen über eine sehr lange Zeitspanne beschäftigungslos seien und standardisierte Integrationsmaßnahmen in diesen Fällen nicht erfolgreich gewesen sind. Aber selbst wenn die Förderkriterien erfüllt würden, sei dies keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung. Nicht selten würden die Betriebe kein Interesse an einer Beschäftigung der vorgeschlagenen Personen zeigen. Dies gelte für alle Bundesprogramme.

Trotz leichter Fortschritte gäbe es bei der Anzahl der Langzeitarbeitslosen leider keine spürbaren Veränderungen, sagt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS). Viele würden nach einer erfolgreichen Vermittlung nach kurzer Zeit wieder zum Fall für das Jobcenter. Der Stadtrat wirft deshalb die Frage auf, ob man mit den derzeit angewandten Instrumenten diese Situation langfristig überhaupt verändern könne, oder ob strukturelle Veränderungen des kommunalen Arbeitsmarktes notwendig wären.

Eine kurzfristige Vermittlung in Beschäftigung oder Ausbildung könne man noch nicht als Erfolg werten, sagt StR Dr. Fiechtner. Seiner Ansicht nach könne man von Erfolg sprechen, wenn der ehemalige Langzeitarbeitslose noch ein Jahr oder länger nach der Vermittlung der Beschäftigung nachgehe, oder wenn eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werde. Er fragt deshalb, ob es Zahlen und Quoten zu diesen langfristigen Erfolgen gäbe. In diesem Zusammenhang führt er an, dass es in Stuttgart auch private Arbeitsvermittlungsfirmen gäbe. Er möchte wissen, ob Informationen über deren Personalausstattung und Erfolgsquoten vorliegen würden. Außerdem fragt der Stadtrat, ob diese privaten Anbieter auch Zertifizierungen, ähnlich dem Jobcenter, vorweisen müssten und welche Kriterien für die Zertifizierungen dabei festgelegt seien.

Gegenüber StR Dr. Fiechtner erläutert Herr Peeß, dass man bei Langzeitarbeitslosen ab einem Zeitraum von sechs Monaten von erfolgreichen langfristigen Integrationen sprechen könne. Bei dieser sogenannten Nachhaltigkeitsquote würde das Stuttgarter Jobcenter im Vergleich mit anderen Städten gut dastehen. In Stuttgart werde konsequent versucht, Personen, die erfolgreich in eine Beschäftigung vermittelt werden konnten, durch eine Nachbetreuung weiter zu unterstützen. So solle eine schnelle Beschäftigungsaufgabe verhindert werden.

Zur Frage der privaten Arbeitsvermittlungen führt Herr Peeß aus, dass dieses Instrument noch bis vor zwei Jahren existierte, dann aber immer weiter an Bedeutung verlor und heute im sogenannten allgemeinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aufgegangen sei. Das heißt, Firmen hätten die Möglichkeit sich als Vermittler zertifizieren zu lassen und könnten bei erfolgreichen Vermittlungen mit dem Jobcenter einen hierfür festgelegten Satz abrechnen.

StR Dr. Fiechtner spricht sich erneut dafür aus, die Erfolgsbilanz des Jobcenters mit der von privaten Arbeitsvermittlungen zu vergleichen. Diese Effizienzprüfung sei im Hinblick auf die Diskussion um die Personalausstattung des Jobcenters von großer Bedeutung.

Integration von Frauen und Thema Kinderbetreuung
Im weiteren Verlauf der Diskussion spricht StRin Münch die zunehmend größer werdende Kluft zwischen der Integrationsquote von Männern und Frauen an, die sich mittlerweile nicht nur im Bereich der Alleinerziehenden zeigen würde. Im vergangenen Jahr habe man 2.875 Frauen (die Hälfte davon seien langzeitarbeitslos gewesen) wieder in den Arbeitsmarkt integrieren können, bei den Männern lag die Zahl bei 4.369.

Ebenfalls hätten in 2016 mehr Männer (1.800) als Frauen (1.400) an Maßnahmen des Jobcenters teilgenommen. Das zeige sich deutlich bei den im Bericht besonders hervorgehobenen Maßnahmen. So hätten bei den wichtigen Aktivierungsmaßnahmen (Budget von 1,7 Mio. €) im Vergleich zu 3.000 Männern nur 2.100 Frauen teilgenommen; im Bereich Instrumente beruflicher Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Qualifizierung (Budget von 2,8 Mio. €) hätten sich 219 Frauen und 384 Männer beteiligt. Eingliederungszuschüsse hätten 71 Frauen und 174 Männer bekommen. Dabei gäbe es ungefähr gleich viele Männer wie Frauen unter den Leistungsbeziehern. StRin Münch äußert die Sorge, dass die Kluft zwischen der Integrationsquote der beiden Geschlechter sich weiter vergrößern könnte. Ihrer Meinung nach bleibe das Jobcenter im Bereich Förderung und Integration von Frauen unter seinen Möglichkeiten.

Die Vermittlung von Frauen gerade in Vollzeitarbeit würde häufig an unzureichenden Angeboten im Bereich der Kinderbetreuung scheitern. Diese könne vor allem zu Randzeiten, also morgens, abends und am Wochenende, nicht garantiert werden, da das Jugendamt nur Kosten für Regelangebote übernehmen würde. Die Stadträtin spricht den Verwaltungsvorschlag auf Kostenübernahme von Kinderbetreuungsangeboten während Randzeiten an und möchte wissen, wie viel dies finanziell ausmachen würde. Durch das Programm "Kita +" sollten gerade in Randzeiten Betreuungslücken geschlossen werden. StRin Münch fragt, ob dieses Angebot bereits existiere, wie viele Kinder so betreut werden könnten, und wie der zusätzliche Bedarf an Erziehern gedeckt werden solle.

Darauf eingehend, erkundigt sich StR Rockenbauch, wie groß der Zusammenhang zwischen fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und der geringeren Vermittlungsquote von Frauen wirklich sei.

Bei den Frauen gäbe es tatsächlich eine besondere Situation, erklärt Herr Peeß. Die Integrationsquote von Frauen würde in allen vergleichbaren Städten von der allgemeinen Integrationsquote abweichen. Dieser Zustand verdeutliche ein strukturelles Problem des bundesdeutschen Arbeitsmarktes. Die Differenz zwischen den beiden Integrationsquoten sei dabei in allen Städten in etwa gleich groß. Als einen wesentlichen Grund für die schwierige Vermittlung weiblicher Arbeitssuchender nennt der Sachverständige die Belastung von Frauen bei der Kindererziehung, speziell wenn die Frauen alleinerziehend seien. In der Zuständigkeit des Jobcenters gäbe es derzeit rund 4.000 alleinerziehende Frauen. Für diese sei die Vereinbarkeit von beruflicher Belastung und der Kindererziehung eine besondere Herausforderung. Dabei sei ein Großteil der Frauen durchaus in einem Umfang beschäftigt, der sich mit den Betreuungsleistungen vereinbaren lasse. Vor diesem Hintergrund sei es schwierig, bei Frauen Inte-grationsquoten ähnlich wie bei den Männern, die dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stünden, zu erreichen.

Ein klares Ziel des Jobcenters sei es, so Herr Peeß weiter, die Integrationsquote von Frauen künftig zu verbessern. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der beruflichen Frauenförderung arbeite man am Ausbau der bestehenden Förderangebote. Die Vorschläge sollen dem Gemeinderat mit dem nächsten Geschäftsplan vorgestellt werden.

Die Wichtigkeit einer guten und verlässlichen Kinderbetreuung wird auch von StR Lutz betont. Denn viele Wiedereinsteiger würden sich in hochflexiblen Arbeitsverhältnissen befinden und seien deshalb auch auf Flexibilität in Sachen Kinderbetreuung angewiesen.

Bei der Integrationsquote alleinerziehender Frauen würde die Stadt Stuttgart laut dem Jahresbericht im Vergleich mit anderen ähnlichen Städten an vorletzter Stelle liegen (Tabelle S. 24 des Jahresberichts), erklärt StRin Yüksel. Nur Pforzheim habe eine noch schlechtere Quote. In diesem Bereich seien Verbesserung dringend nötig, insbesondere bei alleinerziehenden Frauen mit Kindern unter 3 Jahren sowie bei den unter 25-jährigen alleinerziehenden Frauen. Auch wenn das Jobcenter alleinerziehende Frauen mit Kindern unter 3 Jahren nicht vermitteln müsste, sollten Angebote vorhanden sein, um Frauen, die arbeiten möchten, den Einstieg in eine Beschäftigung zu erleichtern und zu ermöglichen. Denn je länger Frauen dem Arbeitsmarkt fernblieben, desto schwerer sei der Wiedereinstieg. Damit erhöhe sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frauen später in einen Langzeitbezug rutschten, oder ihren Lebensunterhalt mit Minijobs oder durch SGB II-Leistungen bestreiten müssten. Dies gelte es zu vermeiden, weil in solchen Fällen die Gefahr einer späteren Altersarmut groß sei.

StR Dr. Fiechtner widerspricht den Ausführungen von StRin Yüksel. Es sei diskriminierend anzunehmen, dass fehlende Kinderbetreuung alleine Frauen daran hindern würde, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn es gäbe sicherlich viele Frauen, "die lieber ihrer natürlichen Regung, Mutter zu sein, nachgeben", als zu arbeiten. Er wundere sich, so Stadtrat Dr. Fiechtner, dass sich Frauen nicht entschiedener dafür einsetzten. Anstatt noch mehr Gelder in die Kitas zu stecken, solle man als familienfreundliche Stadt lieber diese Frauen oder auch Männer, die sich um die Kinder kümmern, finanziell unterstützen, damit sie ohne Not ihre Kinder großziehen können und nicht zu früh wieder arbeiten müssten.

Darauf antwortend meint der Vorsitzende, StRin Yüksel hätte sich auf die bestehenden Qualifizierungsnotwendigkeiten nach 3-jähriger Abstinenz vom Arbeitsmarkt bezogen. Weiter erklärt er, dass Frauen mit Kindern unter 3 Jahren vom Jobcenter natürlich passende Jobangebote erhalten würden. Sie würden aber nicht sanktioniert, wenn sie diese ablehnten. Damit könnten die Frauen selber entscheiden, was für sie in der jeweiligen Situation am besten sei. Dies sei seiner Ansicht nach eine Erleichterung. Unabhängig davon müsse die Zumutbarkeit einer Arbeit im Einzelfall immer in Betracht gezogen werden. Er könne es verstehen, wenn manche alleinerziehende Frauen insbesondere hochflexible Beschäftigungen ablehnten, die sich im Alltag als sehr belastend sowohl für die Eltern als auch für die Kinder erweisen würden.

Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Zum Thema Integrationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen führt StRin Münch an, trotz eines großen Angebots an Lehrstellen seien 25 % der Jugendlichen im Übergangssystem. Sie möchte wissen, wie auf diese große Zahl reagiert werden solle. Es müsse das Ziel sein, möglichst viele Jugendliche in Stuttgart und Umgebung in eine gute Ausbildung zu bringen.

Ebenfalls nicht einfach sei die Vermittlung von unter 25-jährigen Arbeitslosen, erklärt StR Rockenbauch. Er fragt, was getan werden könne, um auch bei dieser Altersgruppe künftig bessere Ergebnisse zu erzielen.

Bei der Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in den Arbeitsmarkt sieht auch StRin Yüksel Handlungsbedarf. Die Quote sei hier trotz hervorragender Konjunktur und nahezu vorherrschender Vollbeschäftigung nicht zufriedenstellend. Ähnliches gelte auch für die Integration von alleinerziehenden Frauen in den Arbeitsmarkt. Es gäbe zwar einige sehr gute Projekte, sie werden leider allerdings nicht so angenommen, wie gewünscht. Als Beispiel führt die Stadträtin das Angebot der "Ausbildungschance" an, wo es noch viele freie Plätze gäbe, was in Anbetracht der vielen Jugendlichen ohne Ausbildung nicht nachvollziehbar sei.

Es brauche hier ein ämterübergreifendes Gesamtkonzept meint die Stadträtin und erinnert an den gemeinsamen Antrag ihrer Fraktion mit den Gemeinderatsfraktionen der SPD, der Freien Wähler und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS. Der Schwerpunkt solle hier auf alleinerziehende Frauen unter 25 Jahren, Jugendliche ohne Schulabschluss und unter 25-jährige, die nicht im SGB II-Bezug sind, gelegt werden.

Der Problematik, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildung bzw. ohne Beschäftigung seien, sei man sich bewusst, erklärt der Vorsitzende. Die Verwaltung arbeite am erwähnten fraktionsübergreifendem Antrag, um diesem Zustand entgegenzuwirken. Es gäbe bereits ein bestehendes Konzept. Man sei bestrebt, den jungen Menschen so früh wie möglich zu helfen - im besten Fall, noch bevor sie in die Zuständigkeit des Jobcenters rutschten. Häufig müsse man trotz des Überangebotes an Lehrstellen aber feststellen, dass die Jugendlichen die Voraussetzungen für eine Ausbildung nicht aufwiesen.

Ergänzend dazu spricht auch Herr Peeß die derzeit gute Situation am Ausbildungsmarkt an. Es gäbe viele freie Lehrstellen und die Betriebe würden nach Lehrlingen suchen. Dennoch habe man beim Jobcenter die Erfahrung gemacht, dass die Betriebe auf der einen Seite kaum bereit seien, Abstriche bei den Anforderungen und der gewünschten Qualifikation der Bewerber zu machen. Auf der anderen Seite gäbe es viele junge Leute, die noch nicht in dem Maße ausbildungsfähig seien, um Betriebe anzusprechen.

Dennoch würden die Arbeitslosenzahlen in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen statistisch nicht gravierend zunehmen. Ein leichter Anstieg erkläre sich durch die Aufnahme von Flüchtlingen in das Jobcenter, die im Großteil (rund 50 %) unter 25 Jahren seien.

Die erfolgreiche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt bleibe auch in Zukunft ein Schwerpunkt des Jobcenters, sagt Herr Peeß. Man werde auch ausführlich auf den fraktionsübergreifenden Antrag eingehen.

Ferner erläutert er zum Thema Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen "Ausbildungschance", dass es hier wie bei allen gesetzlichen Förderinstrumenten
Voraussetzungen für die Finanzierung einer solchen Ausbildung mit Bundesmitteln gäbe. Ob die jungen Menschen die Kriterien der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) erfüllten, müsste im Vorfeld vom Jobcenter überprüft werden. Von den bewilligten 40 Plätzen konnten im vergangenen Jahr nahezu alle belegt werden. Eine Aufstockungsmöglichkeit auf 60 Plätze sei für das Jobcenter nicht relevant gewesen, da kein Bedarf bestand. Auf der anderen Seite gäbe es zur Ausbildungsförderung auch die kommunal finanzierten Plätze. Dabei handle es sich um eine freiwillige kommunale Leistung, die an keine Fördergrundsätze gebunden sei. Diese Plätze könnten frei belegt werden, um jungen Menschen eine Ausbildungschance zu bieten.


Bezugnehmend auf die vorgestellte Arbeitsmarktstatistik, erklärt Herr Peeß noch einmal zur Klarstellung, dass die Zahl der Arbeitslosen und die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwei unterschiedliche Kennzahlen seien. Zudem könne auch eine Unterscheidung im Bereich der Unterbeschäftigung vorgenommen werden. Alle diese amtlichen statistischen Daten seien frei zugänglich. Die Hoheit über diese Zahlen habe die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Mit der Gesamtentwicklung bei der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Bedarfsgemeinschaften könne man im Stuttgarter Jobcenter noch nicht zufrieden sein. Der wesentliche Unterschied zwischen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - alle Erwachsenen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die vom Jobcenter Leistungen beziehen - und den Arbeitslosen sei, dass in dieser Gruppe eine große Zahl an Personen nicht als Arbeitslose ausgewiesen würden. Das liege daran, weil die Menschen gerade an einer Maßnahme teilnehmen würden oder in einer AGH beschäftigt seien. Ebenso würden dazu Frauen zählen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen. Alle diese Leistungsberechtigten würden offiziell nicht als Arbeitslose ausgewiesen, sondern zählten im statistischen Sprachgebrauch entweder zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder zu Arbeitssuchenden.

Deshalb ergäbe sich in der amtlichen Statistik immer eine Diskrepanz zwischen der offiziellen Zahl zu den Arbeitslosen und der tatsächlichen Zahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Durch Änderungen in der Statistik könnten sich Verbesserungen in der ausgewiesenen Arbeitslosenquote durchaus um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte ergeben. Deshalb müsse man zwar mit beiden Quellen arbeiten, so Herr Peeß weiter, die eigentliche Kennzahl für das Jobcenter, die es zu beachten gilt, sei aber die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Integration von Flüchtlingen
Im weiteren Verlauf der Aussprache wird die Betreuung von Flüchtlingen durch das Jobcenter thematisiert. StR Fuhrmann spricht die Differenzierung zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an. Dabei würden die Flüchtlinge in der Regel als nicht erwerbsfähig eingestuft, da sie noch sprachliche Defizite hätten bzw. noch Integrationskurse oder die Schule besuchen würden (S. 12 des Jahresberichts). Bis Ende des Jahres 2016 seien im Jobcenter rund 3.500 erwerbsfähige Flüchtlinge leistungsberechtigt gewesen (S. 32 des Jahresberichts). 536 Personen habe man in Ausbildung und Arbeit integrieren können. Der Stadtrat möchte wissen, nach welchen Kriterien diese Differenzierung zwischen Erwerbsfähigkeit und Nicht-Erwerbsfähigkeit bei den Flüchtlingen stattfinde. Schließlich hätte dies unmittelbare Auswirkungen auch auf die Arbeitslosenquote im Jahr 2017.

In diesem Zusammenhang unterstreicht er, wie wichtig es sei, die Flüchtlinge so schnell wie möglich zu integrieren, wobei vor allem die Sprachförderung ein zentrales Thema sei. Der Stadtrat spricht die neue Abteilung Migration und Teilhabe an und erkundigt sich nach den genauen Anlaufschwierigkeiten.

Herr Peeß erklärt, dass Flüchtlinge, die einen Sprach- oder Integrationskurs besuchten, als erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit allen Rechten und Pflichten in SGB II eingestuft würden. Solange sie an den Kursen oder Maßnahmen teilnehmen, würden sie statistisch aber auch nicht als Arbeitslose ausgewiesen.

Hinsichtlich der Zielvorgaben mit dem Land Baden-Württemberg (S. 17 des Jahresberichts) regt StR Fuhrmann ferner an, das Thema Arbeitsmarkt-Integration von Flüchtlingen separat auszugliedern. Diese Menschen könnte man aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nur schwer mit den normalen Arbeitslosen vergleichen.

Eine solche Unterscheidung zwischen den seit 2015 zugezogenen Flüchtlingen und dem Altbestand sei sicherlich sinnvoll, meint Herr Peeß dazu. Man werde die Anregung über die Kommunalen Spitzenverbände weitertransportieren.

Den tatkräftigen Einsatz des Jobcenters bei der Integration von Geflüchteten hebt StRin Münch als besonders positiv hervor. Auch dank der neuen Fachstelle für Migration und Teilhabe würden die Integrationsquoten in Stuttgart über denen im Bund liegen. In diesem Zusammenhang müsse auch im Bereich der Sprachförderung das Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache (GPS) genannt werden. Dennoch, so die Stadträtin, frage sich ihre Fraktion, ob das Jobcenter bei der Integration der Flüchtlinge nicht manchmal unter seinen Möglichkeiten bleibe.

Zum Thema Betreuung von Flüchtlingen im Jobcenter möchte StR Dr. Fiechtner wissen, wie hoch der Anteil derjenigen sei, die in Deutschland offiziell als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention oder des § 16a Grundgesetz anerkannt seien. Bei den Geduldeten möchte er wissen, aus welchem Grund sie diesen Status zugesprochen bekommen hätten. Außerdem erkundigt er sich nach der Gesamtzahl der betreuten Flüchtlinge beziehungsweise wie viele davon erwerbsfähig seien.

BM Wölfle erklärt, das Jobcenter betreue geflüchtete Menschen, die bereits länger als 18 Monate in Deutschland lebten, gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Diese Personen würden sich, wie erwähnt, nicht von den anderen Kunden/Kundinnen des Jobcenters unterscheiden. Deshalb werde statistisch nicht differenziert, in welchem ausländerrechtlichen Status sich die leistungsberechtigten Flüchtlinge befänden.

Ergänzend dazu erklärt Herr Peeß, das Jobcenter rechne bis zum Jahresende mit circa 5.600 zu betreuenden Flüchtlingen, die sich, wie erwähnt, in der Zugänglichkeit zu Förderleistungen, aber auch in den Mitwirkungspflichten, nicht von den anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich unterscheiden würden.

StR Dr. Fiechtner wiederholt erneut, dass er darauf Wert legt, zu erfahren, wie viele Flüchtlinge mit einem Duldungsstatus im Jobcenter derzeit betreut werden.

Thema Personalsituation und Ausstattung
Einen Schwerpunkt der Aussprache bildet das Thema Personalsituation und (räumliche) Ausstattung im Jobcenter. Der Personalrat habe in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht die schwierige Personalsituation bemängelt, meint StR Fuhrmann. Demnach gäbe es im Stuttgarter Jobcenter rund 20 % weniger Personal als in Einrichtungen vergleichbarer Städte. Mindestens 75 Stellen würden im Stuttgarter Jobcenter fehlen. Außerdem seien die Raumausstattung und das Mobiliar nicht zufriedenstellend. Er fragt, wie die Verwaltung mit dem Problem umgehen wolle.

Auf das Thema Personalmangel im Bereich operativer Stellen geht auch StRin Münch ein. Dieser zeige sich vor allem bei den persönlichen Ansprechpartnern sowie den Leistungsgewährern, was häufig dazu führe, dass die Leistungsgewährung auch von den persönlichen Ansprechpartnern mit abgedeckt werde. Sie spricht den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN- und der SPD-Gemeinderatsfraktion an, wonach an einem Vorgehensmodell der Personalschlüssel für die Leistungsgewährer im Stuttgarter Jobcenter überprüft werden solle. Die Stadträtin äußert die Hoffnung, dass bei einem Ausbau der Stellen für die Leistungsgewährung die persönlichen Ansprechpartner entlastet würden und künftig vermehrt ihren eigentlichen Aufgaben, wie direkter Kundenansprache, Betreuung, Vermittlung und Unterstützung, nachkommen könnten. Das Stuttgarter Jobcenter wäre mit mehr Personal langfristig deutlich besser aufgestellt und noch leistungsfähiger, meint sie abschließend.

Diese Auffassung teilt auch StR Rockenbauch. Er wünsche sich, dass auf die schwierige Personalsituation nicht nur durch den Personalrat hingewiesen, sondern die Problematik auch im allgemeinen Geschäftsbericht der Verwaltung thematisiert werde beziehungsweise deutlich gemacht werde, wie viele Stellen tatsächlich fehlen würden. In diesem Zusammenhang meint er, dass es in München im Jobcenter 80 Stellen mehr gäbe als in Stuttgart. Gleichzeitig nimmt der Stadtrat den gesamten Gemeinderat in die Pflicht, sich politisch für eine Verbesserung der Personalsituation im Stuttgarter Jobcenter einzusetzen. Dies sei seit Jahren nicht in der nötigen Weise geschehen, obwohl in Gesprächen mit dem Personalrat und mit Vertretern des Jobcenters deutlich gemacht worden sei, dass Stellenneuschaffungen nötig wären, um die Erfolgsquoten aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu verbessern.

Ergänzend hierzu kritisiert er, seine und andere Gemeinderatsfraktionen würden seit Jahren eine Verbesserung der räumlichen Situation im Jobcenter beantragen. Passiert ist bislang aber nichts, was sehr ärgerlich sei. Die personellen und räumlichen Probleme wirkten sich trotz der guten Konjunktur negativ auf die Erfolgsbilanz des Jobcenters aus. Deshalb bestehe dringender struktureller Handlungsbedarf.

Dazu erklärt der Vorsitzende, die Verwaltung habe bereits bei vielen Gelegenheiten auf die schwierige personelle und räumliche Situation im Jobcenter hingewiesen. Bei der Verabschiedung des Geschäftsplans hätte der Sozial- und Gesundheitsausschuss die Gelegenheit, entsprechende Verbesserungen einzuleiten.

Im Jobcenter könnten derzeit theoretisch 558,59 Stellen besetzt werden, meint StR Lutz. Aktuell seien laut Bericht 569 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Es werde aber nicht klar, wie viele davon teilzeitbeschäftigt sind. Der Stadtrat fragt nach der Anzahl der effektiv besetzten Stellen.

Er erinnert an den bereits von StRin Münch angesprochenen Antrag und daran, dass er in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 19.12.2016 die Aufstellung eines Generalplans für das Jobcenter zu den Themen Räumlichkeiten, Ausstattung, Sicherheit und Reinigung gefordert habe. Im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2018/2019 sei eine qualifizierte Bedarfsplanung unerlässlich, um den Langzeitarbeitslosen auch künftig einen guten Service bieten zu können.

Im selben Zusammenhang äußert der Stadtrat sein Unverständnis darüber, dass man für das Jobcenter immer noch keine höhenverstellbaren Schreibtische angeschafft habe. Dabei würde ein solcher Schreibtisch lediglich etwa 700 Euro kosten, was schnell refinanziert wäre, wenn man durch dieses Arbeitsmittel den Ausfall von Mitarbeitern verhindern könne. Es wäre wünschenswert, wenn im nächsten Doppelhaushalt hierfür erhöhte Mittel eingeplant würden.

Den Ausführungen der StRe Lutz und Rockenbauch schließt sich auch StRin Yüksel an. Sie äußert Unverständnis darüber, dass im Jobcenter Überlegungen zur Neuschaffung von Stellen nicht konsequenterweise an eine Verbesserung der räumlichen Situation und der Ausstattung gekoppelt seien.

Das Thema Personal- und Ressourcenausstattung werde vom Jobcenter offensiv angegangen, erklärt Herr Peeß. Man sei der Auffassung, dass durch eine Verbesserung in diesen Bereichen und eine Entlastung der Mitarbeiter/-innen die Effizienz der Einrichtung gesteigert und die Vermittlungsquote erhöht werden könnte. Die Beschäftigten hätten in den vergangenen Jahren Enormes geleistet, um die vorzeigbaren Ergebnisse zu erzielen. Auf Dauer sei die jetzige Situation aber nicht vertretbar.

BM Wölfle dankt den Stadträtinnen und Stadträten für ihre überwiegend positiven Äußerungen zur Arbeit des Stuttgarter Jobcenters und seiner Beschäftigten. Es sei auffällig, meint er weiter, dass im Verlauf der Aussprache der Schwerpunkt auf eine möglichst gute Qualifizierung der Kunden und Kundinnen des Jobcenters gelegt worden sei. Man müsse sich aber auch vergegenwärtigen, dass diese Menschen häufig mit erheblichen Einschränkungen der unterschiedlichsten Art zu kämpfen hätten. Das Jobcenter brauche daher Instrumente, um diesen Personen individuelle und alltagstaugliche Hilfen anzubieten. Die Voraussetzungen für diese neuen Möglichkeiten und Optionen müsste nicht die Stadt Stuttgart, sondern die Bundesregierung durch entsprechende Gesetzgebung schaffen.

Der Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei Frau Heinz, der Personalratsvorsitzenden im Jobcenter, die eine wichtige Funktion ausübe und sich sachorientiert für eine Verbesserung der Personalsituation und der Ausstattung der Einrichtung einsetzen würde.


BM Wölfle stellt anschließend fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 635/2017 Kenntnis genommen.

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