Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
874/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 09.04.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Buch (TiefbA)
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Stand der Arbeiten, - Vergabe von Bauleistungen, - Schadenersatz, - Finanzierung, - Vergabe von
Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen,
- SSB Entschädigung für Betriebserschwernisse

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.03.2019, GRDrs 874/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme
2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre


3. Geltendmachung von Schadenersatz
4. Finanzierung

4.1 Der überplanmäßigen erforderlichen Mittelbewilligung im Jahr 2019 für die Mehrkosten der Ersatzvornahme "Baubereich 3. Leuzeröhre" in Höhe von 35.150.000 EUR beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel, Ausz.GR. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt.

4.2 Die Deckung erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken / Zusatzkosten), die damit vollständig abgerufen wird.

4.3 Die Gesamtauszahlungen erhöhen sich vorläufig von 280.925.000 EUR um 35.150.000 EUR auf 316.075.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) und sind im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:
5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

5.1 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, 5.2 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, 5.3 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, 5.4 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Steg über die Neckartalstraße, Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart 5.5 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, 5.6 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, 5.7 Honorarerhöhung 5.8 Vergabe von Ingenieurleistungen, Verkehrstechnische Ausstattung, 5.9 Vergabe von Ingenieurleistungen, Wiederaufbau Rosensteinsteg 2, 6. Entschädigung für Betriebserschwernisse der SSB AG im Rahmen des Projekts B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
Eine Gesamtübersicht der Vergabesummen und Aufwendungen der Ziffern 2, 5 und 6 ist bei den "Finanziellen Auswirkungen" dargestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Dies gilt auch für die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation, die dem Protokoll zusätzlich als Dateianhang hinterlegt ist.

Herr Buch (TiefbA) erläutert im Sinne der angehängten Präsentation den Stand der Baumaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14-Verbindung am Leuze, den Stand der Vergabe von Bauleistungen, der Geltendmachung von Schadenersatz, der Finanzierung, der Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen sowie die Entschädigung der SSB AG für Betriebserschwernisse im Rahmen dieses Projekts.

StR Hill (CDU) dankt dem Berichterstatter und für die Überlassung der Präsentation zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung. Aus seiner Sicht wäre es eine verkürzte Darstellung, würde man dieses Projekt isoliert betrachten. Bereits in den 1990er-Jahren sei er im Bezirksbeirat Bad Cannstatt mit drei Projekten konfrontiert worden: dem Ausbau der Heilbronner Straße, dem Pragsattel-Tunnel und dem Rosensteintunnel. Diese Maßnahme sei also eine kausale Notwendigkeit aus einem Dreiklang von Maßnahmen, die realisiert werden müssen. Seine Fraktion unterstütze dieses Projekt auch weiterhin. Ohne auf die vielen positiven Dinge, die begleitend dieses Projekt begleiten, detailliert eingehen zu wollen, bittet er diese positiven Auswirkungen nicht zu vergessen.

Die Beschlussantragsziffer 5 betreffend gibt er zu bedenken, dass die Honorarerhöhungen, die zusätzlich zu beschließen sind, im kausalen Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags mit Wolff & Müller stehen. Er fragt, warum dies nicht einfließt in die Kostendarstellung unter Beschlussantragsziffer 2, wo nur die Mehrkosten von ca. 35 Mio. genannt werden. "Wo wird das bezahlt und wo findet sich in der Vorlage etwas dazu?" Die Honorarerhöhungen werden zum Teil begründet mit einer zeitlichen Streckung, was nachvollziehbar sei. Wenn es sich jedoch um extreme Millionenbeträge geht, stelle sich die Frage, ob es sich um eine Ableitung handelt, weil die Bausumme so enorm gestiegen ist.

Mit Blick auf die Ersatzvornahmen in der ausführlichen Begründung der GRDrs 874/2019 vermisst er einen Hinweis auf den Kurztunnel. Er bittet um eine Gesamtübersicht, "was wir denn jetzt alles von Wolff & Müller einklagen". Die Seite 5, letzter Satz der Vorlage interpretiere er so, dass im weiteren Verfahren evtl. aus juristischen Gründen, aus Anfechtungsgründen eine Beauftragung mit Züblin nicht zustande kommt. Diesbezüglich bittet er um Erläuterung.

Es sei natürlich insgesamt hochbedauerlich, dass diese Folgen aufgrund der Kündigung des Vertrages mit Wolff & Müller eingetreten sind. Dennoch sei man sich vor diesem Schritt im Klaren gewesen, dass man höhere Preise bezahlen muss - wenngleich nicht abzuschätzen war, dass es sich in dieser Dramatik darstellen wird. Weil sich das Gewerk als solches aber nicht geändert hat, treffe niemanden im Rund eine Verantwortung für die Kostenerhöhung, sondern dies sei der allgemeinen Marktlage zu schulden. Es bleibe zu hoffen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einen Großteil der Mehrausgaben im Rahmen des Rechtsstreits mit Wolff & Müller erstattet werden, sodass die finanzielle Belastung nur gering zum Tragen kommt. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu, da man keine Alternative dazu erkenne.

BM Thürnau weist darauf hin, dass der zitierte Satz auf Seite 5 ein Standardsatz sei, den man derzeit bei allen Vergaben anwende. Er bedeute, dass wenn der Gemeinderat keinen Beschluss fassen würde, die im Wettbewerb oder Vergabeverfahren auserkorene Firma keine Ansprüche geltend machen kann für erbrachte Vorleistungen oder Ähnliches.

StRin Munk (90/GRÜNE) bekräftigt die Position ihrer Fraktion zu diesem Projekt, welches man von Beginn an nicht so positiv gesehen habe. So werde der Verkehr am Neckartor beispielsweise zunehmen, es werde Verkehr damit angezogen und sei eine Planung aus dem letzten Jahrhundert. Die in der Präsentation gezeigte Kostentabelle sei zudem nicht vollständig, denn das Projekt sei im Jahr 2009 mit 193,5 Mio. € gestartet, wobei der Anteil der Stadt 78 Mio. € betragen sollte. Ihre Fraktion habe bereits damals darauf hingewiesen, dass es bei diesen Kosten nicht bleiben werde. Dieses Projekt habe sämtliche GFVG-Mittel der letzten 10 Jahre, die der Stadt als Straßenbaumittel zur Verfügung standen, aufgefressen. Allein mit den jetzt anstehenden Honorarerhöhungen könnte man den Bau einer neuen Feuerwehr bestreiten. Mit einem anderen Anteil wäre der Bau zweier Kindergärten finanzierbar. Sie fordert die SPD- und die CDU-Gemeinderatsfraktion dazu auf, endlich zu lernen aus diesen Tunnelprojekten, denn diese seien nicht beherrschbar und die erhoffte Wirkung entspreche nicht dem, wie man sich die neue Mobilität vorstellt. Das Geld wäre viel besser investiert in ÖPNV und in die Radinfrastruktur.

Die Vorlage sei sehr dünn begründet. Ihres Erachtens sind nicht alle Honorarerhöhungen für insgesamt neun Ingenieurbüros auf die Kündigung von Wolff & Müller zurückzuführen. Man lehne daher abgesehen von der Beschlussantragsziffer 6 die Vorlage ab.

StRin Kletzin (SPD) wendet sich an die GRÜNE-Ratsfraktion und unterstreicht, es könne nicht angehen, dass diese die positiven Begleitmaßnahmen des Projekts gerne für sich reklamiert, den Tunnel-Befürwortern aber alles was schlecht läuft bei diesem Projekt anlastet. Dies sei zwar eine gute Marketing-Strategie, doch setzen die schönen Dinge Maßnahmen voraus, um überhaupt dorthin zu kommen, beispielsweise vor dem Wilhelma-Theater ein anderes Vorfeld zu bekommen, oder ein anderes Wohnumfeld für die Pragstraße zu erzeugen, und solche, die der Neckarvorstadt zugutekommen. Diese Dinge hätten letztlich zum Ja der SPD-Gemeinderatsfraktion geführt, den Rosensteintunnel zu bauen. Auch sei die Vorlage sehr gut erklärt und schlüssig. Auch ihre Fraktion sei sich darüber im Klaren gewesen, dass die Vertragskündigung ein gewisses Risiko birgt, da es zu Zeitverzögerungen kommt, die neben den Baukostenerhöhungen ebenfalls Geld kostet. Daher werde man der Vorlage zustimmen.

StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) kritisiert "die große Koalition, die hier Stadtautobahnen erhalten möchte, ausbauen möchte und ausbaut", gebe auch heute Durchhalteparolen aus. Stadtreparatur könne man auch anders haben als die verschiedensten Tunnel-
phantasien zu verfolgen. Er appelliere an die Vernunft, zu überlegen, ob solche Projekte beherrschbar sind auch im Sinne der Kosten, die von den Steuerzahlern aufzubringen sind. Um die komplette SSB-Schieneninfrastruktur grunderneuern zu können, seien Kosten veranschlagt mit 348 Mio. € bis zum Jahr 2022. Diese Kosten seien im Wirtschaftsplan der SSB nicht abgebildet. Hier nun sei man inklusive der Risikovorsorge bei 358 Mio. € für das Projekt B 10/Rosensteintunnel mit nur 1,3 km Strecke. Dies entspreche fast 130.000 € pro Tunnelmeter. Auch werde diese Tunnelinfrastruktur gigantische Unterhaltskosten nach sich ziehen, die noch nicht eingerechnet sind. Die Fraktionsgemeinschaft fordere daher eine Ausstiegsstrategie: "Besser wir haben ein dauerhaftes Interim als dass wir dieses Projekt so weitertreiben. Da muss grundlegend umgeplant werden!" Es gebe natürlich einzelne Punkte in der Vorlage, denen man zustimmen könnte. Dies aber alles aufzudröseln bringe nichts. Daher lehne man die Vorlage ab. Abschließend merkt er an, selbstverständlich wolle man, dass die Rechtsstellung deutlich gemacht wird gegenüber Wolff & Müller Ingenieurbau.


StRin von Stein (FW) erklärt gerne ihre Zustimmung zur Vorlage und bekräftigt die Zustimmung der Freien Wähler zu diesem Projekt. Sie erinnert an den Wahlkampf 2014, wo die Bad Cannstatter GRÜNEN in einem Flyer die Vorzüge des Projekts gelobt haben. Nach ihrer Überzeugung wird auch bei sinkenden Kfz-Verkehr der Tunnel gebraucht, da es immer Lieferverkehr geben wird und an dieser Bundesstraße "die Indu-strieansiedlungen wie an einer Perlenkette aneinandergereiht sind".

StR Conz (FDP) bemängelt ein erneutes Wiederholen von Grundsatzbekenntnissen. Den Projektgegnern gehe es darum, "dass die Autos weiter im Stau stehen und die Autofahrer weiter zu quälen und zu foltern". Die positiven Sachen dabei würden verdrängt, nämlich, dass der Verkehr konzentriert und verflüssigt wird, er aus Wohngebieten herausgenommen und verhindert wird, dass der Verkehr weiter in Richtung Innenstadt fließt, sondern so früh wie möglich außen herumgeführt wird Richtung Esslingen.

Nach Überzeugung von StR Schupeck (LKR) werden in fünf Jahren auch die GRÜNEN mit Stolz auf dieses Projekt hinweisen. StR Dr. Schertlen (STd) schließt sich, was das Einheimsen der Lorbeeren angeht, den Ausführungen von StRin Kletzin an. Er möchte wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Projekt mit den heute zu beschließenden Kostensteigerungen erfolgreich zu Ende gebracht wird. Der Vorlage stimmt er zu.

Bezugnehmend auf die Thesen, Tunnelbau sei nicht beherrschbar und Großprojekte seien eine Schwierigkeit, verweist BM Thürnau auf die Ausgangssituation. Die Planungsebene von 2009 habe bei 179 Mio. € gelegen. "Wir wissen jedoch alle, die wir hier sitzen, dass dieser Beschluss ein politisch gefasster Beschluss war von allen, die ihn gefasst haben, weil man etwas wollte, damit da keine '2' vorneweg stand." Jetzt komme man in die Situation, wo ein Projekt läuft, das ganz normal ausgeschrieben wurde und eine Fachfirma beauftragt worden ist, welche nicht die Leistung geliefert hat, die sie hätte liefern müssen. Diese Situation war nicht zu erwarten und sie sei eingetreten 2012. Der Abschnitt für die dritte Leuze-Röhre war 2012 mit 21 Mio. € kalkuliert. Inzwischen seien sieben Jahre verstrichen, in denen sich die Preise enorm in die Höhe entwickelt haben, insbesondere im Tiefbaubereich. Gerade erst habe die SSB z. B. eine Ausschreibung für die Brücke über die A 8 mit einem doppelten Preisansatz erhalten.

An StR Ozasek gewandt stellt er klar, die genannte Summe sei zutreffend was die Instandsetzung des Schienennetzes angeht. Er glaube jedoch nicht, dass wenn man heute damit anfangen würde, man 2022 mit den angesetzten 348 Mio. € auskommen wird. Das gleiche erlebe man im Hochbaubereich, wo z. B. beim Ebelu mit 30 Mio. € gestartet wurde und man nun bei fast 60 Mio. € stehe.

Der Vorsitzende ruft hinsichtlich der Frage von StR Hill die Seite 24 der Präsentation (Geltendmachung von Schadenersatz) auf, wo dargestellt ist, was in dem Verfahren gegenüber Wolff & Müller geltend zu machen ist. Was die Fußnote "zuzüglich Ersatzvornahmen und Honorare" angeht, so habe man diese Kosten noch nicht beziffert und sie seien folglich zu addieren. Er sagt zu, die Forderungen als Gesamtpaket zusammenzustellen. Auf Seite 9 der Vorlage werden die Honorarerhöhungen und Vergabeerhöhungen mit rund 35 Mio. € für den 3. Bauabschnitt aufgelistet. Darunter werden die einzelnen Beträge für die Ingenieurleistungen mit 47,2 Mio. € aufsummiert. Die rund 35 Mio. € ergeben sich durch Abzug der 12 Mio. € aus dem Risikotopf.

Hinsichtlich der GVFG-Mittel führt er aus, seinerzeit waren es 112 Mio. € Pauschalförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Inzwischen gebe es das LVFG neu. Die Verwaltung werde an das Land herantreten, die Entwicklung bei diesem Verkehrsprojekt schildern und versuchen, eine Verbesserung im Förderbereich zu erwirken. Bezüglich der Frage des finalen Risikos legt er dar, es seien noch offen für beide Tunnelröhren mögliche Baupreissteigerungen bei der Vergabe der technischen Ausstattung und weiterer Vergaben und eine gewisse Restrisikoeinschätzung zum Thema Rechtsstreit. "Wir gehen nicht davon aus, dass wir jeden Eurocent 1:1 wiederbekommen, gleichwohl unsere interne Rechtsabteilung in der Landeshauptstadt Stuttgart als auch unsere Rechtsberater von außen uns sehr, sehr große Chancen einräumen, dass wir da ein gutes Ergebnis bekommen. Und daher sagen wir mit Blick von heute: Wir werden aus unserer Sicht bei 357 Mio. € in toto landen. Genaueres werden wir wissen im Juli 2019, wenn wir die Tunnelausstattungen ausgeschrieben haben."

Herr Buch erläutert anschließend die Beschlussantragsziffer 5. Zu 5.1 teilt er mit, die Erhöhungssummen stehen zu 90 % im Zusammenhang mit der Kündigung aufgrund der 5 Jahre längeren Bauzeit (Mann-Monatssatz multipliziert Anzahl der Leute multipliziert mit der Dauer). Sofern diese Honorare im Zusammenhang mit der Kündigung stehen, werde man sie als Schadenersatz gegenüber der Firma geltend machen. Entsprechendes gelte für die Beschlussantragsziffer 5.2, wo die Summe von 3,8 Mio. € vollständig in Verbindung zu setzen sei mit der Kündigung und 530 Nachträge zu bearbeiten seien. Bei Beschlussantragsziffer 5.3 betrage die Bauzeit eineinhalb Jahre länger, dort seien über 300 Nachträge zu bearbeiten. Die Erhöhung bei Beschlussantragsziffer 5.4 hänge zusammen mit den extrem schwierigen örtlichen Randbedingungen. Die Beschlussantragsziffer 5.5 beruhe darauf, dass Planungen erneut durchgeführt werden müssen nach der Kündigung; diese Kosten seien ebenfalls ein Schadenersatzthema. Die Ziffern 5.8 und 5.9 seien neue Aufgaben und völlig unabhängig von der Kündigung zu sehen.

StRin Munk geht ein auf die Aussage von BM Thürnau, wonach es ein politischer Beschluss gewesen sei. Sie habe 2009 darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für dieses Projekt kritisch sei und auf Verkehrszahlen beruht hat, die kein Jahr später andere waren. Folglich war die Wirtschaftlichkeit schon damals "knirsch" gerechnet worden, um genehmigungsfähig zu sein. Was die positiven Begleitmaßnahmen dieses Projekts anlangt, erinnert sie daran, dass die GRÜNE-Fraktion damals Druck habe ausüben müssen auf CDU und SPD, um z. B. die Schönestraße durchzusetzen. Sie sei entsetzt zu hören, dass die neuen LVFG-Mittel wieder in so ein Projekt fließen sollen. Abschließend erkundigt sie sich nach dem Tunnel unter der S 21-Brücke, der Teil der Planfeststellung des Brückenbauwerks Stuttgart 21 war. "Wieso muss die Stadt diesen Ersatz für den Holzsteg selbst bezahlen?"

BM Thürnau teilt mit, das Projekt Rosensteintunnel erfolge auf Basis eines Bebauungsplans, und nicht auf einer Planfeststellung durch das Regierungspräsidium. Die Zahlen und Verkehrsmengen seien so gewesen wie sie damals gewesen sind. Zum Kostenansatz von damals 197 Mio. € stellt er klar: "Was damals nicht stattgefunden hat und was wir in den Jahren danach bei vielen Projekten immer wieder erlebt haben, ist, dass wir als Verwaltung uns nicht durchsetzen konnten zu sagen, wenn Ihr ein Projekt auflegt 2009, das eine Laufzeit bis 2019 gehabt hätte, zehn Jahre, dann müsst Ihr auch bitte berücksichtigen, dass innerhalb dieser zehn Jahre Preissteigerungen stattfinden - die waren damals noch nicht einmal so, wie sie heute sind - und dass es gewisse Risiken gibt. Und das habe ich gemeint als ich das gesagt habe mit dem politischen Beschluss: Dass das Referat WFB uns gesagt hat, nein, es gibt keine Kostensteigerungsraten hier in dieses Projekt einzuberechnen. Ihr geht jetzt mit der Vorlage rein und da steht 197 Mio. €. Punkt!" Zum Glück stehe man schon seit längerem nicht mehr in dieser Situation. Für die Zukunft sei man diesbezüglich mit dem Referat WFB im Gespräch, denn es sehe nicht danach aus, als würde diese Marktentwicklung grundsätzlich besser werden.

Herr Buch informiert, der ehemalige Holzsteg über den Neckar werde laut Planfeststellung ersetzt durch den untergehängten Steg unter die Neckarbrücke, der durch die Bahn bezahlt wird. Der Steg über die Neckartalstraße ersetze den ehemaligen Elefantensteg und die Finanzierung sei Sache der Stadt.



Abschließend stellt BM Thürnau fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt dem Beschlussantrag bei 11 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.

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