Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
122
4
Verhandlung
Drucksache:
709/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
12.11.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
de
Betreff:
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
Stadterneuerungsvorranggebiet Nr. 22, -Weißenhofsiedlung-
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 16.10.2019, GRDrs 709/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Das Gebiet Weißenhofsiedlung einschließlich der westlich gelegenen Flächen zwischen Oskar-Schlemmer-Straße, Am Weißenhof und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste wird als Stadterneuerungsvorranggebiet festgelegt. Für dieses Gebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 1 beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 2. Juli 2019.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) bemängelt, die Formulierungen der Satzung seien nicht präzise und messbar genug, um das Vorkaufsrecht vor Gericht durchsetzen zu können.
StRin
Kletzin
(SPD) begrüßt die Vorlage, die leider nicht vor dem Verkauf des Postgebäudes beschlossen worden sei. Zur Kritik von StR Rockenbauch merkt sie an, die Festsetzung des Ensembles als Weltkulturerbe bedeute bereits eine große Sicherheit. Problematisch sehe sie hingegen die Übertragung der Grundstücke Rathenaustraße 1-3 und Bruckmannweg 10 an die SWSG. Sie wolle dafür sensibilisieren, dass auf dieser Fläche das Weißenhofmuseum angesiedelt sei, das dann in die Verwaltung der SWSG gelange. Sie sehe hier noch erheblichen Abstimmungsbedarf.
Die Aussagen von StRin Kletzin unterstreicht StR
Winter
(90/GRÜNE) als Beirat des Museums. Insgesamt begrüße er die Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts.
StRin
Köngeter
(PULS) möchte wissen, ob die anschließende nordöstliche Blockbebauung ebenfalls in das Gebiet mitaufgenommen werden könne.
BM
Pätzold
erläutert, dieses Gebäude des Bau- und Heimstättenvereins stehe bereits unter Denkmalschutz. Gegenüber StR Rockenbauch betont er die Möglichkeiten durch das UNESCO-Weltkulturerbe. Die Thematik der SWSG nehme er gerne mit; zuständig für eine Lösung sei der Verwaltungsausschuss.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt der
Vorsitzende
fest:
Die GRDrs 709/2019 ist
eingebracht
.
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