Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
338/2023
Stuttgart,
06/01/2023
Erhöhung der Sachkostenpauschale der Träger der ambulanten Suchthilfe ab 2024
Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan
2024
/2025
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
19.06.2023
Bericht:
Die Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart (Release Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V, ABAS GesundheitsLaden e. V., Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH, Wilde Bühne e. V., LAGAYA e. V. und Klinikum Stuttgart gKAöR, Zentrum für Seelische Gesundheit) beantragen eine Erhöhung der Sachkostenpauschale (vgl.
Anlagen 1 - 8
) von derzeit 4.600 EUR auf 5.600 EUR pro 1,0 Personalstelle Vollzeitäquivalent (VZÄ).
Die Träger begründen dies damit, dass die seit 2018 geltende Sachkostenpauschale von 4.600 EUR (vgl. GRDrs 180/2017 „Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart“) die tatsächlichen Sachkosten nicht mehr abdeckt. Die beantragte Sachkostenpauschale von künftig 5.600 EUR pro VZÄ entspricht der beantragten Erhöhung der Sachkostenpauschale für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. (vgl. GRDrs 184/2023 „Städtische Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben e. V. ab 2024“).
Im Zuge der Gleichbehandlung von Trägern mit vergleichbaren Fördermodalitäten muss - sofern die Erhöhung der Sachkostenpauschale in den Bereichen der Suchthilfe sowie der Sozial- und Gerontopsychiatrie und den Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. beschlossen wird - diese auch auf die Selbsthilfestelle KISS Stuttgart e. V. übertragen werden.
Neben allgemeinen Kostensteigerungen sind insbesondere aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen in den Bereichen Digitalisierung, Qualitätsmanagement (QM) und Datenschutz sowie Dokumentation/Berichtswesen (Onlinezugangsgesetz – OZG; Datenschutz-Grundverordnung – DGSVO) vermehrte Investitionen durch die Träger notwendig. So fallen etwa zunehmend hohe Kosten für den Ausbau, die Wartung und die kontinuierliche Aktualisierung der digitalen Infrastruktur sowie der entsprechend notwendigen EDV und Schulung der Mitarbeitenden an. Gleiches gilt für regelmäßig anfallende Kosten für QM-Zertifizierungen und für die Einhaltung bzw. Überprüfung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ferner haben sich aufgrund des Fachkräftemangels und dem damit verbundenen Rückgang erfahrener Fachkräfte die Kosten für Einarbeitung, Fortbildung und Supervision neuer, meist unerfahrener Fachkräfte erhöht.
Die beantragte Erhöhung der Sachkostenpauschale trägt der Sicherstellung und dem Ausbau der Angebote der Träger bei und steht damit im Einklang mit dem UN-Ziel für Nachhaltige Entwicklung Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen), indem die Gesundheit der Betroffenen und Einwohnerinnen und Einwohner gefördert wird.
Für die bestehenden Stellen im Umfang von 79,55 VZÄ im Bereich der ambulanten Suchthilfe sowie 3,75 VZÄ bei KISS e. V. und für die ab 2024 im Umfang von 6,9 VZÄ neubeantragten Stellen der ambulanten Suchthilfe errechnet sich für die Erhöhung der Sachkostenpauschale ein künftiger dauerhafter Mehrbedarf von jährlich 90.200 EUR.
Sollte, wie in GRDrs 357/2023 „Schaffung eines niederschwelligen Angebots der ambulanten Suchthilfe in der Ossietzkystraße 6, 70174 Stuttgart – psychosoziale Betreuung, Tagesstruktur, Konsumräume“ dargestellt, die Einrichtung eines integrierten Angebots aus psychosozialer Betreuung, Tagesstruktur und Konsumräumen beschlossen werden, so erhöht sich der Mittelbedarf im Jahr 2025 um 1.770 EUR für die unterjährige Einstellung von umgerechnet 1,77 VZÄ und ab dem Jahr 2026 um weitere 5.630 EUR/Jahr für die dann ganzjährig eingesetzten 7,4 VZÄ.
Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt
(zusätzliche Aufwendungen und Erträge)
:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Erhöhung der Sachkostenpauschale amb. Suchthilfe und KISS e. V.
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
90
92
98
98
98
Finanzbedarf
90
92
98
98
98
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sachkostenpauschale amb. Suchthilfe und KISS e. V.
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
383
383
383
383
383
Mitzeichnung der beteiligten Stellen
Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
Erledigte Anträge/Anfragen
---
Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
Anlagen:
1. Antrag ABAS GesundheitsLaden e. V.
2. Antrag Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH
3. Antrag Caritasverband für Stuttgart e. V.
4. Antrag Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
5. Antrag Klinikum Stuttgart gKAöR
6. Antrag LAGAYA e. V.
7. Antrag Release Stuttgart e. V.
8. Antrag Wilden Bühne e. V.
<Anlagen>
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GRDrs 338_2023 Anl 1_Antrag ABAS Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023 Anl 2_Antrag Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH.pdf
GRDrs 338_2023 Anl 4_Antrag Evangelische Gesellschaft e. V. Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023_Anl 6_Antrag_LAGAYA Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023_Anl 7_Antrag_Release Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023_Anl 8_Antrag_WildeBühne Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023_Anl 5_Antrag Klinikum Suchtberatung Türlenstr+Hausmannstr Sachkostenpauschale.pdf
GRDrs 338_2023 Anl 3 Antrag CV Suchtberatung Sachkosten.pdf