Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
141
8
VerhandlungDrucksache:
357/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 19.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22 in Stuttgart-Plieningen
- Projektbeschluss -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.05.2020, GRDrs 357/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22 in S-Plieningen gemäß Vorprojektbeschluss (GRDrs 791/2019) und dem überarbeiteten Energiekonzept mit neuen Gesamtkosten von 6.395.000 € wird zugestimmt.
2. Hierfür sind Planungsmittel in Höhe von 300.000 € im DHH 2018/19 finanziert. Baumittel in Höhe von 5.970.000 € sind im DHH 2020/21 finanziert. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 125.000 € werden aus den ebenfalls im DHH 2020/21 finanzierten Mitteln gemäß der Vorlage "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" (GRDrs 975/2019 nach Beratung konsolidierte Fassung) bereitgestellt.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für die Interimsunterbringung (Baukosten, Anmietung, Umzug) des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von 470.000 € ist im DHH 2020/21 finanziert.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis einschließlich der Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leitungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird entsprechend dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 791/2019) ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Körschstraße 22, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks sowie die erforderlichen Fällungen von Bestandsbäumen bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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