Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
BBS
GRDrs
1043/2020
Stuttgart,
01/18/2021
Schwimmkurse und Kapazitäten in Stuttgarter Hallenbädern
Bericht zum Antrag Nr. 422/2020 der PULS-Fraktionsgemeinschaft vom 09.10.2020
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bäderausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
29.01.2021
Bericht:
Vorbemerkungen
Schwimmkursangebot in Stuttgarter Hallenbädern
Die Hauptaufgabe der Bäderbetriebe Stuttgart besteht darin, Wasserflächen in den städtischen Frei-, Hallen- und Mineralbädern der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Im öffentlichen Badebetrieb sind die Bäderbetriebe primär für die Wasseraufsicht zuständig. Die gesamte Wasserfläche wird von unterschiedlichen Akteuren (Vereine, Schulen, Angebote über „Schwimmfit“, Bäderbetriebe) unter anderem für unterschiedliche Kursangebote genutzt.
Generell ist davon auszugehen, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit zum grundsätzlichen Bildungsauftrag im Grundschullehrplan gehört, wonach jedes Kind bis zum Ende des vierten Grundschuljahres im Rahmen des regulären Schulsportunterrichts schwimmen können sollte. Für diesen fest verankerten staatlichen Auftrag stellen die Bäderbetriebe den Stuttgarter Schulen Wasserflächen zur Verfügung.
Neben den Schwimmkursen, die die Bäderbetriebe selbst anbieten und durchführen, informiert die städtische Initiative "schwimmfit – sicher Schwimmen in Stuttgart" die Bevölkerung über weitere Angebote. So versucht z. B. die städtische Initiative schwimmfit Wasserflächen für Kurse zu gewinnen welche sich nicht in städtischer Verwaltung befinden. Ein Großteil dieser Kurse findet in den Hallenbädern der Bäderbetriebe statt. Außerdem stellt das Schulverwaltungsamt seit 2017 an Samstagen von 9:00 bis 17:00 Uhr zusätzlich drei nicht öffentlich nutzbare Lehrschwimmbecken (LSB) zur Durchführung von Angeboten aus dem Informationsangebot "schwimmfit“ für Schwimmkurse zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wurde das Angebot um drei Lehrschwimmbäder, auf dann sechs nutzbare LSB an Samstagen für Schwimmkurse, erweitert.
Die Umsetzung des städtischen Gemeinschaftsprojektes „schwimmfit“ innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt in Abstimmung der Referate Sicherheit, Ordnung und Sport (Sportamt), Jugend und Bildung (Schulverwaltungsamt) sowie dem Technischen Referat (Bäderbetriebe).
"schwimmfit" selbst ist ein Informationsangebot der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Sportamt betreibt die entsprechende städtische Informationsplattform (Homepage). Veranstalter der dort eingestellten Kurse sind die jeweils angegebenen Anbieter (z. B. Vereine, private Schwimmschulen, die Bäderbetriebe Stuttgart).
Das Schulverwaltungsamt stellt im bereits genannten Umfang Nutzungszeiten in Lehrschwimmbädern für „schwimmfit“ zur Verfügung.
Die Bäderbetriebe stellen ebenfalls Wasserflächen für das Informationsangebot „schwimmfit“ zur Verfügung, sind aber auch selbst ein aktiver und umfangreicher Schwimmkursanbieter mit eigenem städtischen Bäderpersonal. Für diese Kursangebote wird seit 2018 eine Online-Buchungsplattform von den Stuttgarter Bädern betrieben. Seit Sommer 2020 besteht zudem die Möglichkeit auch online mit der Stuttgarter-Familien-Card zu bezahlen.
Das Angebot von Schwimmkursen sowie die dafür benötigte Wasserfläche wurde und wird sukzessive ausgebaut um die bereits vor der Corona-Pandemie existierenden "Wartelisten" dauerhaft abzubauen. Dabei orientiert sich die Angebotserweiterung an Schwimmkursen durch die Bäderbetriebe Stuttgart an den jährlichen Einschulungszahlen bei den Stuttgarter Schulen.
Nutzung von Wasserflächen durch private Schwimmkursanbieter
Die Gründe für die Neufassung der Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe sind in der GRDrs 311/2019 - Neufassung der Haus- und Badeordnung für die Stuttgarter Bäder - erläutert. An dem Procedere für die Nutzung von Wasserflächen durch Dritte hat sich durch die Neufassung nichts geändert.
Bekanntlich befinden sich die Bäderbetriebe in vielen Bereichen in einer strukturellen Neuausrichtung. So werden Zug um Zug alle Prozesse auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst. Dies war z. B. in 2019 in der Thematik der Wasserflächenbelegung durch Dritte in den Bädern der Bäderbetriebe der Fall. Da hier Fragen die Sicherheit der Badegäste betreffend aufgeworfen wurden, war diese Prüfung besonders geboten.
Dass nunmehr neben einer Genehmigungsprüfung mit Abschluss eines Nutzungsvertrages auch ein Nutzungsentgelt für die Drittnutzung von Wasserflächen zu bezahlen ist, entspricht einer ganz normalen und üblichen städtischen Vorgehensweise. Auch für die Inanspruchnahme anderer städtischer Flächen - wie z. B. Sport- und Versammlungshallen - durch Dritte, sind Nutzungsentgelte zu zahlen. Ein zusätzliches Entgelt für den jeweiligen Kursleiter und die Kursteilnehmer wird von den Bäderbetrieben Stuttgart nicht erhoben wird. Es wird rein die Zeit (im 15-Minuten-Takt) für die Nutzung der Wasserfläche abgerechnet.
Hinsichtlich der Sicherheit für die Badegäste gibt es europäische und nationale Vorgaben für Badbetreiber bzw. Drittnutzer zu beachten. Außerdem gibt es klare Vorgaben bezüglich der Eignung und Qualifikation von Kursleitungen.
Private Kursanbieter müssen den Bäderbetrieben die Qualifikation ihrer Kursleitungen nachweisen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die derzeit herrschenden Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie stellen alle gesellschaftlichen Bereiche vor große Herausforderungen. Der Betrieb der Hallenbäder ist insbesondere durch Einschränkungen und Auflagen für alle Nutzergruppen betroffen. Die Bäderbetriebe hatten seit Monaten intensiv daran gearbeitet, im Rahmen der aufgrund der Pandemie von der Landesregierung und den Ministerien verfügten Corona-Verordnungen, der Stuttgarter Bevölkerung Angebote in den Bädern zur Verfügung zu stellen.
Am 13. März 2020 wurde zur Eindämmung von Covid-19 von der Landeshauptstadt Stuttgart eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der alle Stuttgarter Bäder komplett zu schließen waren.
In den folgenden Regelungen der Landesregierung Baden-Württemberg wurde die Inbetriebnahme der Bäder erst ab 6. Juni 2020 unter den strengen Voraussetzungen der Wahrung der Grundsätze des Infektionsschutzes wieder zugelassen. Die infolge der geschlossenen Bäder seit 25. Mai 2020 in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigte der Bäderbetriebe wurden daraufhin zurückgeholt und die Vorbereitungsarbeiten zügig durchgeführt. Alle fünf Freibäder konnten am 15. Juni 2020 in Betrieb genommen werden. Am 29. Juli 2020 konnte auch das LEUZE (zunächst ohne Saunabetrieb) für Badegäste wieder öffnen.
Dazu gab es viele positive Rückmeldungen seitens der Badegäste. Dies natürlich besonders deshalb, weil man im Hinterkopf hat, dass manche Badbetreiber entschieden, ihr Bad nach dem Lockdown im Frühjahr gar nicht erst hochzufahren und auch zahlreiche Badeseen im Sommer gesperrt blieben. Die Bäderbetriebe haben jedoch sobald als möglich den Badebetrieb unter Pandemiebedingungen wiederaufgenommen. Hiervon profitierten auch zahlreiche Familien, bei denen die Eltern selbst die Wassergewöhnung mit ihren Kindern durchführen.
Die Einschränkungen, die sich aus den Auflagen der Corona-Verordnungen ergeben, wirken sich auch auf die Durchführung von Schwimmkursen während des öffentlichen Badebetriebs aus. Dass situationsbedingt damit die Erlangung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen weiter verzögert wird, ist den Bäderbetrieben bewusst.
Vorgenannte Einschränkungen ergeben sich in erster Linie dadurch, dass es im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs bis 1. November 2020 eine limitierte Anzahl an Badegästen während des öffentlichen Zeitfensters gab. Werden in diesem Zeitfenster temporär Schwimmkurse platziert, müssten für das gesamte Zeitfenster die Anzahl der Badegäste um die Anzahl der Schwimmkurs-Teilnehmer und -Trainer weiter reduziert werden. Dies hätte zur Folge, dass noch weniger öffentliche Badegäste die Bäder nutzen könnten.
Die Bäderbetriebe haben sich schließlich dafür entschieden, ab 5. Oktober 2020 in den Hallenbädern Cannstatt und Plieningen bis auf Weiteres den öffentlichen Badebetrieb einzustellen und diese Bäder ausschließlich Schulen und Vereinen zur Verfügung zu stellen – gerade im Interesse der Schwimmausbildung der Kinder. Weitere Einschränkungen bzgl. des öffentlichen Badebetriebs sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse dieser Nutzergruppe nicht umsetzbar.
Da bis zum 1. November 2020 für Schwimmkurse in Lehrschwimmbädern oder während des Vereinsbetriebs weniger strenge Auflagen aus den einzelnen Corona-Verordnungen galten als für den öffentlichen Badebetrieb, sollten aus unserer Sicht die Schwimmkurse bis auf Weiteres außerhalb des öffentlichen Badebetriebs stattfinden. Unabhängig davon steht außer Frage, dass die stringenten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch von privaten Kursanbietern zu erfüllen sind.
Leider mussten die Bäderbetriebe im Zuge der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab 2. November 2020 - aktuell befristet bis 31. Januar 2021 - ihre Hallenbäder ebenso wie das LEUZE Mineralbad und das Mineralbad Berg wieder für den öffentlichen Badebetrieb schließen. Auch der Vereinsbetrieb sowie Schwimmkurse dürfen nicht stattfinden. Das Schulschwimmen und der Studienbetrieb der Hochschulen waren bis einschließlich 15. Dezember 2020 erlaubt. Nach wie vor möglich ist die Nutzung für den Reha-Sport, sowie den Spitzen- oder Profisport.
Stellungnahme
Aktueller Stand zum Umgang mit privaten Anbietern von Schwimmkursen
Wie in den Vorbemerkungen erläutert, besteht hinsichtlich der Genehmigung von privaten Schwimmkursen kein Zusammenhang mit der neuen Haus- und Badeordnung der Stuttgarter Bäder vom 1. Juni 2019. Nach der aktuellen und auch der davor geltenden Haus- und Badeordnung und den dazu zählenden Verhaltensregeln bedarf es für die Erteilung von Schwimmkursen einer schriftlichen Genehmigung der Bäderbetriebe. Grund dafür ist, dass die Bäderbetriebe darüber informiert sein müssen, welche Personen bzw. Personengruppen die zur Verfügung stehenden städtischen Wasserflächen für z. B. kommerzielle Zwecke nutzen möchten. Die Genehmigung ist u. a. auch davon abhängig, ob überhaupt die bedarfsgerechte Wasserfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Ist diese vorhanden, müssen die interessierten Nutzer mit den Bäderbetrieben einen Nutzungsvertrag abschließen. Im Rahmen der Genehmigungsprüfung müssen die interessierten Nutzer außerdem bestimmte Qualifikationen und Anforderungen erfüllen und nachweisen. Konkret muss u. a. der Nachweis der Rettungsfähigkeit und Ersten Hilfe erbracht werden. Die Bäderbetriebe halten sich damit an die Richtlinie R 94.14 "Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen" der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.. Darin gibt es konkrete Vorgaben unter Ziffer 5.1 "Eignung des Kursleiters". Ebenfalls handeln die Bäderbetriebe damit gemäß DIN EN 15288-2:2018 "Schwimmbäder für öffentliche Nutzung" Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb, Ziffer 7.6 "Vermietung von Schwimmbädern an externe Partner".
Die Beschäftigten in den Bädern achten darauf, ob während der öffentlichen Badezeit Gäste einen privaten Schwimmkurs durchführen. Diese Gäste werden angesprochen und darauf hingewiesen, dass für die Durchführung eines derartigen Kurses eine Genehmigung des Betreibers bzw. ein Vertrag mit dem Betreiber vorliegen muss.
Aktuell liegen bei den Bäderbetrieben – bedingt durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie – keine Anfragen von privaten Kursanbietern vor.
Aktuelle Auslastung / Warteliste bei der städtischen Informationsplattform Schwimmfit
Wie in den Vorbemerkungen geschildert, sind beim Betrieb der Hallenbäder der Bäderbetriebe unter Pandemiebedingungen bis auf weiteres keine Kursangebote im öffentlichen Badebetrieb möglich. Im Zeitraum 2. November 2020 bis 31. Januar 2021 sind zudem Schwimmkursangebote ausdrücklich untersagt. Ausgenommen hiervon waren bis einschließlich 15. Dezember 2020 Schwimmlernangebote im Rahmen des Schulschwimmens.
Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie finden folglich seit Montag, 2. November 2020, auch keine Angebote im Rahmen von „schwimmfit“ statt.
Seit 2017 stehen Lehrschwimmbäder an Samstagen von 9 Uhr bis 17 Uhr zur Durchführung von Angeboten aus dem Informationsprogramm „schwimmfit“ für Schwimmkurse zur Verfügung. Derzeit finden diese Kurse in den Lehrschwimmbecken Bergerschule, Ernst-Abbe-Schule, Heumaden, Österfeldschule und Schillerschule statt. Das Wilhelms-Gymnasium bietet freitagabends ab 17 Uhr Wasserflächen für „schwimmfit“ an, samstags werden die Zeitfenster voll ausgeschöpft. Unter der Woche gibt es vereinzelt freie Zeiten, die angeboten werden, jedoch meist nicht mit dem beantragten Zeitraum des Veranstalters übereinstimmen. Daher können nicht alle Anfragen zufriedenstellend erledigt werden.
Die Nachfrage bzw. der Bedarf an Schwimmkursen ist in Stuttgart enorm hoch.
Entwicklung der mittel- und langfristigen Kapazität der Schwimmflächen unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsbeschlüsse
Grundsätzlich muss für jede Nutzung in den Bädern der Bäderbetriebe auch die dafür notwendige Wasserfläche zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für sämtliche zusätzliche Schwimmlernangebote die nicht im Rahmen des verpflichtenden Schulschwimmens angesiedelt sind. Auch die Erfahrungen der Bäderbetriebe zeigen, dass die Nachfrage nach Schwimmkursen stets höher als das bisherige Angebot ist. Die Zahl der möglichen Schwimmkurse im öffentlichen Badebetrieb ist, wie bereits erwähnt, immer von der verfügbaren Wasserfläche abhängig. Diese kann aber nicht kurzfristig nach Bedarf ausgedehnt werden. Ebenso ist zu beachten, dass eine Erhöhung des Schwimmkursangebotes im öffentlichen Badebetrieb dazu führt, dass die verfügbare Wasserfläche für den Individualgast weiter reduziert wird. Daher ist die Ausweitung von Kursangeboten im öffentlichen Badebetrieb grundsätzlich begrenzt.
Auch im nicht öffentlichen Badebetrieb sind die Wasserflächen durch Schulen und Vereine mehr als überbelegt. Daher wurden widerruflich Schwachlastzeiten des öffentlichen Badebetriebs der städtischen Initiative "schwimmfit – sicher Schwimmen in Stuttgart" - jeweils für die Dauer des Kurses befristet - zur Verfügung gestellt. Hier werden zusätzliche Schwimmkurse zum Angebot der Bäderbetriebe angeboten.
Um die Bedarfe der unterschiedlichen Nutzergruppen decken zu können und auch eine dauerhafte Nutzung zu ermöglichen ist mittelfristig vorgesehen Wasserflächen zu erweitern (vgl. Gemeinderatsdrucksache 520/2019). Deshalb planen die Bäderbetriebe zum Beispiel bei den Sanierungsprojekten der Hallenbäder Zuffenhausen (siehe Gemeinderatsdrucksache 778/2019 mit Grundsatzbeschluss im Bäderausschuss am 8. November 2019) und Sonnenberg eine Erweiterung der bisherigen Wasserflächen. Zur Verbesserung der Situation für alle Nutzergruppen trägt mit Sicherheit auch der Neubau des Sportbades im Neckarpark bei (siehe Gemeinderatsdrucksache 828/2019 mit Baubeschluss im Gemeinderat am 17. Oktober 2019).
Die Möglichkeiten zur Entwicklung von Wasserflächen für bedarfsgerechte Wasserbelegungszeiten wurden von den Bäderbetrieben in 2019 im Rahmen der Berichte zum Bäderentwicklungsplan 2030 ausführlich dargestellt. Hierzu sei auf die GRDrs 520/2019 - Bäderentwicklungsplan 2030 - Neuordnung der Wasserbelegungszeiten in den Hallenbädern der Bäderbetriebe Stuttgart – verwiesen. In dieser Vorlage wurden die Wasserflächenentwicklungen in allen Hallenbädern der Bäderbetriebe dargestellt. Mittelfristig sieht der Bäderentwicklungsplan 2030 vor, sanierungsbedürftige Hallenbäder durch Neubauten mit anderen räumlichen Strukturen zu ersetzen. Diese gestatten es, dass durch separat nutzbare Becken ein Parallelbetrieb von Öffentlichkeit und z. B. Schwimmkursen im gleichen Hallenbad, aber nicht im gleichen Becken möglich wird. Auch dies wird dazu beitragen, die Schwimmfähigkeit der Stuttgarter Kinder langfristig und nachhaltig zu verbessern.
Wie der Beantwortung vom 14. August 2020 zur Anfrage 96/2020 der CDU-Gemeinderatsfraktion „Lehrschwimmbecken in den Schulferien für Vereine öffnen“ vom 2. April 2020 zu entnehmen ist, konnte zum Schuljahr 2020/2021 das Angebot um drei Lehrschwimmbäder, auf sechs nutzbare Lehrschwimmbäder an Samstagen für Schwimmkurse, erweitert werden. Ein Lehrschwimmbecken konnte dabei aufgrund von technischer Mängel am Anfang des Schuljahres kurzfristig nicht geöffnet werden.
Situation im Stadtbezirk Bad Cannstatt und zukünftige Planung (unter Einbeziehung Sportbad, Stadtbad, Jahn-Realschule als Stadtbad-Standort)
Hierzu verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung vom 1. Oktober 2020 zum Antrag 168/2020 der SPD-Gemeinderatsfraktion „Stadtbad Cannstatt: Machbarkeitsstudie zu Kombi-Neubau mit Turnhalle“ vom 8. Mai 2020. Zum schulischen Bedarf wurde festgehalten, dass am Standort rechnerisch kein Bedarf für ein Lehrschwimmbecken besteht, da der Bedarf zukünftig im neuen Sportbad Neckarpark bereits abgedeckt wird. Dies gilt ebenso für die weiteren Nutzungsbedarfe, da der Neubau des Sportbades im Neckarpark (vgl. Gemeinderatsdrucksache 828/2019 mit Baubeschluss im Gemeinderat am 17.10.2019) mit Sicherheit auch zur Verbesserung der Situation für alle Nutzergruppen beiträgt.
Beteiligte Stellen
Die Referate SOS und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Antrag Nr. 422/2020 der PULS-Fraktionsgemeinschaft vom 09.10.2020
Dirk Thürnau
Bürgermeister
-
<Anlagen>
zum Seitenanfang