Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Technisches Referat

Gz: SOS/SWU/T
GRDrs 211/2024
Stuttgart,
04/18/2024



Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Ost, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Untertürkheim, Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Vaihingen
Einführungsbeschluss der Umsetzungsstufe "Optionsgebiete"
Vorplanungsbeschluss der Begleitmaßnahmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Vaihingen
Bezirksbeirat Untertürkheim
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.04.2024
06.05.2024
08.05.2024
14.05.2024
14.05.2024
15.05.2024
04.06.2024



Beschlußantrag:

1. Der Einführung des Parkraummanagements (PRM) mit einer Bewohnerparkregelung für die Optionsgebiete in den Stadtbezirken Stuttgart-Ost (O7), Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca9), Stuttgart-Vaihingen (V2, V3) gemäß Anlagen 1 - 3 im Rahmen einer Um-setzungsstufe Optionsgebiete wird zugestimmt.

2. Der Einführung des Parkraummanagements (PRM) mit einer Bewohnerparkregelung für das Optionsgebiet im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (N6c) gemäß Anlage 4 in Verbindung mit der Vorplanung für die Begleitmaßnahmen in Stuttgart-Nord (Optionsgebiet N6c) gemäß Anlage 5 im Rahmen einer Umsetzungsstufe Optionsgebiete wird zugestimmt.

3. Der Erweiterung des bestehenden PRM-Gebiets in Stuttgart-Untertürkheim (U2) um den Bereich Benzviertel gemäß Anlage 6 in Verbindung mit der Vorplanung für die Begleitmaßnahmen in Stuttgart-Untertürkheim (Benzviertel) gemäß Anlage 7 wird zugestimmt.
4. Der Erweiterung des bestehenden PRM-Gebiets in Stuttgart-Ost (O4) um den Bereich Schlachthofviertel (O4x) gemäß Anlage 8 wird zugestimmt.



Begründung:


0. Vorbemerkung

Der Gemeinderat hat zuletzt am 02.12.2021 der Einführung der 6. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements (PRM) zugestimmt (GRDrs 753/2021). Am 01.04.2023 wurde die Umsetzung in Stuttgart-Degerloch, Stuttgart-Zuffenhausen, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Mitte vollzogen. Damit ist in großen Teilen der Innenstadt sowie in weiteren Außenbezirken das PRM eingeführt. In der Gebührenzone City gilt die Parkraumbewirtschaftung mit einer maximalen Parkdauer von 1 Stunde und der Möglichkeit für Bewohner, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Auf die in der GRDrs 422/2017 dargestellte Historie wird verwiesen. Die Entwicklung des PRM über die Jahre kann durch folgende Beschlussgrundlagen des Gemeinderats nachvollzogen werden: 717/2014, 487/2015, 827/2016, 422/2017, 916/2019 und 753/2021.

Im Rahmen der Beschlussfassungen zur Umsetzungsstufe 4 (GRDrs 422/2017), Umsetzungsstufe 5 (GRDrs 916/2019) sowie Umsetzungsstufe 6 (GRDrs 753/2021) wurden insgesamt sieben Optionsgebiete beschlossen. Die Finanzierung der einmaligen Investitionskosten und laufenden Kosten einer Umsetzung sowie die hiermit verbundenen notwendigen Stellenbedarfe sind im Haushalt hinterlegt. Die Umsetzung eines PRM für ein Optionsgebiet kann erfolgen, sobald ein erheblicher Parkdruck im Gebiet vorliegt oder ein signifikanter Verdrängungseffekt durch Fremdparker in das entsprechende Gebiet nachgewiesen werden kann, welcher zu einem erheblichen Parkdruck im Gebiet führt. Die hierfür notwendigen Nachuntersuchungen erfolgten als sogenannte Wirkungskontrollen kurz nach Einführung einer jeder Umsetzungsstufe PRM.

Die Ausweitung der PRM-Gebiete hat durch die Ziele der Luftreinhalteplanung noch stärker an Bedeutung gewonnen. Durch die Reduzierung der Pendlerverkehre wird beispielsweise auch das Ziel einer Verkehrsmengenreduzierung und damit die Verflüssigung des Verkehrs unterstützt. Daher ist eine Intensivierung des PRM auch Bestandteil des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Stuttgart. Die Ausweitung des PRM in Stuttgart ist darüber hinaus im Aktionsplan Nachhaltig Mobil, im Klimamobilitätsplan sowie in den Empfehlungen des Bürgerrats Klima als wirksame Maßnahme zur Erreichung der Reduktionsziele im Straßenverkehr mitgeführt.

Die Stadtverwaltung untersucht durch Erhebungen laufend die Entwicklung der Parkraumnachfrage in den PRM-Gebieten und evaluiert damit die Wirkung des Systems. Zudem werden Verdrängungen aus PRM-Gebieten in benachbarte Quartiere erhoben und untersucht. Bereits seit 2017 werden auch in den äußeren Stadtbezirken Erhebungen zur Parkraumnachfrage auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Stadtbezirken durchgeführt. Pendler stellen insbesondere an ÖPNV-Haltestellen sowie bei angrenzenden Gewerbegebieten oder anderen arbeitsplatzintensiven
Nutzungen nach wie vor eine Belastung für die Wohngebiete dar. Aus diesem Grund sind auch für die Jahre 2024 und 2025 bereits weitreichende Erhebungen ausgeschrieben bzw. in Vorbereitung.

1. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einführung einer Bewohnerparkregelung ist der Nachweis eines erheblichen Parkdrucks in den jeweiligen Teilgebieten. Dieser Nachweis wird durch die Analyse des Parkraumangebots und der Erhebung der Parkraumnachfrage und deren Abgleich geführt. Analysiert wird üblicherweise ein Normalwerktag (Di, Mi oder Do) außerhalb der Schulferien und ohne Wochen mit Feiertag. Erhebungen werden grundsätzlich vormittags, nachmittags und nachts durchgeführt. Besonders relevant für die Entscheidung, ob ein Teilgebiet für das Parkraummanagement vorgeschlagen wird, ist dabei die Auslastung tagsüber, da hier der Einfluss von Beschäftigten, Besuchern und Kunden sowie bei hoher ÖPNV-Lagegunst von Pendlern, die den Parkraum in Wohngebieten als Park-and-Ride-Möglichkeit nutzen, stärker ausgeprägt ist. In den Nachtstunden wird in der Regel der Parkdruck primär durch die Bewohner verursacht, weshalb hier durch die Einführung des Parkraummanagements geringere Entlastungswirkungen zu erwarten sind.
Durch den Nachweis eines erheblichen Parkdrucks in Kombination mit dem Nachweis von ortsfremden Parkenden ist die Grundlage für die Einführung einer Bewohnerparkregelung gegeben.

2. Regelungen

Die Parkregelung entspricht weiterhin den Regelungen, wie sie in den Gebieten mit Bewohnerparkregelung (außerhalb der Gebührenzone City) gelten und in der GRDrs. 317/2013, 487/2015 und 753/2021 ausführlich beschrieben wurden:

a) In Kurzzeitparkzonen

In den Bereichen mit überwiegender Geschäftsnutzung bestehen Kurzzeitparkregelungen. Dort müssen alle Nutzer werktags von Montag bis Samstag von 8:00 bis 22:00 Uhr Gebühren zahlen. In den Gebieten der Innenstadt können Bewohner mit Parkausweis Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, samstags ab 14:00 Uhr frei parken. Darüber hinaus wird bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben („Brötchentaste“).

Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe wurde in Stuttgart-Bad Cannstatt die Möglichkeit des freien Parkens für Bewohner mit Parkausweis eine Stunde früher, also ab
18:00 Uhr festgelegt, um die örtlichen Gegebenheiten besser zu berücksichtigen (angelehnt an die bereits vor Ort bestehende Bewirtschaftungsdauer bis 18:00 Uhr). Im Zuge der Einführung der 5. und 6. Umsetzungsstufe wurde für die weiteren Außenbezirke Degerloch, Vaihingen, Untertürkheim und Zuffenhausen an diese Regelung angeknüpft.


Da sich die Abweichung um eine Stunde bewährt hat und sich das Parkraummanagement in den kommenden Jahren vermehrt auf Teilgebiete in den Außenbezirken Stuttgarts ausdehnen wird, soll eine einheitliche Regelung jeweils für die Innen- sowie Außenbezirke beibehalten werden. In allen (künftigen) Außenbezirken Stuttgarts soll das freie Parken auf Kurzzeitparkplätzen für Bewohner mit Parkausweis Montag bis Freitag einheitlich ab 18:00 Uhr festgelegt werden. In den Innenbezirken bleibt es bei
19:00 Uhr. Als Folge lässt sich verhindern, dass in den Außenbezirken mit Parkraummanagement zwei unterschiedliche Kurzzeitparkregelungen bestehen, was zugleich zur besseren Verständlichkeit und Akzeptanz des Konzepts beitragen kann. Hierdurch ist zunächst nicht mit Mindereinnahmen zu rechnen. In den Außengebieten ohne PRM endet die Bewirtschaftungszeit i. d. R. Mo - Fr 18:00 Uhr/Sa 14:00 Uhr. Hinzu kommt, dass an diesen Automaten zu rund 80 % Brötchentickets gelöst werden.


b) Langzeitparkbereiche

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt flächendeckend werktags von Montag bis Samstag von 8:00 bis 22:00 Uhr nach dem Mischungsprinzip. Bewohner mit Parkausweis dürfen innerhalb ihres Teilgebiets, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, gebührenfrei parken. Alle anderen Nutzer müssen am Parkscheinautomaten ein entsprechendes Ticket lösen.

c) Voraussetzungen für den Erhalt von Parkausweisen
*Diese Regelung ist derzeit nicht anzuwenden, da nach der Parkgebührensatzung Carsharingfahrzeuge
bis 31.12.2024 auch ohne Parkausweis von den Parkgebühren befreit sind.


Die genannten Voraussetzungen gelten im Zuge der Gleichbehandlung ausnahmslos.

3. Die Parkraummanagementgebiete der Umsetzungsstufe Optionsgebiete

Einführung der beschlossenen Optionsgebiete:

Ost, Gaisburg: Optionsgebiet O7 (Anlage 1)

Das Optionsgebiet wurde im Rahmen der 4. Umsetzungsstufe PRM beschlossen. Es wird westlich durch das PRM-Teilgebiet O4 (entlang der Straßen Am Klingenbach und Talstraße) sowie südlich durch das PRM-Teilgebiet O6 (entlang Wagenburgstraße und Im Bruckenschlegel) begrenzt. Die nördliche Grenze bildet die Wangener Straße. Im Osten wird vorgeschlagen analog zur Abgrenzung gemäß GRDrs 422/2017 das topographisch höher liegende Wohngebiet Plettenberg einzubeziehen. Aufgrund dieser besonderen topographischen Situation gibt es auch Argumente, den Plettenberg nicht zu integrieren. Deshalb ist hierfür eine Empfehlung des ortskundigen Bezirksbeirat Ost erwünscht.

Die Nachuntersuchung in 2020 zeigte, dass es zu Verdrängungseffekten mit Fremdparkern aus den direkt angrenzenden PRM-Teilgebieten O4 und O6 kam. Eine auch über die letzten Jahre bestehende Beschwerdelage unterstreicht den Handlungsbedarf im Gebiet. Bei bzw. nach der Einführung werden die bestehenden Gehwegparkregelungen mit 18 Parkplätzen neu bewertet.


Bad Cannstatt, Espan: Optionsgebiet Ca9 (Anlage 2)

Das Optionsgebiet wurde im Rahmen der 5. Umsetzungsstufe PRM beschlossen. Es grenzt im Westen an das Teilgebiet Ca8 und wird im Süden durch die Nürnberger Straße begrenzt. Die Nacherhebungen zeigten auf, dass vermutlich insbesondere Besucher und Beschäftigte des Krankenhauses auf die Park-stände in das Optionsgebiet Ca9 verdrängt wurden.

Vaihingen, südlicher Höhenrand: Optionsgebiet V2 und nördliches Dürrlewang:
Optionsgebiet V3 (Anlage 3)


Das Optionsgebiet V2 wurde im Rahmen der 6. Umsetzungsstufe PRM beschlossen.
Es wird im Westen durch die Gäubahn, im Norden durch die Möhringer Landstraße,
im Osten durch die Friedrich-List-Straße sowie im Süden durch die Ernsthaldenstraße bzw. Jurastraße begrenzt.


Das Optionsgebiet V3 wurde im Rahmen der 6. Umsetzungsstufe PRM beschlossen.
Es umfasst Bereiche der Stadteile Dürrlewang und Rohr und wird im Westen durch die Gäubahn, im Süden durch die Osterbronnstraße, im Osten durch die Galileistraße sowie im Norden durch den Grünzug Espan bzw. die Liebknechtstraße begrenzt.


In beiden Optionsgebieten V2 und V3 wurden durch Parkraumerhebungen der Nachweis von Fremdparkern in den Wohngebieten erbracht. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des SynergieParks und dessen schrittweisen Umgestaltung von Straßenräumen mit Reduzierung des Parkplatzangebots im öffentlichen Raum von derzeit etwa
1 000 Parkplätzen um etwa ein Drittel, ist die Notwendigkeit, die Optionsgebiete V2 und V3 umzusetzen, nun gegeben. Insbesondere folgende Projekte haben dabei unmittelbare Auswirkungen auf das Parkraumangebot im Gesamtraum:

In Folge dieser massiven Parkplatzreduzierung im Industriegebiet selbst kann von einer Verdrängung in die anliegenden Wohngebiete und somit von einer weiteren Steigerung des dort bereits bestehenden Fremdparkeranteils ausgegangen werden.

4. Nord, südlich Pragsattel: Optionsgebiet N6c (Anlage 4)

Das in der Umsetzungsstufe 5 PRM als Optionsgebiet festgelegte Gebiet N6c umschließt westlich das Wohnquartier Gunter-/Wartberg- und Volkerstraße und wird durch die Gleise im Norden begrenzt. Die Nacherhebungen zeigten, dass weiterhin „gebietsfremde“ Parker auf die dortigen kostenfreien Parkplätze ausweichen. Im Gebiet liegt der Parkdruck erneut tagsüber deutlich höher als in den Nachtstunden. Durch die bereits erfolgte Einrichtung eines absoluten Halteverbots in der Wartbergstraße, um die Durchfahrt von Müllfahrzeugen zu ermöglichen und im Zuge geplanter flankierender Begleitmaßnahmen zur Fußverkehrsförderung sowie zur Schaffung von neuen Baumstandorten entfallen weitere öffentliche Parkplätze, die den Parkdruck insbesondere in den Tageszeiten weiter erhöhen.

Im Hinblick auf die Stärkung der grünen Infrastruktur sowie der Förderung des Fußverkehrs sollen flankierende Straßenumgestaltungsmaßnahmen zur Einführung des PRM in der Wartbergstraße sowie der Volkerstraße umgesetzt werden. In der Wartbergstraße sind im bestehenden Parkstreifen neue Baumstandorte vorgesehen (siehe Vorplanung gemäß Anlage 5). An der Einmündung Wartbergstraße/Volkerstraße sowie an der Einmündung Gudrunweg/Wartbergstraße sind insgesamt drei vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen) zur Verbesserung der Fußgängerquerungen geplant (Anlage 5).

Die Umsetzung des Optionsgebiet N6c ist nur in Verbindung mit der zeitgleichen Umsetzung der beschriebenen Begleitmaßnahmen möglich.

5. Untertürkheim, Teilgebiet U2: Erweiterung um Benzviertel (Anlage 6)

Das Gebiet umfasst die Wohnhäuser im Verlauf der Gaggenauer Straße und bildet eine Wohninsel zwischen Benzstraße und Mercedesstraße. Aufgrund von Bürgerbeschwerden und im Zuge der Beratungen zur Einführung des PRM im Lindenschulviertel in Untertürkheim wurde eine Ersterhebung des Parkdrucks im Gebiet Benzviertel beauftragt. Die Erhebung zeigte einen erheblichen Parkdruck zu den Tageszeiten sowie eine hohe Anzahl an Falschparkern. In der Nacht sank die Auslastung signifikant.

Eine Angliederung an das bestehende PRM-Teilgebiet U2 soll den Straßenzug vor Fremdparkern, insbesondere den Mitarbeitern des angrenzenden Mercedes-Benz-Werks, schützen. Die Ergebnisse der Wirkungskontrolle Umsetzungsstufe 5 zeigten eine starke Entlastungswirkung im Teilgebiet U2 durch die Einführung Parkraummanagement. Durch die Angliederung profitieren die Bewohner des Benzviertels zukünftig auch von den freien Kapazitäten im Lindenschulviertel.

Im Hinblick auf den lokal vergleichsweise hohen Flächenversiegelungsgrad im Bereich um das Benzviertel wird eine Umgestaltung der Gaggenauer Straße zugunsten neuer Grünflächen und Baumstandorte durchgeführt (siehe Vorplanung gemäß Anlage 7).

Der südliche Gehweg, der derzeit rechtswidrig beparkt wird und keine Erschließungsfunktion erfüllt, wird durch einen ca. 600 m² großen Grünstreifen, angrenzend an das Gelände der Firma Daimler, ersetzt. Auf diesem Grünsteifen lassen sich insgesamt
13 Baumstandorte realisieren.


Es wird erwartet, dass sich die Entsiegelungsmaßnahme einerseits positiv auf das
lokale Mikroklima auswirkt und andererseits die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zugunsten der Bewohnerschaft deutlich erhöht.

Durch den Entfall der gegenwärtigen Parkstände auf der südlichen Straßenseite wird darüber hinaus eine verkehrliche Entlastung der Gaggenauer Straße prognostiziert. Bauliche Anpassungen an den Gehwegüberfahrten zur Duttenhoferstraße erhöhen die Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende.

Die Erweiterung des Teilgebiets U2 um den Bereich Benzviertel ist nur in Verbindung mit der zeitgleichen Umsetzung der beschriebenen Begleitmaßnahmen möglich.

6. Ost, Teilgebiet O4: Erweiterung um Schlachthofviertel (Anlage 8)

Das Mischgebiet Schlachthofviertel (O4x) umfasst die Straßenzüge Schlachthofstraße und Viehhofstraße und wird durch die Talstraße und Wangener Straße begrenzt. Aufgrund von Bürgerbeschwerden wurde im Rahmen der Wirkungskontrolle PRM Umsetzungsstufe 4 eine Ersterhebung der Parkraumauslastung beauftragt. Die Ergebnisse zeigten, dass tagsüber das Angebot an öffentlichen Parkplätzen im Gebiet nicht ausreichte, in der Nacht konnten noch Reserven ermittelt werden. Eine Einführung als eigenständiges Teilgebiet kam aufgrund der geringen Größe nicht in Betracht. Besonders im Hinblick auf die Pkw-Erreichbarkeit des Gebiets war eine Angliederung an das bestehende PRM-Teilgebiet O4 sinnvoll.

In der Bezirksbeiratssitzung Ost am 07.07.2021 wurden die Untersuchungsergebnisse vorgestellt und zugleich der Vorschlag für eine Angliederung des Schlachthofviertels an das bestehende PRM-Teilgebiet O4 zur Abstimmung gebracht. Der Bezirksbeirat Ost stimmte der Angliederung von O4x an O4 grundsätzlich zu. Im Zuge der Umsetzung des PRM-Teilgebiets O7 kann eine Angliederung des Schlachthofviertels an O4 erfolgen.

7. Beschlossene Optionsgebiete noch ohne Grundlage zur Einführung eines PRM

Möhringen, Fasanenhof: Optionsgebiete Fh1 und Fh2 (GRDrs 753/2021; Anlage 6)

Die beiden Optionsgebiete Fh1 und Fh2 wurden im Rahmen der 6. Umsetzungsstufe beschlossen. Das Gebiet Fh1 umfasst das Wohngebiet nördlich des Janusz-Korczak-Wegs und wird östlich auf Höhe des Genfer Wegs bzw. Europaplatzes begrenzt. Das Gebiet Fh2 umfasst die südlich des Janusz-Korczak-Wegs gelegenen Wohngebiete sowie die restlichen Wohneinheiten östlich der Achse Genfer Weg und Europaplatz.
Die östliche Grenze bildet die Bundesstraße 27.


Aufgrund der Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 wurde von einem möglicherweise großen Zuwachs sogenannter Urlaubs- und Langzeitparker ausgegangen. Kurz nach Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnhaltestelle im Fasanenhof erfolgte eine erneute Erhebung. Im Gegensatz zur üblichen Vorgehensweise wurde zum einen an einem „normaler Werktag“ sowie zur Ferienzeit (Weihnachtsferien 2022) erhoben, um „Urlaubsparker“ identifizieren zu können.

Das Teilgebiets Fh1 im Fasanenhof weist in den Nachtstunden einen erheblichen Parkdruck auf. Ein erhöhter Anteil an Fremdparkern durch die Verlängerung der Stadtbahn U6 konnte bislang nicht nachgewiesen werden.

Im Optionsgebiet Fh2 sind zukünftig die bestehenden Gehwegparkregelungen (53 Parkplätze) zu überprüfen. Im angrenzenden Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost soll ab 2024 nun auch die Umgestaltung der Schelmenwasenstraße mit Entfall von weiteren
56 Parkplätzen gemäß Beschlussantrag 2 der GRDrs 301/2019 umgesetzt werden.


Da in beiden Teilgebieten vergleichsweise niedrige Auslastungen tagsüber vorliegen sollen sie noch zurückgestellt bleiben. Aufgrund der noch unklaren Wirkungen der Umgestaltungen, der Umgang mit Gehwegparkregelungen sowie das Thema Urlaubs- und Messeparker wird die Entwicklung der Parksituation in beiden Optionsgebiete weiterhin durch die Verwaltung beobachtet.

8. Weitere Perspektiven im PRM:

Das PRM hat in den letzten Jahren bei den Bewohnern zu einer weitgehenden Akzeptanz geführt, da die Vorteile der Regelung (Verbesserung des Parkraums für Bewohner) erkannt wurden. Mit der Verdrängung parkender Pendler entstehen zudem Freiräume für Radfahrende und zu Fuß Gehende, Verkehrssicherheitsdefizite werden verbessert, Parksuchverkehre reduziert, Parkierungsangebote für Dienstleister und Handwerker werden geschaffen.

Die durch das PRM beabsichtigten Wirkungen wurden nahezu in allen Gebieten erreicht. Die Einführung führt jedoch jeweils weiterhin zu Verdrängungen, mit denen ebenfalls umgegangen werden muss, ggf. durch die Erweiterung bestehender PRM-Bereiche.
Weiterhin soll eine möglichst effiziente Nutzung des öffentlichen Raums stattfinden, um den vielen neuen Nutzungsanforderungen (Carsharing, Ladesäulen, Fahrradabstellanlagen, „Stuttgarter Rechtecke“, Schulwegesicherheit, Überprüfung bestehender Gehwegparkregelungen, Außengastronomie uvm.) gerecht zu werden. Dazu kommen die Anforderung an Maßnahmen zur Klimaanpassung („Schwammstadt“, Verschattung, blau-grüne Infrastruktur), die mit Parkplätzen im öffentlichen Raum konkurrieren.

Aus Sicht der Verwaltung kann - immer unter der Voraussetzung des Nachweises eines erheblichen Parkdruckes und eines relevanten Fremdparkeranteils – in folgenden Bereichen die Einführung eines PRM erforderlich werden:

Perspektivisch wird auch die Redimensionierung und Bewirtschaftung des Park-
raumangebots in den größeren Gewerbegebieten sowie Sport- und Freizeitarealen angestrebt, sofern die straßen- und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kommen insbesondere folgende Bereiche in Frage:
Als Pilotprojekt wird für das Gewerbegebiet SynergiePark Vaihingen/Möhringen aktuell ein Parkraumkonzept erarbeitet.

9. Personalbedarf

Der zusätzliche Personalbedarf ist den GRDrs 422/2017, GRDrs 916/2019 sowie GRDrs 753/2021 zu entnehmen. Die Erweiterung der PRM-Gebiete U2 und O4 erfolgt aufgrund der geringen Größe der Erweiterungsbereiche stellenneutral.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzungsstufe Optionsgebiete (einmalige Investitionskosten, laufende Kosten und Erträge) sind den GRDrs 422/2017, GRDrs 916/2019 sowie GRDrs 753/2021 für den damaligen Sachstand zu entnehmen.

Die Parkautomaten aus dem laufenden Rahmenvertrag können bis Ende 2024 abgerufen werden. Für spätere Umsetzungszeiträume ist eine neue Ausschreibung für die Parkautomaten notwendig.

Da die Kosten für die Begleitmaßnahmen gemäß Beschlusspunkte 2 und 3 noch nicht bezifferbar sind, wird die Finanzierung im Zuge der weiteren Planungen festgelegt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Bezirksbeirat Untertürkheim vom 22.02.2022 Nr. 3/2022 - Beschluss des Bezirksbeirats Untertürkheim zum Thema "Parkraummanagement in Untertürkheim"; Nr. 3 "Das Benz-Viertel wird in das bestehende Parkraummanagement-Gebiet aufgenommen."

Immer mehr Arbeitsplätze im SynergiePark Vaihingen/Möhringen: Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern verbessern! Antrag Nr. 213/2020 vom 02.06.2020 (SPD); Nr. 3 b "Konzept für das Parken rasch mit allen Beteiligten erarbeiten und umsetzen"; Nr. 3 c "Weitere Maßnahmen des Verkehrsstrukturplans voranbringen"


Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Clemens Maier Peter Pätzold Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1. Optionsgebiet O7 (S-Ost)
2. Optionsgebiet Ca9 (S-Bad Cannstatt)
3. Optionsgebiete V2+V3 (S-Vaihingen)
4. Optionsgebiet N6c (S-Nord)
5. Flankierende Umgestaltungen Optionsgebiet N6c
6. Gebietserweiterung PRM-Teilgebiet U2 (S-Untertürkheim)
7. Flankierende Umgestaltungen Benzviertel
8. Gebietserweiterung PRM-Teilgebiet O4 (S-Ost)



<Anlagen>



zum Seitenanfang