Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 22.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: "Wann geht es weiter beim Projekt 'Adlerstraße'? Drogenhilfe und Wohnraum für Ältere werden dringend gebraucht."
- Antrag Nr. 73/2021 vom 26.02.2021 (SPD)
- mündlicher Bericht -

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu Beginn begründet StRin Dr. Hackl (SPD) den vorliegenden Antrag Nr. 73/2021 ihrer Fraktion. Die Stadträtin betont, dass ihre Fraktion die baldige Umsetzung des Projektes "Adlerstraße" mit dem geplanten psychosozialen und suchtmedizinischen Beratungs- und Behandlungsangebot für Menschen mit Drogenproblemen, sowie den vorgesehenen Senioren- und Familienwohnungen für sehr wichtig halte. Die aktuellen Verzögerungen in der Umsetzung des Vorhabens seien sehr bedauerlich.

Seitens BMin Dr. Sußmann wird ebenfalls großes Bedauern über die aktuellen Verzögerungen in der Projektumsetzung geäußert. Die Bürgermeisterin versichert jedoch, dass die Verwaltung alles daransetzen werde, um die Realisierung des Bauvorhabens "Adlerstraße" mit dem vorgesehenen Konzept voranzutreiben.

Danach schildert die Vorsitzende kurz den bisherigen Planungsprozess, der überaus vielfältig und komplex verlaufen sei. BMin Dr. Sußmann berichtet, dass der rechtskräftige Bebauungsplan für die im Besitz der Telekom Deutschland GmbH stehenden Gebäude einen Gemeinbedarf für Post- und Fernmeldewesen ausweise. Der Gebäudekomplex in der Adlerstraße 30 - 32 und der Großteil des Gebäudes in der Böblinger Straße 36 werden von der Deutschen Telekom nicht mehr genutzt. Die Telekom stellte, vertreten durch die Firma Corpus Sireo, im September 2014 beim Baurechtsamt der Landeshauptstadt eine Anfrage zur Prüfung einer Neubebauung des Geländes mit Wohnungen. Diese Anfrage sei mit Hinweis auf den gültigen Bebauungsplan abgelehnt worden.

Die anschließend durchgeführte Entbehrlichkeitsprüfung habe im Dezember 2014 einen nachrückenden Bedarf für Zielgruppen des Sozialamtes der Landeshauptstadt ergeben. Vonseiten des Sozialamtes seien für die Gebäude Adlerstraße 30 - 32/Böblinger Straße 36, folgende Bedarfe geltend gemacht worden:

- die Einrichtung einer psychosozialen und suchtmedizinischen Praxis für Menschen mit Drogenproblemen (in Trägerschaft des Caritasverbandes für Stuttgart e. V.),
- die Einrichtung von 52 Seniorenwohnungen und
- die Einrichtung von 6 Familienwohnungen.

Das vom Caritasverband entwickelte Nutzungskonzept sei mit Corpus Sireo, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, dem Sozialamt und dem Bezirksbeirat Stuttgart-Süd in mehreren Sitzungen erörtert und angepasst worden. Zur Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner habe der Verwaltungsausschuss der Stadt Stuttgart Anfang November 2018 die Durchführung eines informellen Beteiligungsverfahrens zum Bauvorhaben Adlerstraße 30 - 32/Böblinger Straße 36 beschlossen. Das Bürgerbeteiligungsverfahren sei im Jahr 2019 durch eine externe Moderation in mehreren Sitzungen mit allen relevanten Akteuren und unter Beteiligung eines Vertreters der Firma Corpus Sireo durchgeführt worden.

Auf der Basis der Ergebnisse des informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens sei am 25.11.2019 im Sozial- und Gesundheitsausschuss und am 03.12.2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik die Umsetzung des Konzeptes am Standort Adlerstraße 30 - 32/Böblinger Straße 36, Stuttgart-Süd, beschlossen worden. Abschließend wurde am 13.02.2020 der Beschluss im Rahmen einer Informationsveranstaltung unter Beteiligung eines Vertreters der Firma Corpus Sireo einer breiteren Anwohnerschaft vorgestellt. Im Anschluss daran habe Corpus Sireo der Deutschen Telekom die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes am Standort empfohlen.

Im Verlauf des Jahres 2020 habe die Sozialverwaltung und der künftig vorgesehene Träger Caritasverband für Stuttgart mehrmals mit der von der Deutschen Telekom GmbH zur Projektentwicklung beauftragten Firma Corpus Sireo gesprochen. Dabei sei mitgeteilt worden, dass die Telekom hinsichtlich der Weiterentwicklung des Standorts Adlerstraße noch keine Entscheidung getroffen habe.

Mittlerweile habe die Verwaltung im Februar 2021 schriftlich und telefonisch direkt mit Vertretern der Deutschen Telekom Kontakt aufgenommen. Der Verwaltung sei mitgeteilt worden, dass sich für die Telekom mit dem beschlossenen Konzept eine wirtschaftliche Verwertung des Areals nur schwer darstellen lasse bzw. dies geprüft werden müsse. Diese Wirtschaftlichkeitsprüfungen seien derzeit noch nicht abgeschlossen.

BMin Dr. Sußmann betont, dass man gegenüber der Deutschen Telekom deutlich gemacht habe, dass die Stadt Stuttgart an einer baldigen Umsetzung des Projektes interessiert sei und für die Sozialverwaltung und den Caritasverband die Umsetzung der psychosozialen und suchtmedizinischen Praxis für Menschen mit Drogenproblemen eine hohe Priorität habe. Nun werde eine zeitnahe gemeinsame Lösung mit der Deutschen Telekom angestrebt. Zu diesem Zweck habe die Sozialplanung ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten (mit Vertretern der Deutschen Telekom, Bezirksvorsteher von S-Süd, Herrn Grieb, Herrn Dr. Obert vom Caritasverband für Stuttgart e. V. und Vertreterinnen der Sozialplanung des Sozialamtes) vereinbart, das am 09.04.2021 stattfinden werde. Man sei zuversichtlich, dass eine Einigung gelingen werde, so die Bürgermeisterin. Über den weiteren Fortgang des Projektes werde man die Ratsmitglieder auf dem Laufenden halten.

Im Folgenden äußern Frau Reichhardt (SozA), Herr Grieb sowie Herr Dr. Obert die Hoffnung auf eine baldige Umsetzung des Bauvorhabens in der Adlerstraße mit dem vorgesehenen Konzept.

Nach einer Wortmeldung von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), der eine Änderung des geltenden Bebauungsplans und damit eine Festschreibung der durch die Stadt erwünschten Nutzung vorschlägt, erklärt Herr Dörr (ASW), dass der Start des Bebauungsplanverfahrens im Sinne der besprochenen Ziele mit der Caritas und dem Sozialamt ohne das Einverständnis der Telekom nicht sinnvoll sei. Denn ein Bebauungsplan regle die zulässige Art und das Maß einer Bebauung, verpflichte den Grundstückseigner jedoch nicht zur Umsetzung. Im konkreten Fall wären zudem die Unterzeichnung städtebaulicher Verträge erforderlich (SIM-Anteil, Sicherung der Bedarfe des Sozialamts, Verfahrenskosten).

Voraussetzung für den Beginn des Bebauungsplanverfahrens sei deshalb das Einverständnis und die Kooperation des Grundstückseigentümers, der Deutschen Telekom. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen habe einen Entwurf für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans bereits vorbereitet. Das Bebauungsplanverfahren könne eingeleitet werden, sobald von der Telekom das Einverständnis für die Planänderung signalisiert werde.

Nach einer Anregung von StRin Dr. Hackl sagt BMin Dr. Sußmann zu, dass zum Thema Projekt "Adlerstraße" wieder ein eigener Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 26.04.2021 aufgenommen werden solle.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen. Der Antrag ist hiermit erledigt.

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