Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
200
3
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
09.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
der Vorsitzende, BMin Dr. Sußmann, Frau Zorn (SozA), Herr Sidgi (SWSG)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingsunterbringung
- mündlicher Bericht -
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.
Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen. Hierzu sind auch die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses eingeladen. Die Aussprache ist nachfolgend wiedergegeben. BMin Dr. Sußmann ist per Video zugeschaltet.
Zunächst informiert Frau
Zorn
anhand der Präsentation über die Standorte für die Flüchtlingsunterbringung. Sie schickt voraus, dass sich die Zahl der in Unterkünften untergebrachten Flüchtlinge im letzten Jahr von rd. 4000 auf über 8000 bis zum 05.12.2022 verdoppelt habe. Im Dezember seien der Stadt 291 Asylbewerber aus den Erstaufnahmestellen des Landes zugewiesen worden. Die Zahl dieser so genannten regulären Asylbewerber habe sich im Laufe des Jahres stark erhöht. Hinzu kämen die Geflüchteten aus der Ukraine, die ohne vorherige Registrierung direkt in der Landeshauptstadt aufgenommen werden müssten und deren Zahl abhängig von der Situation dort stark schwanke. Aktuell müssten täglich 6 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen und untergebracht werden.
BM
Fuhrmann
betont nochmals die besondere Problematik aufgrund des teilweise unkontrollierten Zugangs von Geflüchteten aus der Ukraine. Dies habe die Verwaltung vor enorme Herausforderungen gestellt. Alle Referate und Ämter hätten mit großem Engagement daran gearbeitet, die Menschen sehr gut und noch am Ankunftstag unterzubringen. Dies sei gelungen. Die Stadt habe eine Task Force Geflüchtete eingerichtet, die sich regelmäßig austausche und in der die hierfür wesentlichen Referate SWU, SI, und WFB sowie die Amtsleiter und die für das Thema Geflüchtete zuständigen Mitarbeiter vertreten seien. Parallel dazu gebe es den Verwaltungsstab Geflüchtete und einen Vorbereitungsstab, der den Verwaltungsstab organisiere.
Zum Vorgehen erläutert er, in einer ersten Phase habe man zu Beginn der Flüchtlingskrise auf Hotels, die aufgrund der Corona-Pandemie leer standen, zur kurzfristigen Unterbringung zurückgegriffen. Für eine Unterbringung in Hallen hätte die Ausstattung gefehlt. Später habe man die Halle in Münster und die Nebenhallen in der Schleyerhalle einrichten und nutzen können. Zugleich habe das Referat SI die bestehenden Einrichtungen optimiert. Das Hochbauamt habe notwendige Reparaturen vorangetrieben. Zur Kritik an den Hotels merkt er an, angesichts der Ausgangslage sei die Anmietung von Hotels alternativlos gewesen. Hiervon müsse man sich nun sukzessive wieder lösen.
Aktuell befinde man sich in einer zweiten Phase, der der mittelfristigen Unterbringung. Referat SWU prüfe, wie die Genehmigungen der bestehenden Systembauten verlängert werden könnten. Eventuell könnten auch leerstehende Gewerbeflächen umgenutzt werden, diesbezüglich werde im Eiermann-Areal geplant. Dort müsse noch eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet werden. Zur Verfügung stünden auch verschiedene Containerstandorte in der Mercedesstraße und dem Guts-Muths-Weg. Die Firma Bosch wolle auf eigene Kosten eine Containeranlage in S-Feuerbach erstellen. Die Stadt habe mangels anderer Möglichkeiten auch Boardinghäuser anmieten müssen, die medial teilweise nicht sehr gut dargestellt worden seien. Doch hätten diese Häuser den Vorteil, dass die Geflüchteten dort ein eigenständiges Leben führen könnten, zumal noch Küchen eingebaut würden. Gesellschaftliche Integration sei in solchen Einrichtungen besser umsetzbar. Des Weiteren würden in dem seit vielen Jahren leerstehenden Messehotel Europe auf dem Pragsattel Geflüchtete untergebracht, ebenso im ehemaligen Alten- und Pflegeheim im Röhrlingweg. Auf die Bitte der Verwaltung um private Angebote von Wohnungen sei sie von einer Flut von Angeboten überrollt worden, die sie nun mit dem bestehenden Personal bewältigen müsse. Da die Wohnungen zumeist einzeln und je nach Verwendung geprüft werden müssten, nehme dies viel Zeit in Anspruch. In Anbetracht des Aufwands wolle man solche Wohnungen nur noch längerfristig oder sogar unbefristet anmieten. Aktuell sollten hier noch 40 Wohnungen so schnell wie möglich belegt werden. Grundsätzlich suche man Standorte für neuartige Systembauten, die länger als fünf oder zehn Jahre genutzt werden könnten. Die SWSG schlage nun Module mit einer Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren an unterschiedlichen Standorten vor. Dies sei auf jeden Fall nachhaltiger als die früheren Systembauten. Das BauGB ermögliche bis Ende 2027, hierfür auch Gewerbegebiete zu nutzen.
In einer dritten Phase solle Baurecht für bestimmte Flächen geschaffen werden, um dort nicht nur Interimsbauten zu erstellen, sondern dauerhaften Wohnraum für bestimmte Gruppen – nicht nur Geflüchtete – zu schaffen.
Die Task Force arbeite mit einer sich quasi täglich ändernden Liste, in der die einzelnen, von Referat SI genannten Bedarfe sowie die bestehenden Einrichtungen und Potenziale aufgeführt seien. Die zuständigen Ämter könnten die Nennungen dann prüfen und bewerten.
BMin
Dr. Sußmann
bekräftigt, dass sich die Stadt nach wie vor in einer krisenhaften Situation befinde. Sie würdigt den besonderen Kraftakt der Verwaltung. Es gehe nicht nur darum, Betten bereitzustellen und die Versorgung zu gewährleisten, sondern man müsse auch den Status klären, mit Leistungen versorgen, schauen, ob eine soziale Betreuung erforderlich und ggfs. eine Schulunterbringung möglich sei. Dies gelinge nur, weil die Mitarbeitenden bei mehr oder weniger ähnlicher Zusammensetzung fast das Doppelte leisteten. Hier bitte sie um Verständnis, wenn es an manchen Stellen nicht ganz so laufe, wie es wünschenswert wäre. Doch bemühe sich die Verwaltung, mithilfe von Priorisierungen das Notwendige zu schaffen. So habe man alle untergebracht und mit Leistungen versehen. Künftig wolle man von der momentanen Notunterbringung in eine mittel- und langfristige Planungsperspektive gehen, um dann in die gewohnten Formate, z. B. den Stuttgarter Weg, zurückzukehren.
Im Sinne der Vorlage und anhand einer Präsentation, die der NNr. 201 beigefügt ist, stellt Herr Sidgi (SWSG) kurz die Planungen zur mittelfristigen Unterbringung von Geflüchteten vor. Die hier verwendeten Module sollten eine Gesamtnutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren haben.
Die Vertreter*innen danken für die Ausführungen und loben die überaus engagierte ämterübergreifende Arbeit der Verwaltung.
In dieser Krise, so StRin
Rühle
(90/GRÜNE), seien flexible Lösungen gefragt. Dies biete die Modulbauweise, die es ermögliche, nachhaltig und CO2-sparend Wohnraum – nicht ausschließlich für Geflüchtete – herzustellen. In diesen Gebäuden könnten z. B. auch Familien mit Kindern oder andere Menschen, die ihre Wohnung verloren hätten, untergebracht werden. In ihrer Fraktion seien weitere Standorte diskutiert worden, etwa der Parkplatz am Tazzelwurm am Killesberg oder den aktuell abgängigen Containerstandort in Sillenbuch/Heumaden.
StRin
Porsch
(CDU) weist darauf hin, dass die Geflüchteten nicht nur untergebracht werden müssten, sondern auch eine passende Infrastruktur brauchten. In Anbetracht dessen, dass nun auch wieder verstärkt junge Männer kämen, müsse man sich überlegen, wie die Stadt damit umgehen wolle und was sie sich hier noch zutraue bzw. ob sie ab einem gewissen Punkt sagen könne, dass man dies nicht mehr schaffe? Sie bittet die Verwaltung, bis zum nächsten WA den bisherigen finanziellen Aufwand zu beziffern, den Bestand aufzulisten und eine Hochrechnung für die nächsten ein bis zwei Jahre zu präsentieren. Die Idee der Modulbauweise halte sie für die beste Form der Unterkunft.
Letzterem schließt sich auch StRin
Meergans
(SPD) an, insbesondere im Blick auf die Nachhaltigkeit. Auch sei damit eine hochwertige Form der Unterbringung geflüchteter Menschen gewährleistet. Allerdings müsse man sich überlegen, was mit den Familien in den Wohnmodulen nach den drei Jahren geschehe. Denn deren Verweildauer in den Unterkünften dauere oft länger. Gegenüber ihrer Vorrednerin merkt sie an, den Punkt, von dem ab man keine Unterstützung mehr leisten könne, dürfe es nicht geben, denn man sei dazu verpflichtet, den jeweiligen Anteil Schutz suchender Menschen aufzunehmen. Gleichwohl warte ihre Fraktion immer noch auf die Unter-bringungskonzeption der Verwaltung, die bereits vor Monaten zugesagt worden sei. Solle der Stuttgarter Weg fortgeführt werden? Eine langfristige Infrastruktur sei erforderlich, da es immer Fluchtbewegungen geben werde. Die soziale Betreuung müsse in größeren Einheiten, insbesondere den Stellenschlüssel betreffend, ebenso gut sein wie in anderen Unterkünften.
Auch StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erkundigt sich nach dem Stuttgarter Weg, dessen Diskussion im Ausschuss von der Verwaltung zugesagt worden sei. Sie bittet BM Fuhrmann um Präzisierung der 40 noch nicht belegten Wohnungen sowie dem konkreten Zeitraum, ab welchem die Verwaltung nun Wohnungen anmieten wolle. Ein relativ großes Potenzial zur Unterbringung von Geflüchteten sieht sie auch bei den leer stehenden Wohnungen. Sie begrüßt die Modulbauweise, bei der allerdings ein Modul für die soziale Betreuung fest eingeplant werden müsse. Die würdevolle Unterbringung von Geflüchteten sei grundsätzlich keine Frage des Geldes, sondern eine Selbstverständlichkeit.
StRin
Yüksel
(FDP) schließt sich Letzterem an. Sie weist darauf hin, dass viele der aus der Ukraine Geflüchteten, die zunächst privat untergekommen seien, auf längere Sicht wahrscheinlich auch von der Stadt untergebracht werden müssten. Außerdem seien bei ihrer Fraktion viele Beschwerden von Wohnungseigentümern eingegangen, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollten und über Monate keine Rückmeldung der Stadt erhalten hätten. Sie regt an, dass die Verwaltung diesen Menschen wenigstens in einer kurzen E-Mail mitteilen sollte, dass ihr Angebot geprüft werde. Zur Lebensdauer der zwar nachhaltigen, aber auch teuren Module hätte sie gerne belastbare Zahlen. Ebenso hielte sie ein Konzept für sinnvoll, was mit den vielleicht irgendwann nicht mehr benötigten Modulen geschehen solle.
Die Aufnahme der Asylbewerber und der aus der Ukraine Geflüchteten sei selbstverständlich, betont StRin
Bulle-Schmid
(CDU), dennoch sei es richtig und notwendig, nach den Kosten zu fragen. Angesichts der geschätzten 300 bis 400 Menschen pro Monat zusätzlich habe sie schon Sorge, wo diese Menschen kurz-, mittel- und langfristig untergebracht werden könnten. Die Modulbauten seien ein sehr guter Ansatz, doch beileibe nicht ausreichend. Es wäre jedoch sehr gut, wenn dadurch keine Hallen mehr belegt werden müssten, die der Bevölkerung dann nicht mehr für Sport etc. zur Verfügung stünden. Ihr stelle die Frage, ob der Stuttgarter Weg überhaupt noch haltbar sei. Ohnehin befänden sich im Stuttgarter Norden wesentlich mehr Unterkünfte als im Stuttgarter Süden. In Vaihingen habe sie fast nichts entdeckt, auch dort müssten doch Flächen zu finden sein. Einem Zeitungsbericht zufolge kämen fast nur junge Männer nach Stuttgart. Im Interesse einer weiterhin friedlichen Stadtgesellschaft bittet sie die Sozialverwaltung um eine Einschätzung, wie man diese jungen Männer integrieren könne. Sie bedankt sich bei der SWSG, die die große Aufgabe der Modulbauten übernehme.
Letzterem schließt sich StR
Puttenat
(PULS) an. Eine Obergrenze lehnt er ab. Das gebiete schon der Anstand. Seinem Eindruck nach sehe die Stuttgarter Stadtgesellschaft dabei keine enormen Probleme. Auch habe er volles Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung. Großes Augenmerk müsse man auf die soziale Betreuung haben.
StR
Zaiß
(FW) begrüßt die Innovationen in der Unterbringung. Er weist auf den Widerstand in der Bevölkerung bezüglich der Rohrackerstraße in Hedelfingen hin, da dort vorwiegend junge Männer aufgenommen werden sollten und sich in direkter Nähe ein Kinderspielplatz und ein Aktivspielplatz befänden. Was den Standort Amstetter Straße anbelange, so bezweifle er den in der Vorlage genannten Bezugstermin.
Um eine Auflistung, was die Stadt bisher geleistet habe, bittet auch StR
Köhler
(AfD). Diese sollte auch die noch vorhandenen "Unterkunftsvorräte" enthalten. In diesem Zusammenhang interessiere ihn auch, wie viele der 8000 Personen mit Geflüchtetenstatus aus der Ukraine kämen. Die Modulbauweise sei optisch ansprechend, er hielte aber eine längere Nutzungsdauer als die genannten 30 bis 40 Jahre für sinnvoll, falls eine Renovierung der Module möglich sei.
StRin
Durst
(CDU) betont, in den Modulbauten müsse auch ein Sozialraum vorhanden sein – etwa für Kinderbetreuung oder als Treffpunkt der dort Wohnenden. Hierzu merkt Frau
Zorn
an, die Module hätten eher wohnungsähnlichen Charakter. Ganz anders verhalte es sich bei den Systembauten, in denen sehr wenig Spielfläche zur Verfügung stehe.
Zu den Fragen und Anmerkungen erklärt BM
Fuhrmann
an StRin Rühle gewandt, das Hotel Europe sei zunächst für 10 Jahre angemietet, sowohl für die Unterbringung von Geflüchteten als auch anderer Personen. StRin Porsch sagt er eine finanzielle Auflistung aller bislang getätigten Aufwendungen zu. Darüber hinaus wolle die Verwaltung auch darlegen, in welcher Höhe sie eine Finanzierung durch das Land und den Bund erwarte. Strin Meergans gegenüber bestätigt er, entscheidend sei die Regelung der langfristigen Unterbringung. Er bittet sie um Information, welche Anforderungen sie an ein Konzept stelle. Aktuell befinde sich die Verwaltung ja immer noch im Krisenmodus. An StRin Tiarks wendet er sich mit dem Hinweis, für die 40 Wohnungen habe man einen Hausmeisterservice beauftragt, die Mängel rasch zu beheben. Gegenüber StRin Yüksel führt er aus, bezüglich der jetzt noch eintreffenden Angebote habe das Liegenschaftsamt ein Schreiben vorbereitet, das darauf hinweise, dass die Stadt Wohnungen nur noch längerfristig – mindestens für fünf Jahre, besser unbefristet – anmieten werde. Zur Nachnutzung der Module erklärt er, es müsse sichergestellt sein, dass jeweils eine neue Fläche zur Verfügung stehe, wenn sie an ihrem bisherigen Standort abgebaut werden müssten. Dies sei ein sehr aufwendiger Prozess. Hier müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Aktuell seien die Module für Geflüchtete in Gewerbegebieten zulässig, wie dies jedoch ab 2028 aussehe, sei noch nicht bekannt. Er weist explizit auf den Vorteil der Module hin, die multifunktional einsatzfähig seien, wenn der Bedarf im Bereich der Geflüchteten nicht mehr bestehe. So könnten dort z. B. Azubis oder Beschäftigte der Stadt wohnen. Ein konkretes Konzept hierzu liege noch nicht vor. StRin Bulle-Schmid und StR Zaiß gegenüber bestätigt er, der Bezug der Unterkunft Amstetter Straße werde für Ende 2023 angestrebt.
Herr
Sidgi
ergänzt, hier gelte es zu berücksichtigen, dass man auf einen hochwertigen Ausbau achte und entsprechend planen müsse. Hinzu kämen die Genehmigungsprozesse und die Fertigung der Module. Der Aufbau am Standort benötige nur wenige Wochen, müsse jedoch vorbereitet werden: Erschließung des Grundstücks mit Zuwegung, Versorgungsleitungen und Fundament. Ziel sei, die Quartiere, in denen vor allem Familien untergebracht werden sollten, mit einer hohen Wohnqualität auszustatten. Zugleich müssten die Module auch zügig wieder demontiert werden können.
Zur Dichte merkt er an, im Genehmigungsprozess werde man sehen, ob evtl. dreigeschossig gebaut werden könne. Dann müssten aber deutlich höhere Anforderungen an den Brandschutz, an Entfluchtung und weitere Sicherheitsthemen erfüllt werden. Möglicherweise sei auch die Anzahl der Geflüchteten pro Standort relevant. Der Abwägungsprozess müsse so gestaltet werden, dass die angestrebte hohe Qualität gewährleistet werden könne, niedrige Transaktionskosten am Standort sichergestellt und alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden könnten. Insofern sei ein drittes Stockwerk an manchen Standorten durchaus denkbar.
Im Hinblick auf die Kosten führt er aus, die – gleichwohl hochwertigen - Module für einen Vierpersonenhaushalt hätten 50 m² Wohnfläche, eine kompakte Vierzimmerwohnung üblicherweise 85 bis 90 m² Wohnfläche. Dies relativiere die Gesamtkosten.
Zum Thema Obergrenze stellt BMin
Dr. Sußmann
klar, die Stadt habe eine humanitäre Verpflichtung und komme dem gesetzlichen Auftrag nach, solange ihr dies möglich sei. Die Verwaltung habe keine interne Obergrenze festgelegt. Bevor es hierzu komme, müsse man sich mit Land und Bund darüber verständigen, wie eine Verteilung sichergestellt werden könne.
Zum Thema junge Männer legt sie dar, grundsätzlich sollten alle in Stuttgart Untergebrachten gleich behandelt werden, ungeachtet dessen, aus welchem Herkunftsland sie kämen. Gleichwohl gebe es unterschiedliche Verfahren, je nachdem, ob sie der Stadt über das Asylverfahren zugewiesen würden oder direkt im SGB II seien. Dies führe zu einer gewissen gesetzlichen Ungleichheit. Es dürfe auch keine Diskussion darüber stattfinden, dass man zwar ukrainische Familien aufnehmen wolle, nicht aber alleinstehende Männer z. B. aus Syrien. Die Stadt bringe beide Gruppierungen unter, achte dabei aber darauf, dass junge Männer aus Afghanistan, Syrien, Irak und der Türkei eine andere soziale Betreuung erhielten. Da diese Gruppe bereits in der Flüchtlingsphase 2015/16 nach Deutschland gekommen sei, gebe es hierzu gute Erfahrungswerte. Gewisse Abstriche müssten gemacht werden, denn erfahrungsgemäß wisse man, dass ein gutes Mischverhältnis für ein gutes soziales Miteinander notwendig sei. Teilweise lasse sich dies in der aktuellen Situation so nicht umsetzen, doch werde die Verwaltung dies im Blick behalten, um Unruhen oder Unmut entgegenzutreten. Die Sozialbetreuung werde an die jeweiligen Unterkünfte angepasst. Dabei wende man die üblichen Stellenschlüssel an.
Die Finanzierung der Pflichtaufgaben habe die Verwaltung im Blick. Sie achte darauf, das Geld nach Möglichkeit erstattet zu bekommen. Für die zugewiesenen Geflüchteten würden die Kosten im Wesentlichen vom Land erstattet, bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, die direkt über das SGB II liefen, zahle der Bund einen Teil der Unterkunftskosten. Die Boardinghäuser könne die Stadt als geschlossene Einheit mit dem Bund abrechnen. Bei den Hotels, bei denen ein Hotelbetreiber zwischengeschaltet gewesen sei, sei dies nicht möglich gewesen.
Gegenüber StRin Yüksel bestätigt sie, man könne nicht davon ausgehen, dass alle momentan privat untergebrachten Personen in diesen Wohnungen blieben, denn oft stelle sich nach einer Weile heraus, dass die Eigentümer ihre Wohnung wieder allein nutzen wollten. Frau
Zorn
ergänzt, die in den Unterkünften aufgestellten Waschmaschinen hätten einen sehr hohen Verschleiß. Deshalb sehe die Verwaltung es für nachhaltiger an, wenn nur wenige Personen eine Waschmaschine nutzten und sich dafür dann verantwortlich fühlten.
An StR Köhler gewandt beziffert sie die Höhe der nach Stuttgart geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer auf ca. 3.400 in den Unterkünften, in denen insgesamt über 8000 Personen untergebracht seien. Ca. 3.600 Personen aus der Ukraine seien privat untergebracht. Die Zahlen habe ihr Referat vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten, darin seien nur diejenigen enthalten, die sich in der Stadt gemeldet hätten und Leistungen bezögen.
StRin
Meergans
betont nochmals den Wunsch ihrer Fraktion nach einem Konzept. BM
Fuhrmann
sagt ihr diesbezüglich einen bilateralen Austausch zu.
Ihres Wissens stünden 6.000 Wohnungen in Stuttgart leer, merkt StRin
Tiarks
an. Dort könnten sehr viele Geflüchtete untergebracht werden. Sie bittet nochmals um Präzisierung, inwiefern Hausmeisterleistungen nötig seien, um die nach einer Prüfung übrig gebliebenen 40 Wohnungen belegen zu können. BM
Fuhrmann
erklärt an die Stadträtin gewandt, zu den 6.000 leerstehenden Wohnungen lägen ihm keine Informationen vor.
BM Fuhrmann stellt abschließend fest:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat vom Bericht
Kenntnis genommen
.
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