Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 294/2017
Anlage 6 vervollständigt
Stuttgart,
09/28/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnquartier Pallotti/Aulendorfer Straße im Stadtbezirk Birkach (Bi 65)
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Birkach
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
17.10.2017
23.10.2017
24.10.2017



Beschlußantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnquartier Pallotti/Aulendorfer Straße (Bi 65) im Stadtbezirk Birkach vom 9. März 2017 mit Begründung gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die katholische Kirche hat ihren Standort in der Birkheckenstraße 78 und 80 in Stuttgart-Birkach aufgegeben. Das Grundstück, auf dem sich derzeit noch die St. Vinzenz Pallotti Kirche (Flst. 521) befindet, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Es ist geplant, die Fläche als Wohngebiet mit 7 Wohngebäuden - inklusive einem Gebäude mit Wohnraum für Flüchtlinge, Asylbewerber und Studenten sowie einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Sinne eines integrierten Gemeinwesens - zu entwickeln.

Die Umsetzung der beabsichtigten Bebauung erfordert neues Planungsrecht. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 8. März 2016 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen (s. GRDrs 1369/2015). Das Verfahren erfolgt aufgrund der höherwertigen Wohnnutzung nach den Grundsätzen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM).

Die frühzeitige öffentliche Beteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Die von den Bürgern vorgetragenen Äußerungen sind in Anlage 6 dargestellt. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden i. S. v. § 4 Abs. 1 BauGB werden in der Anlage 7 aufgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4 a Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung erfolgen. Die Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht als Teil der Begründung in Anlage 2 dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten, die sich aus der Planung ergeben, werden vom Planungsbegünstigten entsprechend den Regelungen im städtebaulichen Vertrag übernommen. Die Stadt wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nach der öffentlichen Widmung der Wege, die im Bebauungsplan mit einem Gehrecht belegt sind, für deren Unterhaltskosten verantwortlich sein.


Beteiligte Stellen

OB/82, SI, T, SOS, und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen


Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und Freie
Wähler-Gemeinderatsfraktion Nr. 158/2016 vom 15. Mai 2016 "Pallottiareal nachjustieren"




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung zum Beschlussantrag
2. Begründung mit Umweltbericht vom 9. März 2017
3. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfs mit Text vom 9. März 2017
4. Grundvereinbarung SIM vom 13. Januar 2016
5. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
6. Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
…………………………………………………………………………………..
SW Schützenswerte Daten





zum Seitenanfang