Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
5/2019
GZ:
Sitzungstermin: 21.01.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:Herr Spatz (SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Erfahrungsbericht betreffend der sozialen Komponenten in der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge für den Zeitraum
1. April bis 30. November 2018

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.01.2019, GRDrs 5/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BM Wölfle verweist auf die Vorlage.

Herr Spatz (SozA) macht darauf aufmerksam, dass bei der Mehrzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften Gebührenrückstände bestehen. Die Verwaltung betrachte es künftig als eine der Schwerpunktaufgaben mit Hilfe der sozialen Betreuung eine Verbesserung dieses Zustandes zu erwirken. Deshalb strebe man diesbezüglich auch Gespräche mit den Trägern der Wohlfahrtspflege an, um die Vorgehensweise festzulegen. Allerdings dürften die Träger aufgrund des Datenschutzes nicht im Auftrag des Sozialamtes Einzelpersonen direkt zur Zahlung auffordern, so der Amtsleiter weiter. Es gehe im Rahmen der sozialen Betreuung eher um eine allgemeine Sensibilisierung für das Thema Entrichtung der Nutzungsgebühren - auch vor dem Hintergrund, dass die Geflüchteten in absehbarer Zeit eine eigene Wohnung beziehen sollten, wo die Miete dann ebenfalls vollständig bezahlt werden muss.

In seiner Wortmeldung äußert sich StR Fuhrmann (CDU) zustimmend zur Vorlage. Seine Fraktion sehe derzeit keinen Handlungsbedarf, das Konzept der sozialen Komponente nachzubessern. Diese Auffassung teilt im Folgenden auch StR Stopper (90/GRÜNE).

Nachdenklich, so StR Fuhrmann weiter, stimme jedoch die hohe Zahl der Personen mit Gebührenrückständen. Er begrüße es, wenn versucht werde, dieses Problem ein Stück weit durch die soziale Betreuung zu lösen. Dagegen bezweifelt der Stadtrat ob die ebenfalls in der Vorlage als weitere Lösungsmöglichkeit aufgeführte Vereinbarung einer Ratenzahlung mit der Stadtkämmerei zum Erfolg führen könnte. Eine Eintreibung der ausstehenden Gebühren lehnt StR Fuhrmann ab.

Auf die Gebührenrückstände weist im weiteren Verlauf der Aussprache auch StRin Dr. Hackl (SPD) hin. Sie hält es ebenfalls für wichtig, die Bewohnerinnen und Bewohner angesichts des angestrebten Umzugs in Privatwohnraum für das Thema vollständige und pünktliche Gebührenzahlung zu sensibilisieren. Die Stadträtin möchte unabhängig davon wissen, um welche Summen es sich bei den Rückständen handle. Dieser Frage schließt sich auch StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) an. Ferner bittet StRin Dr. Hackl um einen weiteren Erfahrungsbericht betreffend der Entwicklung der sozialen Komponente im Zusammenhang mit der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge in einem halben Jahr. BM Wölfle sagt diesen Bericht für Sommer 2019 zu.
Zu der Summe der ausstehenden Gebühren erklärt Herr Spatz, es gebe derzeit keine Auswertung im Einzelfall. Im Rahmen des angekündigten Berichtes werde man hierzu Ausführungen machen.

Zum Thema Gebührenrückstände äußert sich auch StR Pantisano und möchte wissen, was der Grund für die Rückstände sei. Als einen der Gründe nennt Herr Spatz hier eine gewisse Nachlässigkeit bei den Bewohnern. Er macht aber deutlich, dass die Gebührenzahlung häufig nicht komplett verweigert werde, sondern die Gebühren eben nicht vollständig entrichtet würden.

Der Stadtrat macht ferner darauf aufmerksam, dass zum 1. März 2019 für voraussichtlich 65 Haushalte die Gebührenermäßigung für Selbstzahler enden werde (da die Höchstdauer von 18 Monaten erreicht wird) und diese Menschen, falls sich eine Leistungsbedürftigkeit ergibt, Anträge beim Sozialamt bzw. Jobcenter auf Übernahme der Kosten stellen müssten. Vor diesem Hintergrund regt er an, unter Umständen doch über eine Nachjustierung der sozialen Komponente nachzudenken und stellt fest, dass die grundsätzliche Gebührenhöhe seiner Ansicht nach immer noch zu hoch sei.

In diesem Zusammenhang merkt StR Stopper gegenüber StR Pantisano an, dass die Mieten auf dem normalen Wohnungsmarkt im Allgemeinen höher seien. Er betrachte es ferner nicht als problematisch, so der Stadtrat, wenn sich die Bewohner an das Sozialamt oder Jobcenter wenden, um eine Übernahme der Unterkunftskosten zu beantragen.

Im Folgenden möchte StR Conz (FDP) wissen, ob die Stadt ein "Druckmittel" habe, um die Gebührenschuldner zur Zahlung zu bewegen.

Nach Fragen von StR Fuhrmann und StR Pantisano erläutert Herr Spatz, bei den 538 Haushalten, für die Gebührenermäßigungen gewährt worden sind, habe es keine Alleinerziehenden gegeben. Die Mehrzahl der Haushalte bildeten Alleinstehende. Damit Familien in den Genuss der Selbstzahlerregelung kämen, müsste das Familienoberhaupt oder beide Elternteile relativ viel verdienen. Diese Konstellation gebe es aber selten, da die Elternteile oftmals nur in gering qualifizierten Berufen beschäftigt seien. In diesem Zusammenhang kündigt Herr Spatz an, dass die Verwaltung im nächsten Flüchtlingsbericht darstellen werde, wie viele Flüchtlinge in der Vergangenheit in Privatwohnungen vermittelt werden konnten, dann aber wieder in die Flüchtlingsunterkünfte zurückkehren mussten, weil sie die Wohnungen aus verschiedenen Gründen wieder verlassen mussten.

Gegenüber StR Stopper erklärt der Amtsleiter weiter, bei drei Personen sei die Bewilligung für die Gebührenermäßigung aufgrund der Beendigung der Ausbildung ausgelaufen. Ferner führt Herr Spatz aus, dass die Betreuungsträger sowie die Freundeskreise über die Beendigung der Gebührenermäßigung für 65 Selbstzahler-Haushalte nach den 18 Monaten zum 1. März 2019 selbstverständlich informiert würden.


Danach stellt BM Wölfle fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 5/2019 Kenntnis
genommen
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