Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1028/2019
Stuttgart,
11/18/2019
Erfüllung des Winterdienstes der Stadt auf Fahrbahnen, Gehwegen, Parkplätzen und Radwegen 2019/2020
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.12.2019
04.12.2019
Beschlußantrag:
1. Der Winterdienst auf
- Fahrbahnen,
- Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage,
- Fußwegen in städtischen Grünanlagen,
- Verbindungswegen außerhalb der geschlossenen Ortslage,
- Radwegen,
- unbewachten, öffentlichen Parkplätzen
sowie die beschleunigte Entfernung des Splitts auf den Geh-/Fuß- und Verbindungswegen zur Umsetzung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart werden im Winter 2019/2020 größtenteils nach den Grundsätzen der vergangenen Jahre fortgeführt.
2. Die Winterdienstmaßnahmen auf Radwegen wurden ausgeweitet. Dafür wurde aufgrund genehmigter Haushaltsanträge der Wirtschaftsplan ab dem Kalenderjahr 2019 ff. um jeweils 233.000 € aufgestockt. Der Radweg-Winterdienst wird weiter im oben genannten Zeitraum auf ausgewählten baulich fertiggestellten Hauptradrouten 1. Ordnung (s. Anlage 4) vorgenommen. Die in den ausgewählten Hauptradrouten 1. Ordnung enthaltenen, gemeinsamen Geh-und Radwege müssen weiterhin von den jeweiligen Straßenanliegern winterdienstlich betreut werden.
3. Von den Betriebsdaten zum Winterdienst (Anlage 2) wird Kenntnis genommen.
4. Der Änderungsliste städtischer Winterdienstverpflichtungen auf Gehwegen (Anlage 3) wird zugestimmt. Die Bezirksämter wurden dabei mit einbezogen.
5. Der Änderungsliste städtischer Winterdienstverpflichtungen auf Radwegen (Anlage 4) wird zugestimmt. Die Bezirksämter wurden dabei mit einbezogen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
hat die sich aus dem Straßengesetz für Baden-Württemberg ergebenden
Winterdienstverpflichtungen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Fußgängerüberwegen, Radwegen und Parkplätzen
sowie die der Stadt als Straßenanlieger nach der „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart“ in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Winterdienstverpflichtungen zu erfüllen. Der Winterdienst in der Saison 2019/2020 folgt größtenteils der Systematik der vergangenen Jahre.
Für die Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen der Stadt auf Gehwegen sowie auf Radwegen (ausgewählte Hauptradrouten 1. Ordnung sowie ausgewählte Streckenabschnitte von getrennt bzw. separat verlaufenden Radwegen) setzt der AWS Privatunternehmen ein. Ansonsten sind die Anlieger zum Winterdienst auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen verpflichtet.
Winterdienstmaßnahmen auf Radwegen (insbesondere auf reinen bzw. getrennt verlaufenden Radwegen) werden zusätzlich zu den betreuten Hauptradrouten 1. Ordnung auf ausgesuchten Strecken als „Regelwinterdienst“ betrieben. Die Verpflichtungen auf diesen reinen bzw. getrennt verlaufenden Radwegen sowie auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen durch Grünanlagen belaufen sich auf derzeit ca. 7,3 km. Sowohl die betreuten Hauptradrouten als auch diese „Regelwinterdienststrecken“ sind in Anlage 4 aufgeführt.
Zwar bestätigte das Rechtsamt dem AWS im Vorjahr die Regelkonformität des Radweg-Winterdienstes, jedoch ist umweltpolitisch der Ausbau und Unterhalt des Radverkehrs besonders auf den Hauptradrouten (HRR) auch im Winter äußerst erwünscht. Ab dem laufenden Kalenderjahr (Jan./Feb./Mrz./Nov./Dez.) wurden die finanziellen Mittel für den Winterdienst auf HRR um 233.000 € aufgestockt und die Strecken mit der Fahrradbeauftragten der LHS abgestimmt.
Weiterhin werden einige unbewachte, öffentliche Parkplätze entsprechend der gängigen Rechtsprechung hinsichtlich des Fußgängerverkehrs winterdienstlich betreut.
Die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart wurde zuletzt am 22.09.2011 u. a. hinsichtlich Winterdienstmaßnahmen an Bushaltestellen präzisiert, um der gängigen Rechtsprechung eindeutig Rechnung zu tragen. Dadurch sind für den AWS zusätzliche Verpflichtungen an Bushaltestellen bei überbreiten Gehwegen und an durch andere Verkehrseinrichtungen baulich abgetrennten Bushaltestellen die Folge. Für 2019 erwuchsen dem AWS durch den geänderten Straßenbenutzungsvertrag der LHS im Bereich von seither durch SSB betreute Bushaltestellen nun weitere, geringe Winterdienst-Verpflichtungen, auch wenn die meisten Gehwegbushaltestellen der Anliegerverpflichtung zuzuordnen sind.
In den vergangenen Winterperioden hat sich die Ausbringung von reiner Sole als Instrument der Glätteprävention bewährt und etabliert. Hierfür werden sogenannte Kombistreuer verwendet. Mit 10 Kombisprayern ist seit dem Winter 2014/2015 das Planziel dieser Streutechnik am Anteil der Winterdienstflotte erreicht. Diese Streuer können sowohl reine Sole, Feuchtsalz als auch reinen Trockenstoff ausbringen. Alle 4 Betriebsstellen verfügen somit über die notwendige Technik für einen differenzierten Winterdienst. So erfreulich die damit einhergehende Streusalzeinsparung auch scheinen mag - theoretisch denkbar wären ca. 20% gegenüber der Feststoffstreuung - so ist doch anzumerken, dass z.B. das Instrument der Präventivstreuung nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen die volle Wirkung erzielt und der Einsatz der mit dieser Streutechnik verbundenen größeren LKWs im Zielkonflikt zu den zunehmend verparkten Straßen steht.
Insgesamt verfügt der AWS über einen qualifizierten Erfahrungsschatz hinsichtlich eines differenzierten Winterdienstes und ist bei den entsprechenden Wetterlagen heute in der Lage, insbesondere bei Eisregen oder zu erwartender überfrierender Nässe mit geringem Salzaustrag der Glättebildung vorzubeugen.
Die Salzlagerkapazitäten wurden durch inzwischen 5 Siloneubauten auf eine Gesamtkapazität von 4.200 t angehoben. Zuletzt wurde die baufällige Holzsiloanlage in der Burgholzstraße in Bad Cannstatt ersetzt und ein neues Flachlager am Vogelsang geplant. Aus Gründen der lfd. Standortdiskussion steht dem AWS der Silostandort in Wangen seit 01.10.2019 nicht mehr zur Verfügung, die Abt. Straßenreinigung hat das Areal zugunsten der Abfallentsorgung bereits verlassen.
Dafür wird das neue Flachlager am Vogelsang nach 10 Monaten Bauzeit noch diesen Winter in Betrieb genommen, voraussichtlich Ende November. Die Anlage erhielt zum schnelleren Beladen der Fahrzeuge eine Fördertechnik mit kleinem Unterfahrsilo und zusätzlich einen Soleerzeuger für die „Fullwet“-Ausbringung. Den Anforderungen der benachbarten Jugendverkehrsschule wurde Rechnung getragen, der Salzvorrat aus Wangen kann zur Inbetriebnahme des Stützpunktes am Vogelsang verwendet werden.
Die Überprüfung der Statik der Siloanlage in Feuerbach ergab, dass eine Generalsanierungsmaßnahme (Austausch der Tragkränze) notwendig ist. Diese wird unter der Aufsicht des Hochbauamts ab dem 21.10.2019 innerhalb von 2 Wochen durchgeführt.
In der Türlenstraße sind seit geraumer Zeit 3 von 4 Kammern der Betonsiloanlage inaktiv, übergangsweise dient der Standort nur noch der Splittentnahme für den Winterdienst in der Fußgängerzone der Innenstadt und der Soleversorgung des Fahrbahn-Winterdienstes.
Aufgrund der gen. Sachverhalte stehen dem AWS in der kommenden Streuperiode nun ca. 3.800 t Salz in eigener Bevorratung zur Verfügung.
Die jährlichen Änderungen im Gehweg-Winterdienst (siehe Anlage 3) sowie die Handhabung des Winterdienstes auf Radwegen und Parkplätzen werden vor Beginn des Winters jeweils in geeigneter Form im Amtsblatt der Stadt Stuttgart bekannt gegeben. Eine Gesamtveröffentlichung der Winterdienstobjekte der Stadt erfolgte vor 3 Jahren, wird dementsprechend dann wieder in 2 Jahren publiziert.
Der Gehweg-Winterdienst wurde im Vorjahr durch Ausschreibung für 2 Jahre neu vergeben und dient als Übergangslösung auf der einen Seite dazu den geänderten VOL-B Bedingungen und dem Wettbewerb Rechnung zu tragen, indem das Abrechnungskriterium von lfm. auf m² umgestellt wurde. Auf der anderen Seite sollte durch diesen Zwischenschritt mit verkürzter Laufzeit auch der Markt getestet werden, um ab der Streuperiode 2020/2021 das Ausschreibungsintervall, mit verlässlichen Winterdienstunternehmen, auf 4 Jahre auszuweiten.
Zur Umsetzung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart wird der Splitt auf gemeinsamen Geh- und Radwegen in Wärmeperioden bereits während des Winters - soweit möglich - immer wieder entfernt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Winterdiensttätigkeiten der Stadt auf Fahrbahnen, Gehwegen, Fußgängerüberwegen,
Radwegen und Parkplätzen orientieren sich am polizeilichen Bedürfnis und der gängigen
Rechtsprechung. In der Winterperiode 2018/2019 sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen Kosten in Höhe von 2.670.780 €, für den Winterdienst auf Gehwegen (inkl. Winterdienstmaßnahmen auf ausgewählten Streckenabschnitten des Radwegnetzes) Kosten in Höhe von 1.572.568 € angefallen. Der Großteil der Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen entfällt auf die Leistungen der sog. Winterdienstunternehmen.
Unter der Voraussetzung von gleichbleibenden Streu- und Winterdienstverpflichtungen und unter der Annahme von einem ähnlichen Verlauf der winterlichen Bedingungen, geht der AWS von gleichbleibenden Kosten für den Winterdienst in 2019/2020 in Höhe von rd. 4,2 Mio. € aus.
Aufgrund der gängigen Rechtsprechung und der Anpassung der Satzung über das Reini-gen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart hinsichtlich der Räum- und Streu-pflicht an Bushaltestellen sind in den Kosten der Winterdienstunternehmer die Mehrkosten für den Winterdienst an Bushaltestellen enthalten.
Bei Fahrbahnen in ebenen Wohnstraßen werden Winterdienstmaßnahmen nur im Rahmen des polizeilichen Bedürfnisses durchgeführt (Räumen und Bestreuen gefährlicher Stellen).
Der AWS hat sich erneut an der 2-Jahres Ausschreibung für Streusalz des Landes Baden-Württemberg beteiligt, welche nun eine Laufzeit bis 2021 hat. Voraus ging bis Juni 2019 zunächst noch eine Verlängerung der Landesausschreibung, da aufgrund der milden Winterverläufe kaum eine Kommune die Abnahmekontingente erreicht hatte.
Die Konditionen für die kommenden Winterdienstperioden liegen für Salz nun bei einem Nettobezugspreis von 64,36 €/t, jedoch erhöhte sich die Anlieferung per Silozug von 3,- auf 5,- €.
Das Mengenkontingent für den AWS sieht einen Bruttobezugspreis inkl. der Anlieferung per Silozug bis Erreichen der Lieferschwelle von 120% in Höhe von 82,54 €/t vor.
Der über dem vereinbarten Basiskontingent liegende Salzbedarf würde brutto künftig mit 88,94 €/t verrechnet werden.
Beteiligte Stellen
Referate WFB, SOS, SWU
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Technisches Referat Eigenbetrieb AWS
Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Betriebsdaten zum Winterdienst
Anlage 3: Änderungsliste städtischer Winterdienstverpflichtungen auf Gehwegen
Anlage 4: Auflistung der Streckenabschnitte zum Winterdienst auf fertiggestellten Haupt-
radrouten 1. Ordnung und auf getrennt angelegten bzw. separat verlaufenden
Radwegen
Ausführliche Begründung:
1.
Umfang der Winterdienstverpflichtungen
Von insgesamt 1.409 km Straßenlänge sind ca. 931 km in den Fahrbahnstreuplänen der Stadt (ohne Streckenlängen, die die Landkreise entsprechend einer Vereinbarung in Stuttgart betreuen) enthalten. 391 km (ebene Wohnstraßen) werden winterdienstmäßig bei Schneefall nur geräumt, auf gefährliche Stellen hin kontrolliert und bei Bedarf dann auch bestreut (dies allerdings erst nach Abschluss der Winterdiensttätigkeiten in den Dringlichkeitsstufen I, II und III).
Die städtischen Winterdienstverpflichtungen auf Gehwegen umfassen innerhalb der geschlossenen Ortslage derzeit 260 km Anliegerverpflichtungen, 5.638 Fußgängerüberwege (gekennzeichnete und nicht gekennzeichnete) und 20.289 Treppenstufen, sowie 2 km Wege zu Glasbehälterstandplätzen.
Diese werden entsprechend der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart komplett winterdienstlich betreut.
Außerdem werden zusätzlich die verkehrswichtigen Verbindungswege durch Grünanlagen mit insgesamt 40 km, die verkehrswichtigen Fußwege außerhalb der geschlossenen
Ortslage, die sich auf 80 km belaufen, winterdienstlich betreut (entsprechend der gängigen Rechtsprechung). Diese Objekte werden im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart vor der kommenden Winterperiode veröffentlicht. Die Ausgabe wird zur Einsicht bei der Information im Rathaus (Haupteingang), beim AWS und seinen Betriebsstellen sowie bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren ausliegen.
Unbewachte öffentliche Parkplätze werden i. d. R. weder geräumt noch bestreut. Sie
müssen hinsichtlich des Fußgängerverkehrs lediglich dann winterdienstlich betreut werden, wenn es sich um belebte Parkplätze handelt und die Fußgänger diese Parkplätze nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu gelangen. Einige unbewachte öffentliche Parkplätze erfüllen diese Kriterien und sind in den Winterdienstplänen enthalten, die jährlich aktualisiert werden.
Größtenteils werden Radwege (gemeinsame Geh- und Radwege, Fußwege mit erlaubtem Radfahren, Fahrradschutzstreifen, Busspuren zur Mitbenutzung durch Radfahrer und Einbahnstraßen, die für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben sind) innerhalb geschlossener Ortslage im Rahmen der Satzung über Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen durch den Anlieger bzw. im Rahmen des Fahrbahnwinterdienstes durch den AWS - soweit sich die Fahrradschutzstreifen bzw. Radwege im betreuten Netz befinden und mit den Winterdienst-Lkws bearbeitet werden können - winterdienstlich betreut.
Bei den reinen und getrennt verlaufenden Radwegen (soweit sie nicht niveaugleich auf der Fahrbahn ohne bauliche Trennung verlaufen) bzw. bei gemeinsamen Geh- und Radwegen durch Grünanlagen werden derzeit auf ca. 7,3 km (vgl. Anlage 4) Winterdienstmaßnahmen durchgeführt. Die Auswahl dieser Radwege erfolgte in enger Abstimmung mit der Fahrradbeauftragten der LHS Stuttgart sowie dem ADFC.
Außerdem wurden für den Unterhalt der Hauptradrouten ab dem Kalenderjahr 2019 im zugehörigen Wirtschaftsplan die finanziellen Mittel für die Wintermonate Jan./Feb./Mrz./
Nov./Dez. um 233.000 € erhöht. Dadurch kann der Umfang der betreuten Radwege deutlich erhöht werden (siehe Anlage 4), auch wenn die Ausweitung rein rechtlich nicht erforderlich ist.
2.
Unternehmereinsatz zur Erfüllung der städtischen Winterdienstverpflichtungen
auf Gehwegen
Der AWS setzt aufgrund der vielfältigen eigenen Aufgaben zur Erfüllung der Winterdienst-verpflichtungen der Stadt auf Gehwegen Bau-, Gartenbau-, Reinigungs- und sonstige geeignete Unternehmen ein. Diese wurden im Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung im Vorjahr für 2 Winterperioden ausgewählt und entsprechend beauftragt. Der Grund lag in der Umstellung auf das nun eindeutige Wertungskriterium “Preis/m²“ gem. DLZ-Vorgabe.
Wie sich in der letzten Räumperiode zeigte, war die Folge des gestiegenen Wettbewerbs das Ausscheiden mehrerer kleiner, aber langjährig für den AWS tätigen Winterdienstunternehmen zu Gunsten von größeren Winterdienstleistern mit geringem Leistungs-Level. Dies machte sich leider im Bereich der Hauptradrouten so bemerkbar, dass an die Durchführung des angedachten Versuchs, des Salzens von Radwegabschnitten nicht zu denken war, so dass das Vorhaben verschoben wird.
Für den kommenden Winter 2019/2020 belaufen sich die Gehwegverpflichtungen auf
6.451 Objekte mit einer Gesamtlänge von 415 km inkl. Fußgängerüberwege und 20.289 Stufen aufgeteilt auf 20 Streubezirke (Lose).
Die ordnungsgemäße Ausführung der Räum- und Streumaßnahmen überwacht der AWS mit eigenem Personal. Die Winterdienstunternehmen müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
3.
Soleausbringung (differenzierter Winterdienst)
Das Klima im Winter ist oft durch Temperaturen um den Gefrierpunkt geprägt. Häufige Frost-Tau-Wechsel sind die Folge. Dementsprechend sind Eisglätte („überfrierende Nässe“) und Reifglätte sehr häufige Formen der Winterglätte und besonders gefährlich, da sie oft unerwartet und ggf. nur punktuell auftreten und von den Verkehrsteilnehmern nicht leicht erkannt werden können. Deshalb muss es das Ziel des Winterdienstes sein, diese Glätteformen möglichst von vornherein zu vermeiden. Dies kann nur durch vorbeugende Streuung (Präventivstreuung) erfolgen, indem bei entsprechenden Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen bereits vor der Bildung von Glätte gezielt abgestreut wird. Eine vorbeugende Streuung zum richtigen Zeitpunkt spart Salz, da zur Vermeidung von Glättebildung deutlich weniger Salz benötigt wird als zum Auftauen vorhandener Glätteschichten. Insofern ist bei entsprechender Wetterlage eine vorbeugende Streuung nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten. Dieser Tatbestand hat die Winterdienst-Forschung in Deutschland veranlasst, über eine Weiterentwicklung der Streutechnik für diesen Anwendungsfall intensiv nachzudenken.
Ergebnis waren Versuche, bei der vorbeugenden Streuung ganz auf die Trockenmasse zu verzichten und stattdessen eine reine Salzlösung auszubringen.
Diesem Gedanken hat der AWS Rechnung getragen und setzt nach ersten Versuchen in 2014 nun konsequent diese Streutechnik über 10 Kombistreuer um, die alternativ die Ausbringung von reinem Trockenstoff, Feuchtsalz oder reiner Salzlösung ermöglichen. Geräteumbauten sind hierbei nicht erforderlich. Die LKW-Bestandsflotte besteht aus 21 Fahrzeugen (ohne Reserve), jedoch kann diese nicht komplett auf Kombistreuer umgestellt werden, da die Verparkungen auch in den Plänen der Dringlichkeit I und II erheblich zugenommen haben und daher den Einsatz von größeren LKWs nicht durchgängig zulassen.
Das bisher ausschließlich verwendete Feuchtsalz-Verfahren wird allerdings auch weiterhin seinen Stellenwert behalten, da es für kurative Streuungen (Streuung bei bestehender Glätte), für größere Streumengen sowie für niedrige Temperaturen ohne Alternative ist und die Ausbringung der reinen Salzlösung in diesen Fällen keine ausreichende Tauwirkung entfaltet.
4.
Winterdienst im Bereich von steilen Wohnstraßen
Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015, GRDrs 716/2013, Punkt Fahrbahnen, verwiesen. Danach gibt es keine Änderungen bei der Betreuung von steilen Wohnstraßen, da die erforderlichen Mittel hierfür nicht beschlossen wurden.
Jedoch wurden mit Umsetzung des Projekts „Sauberes Stuttgart“ drei weitere Kleingeräteträger für die verstärkte Nassreinigung in der Innenstadt beschafft, welche den Winterdienst durch Wechselaufbauten künftig im Bereich der steilen Wohnstraßen verstärken werden.
5.
Winterdienst auf Radwegen
Grundsätzlich gilt für alle Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege und Fußwege mit erlaubtem Radfahren, dass über die Art einer evtl. notwendigen Winterdienstmaßnahme (Fahrbahn oder Gehweg) die straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Straßenverkehrsschild vor Ort) maßgebend ist, nicht die Widmung.
Die bisherige Praxis in Stuttgart bedient gemeinsame Geh- und Radwege innerhalb geschlossener Ortslage durch die Winterdienstverpflichtungen der Straßenanlieger, Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen durch die Streufahrzeuge des AWS - sofern diese im betreuten Netz liegen und befahren werden können - und selbständige bzw. getrennt verlaufende Radwege, bzw. die betreuten gemeinsamen Geh- u. Radwege durch Grünanlagen bisher auf einer Länge von ca. 7,3 km im Stadtgebiet durch eingesetzte Winterdienstunternehmen des AWS.
Nach wie vor besteht aus den Beratungen der Winterdienstvorlage GRDrs 738/2012 die Forderung zur Ausweitung von Winterdienstmaßnahmen auf Radwegen, um den umweltfreundlichen Radverkehr zu fördern. Wo es auch immer möglich war, kam der AWS in den vergangenen Jahren diesen Forderungen nach. Dem jahrelangen Wunsch von Ref SWU, nämlich der sukzessiven Aufnahme fertiggestellter Strecken der Hauptradroute 1. Ordnung in den Regelwinterdienst, um einen gesicherten Radverkehr auch im Winter garantieren zu können, konnte verstärkt Rechnung getragen werden. Ab dem Kalenderjahr 2019 wurden im zugehörigen Wirtschaftsplan des AWS die finanziellen Mittel für die Wintermonate Jan./Feb./Mrz./Nov./Dez. um 233.000 € erhöht, die künftig betreuten Streckenabschnitte des HRR-Netzes sind in Anlage 4 dargestellt.
Wie oben bereits erwähnt, dürfen nach der aktuellen Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart z. B. gemeinsame Geh- und Radwege sowie Fußwege für Radverkehr frei nur mit abstumpfenden Streustoffen bestreut werden, auch wenn sie Bestandteil der HRR sind. Nur auf getrennt verlaufenden Radwegen bzw. Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn darf Salz ausgebracht werden.
6.
Winterdienst an Bushaltestellen
Innerhalb geschlossener Ortslage gibt es in Stuttgart ca. 606 Bushaltestellen. Davon sind ca. 480 Bushaltestellen in der Verpflichtung der Kommune, da sie sich im Bereich überbreiter Gehwege (Breite > 5 m) befinden oder baulich durch Grünbeete oder Radwege vom eigentlichen Gehweg abgetrennt sind. Die restlichen Bushaltestellen müssen von den jeweiligen Anliegern winterdienstlich betreut werden.
7.
Splittbeseitigung auf Gehwegen
Entsprechend des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart wird jeden Winter die beschleunigte Entfernung des Splitts angestrebt und durchgeführt. Bereits während der Winterperiode wird in unkritischen Zeiten der Splitt - soweit möglich - entfernt.
8.
Betriebsdaten zum Winterdienst
Der Anlage 2 können die wichtigsten Betriebsdaten zum Winterdienst auf Fahrbahnen
und Gehwegen seit 2003/2004 entnommen werden. Diese weisen wetterbedingt erhebliche Schwankungen auf. Eine direkte Abhängigkeit zwischen der Zahl der Einsatztage, dem Salzverbrauch und den Kosten lässt sich allerdings nicht herstellen, denn die winterlichen Ereignisse fallen in ihrer Intensität sehr unterschiedlich aus.
9.
Änderungsliste städtischer Winterdienstverpflichtungen
In der Anlage 3 sind die Veränderungen aufgeführt, die sich in den städtischen Winterdienstverpflichtungen auf Gehwegen gegenüber dem letzten Winter ergeben haben. Sie werden zur Winterperiode in geeigneter Form veröffentlicht.
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