Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
85/2019
Stuttgart,
02/20/2019
Zeitvertragsarbeiten auf öffentlichen Grünflächen und Freianlagen von öffentlichen Einrichtungen - Vergabe der Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten, BAS-Lose 2019/2021
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
26.03.2019
Beschlußantrag:
Der Vergabe der Unterhaltungsarbeiten auf öffentlichen Grünflächen, 29 BAS-Lose (Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten) für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 30.04.2020 an 8 Firmen des Garten- und Landschaftsbaues, wird aufgrund ihrer Angebote zur Vergabesumme von 3.290.891,32 € laut Begründung zugestimmt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, die Unterhaltungsarbeiten auch für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 30.04.2021 zur Vergabesumme von 3.290.891,32 € zu übertragen, sofern hierfür die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Begründung:
Bei den ausgeschriebenen BAS-Losen und den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Unterhaltungsarbeiten sowie ständig anfallende Reparaturarbeiten wie Ausbesserung und Ergänzung von Wegedecken, Platten- und Pflasterbelägen, Betoneinfassungen und Pflanz- und Rasenflächen. Weiterhin sind Landschaftsbauarbeiten für kleinere Anlagen im Rahmen von Instandsetzungs- und Umgestaltungsmaßnahmen erfasst. Diese jährlich wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten bzw. Kleinlandschaftsbauarbeiten, bei denen sich die Massen und die anfallenden Arbeiten vor der Ausschreibung nicht ermitteln lassen, können nur auf der Grundlage der VOB/A § 4 Nr. 4 als Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten durchgeführt werden.
Bei diesem Verfahren werden vom Auftraggeber angegebene Preise dem Auf- oder Abgebot der Bieter unterstellt und somit dem Wettbewerb unterworfen. Beim vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb haben sich für die BAS-Lose 11 Firmen beworben. Für die Ausschreibung der BAS-Los-Leistungen wurde das Stadtgebiet in 29 Lose aufgeteilt und durch das Dienstleistungszentrum (DLZ) Bauvertragswesen beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen der beschränkten Ausschreibung wurden zeitlich versetzt in 3 Auswahlverfahren an 3 bis 5 Bieter pro Los zur Einreichung ihrer Angebote verschickt und am 20.11.2018, 11.12.2018 und 15.01.2019 submittiert.
Mit dieser Art der Vergabe - beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb - wurde die Absicht verfolgt,
— den Aufwand von Ausschreibungen für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsarbeiten zu mindern und die Arbeiten wirtschaftlich für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ausführen zu lassen,
— die Bedingungen für den Wettbewerb zu optimieren,
— zu gewährleisten, dass die Verteilung der Aufträge der Struktur und Kapazität der Firmen entspricht,
— Unterhaltungsleistungen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben,
— die Aufträge an einen breiten Firmenkreis zu verteilen.
Die Bewerber wurden bei dem Teilnahmewettbewerb auf ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Tariftreue geprüft. Die zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter sind dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt bekannt und zuverlässig. Gewerbezentralregisterauszüge liegen für alle zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter ohne Eintragungen vor.
Aufgrund der positiven Erfahrungen ist beabsichtigt, wie bereits in den Vorjahren auch, in diesem Jahr Jahresbau-Rahmenverträge an Firmen des Garten- und Landschaftsbaues zu vergeben. Für die BAS-Lose wird vorgeschlagen, den Vergabezeitraum auf 2 Jahre festzulegen, um beim Wechsel der Firmen bei BAS- und Kleinbau eine Rotation zu erreichen und nicht jährlich alle Lose neu zu vergeben.
Unter Berücksichtigung aller vergabewirksamen Gesichtspunkte wie z. B. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Tariftreue nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) wird vorgeschlagen, die Bieter mit den annehmbarsten (wirtschaftlichsten) Angeboten zu beauftragen (Anhang 1).
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung,
so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.)
zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für das 1. Vertragsjahr in Höhe von 3.290.891,32 € wird aus den im Haushalt 2018/19 veranschlagten Mitteln bei dem entsprechenden Teilhaushalt gedeckt. Auf eine Sicherheitsleistung wird verzichtet. Die Ausführung der Leistungen ab 01.05.2020 bis 30.04.2021 erfolgt entsprechend nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Beteiligte Stellen
entfällt
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
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