Bezugnehmend auf die Ziffer 5 erklärt Frau Lechler (SozA), die Verwaltung könne nicht genau beziffern, wie viele Familien in Stuttgart ohne Kindergeld-Berechtigung, aber mit Kindern unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt, den Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) des Bundes aktuell nicht erhalten. Hier handle es sich um Bundesmittel, und der Stadt lägen keine genauen Daten vor.
Der Familienbonus dagegen werde im Rahmen des SGB II und des SGB XII nur an Familien mit Kindern bezahlt, die Kindergeld beziehen würden. Der Betrag von 300 € pro Kind werde anrechnungsfrei gewährt und komme so den Familien zugute.
Der Kindergeldanspruch hänge mit dem Aufenthaltsstatus zusammen, so Frau Lechler weiter. Im Rahmen des AsylbLG hätte die überwiegende Zahl der Familien keinen Anspruch auf Kindergeld. Zudem sei es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, den Familienbonus im AsylbLG anrechnungsfrei zu gewähren, da sich die Regelung des Bundes ausschließlich auf Sozialleistungen beziehe, die vom Einkommen und vom Vermögen unabhängig seien. Im SGB I ist geregelt, dass das AsylbLG keine dieser Sozialleistungen darstelle. Somit werde der Familienbonus bei Familien, die diesen im Rahmen des AsylbLG bekommen, auf die anderen Leistungen angerechnet, wodurch die Familien in geringerem Maße entlastet würden.
Die Verwaltungsmitarbeiterin berichtet im Weiteren, dass es derzeit in Stuttgart im Rahmen des AsylbLG 66 Familien mit 119 Kindern gebe, die einen Familienbonus erhalten würden (Stand: 30.06.2020). Ferner gebe es 822 Kinder in 377 Familien, die derzeit keinen Kindergeldanspruch hätten. Um die Familien auch im AsylbLG konsequent zu entlasten, müsste die Stadt Stuttgart zweierlei Freiwilligkeitsleistungen beschließen. Zum einen eine Freiwilligkeitsleistung, um für die Familien, die einen Familienbonus erhalten, die Problematik der Nicht-Anrechenbarkeit auszugleichen. Dies würde die Ausgaben im Rahmen des AsylbLG entsprechend erhöhen. Wenn der Familienbonus für die 119 Kinder anrechnungsfrei bliebe, kämen auf die Stadt Kosten in Höhe von 35.700 € zu.
Um die Familien im AsylbLG gleichzustellen, die keinen Kindergeldanspruch hätten, und auch ihnen einen Familienbonus zu gewähren, wäre eine weitere Freiwilligkeitsleistung mit einer Kostensumme von 246.600 € notwendig. Insgesamt müsste die Stadt Stuttgart folglich 282.300 € aufwenden. Dies sei der zweite haushaltsrelevante Betrag neben der Summe aus Ziffer 1.
Zur Ziffer 6 des Antrags erklärt BMin Dr. Sußmann, dass die Stadt Stuttgart mittlerweile stadtweit über 40.000 Mund-Nasen-Masken an soziale Einrichtungen verschiedener Träger verteilt habe. Beispielsweise seien so auch Kunden/-innen der Tafelläden in Möhringen und Bad Cannstatt mit Alltagsmasken versorgt worden. Im Laufe dieses Monats erwarte die Stadt eine weitere Lieferung an persönlicher Schutzausrüstung seitens des Landes, die dann ebenfalls an soziale Einrichtungen verteilt werden solle. Zudem sei auch eine Verteilung von Alltagsmasken über die Plattform www.corona-enga-giert.stuttgart.de geplant. Frau Vogel ergänzt, dass man erfassen und anschließend den Ratsmitgliedern berichten werde, in welchem Umfang die an die sozialen Einrichtungen und Träger verteilten Masken auch tatsächlich durch deren Kunden/-innen abgerufen worden sind.
Die Vorsitzende berichtet weiter, dass das Jobcenter in Kontakt mit Personen mit Kindern, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) hätten, stehe. Es sei geplant, die Zweig- und Fachstellen des Jobcenters mit Alltagsmasken auszustatten, die dann entsprechend an die Kunden/-innen ausgeteilt werden könnten. Gleichzeitig könne über den Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge im Sozialamt sichergestellt werden, dass BuT-berechtigte Kinder im AsylbLG mit Masken ausgestattet werden.
Auf die Ziffer 7 des Antrags eingehend betont BMin Dr. Sußmann, ein solches Hilfskonzept sei bereits Teil der bestehenden Pandemieplanung. Zahlreiche Hilfsangebote von Ehrenamtlichen und verschiedenen Trägern konnten über die Plattform www.corona-engagiert.stuttgart.de gebündelt und vermittelt werden. Der Großteil der Hilfsleistungen stelle Einkaufsdienste oder Botengänge für ältere Menschen, Alleinstehende oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen dar. Die Hilfe konnte ohne Lücken stadtweit und stadtteilbezogen angeboten werden.
Zusätzlich bestünden auch städtische Strukturen, die im Notfall sicherstellen würden, dass Personen, die sich nicht selber versorgen können, zu Hause mit Lebensmitteln versorgt werden.
Zum Antrag Nr. 250/2020 weist die Bürgermeisterin nochmals abschließend darauf hin, dass die Ziffern 1 und 5 haushaltsrelevant seien. Wenn die entsprechenden Maßnahmen wie beantragt umgesetzt würden, kämen auf die Stadt Stuttgart Gesamtkosten in Höhe von 2.452.420 € zu.
Im Folgenden erklären StRin Bulle-Schmid (CDU), StR Schrade (FW), StRin Yüksel (FDP) und StR Puttenat (PULS), dass sich ihre Fraktionen bei einer Abstimmung über den Antrag in der heutigen Sitzung enthalten werden. Dies sei nicht als grundsätzliche Ablehnung zu verstehen, jedoch bestehe aus Sicht der Ratsmitglieder angesichts der finanziellen Tragweite der Entscheidung weiterer Beratungsbedarf mit den anderen Mitgliedern ihrer Fraktionen.
Dagegen plädieren die StRinnen Rühle, Meergans und Dr. Hackl (SPD) noch einmal für den Antrag und die geforderten Unterstützungsleistungen. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass bereits vorhandene Hilfsangebote und Maßnahmen noch besser beworben und bekannt gemacht werden müssten, da viele Menschen diese Möglichkeiten schlichtweg nicht kennen würden. Die Notwendigkeit einer besseren Information über bestehende Hilfsleistungen bestätigt im Folgenden auch BMin Dr. Sußmann. Sie sichert zu, dass die Sozialverwaltung überlegen werde, wie dies künftig umgesetzt werden könnte, bspw. mithilfe von Pressemitteilungen im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit oder auch durch Aushänge bei sozialen Trägern.
Auf Fragen von StRin Bulle-Schmid und StR Schrade eingehend erklärt die Vorsitzende, aus Sicht der Sozialverwaltung gibt es aktuell gerade im Hinblick auf persönliche Schutzausrüstung oder Hygieneartikel keine Bedarfe, die nicht gedeckt werden könnten (ähnlich äußern sich hierzu im Folgenden auch Herr Peeß und Frau Vogel). Ihrer persönlichen Einschätzung nach, so die Bürgermeisterin weiter, sei den Betroffenen in diesen Bereichen durch die schnelle und breite Versorgung von Trägern mit persönlicher Schutzausrüstung etc. sowie durch viele Aktionen von Ehrenamtlichen oder den SSB auch keine große finanzielle Mehrbelastung entstanden. Im Gegenteil hierzu sei bspw. der Ausfall des Mittagessens in der Schule nach den Schulschließungen für BuT-berechtigte Kinder zu sehen. Hierdurch seien den Familien durchaus Mehraufwendungen entstanden, die der Bund aber nicht ausgleichen wolle, da die Mittel an die Träger gebunden seien.
Im Weiteren macht die Vorsitzende noch einmal deutlich, dass der Ausgleich des im Antrag genannten möglichen coronabedingten Mehraufwandes Sache des Bundes wäre und die Stadt Stuttgart im Falle einer Zustimmung zum Antrag Freiwilligkeitsleistungen beschließen müsste. Damit würde sie den Bund ein Stück weit aus der Pflicht nehmen. Nach einer Abfrage der Verwaltung gibt es aktuell keine Stadt in der Größenordnung Stuttgarts, die solche Mittel zur Verfügung stellt. Dennoch, so BMin Dr. Sußmann, könne die Verwaltung auf der anderen Seite die Intention der Antragsteller nachvollziehen, ein Zeichen zur Unterstützung von ärmeren und benachteiligten Bevölkerungsschichten, Geflüchteten und Familien zu setzen.
In diesem Zusammenhang verweist die Vorsitzende darauf, dass die Stadt Stuttgart sich gegenüber dem Land weiter intensiv für eine Kostenerstattung der Corona-Test-aktionen sowie eine Teilerstattung für die Einrichtung der Schutzunterkünfte einsetzen wolle.
Zum Thema Ausgleich eines möglichen coronabedingten Mehraufwandes durch den Bund berichtet Frau Vogel ergänzend von einer Initiative der Länder Berlin und Thüringen im Bundesrat, die sich für weitere Hilfsmaßnahmen des Bundes stark machten. Hierzu gebe es jedoch noch keine finale Entscheidung.
Frau Lechler verweist ihrerseits auf die Möglichkeit der Verwendung von Stiftungsmitteln, um coronabedingten Mehraufwand auszugleichen. Hier würden auch bereits Anträge für Einzelkonstellationen vorliegen.
Danach lässt BMin Dr. Sußmann über den Antrag Nr. 250/2020 abstimmen und stellt fest: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Antrag bei 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich zu. Der Antrag wird im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushaltsplan erneut aufgerufen. Der Antrag Nr. 117/2020 wird nach einer Bitte von StR Pantisano ebenfalls im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushaltsplan erneut aufgerufen. zum Seitenanfang