Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
174
1a
Verhandlung
Drucksache:
1326/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
13.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
die Vorsitzende, Herr Prof. Dr. Ehehalt (GesundhA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
SARS-CoV2 Tests für Kinder in Tageseinrichtungen - weiteres Vorgehen und Finanzierung im Jahr 2022
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 08.12.2021, GRDrs 1326/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, zusätzlich zu den bereits beschafften Testkits für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege bis zu 658.000 Testkits in Form von Selbsttests als Lolli-Tests mit einem Mittelbedarf von maximal 2 Mio. EUR zur Sicherstellung der Testmöglichkeiten für die Monate Februar bis April 2022 zu beschaffen.
2. Die Landeshauptstadt stellt den Kindern in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie den Kindern in der Kindertagespflege derzeit die Testmöglichkeiten in Form von Antigen-Schnelltests als freiwillige Sachleistung unentgeltlich zur Verfügung.
3. Die Selbsttests werden wie seither durch das Klinikum Stuttgart für die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft.
4. Die erforderlichen Mittel von 2 Mio. EUR werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilhaushalt 510, Jugendamt verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.
Der Antrag Nr. 1355/2021 vom 24.11.2021 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zu Beginn übergibt BMin
Dr. Sußmann
die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an BMin
Fezer
.
Im Folgenden führen BMin Fezer und Herr
Prof. Dr. Ehehalt
(GesundhA) die Ratsmitglieder analog der Vorlage und der Präsentation in das Thema ein. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die durch eine Allgemeinverfügung geregelte Testpflicht für die 3- bis 6-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen in der Stadt Stuttgart vorerst bis Ende Januar nächsten Jahres verlängert werden solle. Darauf habe sich der städtische Verwaltungsstab in der vergangenen Woche verständigt. Mit der aktuell vorhandenen Testmenge könne der Bedarf bis zum 31.12.2021 gedeckt werden. Darüber hinaus seien Tests für einen weiteren Monat (bis KW 4/2022) vorhanden. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Allgemeinverfügung sei je nach Infektionslage denkbar, so BMin Fezer weiter. Falls eine Notwendigkeit zur Testung über den Januar 2022 hinaus bestünde, müsste eine Bestellung von weiteren Schnelltests spätestens Anfang der KW 2/2022 erfolgen (siehe Vorlage). Für die Beschaffung der Tests sei ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.
Im Verlauf der kurzen Aussprache erklären die StRinnen
Rühle
(90/GRÜNE),
Bulle-Schmid
(CDU),
Dr. Hackl
(SPD),
Müller-Enßlin
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei),
Yüksel
(FDP) und
Schumann
(PULS) ihre Zustimmung zur Vorlage und betonen übereinstimmend, dass die Testungen in Tageseinrichtungen für Kinder wichtig seien, um die Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Die Ratsmitglieder begrüßen vor diesem Hintergrund, dass die aktuell geltende Allgemeinverfügung verlängert werden und weitere Tests beschafft werden sollen.
In ihren Wortmeldungen machen die StRinnen
Bulle-Schmid
,
Rühle
und
Müller-Enßlin
darauf aufmerksam, dass die Schülerinnen und Schüler an den Schulen dreimal wöchentlich getestet würden und regen an, darüber nachzudenken, ob diese Testhäufigkeit vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung der neuen Omikron-Variante nicht auch in den Kitas übernommen werden sollte.
Darauf eingehend erklärt Herr
Prof. Dr. Ehehalt
, dass sich die bisherige Verfahrensweise sehr bewährt habe und es derzeit keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein häufigeres Testen in Kitas notwendig wäre. Die Lage werde aber regelmäßig neu bewertet und man sei imstande bei einer sich ändernden Situation, das dreimalige Testen pro Woche auch in den Kitas schnell einzuführen. Ursprünglich, so der Gesundheitsamtsleiter weiter, habe man das häufigere Testen an den Schulen eingeführt, weil die Inzidenzen bei Schulkindern höher gewesen seien als bei Kleinkindern. Zudem hätten sich die anfangs verwendeten Nasaltests als für Kleinkinder nur bedingt geeignet erwiesen. Manche Kinder haben nach der Verwendung über Nasenbluten geklagt. Die aktuell verwendeten Lolli-Schnelltests hätten dagegen eine höhere Akzeptanz.
Durch die
Ratsmitglieder
wird anschließend, bezugnehmend auf die derzeitige Infektionslage, kritisiert, dass das Land Baden-Württemberg noch keine allgemeine Testpflicht für Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege angeordnet habe. BMin
Fezer
macht in diesem Kontext deutlich, dass die Stadt Stuttgart auf eine entsprechende Landesentscheidung vorbereitet wäre, und man über ausreichende Testkapazitäten verfüge, um die Testpflicht umzusetzen.
Gegenüber den StRinnen
Dr. Hackl
und
Müller-Enßlin
, die sich für eine sofortige Verlängerung der Allgemeinverfügung bspw. bis zu den Faschingsferien ausgesprochen hatten, erklärt BMin
Fezer
, dass Allgemeinverfügungen als ein Instrument zur Regelung eines Sonderzustandes rechtlich immer nur höchstens für einen Zeitraum von sechs Wochen verhängt werden können. Um eine Allgemeinverfügung zu verhängen, und damit auch von der Corona-Verordnung des Landes abzuweichen, bedarf es besonderer Gründe oder besonderer Verhältnisse im Hinblick auf die Stadt Stuttgart. Die Verwaltung werde sich Mitte Januar mit der gegenwärtigen Infektionslage befassen, und dann darüber entscheiden, ob die Allgemeinverfügung über den Januar hinaus verlängert werden sollte.
Im weiteren Verlauf berichtet StRin
Bulle-Schmid
über Beschwerden vieler Eltern, deren Kinder nach einem positiven Schnelltest in der Schule nicht selten bis zu fünf Tage bis zum Ergebnis des PCR-Tests zu Hause bleiben mussten. Bei einem negativen PCR-Test wären die Kinder umsonst isoliert, beklagt die Stadträtin und plädiert für eine deutliche Beschleunigung des Testverfahrens für Schulkinder.
In diesem Kontext gibt Herr
Prof. Dr. Ehehalt
zu, dass die Labore durch den Anstieg der Anzahl der PCR-Untersuchungen in Stuttgart in den vergangenen Wochen teilweise überlastet gewesen seien, und die Wartezeiten bis zum Ergebnis unzufriedenstellend lang waren. Um das Testverfahren gerade für Schulkinder zu beschleunigen, sei im Testzentrum auf dem Cannstatter Wasen auf Anregung von BMin Fezer in der vergangenen Woche eine Art Überholspur eingerichtet worden. Seither könnten Testtermine beschleunigt vereinbart werden und auch eine Testung ohne vorherigen Termin sei möglich. Herr Prof. Dr. Ehehalt verweist darauf, dass es auf der städtischen Homepage Infos und Hinweise zur Vorgehensweise im Falle von positiven Schnelltestergebnissen gebe.
Im Folgenden erklärt StR
Dr. Mayer
(AfD), dass er der Vorlage nicht zustimmen werde. Der Stadtrat stellt die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Testungen bei Kindern und im Allgemeinen infrage. Er fordert in diesem Zusammenhang die Durchführung einer repräsentativen wissenschaftlichen Untersuchung zur Prävalenz von Corona-Erkrankungen in verschiedenen Altersgruppen der Bevölkerung, insbesondere auch bei Kita-Kindern.
Danach stellt BMin
Fezer
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
beschließt
bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt
. Der Antrag Nr. 1355/2021 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist damit erledigt.
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