Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
518/2019
Stuttgart,
07/10/2019
Baumpflegearbeiten auf öffentlichen Grünflächen und Freianlagen von öffentlichen Einrichtungen. Vergabe von Zeitvertragsarbeiten Baumpflege (3-Jahresvertrag 2019-2022) im Stadtgebiet Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
23.07.2019
Beschlußantrag:
Die Baumpflegearbeiten – 8 Lose (Rahmenvertragsarbeiten) werden an 5 Firmen des Garten- und Landschaftsbau aufgrund ihrer Angebote für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2022 zur Vergabesumme pro Jahr von 1.389.955,70 € übertragen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, die Aufträge auch für den 2. Pflegezeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 zu erteilen, ebenso für den 3. Pflegezeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2022, sobald hierfür die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Begründung:
Bei den ausgeschriebenen Losen und den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Baumpflegearbeiten. Diese jährlich wiederkehrenden Baumpflegearbeiten, bei denen sich die Massen und die anfallenden Arbeiten vor der Ausschreibung nicht ermitteln lassen, können nur auf der Grundlage der § 4 Nr. 4 VOB/A bei regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten als Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten durchgeführt werden.
Bei diesem Verfahren werden vom Auftraggeber angegebene Preise dem Auf- oder Abgebot der Bieter unterstellt und dem Wettbewerb unterworfen.
Für die öffentliche Ausschreibung der Baumpflege-Los-Leistungen wurde das Stadtgebiet in 8 Lose aufgeteilt und am 16.05.2019 durch das Dienstleistungszentrum (DLZ) Bauvertragswesen öffentlich ausgeschrieben und am 18.06.2019 submittiert. Um die Schlagkräftigkeit im Einsatzfall zu gewährleisten, erfolgte nach der rechnerischen, formalen und fachtechnischen Prüfung die Auswahl der günstigsten Angebote unter Berücksichtigung der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Kriterien.
Hier wurde festgelegt, dass insgesamt maximal zwei Lose an einen Bieter vergeben werden und pro Bezirk maximal ein Los an einen Bieter vergeben werden kann. Die Auswahl erfolgte nach Ermittlung der geringsten Differenzen zu den nächst höheren Angeboten, um das wirtschaftlichste Ergebnis für die Stadt Stuttgart zu erhalten.
Aufgrund der positiven Erfahrungen sollen, wie bereits in den Vorjahren auch, die Rahmenzeitverträge an Firmen des Garten- und Landschaftsbaues mit besonderen Qualifikationen vergeben werden.
Die Bieter wurden auf ihre Qualifikation, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Tariftreue nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) geprüft. Die zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter sind dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt bekannt und zuverlässig. Gewerbezentralregisterauszüge liegen für alle zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter ohne Eintragungen vor.
Unter Berücksichtigung aller vergabewirksamen Gesichtspunkte wird vorgeschlagen, die Bieter mit den annehmbarsten (wirtschaftlichsten) Angeboten zu beauftragen.
-Los 1:
Fa. Lorenz, Stuttgart, 177.016,47 €
-Los 2:
Fa. Pressler, Stuttgart, 191.828,00 €
-Los 3:
Fa. Baumservice Team, Filderstadt, 156.009,00 €
-Los 4:
Fa. Lorenz, Stuttgart, 156.504,83 €
-Los 5:
Fa. Treeologie, Esslingen, 188.793,50 €
-Los 6:
Fa. Geistdörfer, Altbach, 192.256,40 €
-Los 7:
Fa. Geistdörfer, Stuttgart, 160.174,00 €
-Los 8:
Fa. Pressler, Stuttgart, 167.373,50 €
Gesamtsumme:
1.389.955,70 €
Die Aufträge werden zunächst und ausschließlich für den 1. Pflegezeitraum vergeben mit der Option, den Bietern die Nachfolgeaufträge für den 2. und 3. Pflegezeitraum zu übertragen.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung,
so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.)
zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für das 1. Vertragsjahr in Höhe von 1.389.955,70 € wird aus den im Haushalt 2018/19 veranschlagten Mitteln bei den entsprechenden Haushaltsstellen gedeckt. Auf eine Sicherheitsleistung wird verzichtet. Die Ausführung der Leistungen, Weiterbeauftragung für den 2. Pflegezeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 und 3. Pflegezeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2022, erfolgt entsprechend der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
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