Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 227/2024
Stuttgart,
05/28/2024



Sanierung Park der Villa Berg -
Baubeschluss Bauabschnitte 1 und 7.2
Projektbeschluss Bauabschnitte 5 und 6




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.06.2024
05.06.2024
11.06.2024
26.06.2024
27.06.2024



Beschlußantrag:



Bisherige Beschlüsse und Mitteilungsvorlagen

GRDrs 28/2014 „Sanierung Stuttgart 29 – Teilgebiet Stöckach“, (Referat SWU)

GRDrs 991/2016 „Sanierung Stuttgart 29 – Teilgebiet Stöckach, Künftige Nutzung von Villa und Park Villa Berg, Beschlussfassung zu den Leitlinien aus der Bürgerschaft & weiteren Beauftragungen für die Villa“, (Referat SWU)

GRDrs 3/2018 „Grundsatzbeschluss Offenes Haus für Musik und Mehr“ (Referat AKR)

GRDrs 272/2018 „Park Villa Berg, Parkpflegewerk, Wiederherstellung, Weiterentwicklung“, (Referat T)

GRDrs 914/2018 „Villa Berg, Parkbereich ehemalige Fernsehstudios, Landschaftsplanung“, (Referat T)

GRDrs 358/2019 „Programm zur Entwicklung Stuttgarter Parklandschaften“, (Referat T)

GRDrs 1262/2019 „Vergabebeschluss Honorarvertrag Landschaftsarchitektur Park Villa Berg“, (Referat T)

GRDrs 187/2020 „Villa Berg – Trägerschaft und weiteres Vorgehen“, (Referat AKR)

GRDrs 93/2022 „Kulturzentrum Villa Berg – Nutzungskonzept“, (Referat AKR)

GRDrs 450/2022 „Sanierung Park der Villa Berg – Beschluss Vorentwurf-Gesamtkonzept & Projektauftrag der Bauabschnitte 1,3,4 und 7.2“ (Referat T)

GRDrs 501/2023 „Sanierung Park der Villa Berg – zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Erreichung städtischer Klimaziele“

GRDrs 45/2024 „Sanierung Stuttgart 29 – Teilbereich Stöckach Villa Berg – ein Offenes Haus für Musik und Mehr Beauftragung weiterer Planungsleistungen“ (Referat SWU)























Begründung:


1 Rückblick und Grundlagen

Mit Beschluss der GRDrs 450/2022 „Sanierung Park der Villa Berg – Beschluss Vorentwurf-
Gesamtkonzept & Projektauftrag der Bauabschnitte 1,3,4 und 7.2“ am 30.03.2023 wurden die Planungen der Bauabschnitte 1 und 7.2 zur Erstellung einer Spielachse im Park bis zur Entwurfsplanung mit Kostenberechnung weitergeführt. Die Spielachse verbindet den Bestandsspielplatz der 60er-Jahre am Leinsweg mit dem geplanten neuen Spielbereich am Parkeingang an der Karl-Schurz-Straße.

Der gesamte Park steht unter Denkmalschutz und ist ein wertvolles Biotop sowie eine klimarelevante Grünstruktur. Bei den Planungen wurden daher die Obere Denkmalbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde eng eingebunden. Für alle Baumaßnahmen im Rahmen der Parksanierung sind Genehmigungen bei beiden Behörden einzuholen.

Die Baugenehmigung zum Bau aller Spielbereiche im Park einschließlich Errichtung einer WC-Anlage der AWS im Bereich des Kleinkindspielbereiches liegt seit 22.02.2022 vor.


2 Spielbereiche im Park – Beschlüsse 1-4

Die geplante Gesamtfläche aller Spiel- und Bewegungsflächen im Park wird mit 6.170 Quadratmeter veranschlagt. Baurechtlich werden diese Bereiche durch die Baugenehmigung vom 22.02.2022 sowie im in Abhängigkeit der Hochbauplanungen der Villa zu erarbeitenden B-Plan „Villa Berg“ gesichert. Alle zukünftig als Spielband verbundenen Spielbereiche im Park erhalten inklusive Spiel- und Ausstattungselemente und Angebote für Kleinkinder.

2.1 Gestaltung Spielbereich im Bauabschnitt 1a und 1b

Der Abriss der SWR-Fernsehstudios im Jahr 2021 mit anschließender Erosionsschutzansaat des Abrissgeländes im Bereich des 1. Bauabschnittes „Ehemalige Fernsehstudios - Berger Terrassen“ ermöglicht es, einen großen neuen Spielbereich zu schaffen. Aktuelle Themen wie „Bewegte Stadt - Urbane Bewegungsräume“, Inklusion, Kinder-, Jugend- und Seniorenfreundlichkeit, Klimaschutz und Kultur im Park können verortet werden.

Der 1. Bauabschnitt wird in zwei Realisierungsschritte aufgeteilt.

Schritt 1 – Bauabschnitt 1a: Spielbereiche und Parkeingang „Karl-Schurz-Straße“

Im Frühjahr 2025 soll in einem ersten Realisierungsschritt auf 10.000 Quadratmetern im nördlichen Bereich des Parks eine neue Spielanlage mit 887 Quadratmetern als Kleinkind- und Kinderspielbereich gebaut werden. Neben einem Wasserspielbereich, Kleinkindschaukel, Kletterspielgeräten, Gurtsteg und Wippe sind auch inklusive Spielangebote wie Rollstuhlkarussell, Rollischaukel und Rollstuhltrampolin vorgesehen. Für die Jugendlichen entsteht eine Boulderwand mit unterschiedlichen Schwierigkeitsanforderungen und Einstiegmöglichkeiten. Zusätzlich wird der Wunsch von Bürgern und des Bezirksbeirates Ost, ein WC-Fertigmodul der AWS mit barrierefreiem Unisex WC zu integrieren realisiert. Ebenfalls ist geplant, den bestehenden Parkbereich am Eingang an der Karl-Schurz-Strasse in Abstimmung mit dem Tiefbauamt einladend zu gestalten. Dabei werden auch die Erschließungswege der SWR-Funkstudios neu geordnet. Eine Verwaltungsübergabe von Verkehrsflächen des Amt 66 an Amt 67 zur Schaffung neuer Grünfläche im Park ist bereits 2023 erfolgt.

Schritt 2 – Bauabschnitt 1b: „Berger Terrassenweg“

Ein zweiter Realisierungsschritt mit Bau des barrierefreien Berger Terrassenweges nach ausreichender Setzung des Auffüllgeländes ist ab Mitte 2026 geplant. Dabei entstehen entlang des Weges auf 12.000 Quadratmeter attraktive Aufenthaltsbereiche, und eine Boulefläche für Jugendliche. Die Abkürzung des Terrassenweges ermöglichen attraktive Sport-Cuts entlang der Treppenläufe mit Sport- und Spielangeboten wie Rutsche, Balancierbalken, Kletterseile, etc.. Die Konzeption der Sport-Cuts sowie der Boulderwand des BA 1a erfolgt in Abstimmung mit dem Sportamt als Teilmaßnahme des Projektes „Stuttgarter Masterplan für urbane Bewegungsräume“ (GRDRs 739/2018 und GRDRs 106/2021 „Stuttgarter Masterplan für urbane Bewegungsräume Planungen und erste Umsetzungen - Einbringung“) und wird mit 300.000 EUR über Amt 52 finanziert. Der südliche Teil von BA 1b kann sich in seiner Ausformung, insbesondere hinsichtlich der oberen Wegeanschlüsse und Flächenausbildung, noch verändern, da das Planungskonzept und somit auch die Erschließung für das Kulturprojekt Villa Berg noch nicht feststehen. Insgesamt entsteht im Bauabschnitt 1b „Berger Terrassenweg“ 335 Quadratmeter neue Spielfläche.

2.2 Sanierung Bestandsspielplatz der 60er-Jahre im Bauabschnitt 7.2

Im Oberen Park wird im Zuge des ersten Realisierungsschrittes des 1. Bauabschnittes „Berger Terrassen“ die Herstellung der Spielachse realisiert. Auf dem denkmalgeschützten Spielplatz der 60er Jahre muss der Rutschenhügel, gebaut aus Sandsteinmauerwerk der im Krieg zerstörten Teile der Villa, erhalten werden. Ebenso alle Waschbetonplatten, Waschbetontreppen, die Betonspielwand und die Sandsteinmäuerchen. Der Spielplatz wird mit einer neuen Kletter-Spielanlage mit dem Motto „Dem Himmel nah“ und inklusiven Spielelementen ausgestattet und auf 939 Quadratmeter vergrößert. Die angrenzende (westliche) Wiesenfläche ist bisher ohne weitere Eingriffe geplant. Es wird geprüft, diese in ihrer Anbindung und Ausformulierung, auch hinsichtlich Nutzungsüberschneidungen, als möglichen Standort für eine Multifunktionsfläche des Kulturzentrums Villa Berg zu verwenden. Bestehende Interessenskonflikte sind hierbei aufzuarbeiten und abzuwägen.

2.3 Naturspielbereich Ruinentälchen im Bauabschnitt 7.2

Ein inklusiver Spielweg zwischen dem Bestandsspielplatz schafft die Verbindung zum naturnahen, muldenförmigen Naturspielbereich des Ruinentälchens und ermöglicht die Teilhabe auch in diesem verwunschenen Parkteil. Dieser ursprünglich in den Sechzigerjahren gebaute aber mittlerweile verfallene Naturspielbereich sollte in der Vorentwurfsplanung einen geschlossenen Klettertunnel sowie naturnahe Klettermöglichkeiten erhalten. Eine neue Wegeverbindung war zudem zwischen Ruinentälchen und neuem Kinderspielbereich am Fuße der Berger Terrassen geplant. Ziel war es, eine Spielachse zwischen der Boulderwand, dem Spielbereich „Berger Terrassen“, dem naturnahen Ruinentälchen und dem Bestandsspielplatz „Dem Himmel nah“ zu bilden.

Das Ruinentälchen ist aufgrund seiner geschützten Muldenlage, dem alten Baumbestand und seinen ökologischen Strukturen ein spezieller Biotopbereich im Park, welchen es dauerhaft und nachhaltig zu schützen gilt. Daher wird das Ruinentälchen nicht mehr als Naturspielbereich wiederhergestellt sondern bleibt in seinem aktuellen Zustand. Darum fällt auch die Neugestaltung der Wegeverbindung zum Ruinentälchen weg. Die hier geplanten Spielelemente werden im Bereich Berger Terrassen umgesetzt.

Aufgrund des aktuellen tierökologischen Kartierungsberichtes vom Februar 2024 sind im Bereich des Bauabschnitt 7.2 zusätzliche Kartierungen von Arten über das Jahr 2024 notwendig. Ökologische Maßnahmen zum Artenschutz müssen dann geplant und durchgeführt werden. Es entstehen für den Bauabschnitt 7.2 hierdurch Mehrkosten in Höhe von 52.000 EUR.

2.4 Jugendbereiche

Im gesamten Park werden attraktive Aufenthaltsflächen für die Jugend geschaffen. Im Bereich des Bestandsspielplatzes am Leinsweg wird auf Anregung des Jugendrates West eine Tischtennisplatte aufgestellt. Ebenso ein Tischkicker im Bauabschnitt 6.2 „BUGA-Gelände“. Am Berger Terrassenweg sind im Bauabschnitt 1a eine Boulderwand, ein Bouleplatz sowie im Bereich des neu geplanten Bestandsspielplatzes anspruchsvolle Kletterelemente geplant.

2.5 Kinder- und Jugendbeteiligung

Seit Planungsbeginn wurden den Bürgern die Planungen in zahlreichen Projektgruppensitzungen der Projektgruppe Villa Berg vorgestellt, Planungsinhalte diskutiert und weiterentwickelt. Am 24.10.2020 und 21.07.2023 konnten sich Nutzer, darunter auch Kinder- und Jugendliche, im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung „Parkgespräche Villa Berg“ über die Parksanierung informieren und an den Planungen beteiligen. Im Dezember 2020 äußerten Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung ihre Wünsche bezüglich der Parkgestaltung. Mit dem Jugendrat Ost findet ebenso wie mit dem Bezirksbeirat Ost ein Austausch über die Planungen statt. Bei einer gemeinsamen Begehung im Park wurden die Belange seh- und bewegungsbeeinträchtigter Menschen dargestellt und als wichtige Bausteine zur Optimierung der barrierefreien Infrastruktur aufgenommen.

Am 21.07.2023 hat das Planungsteam Park Villa Berg Schülern der GWRS Ostheim von 9 bis 11 Uhr die Vorentwurfsplanungen aller Spielbereiche im Park kindgerecht vorgestellt und die Anregungen der Kinder aufgenommen. Eine Umsetzung der Ideen erfolgt soweit möglich. Von 17 bis 20 Uhr wurde allen interessierten Parkbesuchern bei den zweiten „Parkgesprächen Villa Berg“ die Vorentwurfsplanungen des Gesamtkonzeptes sowie der Bauabschnitte 1, 3, 4 und 7.2 erläutert. Anregungen der Nutzer wurden diskutiert und gesammelt, ausgewertet und wo möglich in den Planungen eingearbeitet.

3 Artenschutz


3.1 Ökologisches Artenschutzgutachten

Seit Februar 2024 liegt eine artenschutzrechtliche Kartierung vor, welche das Vorkommen von Eidechsen im Bereich der Bauabschnitte 1a, 1b, 3 und 4 belegt.
Im März 2024 wurde das artenschutzrechtliche Maßnahmenkonzept erarbeitet, mit der unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Denkmalbehörde abgestimmt. Der Antrag auf Genehmigung im April 2024 bei der Oberen Naturschutzbehörde eingereicht. Weitere Kartierungen von Waldohrheule, Waldkauz, Fledermäusen und Haselmaus erstrecken sich über das ganze Jahr 2024. Welche Ausgleichsmaßnahmen zur Sanierung weiterer Parkbereiche erforderlich sind, ist erst nach Auswertung der Kartierung Ende 2024 ersichtlich.

3.2 Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Bauabschnitt 1 – Beschluss 1

Vor dem Baubeginn des 1. Bauabschnittes sind artenschutzrechtliche Maßnahmen für Eidechsen erforderlich. Die Vergrämung wurde mit Errichtung des Reptilienzaunes sowie Freischneiden der eingezäunten Fläche. Im April 2024 werden die Eidechsen erstmalig und im September 2024 zum zweiten Mal abgesammelt und auf geeigneten Flächen im Park verbracht. Es entstehen für den 1. Bauabschnitt Mehrkosten in Höhe von 123.000 EUR.

3.3 Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Bauabschnitt 3 – Beschluss 6

Der 3. Bauabschnitt „Die TG-Oberfläche“ weist eine sehr hohe Zahl an Eidechsen auf. Zur Abgrenzung der Habitatsfläche ist vor der Absammlung die Errichtung eines Reptilienzaunes entlang der TG-Kante notwendig. Hierfür ist noch vor Baubeschluss für den 3. Bauabschnitt (geplant Dezember 2024) die Fällung von 19 Bäumen und Rodung von Sträuchern entlang der TG-Kante in der Vegetationsruhe Winter 2024/2025 notwendig. Der Fällbereich liegt innerhalb der Baumschutzzone 2. Die genauen Angaben zu den Fällbäumen sowie Baumbilanzierung für die gemäß Baumschutzsatzung erforderlichen Ausgleichspflanzungen wird in der Mitteilungsvorlage 2024 des Amt 67 über alle geplanten Baumfällungen in der Vegetationsruhe 2024/2025 aufgeführt.
Die erste Absammlung der Tiere auf der TG-Oberfläche muss spätestens im April 2025, die zweite im September 2025 erfolgen. Nur dann ist ein Baubeginn im Oktober 2025 mit Abräumen der TG-Oberfläche im Winter 2025/2026 und ab April 2026 die temperaturabhängige Abdichtung der Tiefgaragendecke und TG-Kante möglich.

4 Beauftragung Landschaftsarchitekt – Beschluss 5

Parallel zur Ausschreibung und Realisierung der Bauabschnitte 1, 3 und 4 bis Ende 2027
sollen die Landschaftsarchitekten Planstatt-Senner auf Basis des Projektbeschlusses GRDrs 450/2022 und der dort genannten Ziele mit der Weiterführung und Vertiefung der Planung für die Bauabschnitte 5, 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 bis Leistungsphase 6 beauftragt werden.

5 Termine

06.06.2024 Baubeschluss BA´s 1 und 7.2

Sommer 2024 Werkplanung & Vorbereitung Ausschreibung BA 1 und 7.2

Herbst 2024 Ausschreibung BA 1 und 7.2

Winter 2024 Fällung 18 Bäume TG-Kante wg. Eidechsenvergrämung für 3. BA

21.11.2024 Vergabebeschluss BA 1 und 7.2

19.12.2024 Baubeschluss BA 3, 4a und 5

Januar 2025 Baubeginn BA 7.2 mit Sanierung Bestandsspielplatz, dann BA 1a


Finanzielle Auswirkungen

Für die Gesamtsanierung des Parks der Villa Berg wurden gemäß GRDrs 450/2022 „Sanierung der Villa Berg – Beschluss Vorentwurf-Gesamtkonzept & Projektauftrag der Bauabschnitte 1,3,4 und 7.2“ Gesamtkosten in Höhe von 31.114.000 EUR brutto (Stand 08/2022) prognostiziert.
Im Zuge der Weiterplanung sind folgende Kostenveränderungen entstanden:

Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Mehrkosten werden für die Gesamtsanierung des Parks der Villa Berg Gesamtkosten in Höhe von 32.007.000 EUR brutto (Stand 04/2024) prognostiziert. Davon sind bereits Mittel in Höhe von 24.627.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 670 Garten-, Friedhofs- und Forstamt beim Projekt 7.671620 Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage, 7873 Sonstige Baumaßnahmen veranschlagt. Zusätzliche Finanzierungsmittel für eingetretene und prognostizierte Baupreissteigerungen sowie für die Umsetzung weiterer Bauabschnitte
als auch Mittelbedarf für den Bau der ergänzenden Parkwegebeleuchtung, abgestimmt auf das Beleuchtungs- und Signaletik-Konzept der Villa Berg, werden zu den kommenden Haushaltsplanverfahren angemeldet.

Die Errichtung der Sport-Cuts sowie der Boulderwand wird aus dem Programm für Urbane Bewegungsräume aus dem THH 520 Amt für Sport und Bewegung finanziert. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit.

Die Finanzierung der vorgezogenen Rodungs- und Baumfallarbeiten für die artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme „Eidechsenvergrämung“ in Höhe von 9.000 EUR erfolgt unter Einhaltung der in der GRDrs 450/2022 kommunizierten Gesamtkosten für den 3. Bauabschnitt „TG-Ober-fläche“ in Höhe von 8.305.000 EUR.

Die Auszahlungen gemäß der Beschlussziffern 2, 4 und 10 werden im Teilfinanzhaushalt 670 –Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Projekt 7.671620 Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage, Ausz.Gr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt:

1. BA „ehemalige SWR Fernsehstudios – Berger Terrassen“:
2024 und früher 638.700 EUR
2025 2.686.200 EUR
2026 1.119.300 EUR
2027 134.300 EUR
2028 44.800 EUR
2029 ff. 44.700 EUR 4.668.000 EUR

7.2. BA „Oberer Park“:
2024 und früher 443.600 EUR
2025 2.055.600 EUR
2026 856.500 EUR
2027 102.800 EUR
2028 34.300 EUR
2029 ff. 34.200 EUR 3.527.000 EUR

Weiterplanung der Bauabschnitte 5 „Obstwiese“, 6.1 „Parkwiese“, 6.2 „BUGA-Gelände“, 6.3 „Nördlicher Aussichtsplatz“ und 6.4 „SWR-Funkstudio“:
2024 und früher 30.400 EUR
2025 47.400 EUR
2026 102.200 EUR
2027 13.000 EUR 193.000 EUR


Im Zuge der Weiterplanung werden die Folgekosten unter Berücksichtigung des Kulturbetriebes der Villa präzisiert. Sofern nach Fertigstellung ein höherer Unterhaltungsaufwand entsteht und eine Finanzierung nicht aus dem verfügbaren Amtsbudget erfolgen kann, werden die zusätzlich erforderlichen Mittel entsprechend zu den jeweils folgenden Doppelhaushalten angemeldet.




Beteiligte Stellen

Ref. SWU
Ref. AKR
Ref. WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1_Bauabschnitt 1 Gesamt
Anlage 2_Bauabschnitt 7.2
Anlage 3_DIN276 BA1
Anlage 4_DIN276 BA 7.2





zum Seitenanfang