Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 358/2023
Stuttgart,
06/15/2023


Weiterführung und Ausbau bestehender Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.06.2023
21.06.2023

Bericht:

Mit GRDrs 198/2021 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2022/2023“ wurde am 12.07.2021 vom Gemeinderat beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden am 27.04.2017 abgeschlossenen Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) weiterhin beteiligt.

Derzeit werden die Betreuung und die Begleitung der Menschen mit Fluchthintergrund durch Personal der freien Träger der Wohlfahrtspflege im Umfang von 51,1 VZÄ durch folgende ergänzende Maßnahmen flankiert:

1. Jobkraftwerk, EDV-Lizenzkosten
2. OMID, Angebot des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. für traumatisierte Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften
3. Empowerment von Geflüchteten
4. Willkommensräume
5. Schulung von Integrationsmanager*innen
6. Dolmetscherkosten
7. Stuttgarter Ausbildungscampus
8. Refugio Stuttgart e. V.
9. PBV, Psychosoziales Zentrum Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.

Unter anderem erhalten Geflüchtete mit Traumata schnelle niedrigschwellige Unterstützung durch OMID, Refugio Stuttgart e. V. und PBV (Psychosoziales Zentrum Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.). Im Ausbildungscampus werden junge Geflüchtete im Übergang von Schule und Beruf umfassend unterstützt, wie beispielsweise durch Bewerbungstrainings und durch Berufsorientierung. Durch den Einsatz der Software Jobkraftwerk wird der Integrationsprozess nach einheitlichem Standard organisiert und dokumentiert.

Die Weiterführung dieser seit 2018 bestehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auch in den Jahren 2024 und 2025 erforderlich.



Die Bewilligung des Landeszuschusses für das Integrationsmanagement ist verbunden mit der Auflage, dass regelmäßig Kennzahlenberichte vorzulegen sind. Diese sehr umfangreichen, detaillierten Berichte, die alle Integrationsmanager*innen einzeln abgeben müssen, können nur mit Hilfe eines EDV-Programms mit vertretbarem Arbeitsaufwand erstellt werden. Zu diesem Zweck hat die Landeshauptstadt Stuttgart 2018 erstmalig die Lizenz für die EDV-Plattform Jobkraftwerk erworben. Hier werden die individuellen Integrationspläne der betreuten Geflüchteten erfasst und die Integrationsprozesse dokumentiert. Über die Plattform werden die vom Land geforderten Kennzahlenberichte automatisch erstellt, so dass eine effiziente und schnelle Mitteilung an das Regierungspräsidium möglich ist.

Mittlerweile hat sich die Dokumentation der Integrationspläne in Jobkraftwerk in der Beratungspraxis etabliert. Das Instrument dient zur Sicherung der Beratungsqualität und der Integrationsbedarfe, -fortschritte und -erfolge von Geflüchteten in den Handlungsfeldern Sprache, Schulbildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Weiterqualifizierung, Wohnsituation, Wohnung, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Kinder. Auf dieser Grundlage sind Analysen und eine genauere Erfassung der weiteren Bedarfe möglich.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat Ende Februar 2023 die Weiterführung des Integrationsmanagements bzw. einen Systemwechsel ab 01.01.2025 angekündigt. Die Dokumentation der Beratung im Rahmen der Integrationspläne wird auch in Zukunft eine zentrale Bedeutung bei der Kennzahlenmitteilung haben. Daher ist die Finanzierung und Bereitstellung der Plattform Jobkraftwerk auch in den Jahren 2024 und 2025 erforderlich. Die Kosten für die Gebrauchsüberlassung (Lizenz) der Plattform Jobkraftwerk betragen jährlich rd. 65.500 EUR.



Seit 2018 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart das Angebot OMID des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. Es handelt sich hierbei um niedrigschwellige, stabilisierende Einzelgespräche sowie Gruppenangebote, um traumatisierte Geflüchtete in allen Stuttgarter Unterkünften gezielt zu unterstützen. Die Mitarbeitenden von OMID sind vor allem mit den Integrationsmanager*innen in den Gemeinschaftsunterkünften sowie den Einrichtungen im Bereich der Sozialpsychiatrie in einem engen Austausch und bieten ihnen daher eine professionelle Entlastung und den Geflüchteten eine Stabilisierung an. Unbehandelte Traumata stellen ein massives Hindernis für eine gelingende Integration dar. Die psychische Stabilisierung und (seelische) Gesundheit ist daher wesentlich für die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstständiges Leben.

Ein besonderer Schwerpunkt von OMID im Jahr 2022 war die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die vor allem durch die Corona-Pandemie nach wie vor stark belastet sind. Das Gruppenangebot „Together we are strong“ trägt bspw. zu einer Stärkung der Resilienz bei. Das offene Angebot „Powerzeit“ hat schwer erreichbare junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren als Adressat*innen und arbeitet eng mit der Mobilen Jungendarbeit Innenstadt zusammen (im Jahr 2022 konnten 297 Teilnahmen in „Powerzeit“ verzeichnet werden). Zudem wurden 42 Angebote in offenen Gruppen für Kinder und Jugendliche sowie 29 für Erwachsene durchgeführt. Eine prozesshafte Begleitung von 39 Teilnehmenden wurde in geschlossenen Gruppen durchgeführt. Hierbei standen Elterngespräche, Paarberatungen sowie die Verarbeitung der Flucht im Fokus (die Daten zu 2021 können der GRDrs 274/2022 "OMID - Frühe Hilfen für traumatisierte Flüchtlinge - Zwischenbericht“ entnommen werden).

Im Unterprojekt AMAL liegt der Fokus auf der Unterstützung von Geflüchteten mit psychischen Erkrankungen. Durch Personalressourcen im Bereich der Sozialpsychiatrie und der engen Kooperation mit dem OMID-Team konnten im Jahr 2022 insgesamt 23 Geflüchtete intensiv begleitet und betreut werden.

Seit 2018 lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Nachfrage und somit der Bedarf an niedrigschwelligen stabilisierenden Angeboten stetig zunehmen (im Jahr 2018 wurden 700 Einzelgespräche und im Jahr 2022 insgesamt 1.461 Einzelgespräche durchgeführt). Wie oben dargestellt, wurden die Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen ausgebaut. Zudem ist bedingt durch die Zunahme der Geflüchteten ein Anstieg an Nachfragen zu verzeichnen. Um den gestiegenen Bedarf decken zu können, sind weitere Ressourcen erforderlich. Die dauerhafte Fortführung des Angebots OMID als wichtige Unterstützung traumatisierter Geflüchteter im Integrationsprozess ist dringlich und erforderlich.

Bisher beschäftigte der Caritasverband für Stuttgart e. V. im Bereich OMID Mitarbeitende mit einem Stellenumfang von 7,1 VZÄ. Die Landeshauptstadt Stuttgart trägt bisher maximal 50 % der Kosten, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 290.000 EUR/Jahr. Der Caritasverband für Stuttgart e. V. trägt zur Finanzierung einen Eigenanteil aus dem Zweckerfüllungsfond der Diözese Rottenburg-Stuttgart bei. Die bisherige Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart endet am 31.12.2023.

Wegen gestiegener Personalkosten und des Ausbaus der Angebote (Unterprojekt AMAL zur Unterstützung von psychisch erkrankten Geflüchteten) kommt es zu einer Erhöhung der Gesamtkosten. Der Caritasverband für Stuttgart e. V. beantragt zu den Gesamtkosten in Höhe von 860.000 EUR/Jahr für 7,4 VZÄ psychologische Fachkräfte sowie 0,4 VZÄ Verwaltungskraft und Sachaufwand ab dem Jahr 2024 einen dauerhaften Zuschuss in Höhe von 390.000 EUR/Jahr (siehe Anlage 1).


Mit dem Empowerment-Programm, das von der Abteilung Integrationspolitik koordiniert wird, werden Projekte gefördert, in denen Geflüchtete bei der Planung und Durchführung der Empowerment-Maßnahmen eine aktive Rolle spielen. Seit Mai 2018 wurden stadtweit 115 Empowerment-Projekte erfolgreich umgesetzt. Diese Projekte wurden von Geflüchteten für Geflüchtete mit der Unterstützung von Kooperationspartner*innen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern durchgeführt und reichen von Sprachförderung, Bildung, Arbeit, Handwerk, Gesundheit bis hin zu Kunst, Kultur, Theater und Film.

Neben der Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht das Empowerment-Programm die Förderung und den Einsatz der Talente und Kompetenzen von geflüchteten Menschen. Besonders wichtig sind die Angebote für geflüchtete Mädchen und Frauen aus den Gemeinschaftsunterkünften, wie bspw. Nähwerkstätten und Selbsthilfegruppen in Stadtteilzentren, für die es derzeit keine ausreichende Regelförderung gibt. Bei der Fortführung des Empowerment-Programms soll der Fokus auf der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe von chancenärmeren Personen liegen wie bspw. Mütter mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt. Hier wird es eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozialamt, Jobcenter und der Abteilung Integrationspolitik geben, um den direkten Kontakt zu den benachteiligten Gruppen zu ermöglichen und die Empowerment-Projekte mit den bestehenden Integrationsangeboten passgenau zu verzahnen.

Zur Förderung von Empowerment-Projekten in den Jahren 2024 und 2025 werden 100.000 EUR/Jahr benötigt.


Seit 2018 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Willkommensräume an fünf Standorten:

· Kulturinsel Stuttgart gGmbH in Stuttgart-Bad Cannstatt

· FlüchtlingsFreundeskreisFeuerbach in Stuttgart-Feuerbach

· Begegnungsraum e. V. in Stuttgart-Mitte

· Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. im Begegnungs- und Servicezentrum (BGS) in Stuttgart-Möhringen

· Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Stuttgart-Obertürkheim

Willkommensräume verfolgen die Intention, gezielt Geflüchtete, Engagierte sowie Bewohner*innen im Quartier gleichermaßen zu beteiligen. Die Standorte der Willkommensräume zeichnen sich durch die Nähe zu den Gemeinschaftsunterkünften der Geflüchteten aus. Durch die Zusammenarbeit mit den Initiativen vor Ort spiegeln die Stuttgarter Willkommensräume die gelebte Vielfalt der Stuttgarter Bevölkerung wider und stärken somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Zuge der zunehmenden Zahl an in Stuttgart lebenden Geflüchteten haben die Willkommensräume bisher laufend gezielt Angebote eingerichtet, um Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart förderte in den Jahren 2018 bis 2023 jeden Willkommensraum mit einem Projektzuschuss in Höhe von 30.000 EUR/Jahr.

Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Zugangszahlen von Geflüchteten bewertet die Sozialverwaltung den integrativen Nutzen der Willkommensräume als besonders förderlich. Um die Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 fortsetzen zu können, sind zur Finanzierung weiterhin jährlich 150.000 EUR/Jahr an Fördermitteln erforderlich.


Mit der Einführung des Integrationsmanagements wurde im Jahr 2018 zur Qualitätssicherung das Case-Management als Standard in der sozialen Betreuung eingeführt. Mit der starken Zunahme der Zahl an Geflüchteten nehmen auch die Themen in der Beratung zu. Zudem ist eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden im Bereich Integrationsmanagement zu verzeichnen. Um in diesem Kontext den Beratungsstandard zu sichern, sind fortlaufende Fortbildungen erforderlich. Bisher wurden unter anderem zu folgenden Themen Veranstaltungen angeboten: Casemanagement, Kompetenz in Intervention und Prävention bei häuslicher Gewalt in Stuttgarter Gemeinschaftsunterkünften, Umgang mit psychischen Erkrankungen und Traumata, Resilienz in der Sozialen Arbeit und kommunikative Deeskalation.

Neben stetigem Wissenstransfer ist eine enge Vernetzung mit den Regeldiensten relevant für die bedarfsorientierte Begleitung der Geflüchteten. So kann in Kooperation der Hilfesysteme untereinander und durch laufende Weiterbildung die Integration der Geflüchteten durch professionelle Fachkräfte ganzheitlich begleitet und vorangetrieben werden. Hierfür sind weiterhin für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 20.000 EUR/Jahr erforderlich.


Bei Gesprächen oder Informationsveranstaltungen mit komplexen oder schwierigen Themen wie Rechts- oder Finanzangelegenheiten, Erziehungsfragen, gesundheitlicher Versorgung oder Beziehungskonflikten im Familienkontext sind Dolmetschereinsätze förderfähig. Integrationsmanager*innen bewerten den Einsatz von Dolmetschern als äußerst hilfreich und förderlich im Integrationsprozess.

Im Jahr 2021 fanden insgesamt 1.362 Gespräche mit Unterstützung von Dolmetschern statt. Die Themenschwerpunkte waren:

- Medizinische Versorgung 990 Gespräche (73 %)
- Rechtsangelegenheiten 195 Gespräche (14 %)
- Erziehung/Beziehungskonflikte 141 Gespräche (10 %)
- Finanzangelegenheiten 36 Gespräche (3 %)

Um die Geflüchteten bei ihren Herausforderungen wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu unterstützen, ist der Einsatz von Dolmetscher*innen weiterhin erforderlich und notwendig.

Im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 wurden für die Förderung von Dolmetschereinsätzen jeweils 60.000 EUR/Jahr bereitgestellt. Dieses Budget hatte sich im Jahr 2022 als unzureichend erwiesen und wurde deshalb über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 um 40.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.

Der Bedarf an Dolmetschereinsätzen im Integrationsmanagement wird nach Einschätzung der Verwaltung und der Träger der Flüchtlingshilfe in den Jahren 2024 und 2025 wegen der erwarteten Zuweisungen des Landes unverändert bleiben. Die Sozialverwaltung erachtet es als notwendig zur Unterstützung des Integrationsprozesses jährlich 100.000 EUR in den Jahren 2024 und 2025 zur Förderung von Dolmetschereinsätzen bereitzustellen.


Seit 2016 verfolgt der Stuttgarter Bildungscampus e. V. im Rahmen des Ausbildungs-campus das Ziel der sozialen und beruflichen Integration von jungen Geflüchteten und Neuzugewanderten, die eine erweiterte und individuelle Beratung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung benötigen. Zu diesem Zweck werden auch Unternehmen, die geflüchtete Menschen ausbilden, und bürgerschaftlich Engagierte beraten und unterstützt. Damit wird der Erfolg der schulischen und betrieblichen Ausbildung umfassend abgesichert. In Begegnungs- und Lernräumen schafft der Ausbildungscampus für junge Geflüchtete und bürgerschaftlich Engagierte einen persönlichen und niederschwelligen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

5,8 qualifizierte Mitarbeiter*innen des Ausbildungscampus stellen ein bedarfsgerechtes Programmangebot zur Unterstützung junger Geflüchteter oder zur Beratung von ausbildenden Unternehmen planmäßig bereit. Primäres Ziel ist, dass junge Geflüchtete und Neuzugewanderte, die Unterstützung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung (Schule oder Ausbildung) erhalten, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern und eine langfristige persönliche und berufliche Perspektive entwickeln.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden zur Förderung des Ausbildungscampus für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 119.000 EUR und für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 123.000 EUR zur Förderung bereitgestellt. Im Jahr 2023 stehen zur Förderung des Ausbildungscampus 150.000 EUR zur Verfügung. Bisher wurde der Ausbildungscampus zu etwa zwei Drittel aus zeitlich befristeten Spenden von Großunternehmen und Stiftungen finanziert. Künftig stehen Spenden von Großunternehmen nicht mehr zur Verfügung und Stiftungsmittel nur noch im Umfang von 10 % der Gesamtkosten.

Da künftig Spenden aus der Wirtschaft dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen, beantragt der Stuttgarter Bildungscampus e. V. ab dem Jahr 2024 zur Finanzierung des Gesamtaufwands in Höhe von 629.000 EUR/Jahr für den Ausbildungscampus einen dauerhaften institutionellen Zuschuss in Höhe von 566.300 EUR/Jahr (siehe Anlage 2). Einen Eigenanteil in Höhe von rd. 63.000 EUR kann der Verein Stuttgarter Bildungscampus e. V. aus Erstattungen und Spenden finanzieren.


Das Psychosoziale Zentrum für traumatisierte Geflüchtete des gemeinnützigen Vereins Refugio Stuttgart e. V. hat sich seit 20 Jahren in der psychosozialen und therapeutischen Versorgung von geflüchteten Menschen überregional etabliert. Refugio Stuttgart e. V. betreut an zwei Standorten in Stuttgart und Tübingen Geflüchtete und arbeitet nach den Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) und ist Fachmitglied in diesem Dachverband.

Refugio Stuttgart e. V. behandelt geflüchtete Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlebt haben und unter den Folgen leiden. Neben dem hauptamtlich spezifisch qualifizierten Personal bieten unter anderem ehrenamtlich engagierte Ärzt*innen und Therapeut*innen therapeutische Behandlung und Begleitung der traumatisierten Geflüchteten an.

Im Jahr 2022 wurden in der Hauptstelle in Stuttgart insgesamt 136 Menschen psychosozial und therapeutisch versorgt, davon kamen 42 Personen aus dem Stadtgebiet Stuttgart. Neben psychosozialen und therapeutischen Angeboten bietet Refugio Stuttgart e. V. für Betroffene und Fachpersonal telefonische Fachberatung, Fallclearing und Krisenintervention an.

Entsprechend der erhobenen Bedarfe vermittelt Refugio Stuttgart e. V. Geflüchtete darüber hinaus zu weiteren Angeboten wie OMID, Psychosoziales Zentrum Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (PBV) oder dem Hilfesystem der Sozialpsychiatrie. Durch die gezielte therapeutische Unterstützung (Clearing, Beratung, Krisenintervention, therapeutische Einzel- und Gruppenangebote, Nachsorge und Vermittlung) wird es Geflüchteten möglich, schneller selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Refugio Stuttgart e. V. sichert zudem durch die Nachbetreuung die Nachhaltigkeit der erreichten Fortschritte, auch wenn sich die Lebensumstände der Geflüchteten ändern und erneute Krisensituationen auftreten. Durch Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Teilnahme an Fachgremien trägt Refugio Stuttgart e. V. zu einem besseren Verständnis von Trauma-Folgestörungen bei.

Ohne das Angebot von Refugio Stuttgart e. V. besteht das Risiko, dass Geflüchtete mit komplexen Schwierigkeiten aufgrund der generell knappen Kapazitäten im Bereich psychosozialer Begleitung und Behandlung in Stuttgart lange Wartezeiten hinnehmen müssten. Traumatische Erlebnisse im Heimatland, auf der Flucht und nach der Ankunft in Deutschland führen zur Verschlechterung der allgemeinen gesundheitlichen und psychischen Verfassung bis hin zur Perspektivlosigkeit. Die Integration in die Gesellschaft und die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben können sich ohne psychotherapeutische Hilfe auf unbestimmte Zeit verzögern. Für traumatisierte Geflüchtete wird eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch erheblich beeinträchtigt.

In den Jahren 2020 bis 2023 stand zur Förderung von Refugio Stuttgart e. V. jährlich ein Förderbudget in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung.

Die jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 866.000 EUR finanziert Refugio Stuttgart e. V. aus Zuschüssen der EU, des Bundes, des Landes Baden-Württemberg, anderen Landkreisen und Spenden in Höhe von 826.000 EUR/Jahr. Bei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt Refugio Stuttgart e. V. einen dauerhaften institutionellen Zuschuss in Höhe von 40.000 EUR/Jahr ab dem Jahr 2024 (siehe Anlage 3).


Die Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV Stuttgart) wurde im Jahr 2000 als Zentrum der Beratung, Begutachtung & Psychotherapie für Überlebende traumatischer Gewalt gegründet. Seit dem Jahr 2009 ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva) Trägerin der PBV Stuttgart. Das Zentrum ist spezialisiert auf Beratung, Begleitung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten und Vertriebenen aus Krisen- und Kriegsgebieten, die wegen extrem belastenden Lebenssituationen in Verbindung mit traumatischen Schockerlebnissen psychische und/oder organische Erkrankungen entwickelt haben. In diesem Feld verfügt die PBV Stuttgart über eine umfassende Expertise und über qualifizierte Fachkräfte im Umgang mit Trauma-Folgestörungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Durch die Kooperation mit OMID, Refugio Stuttgart e. V. sowie weiteren Angeboten kann eine bedarfsgerechte Versorgung Traumatisierter sichergestellt werden. Durch die aktivierenden und therapiebegleitenden Angebote der PBV Stuttgart werden Geflüchtete erreicht, die dringend professionelle Begleitung benötigen.

Die Therapiebegleitenden Maßnahmen (TM) als präventives Angebot zur Integration traumatisierter Geflüchteter aus Stuttgart und deren Kinder begleiten die psychotherapeutische Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten mit körper- und bildungsorientierten Angeboten wie beispielsweise Sport- und Selbsthilfegruppen, Kunstangeboten und Deutsch-Kursen. Der Ansatz aus der Kombination von Therapie und Therapiebegleitenden Maßnahmen kann die Therapiedauer verkürzen, den Bedarf nach zusätzlichen stationären Behandlungen senken und den Einstieg in Schule, Ausbildung und Beruf erleichtern.

Es ist eine stetige Zunahme der Teilnahme an den Angeboten zu verzeichnen. So wurden im Jahr 2022 insgesamt 129 Menschen aus Stuttgart betreut und behandelt. Insgesamt wurden 428 Veranstaltungen durchgeführt. Im Vorjahr wurden 103 Teilnehmende gezählt und insgesamt 288 Veranstaltungen angeboten. Im laufenden Jahr wird der Fokus mehr auf die Unterstützung der Familien und insbesondere der Kinder und Jugendlichen gerichtet.

In den Jahren 2020 bis 2023 stand zur Förderung der therapiebegleitenden Angebote der PBV ein Förderbudget in Höhe von 58.000 EUR/Jahr zur Verfügung.

Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. beantragt zu den Kosten für die Therapiebegleitenden Maßnahmen in Höhe von 98.330 EUR/Jahr für 0,7 VZÄ Fachkräfte und Sachaufwand ab dem Jahr 2024 einen dauerhaften institutionellen Zuschuss in Höhe von rund 77.000 EUR/Jahr (siehe Anlage 4).

Alle beschriebenen Vorhaben tragen zur Erreichung des Globalen Nachhaltigkeitsziels (Sustainable Development Goals - SDGs) Nr. 10 „Weniger Ungleichheiten“ bei. Zudem wird ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung der Kinderrechte der UN-Kinderrechts-konvention geleistet.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Jobkraftwerk, EDV-Lizenzkosten 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen
66
66
0
0
0
OMID
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
390
390
390
390
390
Refugio Stuttgart e.V.
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
40
40
40
40
40
PBV
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
77
77
77
77
77
Empowerment von Geflüchteten
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
100
100
0
0
0
Dolmetschereinsätze
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
100
100
0
0
0
Ausbildungscampus
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
566
566
566
566
566
Willkommensräume
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
150
150
150
150
0
Schulung Integrationsmanager
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
20
20
0
0
0
Finanzbedarf
1.509
1.509
1.223
1.223
1.073
65
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Jobkraftwerk, EDV-Lizenzkosten 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen
0
0
0
0
0
OMID
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Refugio Stuttgart e. V.
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
PBV
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Empowerment von Geflüchteten
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Dolmetschereinsätze
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Ausbildungscampus
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Willkommensräume
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Schulung Integrationsmanager
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
0
0
0
0
0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag Caritasverband für Stuttgart e. V., OMID
2. Antrag Stuttgarter Bildungscampus e. V., Ausbildungscampus
3. Antrag Refugio Stuttgart e. V., Psychosoziale Beratung
4. Antrag Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., PBV


<Anlagen>

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GRDrs 358_2023_Anl 1_CV OMID.pdf
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GRDrs 358_2023_Anl 2_Stgter Bildungscampus Ausbildungscampus.pdf
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GRDrs 358_2023_Anl 3_Refugio psychosoziale Beratung.pdf
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GRDrs 358_2023_Anl 4_eva PBV.pdf