Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen Auswirkung der Stuttgart-Zulage auf bestehende über- und außertarifliche Zulagen (Anlage 1) Auswirkung der Stuttgart-Zulage auf bestehende über- und außertarifliche Zulagen Dargestellte Beträge beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigung. Bereichsübergreifend Individuelle Fachkräftezulagen Grundlage: Fachkräfte-Richtlinie (VKA) Höhe: bis zu 1.500 EUR mtl., je nach Entgeltgruppe Befristung: individuell Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: individuell, mind. jedoch 150 EUR Individuelle Arbeitsmarktzulagen Grundlage: GRDrs. 49/2012 und 762/2022, Arbeitsmarkt-Richtlinie (VKA) Höhe: bis zu 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe Befristung: individuell Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: individuell, mind. jedoch 150 EUR Zulage Tarif+ für pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung sowie Pflegekräfte in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Grundlage: GRDrs. 129/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2024, Abschmelzung um jährl. 25 EUR ab 2025 Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 150 EUR Übertarifliche Erweiterung des Empfängerkreises der tariflichen SuE-Zulage mit Ausnahme der Leitungskräfte in Inobhutnahmeeinrichtungen des Jugendamtes Grundlage: GRDrs. 129/2023 Höhe: 180 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: 180 EUR Zulage für die Tarifbeschäftigten des Sozialamts und der Bezirksämter in der Fallbearbeitung im Wohngeldbereich Grundlage: GRDrs. 894/2022 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 150 EUR Funktionszulagen gewerblich-technischer Bereich Grundlage: GRDrs. 808/2023 Höhe: 5%, 7%, 10% aus Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: individuell, variierend (Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Referat AKR Zulage für Betriebsärzte/-innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Grundlage: GRDrs. 814/2021 Höhe: mtl. 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG 14 bis 15Ü unter Anrechnung der tariflichen Ärztezulage Laufzeit: unbefristet Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG, mind. jedoch 150 EUR Haupt- und Personalamt (10) Zulage für Mitarbeitende im Servicecenter Stuttgart Grundlage: GRDrs. 1548/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2028 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für Mitarbeitende im Sitzungsdienst Grundlage: Beschluss Verwaltungsausschuss 16.10.1991 Höhe: 182,80 EUR mtl. Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 332,80 EUR (182,80 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Jobcenter (29) Zulage für Ärztinnen/Ärzte des Jobcenters Grundlage: GRDrs. 814/2021 Höhe: mtl. 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG 14 bis 15Ü unter Anrechnung der tariflichen Ärztezulage Laufzeit: unbefristet Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG, mind. jedoch 150 EUR Amt für öffentliche Ordnung (32) Zulage für Mitarbeitende in den Bürgerbüros Grundlage: GRDrs. 1548/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2028 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für Springkräfte in den Bürgerbüros Grundlage: GRDrs. 330/2022 Höhe: 300 EUR mtl. Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 450 EUR (300 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für Sachbearbeiter/-innen bei der Ausländerbehörde Grundlage: GRDrs. 1548/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2028 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für Teamberater/-innen bei der Ausländerbehörde Grundlage: GRDrs. 1548/2023 Höhe: 300 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2028 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 450 EUR (300 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulagen für Mitarbeitende in der Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle Grundlage: GRDrs. 1548/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2028 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für Dienstgruppenleiter/-innen im Städtischen Vollzugsdienst Grundlage: GRDrs. 878/2018 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Schulverwaltungsamt (40) Zulage für Springkräfte der Verlässlichen Grundschule Grundlage: GRDrs. 1450/2003 Höhe künftig: 300 EUR mtl. Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 450 EUR (300 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Zulage für in Verbünden tätige Schulhausmeister/-innen Grundlage: GRDrs. 287/2023 Höhe: 100 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 250 EUR (100 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Sozialamt (50) Zulage für Springkräfte im Wohngeldbereich Grundlage: GRDrs. 894/2022 Höhe: 300 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 450 EUR (300 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Jugendamt (51) Zulage für Springkräfte im Bereich der Hilfen zur Erziehung (stationärer Bereich der Wohngruppen und Bereich der Inobhutnahmen) Grundlage: GRDrs. 222/1990 Höhe: 80,32 EUR mtl. Laufzeit: unbefristet Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 230,32 EUR (80,32 EUR Funktionszulage + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Übertarifliche Erweiterung des Empfängerkreises der tariflichen SuE-Zulage für Leitungskräfte in Inobhutnahmeeinrichtungen des Jugendamts (EG S16) Grundlage: GRDrs. 129/2023 Höhe: 180 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: nein Künftige Zulagenhöhe: insgesamt 330 EUR (180 EUR Funktionszulage Die übertariflich gewährte SuE-Zulage wird zwar grundsätzlich auf die Stuttgart-Zulage angerechnet, dies gilt aber nicht für den Bereich Inobhutnahmen beim Jugendamt. Hier würde die Anrechnung dazu führen, dass die Einrichtungsleitungen bei Anrechnung der außertariflichen SuE-Zulage auf die Stuttgart-Zulage nur noch ca. 19 € brutto mehr erhalten als die dort beschäftigten Sozialpädagogen. Vor Einführung der Stuttgart-Zulage betrug die Differenz ca. 169 €. Hier soll von einer Anrechnung abgesehen werden, um den Ausgleich für die besondere Belastung durch die Übernahme dieser Leitungsfunktionen aufrechtzuerhalten. + 150 EUR Stuttgart-Zulage) Gesundheitsamt (53) Zulage für Ärztinnen/Ärzte des Gesundheitsamtes Grundlage: GRDrs. 429/2020 Höhe: mtl. 15 % bis 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG 14 bis 15 unter Anrechnung der tariflichen Ärztezulage Laufzeit: unbefristet Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: 15 bis 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG, mind. jedoch 150 EUR Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES) Zulage für Mitarbeitende im Schichteinsatz des Klärwerksbetriebes Grundlage: GRDrs. 718/2022 Höhe: 300 EUR mtl. Laufzeit: befristet bis 31.12.2025 Anrechnung: ja Künftige Zulagenhöhe: 300 EUR zum Seitenanfang