- Klimakommunikation
Auf die GRDrs. 38/2022 wird verwiesen. Das Referat S/OB (Stabsstelle Klimaschutz) wurde innerhalb des Aktionsprogramms Klimaschutz die Aufgabe der Klimakommunikation zugewiesen. Im Jahr 2021 wurde eine europaweite Vergabe für eine Stuttgarter Klimaschutzkampagne für den Zeitraum 2021 bis 2023 durchgeführt. Der Zuschlag für die Durchführung der Kampagne wurde im September 2021 erteilt. Mit der GRDrs. 38/2022 stimmte der Gemeinderat im Mai 2022 zudem der Kampagnen-Option zur Wirkungssteigerung für die Jahre 2022 und 2023 zu. Die für die Klimaschutzkampagne übertragenen sowie durch die Option hinzugekommenen Haushaltsmittel sind durch die Vergaben gebunden. Alle Kommunikationsmaßnahmen verlaufen planmäßig, sodass die dafür bereitgestellten Mittel noch 2023 abfließen.
- Bürgerrat
Auf die GRDrs. 1246/2021 wird verwiesen. Der Prozess des Bürgerrats ist unter www.stuttgart.de/buergerrat-klima und in dem dort zu findenden Abschlussbericht dokumentiert. Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind bereits größtenteils abgeflossen. Die noch vorhandenen Restmittel sind für ausstehende Rechnungen wie die Evaluation des Bürgerrats, letzte Raummieten und Fachvorträge gebunden und werden noch im Jahr 2023 abfließen. Damit ist das Projekt abgeschlossen.
- Förderung Ernährungsrat
Auf die GRDrs. 1133/2021 wird verwiesen. Die konkreten Modalitäten der Förderung wurden vom Gemeinderat am 20. Mai 2022 auf Grundlage von GRDrs. 203/2022 beschlossen. Daraufhin hat das Referat S/OB am 25. Mai 2022 den notwendigen Förderbescheid in Höhe von 230.000 Euro/a für die Jahre 2022 und 2023 an den Ernährungsrat StadtRegion Stuttgart e. V. erteilt. Bis zum 1. August 2023 hatte der Ernährungsrat erst rund 100.000 Euro der zugesagten Fördermittel abgerufen. In dieser Zeit wurde ein Netzwerk mit ca. 70 aktiven Stakeholdern und 300 Newsletter-Adressaten aufgebaut, es wurden verschiedene Kommunikationsformate aufgebaut und durchgeführt (z. B. Website www.ernaehrungsrat-stuttgart.de, Messestand, „Food transition walk“ bei der Urban Future Conference) und Ernährungsthemen auf Bundes- und Landesebene eingebracht (Strategiedialog des Landes, Hearing des Wissenschaftsrates der Bundesregierung im Bereich Landwirtschaft und Ernährung). Derzeit beginnt die Arbeit in Arbeitsgruppen sowie die Entwicklung einer regionalen Ernährungsstrategie.
- Management Innovationsfonds
Die Mittel für das Management des Stuttgarter-Klimainnovationsfonds konnten bisher sehr effizient bewirtschaftet werden. Nicht genutzte Management-Mittel können gemäß GRDrs. 77/2021 (klassische Linien) sowie GRDrs.1017/2021 (Efeu-Linie) im Jahr 2023 zusätzlich für innovative Projekte vergeben werden. In der aktuellen Förderrunde fallen zudem Kosten für die Bewerbung und Ausschreibung der Förderrunde, einen weiteren Hackathon zur Antragsvorbereitung, die Erstellung von Fachgutachten der einzelnen Anträge, und die Organisation und Durchführung der Auswahlsitzung mit dem Stuttgarter Klima-Innovationsrat an. Ein weiteres Vernetzungstreffen der aktuell laufenden Projekte ist in Planung, sowie eine Verbesserung des Monitoring-Prozesses. Daher ist davon auszugehen, dass große Teile der Management-Mittel im Jahr 2023 abfließen. Bei dem Teil der Mittel, die in die Förderlinien des Klima-Innovationsfonds übergehen, ist der Mittelabfluss von Geschwindigkeit und Fortschritt der bewilligten Projekte abhängig.
- Weiterentwicklung Aktionsprogramm Klimaschutz
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind bereits vollständig verplant und inzwischen auch größtenteils abgeflossen. Diese wurden verwendet, um einen weitergehenden Beratungsauftrag zum Klima-Fahrplan zu bearbeiten (Budgetanteil wird ans Amt DO.IT übertragen), für eine Informationsveranstaltung zum Klima-Fahrplan, die sich an ein Fachpublikum richtete und im Rahmen der Urban Future Conference als Side-Event stattfand. Im Herbst 2023 wird der Klima-Fahrplan im Zuge der Langen Nacht der Nachhaltigkeit vorgestellt.
- Gleisbettbegrünung
Für diesen Zweck standen im Aktionsplan Klimaschutz bereits zwei Mio. Euro zur Verfügung (Maßnahme E.1). Darüber hinaus hatte der Gemeinderat den Zielbeschluss gefasst, der SSB bis zu 3,2 Mio. Euro für die Gleisbettbegrünung in Wangen bzw. am Wasen sowie weitere 1,5 Mio. Euro für die Gleisbettbegrünung entlang der Pragstraße zur Verfügung zu stellen.
Zur Verwendung der Mittel wird auf die GRDrs. 770/2021 („Gleisbegrünung Wangen“) sowie auf die GRDrs 747/2023 („Gleisbegrünung Pragstraße“) verwiesen.
a. Gleisbettbegrünung Wangen
Teilmaßnahme Bauabschnitt II: Bei der ursprünglich für 2022 geplanten Maßnahme „Gleisbegrünung Wangen: BA II Otto-Konz-Brücken bis Endhaltestelle Hedelfingen“ kam es zu Verzögerungen. Durch Lieferprobleme und der betriebsbedingt notwendigen langfristigen Planung der Ausführung der Maßnahme musste kurzfristig auf ein anderes System umgestellt werden. Dazu wurde der Bauabschnitt II in zwei Abschnitte BA IIa und BA IIb unterteilt.
Die SSB hatte für die beiden Bauabschnitte BA IIa und BA IIb parallel im Dezember 2021 Anträge auf Förderung im Rahmen der Runderneuerung durch GVFG gestellt, die inzwischen positiv beschieden worden sind. Daher werden sich die abzurufenden Summen signifikant verringern. Für den BA IIa wird der städtische Zuschuss noch 2023 abfließen. Für den BA IIb wird verwaltungsintern eine an die Situation angepasste, zeitlich gestreckte Finanzierung des städtischen Zuschusses angestrebt.
b. Grüngleise Wasen
Entlang der Bahnstrecke am Wasen können nach Aussagen der SSB AG aus technischen Gründen keine Grüngleise eingerichtet werden.
c. Grüngleise Pragstraße
Im Zuge der geplanten Grunderneuerungsmaßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 soll auf der Teilstrecke zwischen Neckartalstraße und Tunnelportal Pragsatteltunnel (B10), im 2. Abschnitt– km 1+150 bis km 1+575 (Haldenstraße) ein Grüngleis auf ca. 425 m Strecke angelegt werden. Der dafür zugesagte städtische Zuschuss soll noch dieses Jahr abgerufen werden.
- Stuttgart plastikfrei
Die ursprünglich bei der Wirtschaftsförderung (OB/82) verorteten Mittel wurden im Dezember 2022, nach der Besetzung der geschaffenen Personalstelle „Kreislaufwirtschaft“, zu S/OB-Stabsstelle Klimaschutz übertragen. Seitdem erfolgt dort die Bearbeitung des Themas. Die Themen Mehrweg und Plastikfrei laufen dabei unter dem Schirm der Dachmarke #jetztklimachen, beispielsweise 2023 mit einer Ansprache der Gastronomie zur Mehrwegangebotspflicht des Bundes. Beim Ausbau der Take-Away-Pfandsysteme steht die Förderung von gemeinsamen Rückgabesystemen der verschiedenen Anbieter im Fokus, beispielsweise durch das Projekt „Skalierung des Return‐Anywhere‐Ansatzes von To‐Go‐Verpackungen“, das vom Klima-Innovationsfonds gefördert wird.
Mobilität
- Umstellung SSB-Busflotte auf emissionsfreie Antriebe
Der Verkehrssektor ist eine wichtige Stellschraube um die klimaneutralen Ziele der Landeshauptstadt Stuttgart zu erreichen. Mit der Umstellung des Busbetriebs auf emissionsfreie Antriebe bis 2035 reduzieren die SSB AG den CO2-Ausstoß stadtweit um 21.000 t/Jahr. Bis 2027 sollen bereits in der Innenstadt alle Buslinien emissionsfrei fahren.
Für die zusätzlichen Kosten, die in diesem Zusammenhang bei der SSB anfallen, stehen grundsätzlich Fördermittel bei Bund und Land zur Verfügung. Je nach Förderung ergänzt die Stadt dies durch zusätzliche städtische Mittel. Die Verwaltung plant derzeit, noch im Herbst mit einer Beschlussvorlage an den Gemeinderat heranzutreten, bei der es um die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Mittel geht.
- Fonds emissionsarmes Fahren
Auf die GRDrs. 566/2021 und 681/2023 und deren Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 27.06.2023 wird verwiesen. Aufgabe und Ziel des Fonds war und ist es, die Mehrkosten bei der Beschaffung von Fahrzeugen zwischen emissionsarmen und konventionellen Antriebsarten stadtintern abzufedern, ohne die jeweiligen Ämterbudgets einzeln erhöhen zu müssen. Hinzu kommt das Ziel, einen steuernden Gesamtüberblick über diese städtischen Beschaffungsvorgänge zu erhalten. Flankiert wird dies durch eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen, die zeitnah an die aktuellen Beschaffungsmöglichkeiten angepasst wird.
- Autofreie Sonntage und kostenloser Nahverkehr
Mit der GRDrs. 975/2019 wurden 2020 und 2021 jährlich zwei Autofreie Sonntage mit kostenfreien Nahverkehr in Zone 1 beschlossen. Eine Durchführung im Jahr 2020 war aufgrund des Pandemiebeginns nicht möglich. Mit der GRDrs. 1083/2020 wurde entschieden, vom Format der Großveranstaltung abzusehen und sich auf kleinere, dezentrale Veranstaltungen zu konzentrieren.
Auf Grundlage der GRDrs. 833/2021 wurden bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 jährlich zwei Mobilitätsveranstaltungen mit kostenlosem ÖPNV in Stuttgart beschlossen. Darüber hinaus hatte der Gemeinderat zusätzliche Mittel für drei weitere Samstage mit kostenfreiem Nahverkehr für 2022 zur Verfügung gestellt, die am 7. Mai 2022, 19. September 2022 und am 5. November 2022 stattfanden.
Vom 16. bis 22. September 2022 fand die Stuttgarter Mobilitätswoche statt.
In 2023 kehrt die Stadt zum ursprünglichen Format einer Großveranstaltung zurück und veranstaltet am 17. September 2023 unter dem Titel "Theo-mobil“ auf der Theodor-Heuss-Straße eine Großveranstaltung. Der Nahverkehr kann an diesem Tag in Stuttgart kostenlos genutzt werden. Eine kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs konnte bzw. kann in diesem Jahr auch am 24. Juni (Klimaaktionstag) und am 5. November angeboten werden.
Coronabedingte Minderausgaben und des 9-Euro-Ticket wurden für Mehrbedarfe bei der Theo-mobil (externe Beauftragung), für den Klimaaktionstag mit kostenlosem Nahverkehr (überplanmäßiger Aufwand beim Amt für Umweltschutz) sowie für einen weiteren Samstag mit kostenlosem Nahverkehr in 2023 verwendet (Vgl. GRDrs 135/2023).
- Rechtsberatung (insbesondere Luftreinhaltung)
Da das Rechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart für umfangreiche Beratungen und Begleitungen von Rechtsverfahren keine eigenen Kapazitäten besitzt, mussten für die verschiedenen Maßnahmen zum Luftreinhalteplan, die Anfragen aus den Gremien sowie die dazu laufenden Klagen der DUH durch externe Kanzleien begleitet werden.
- Fortschreibung Nahverkehrsplan/-entwicklungsplan
Zum Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll noch in diesem Jahr das Verfahren zur gewünschten und gesetzlich notwendigen Bürgerbeteiligung begonnen werden, um danach zeitnah die Fortschreibung der Planwerke anzugehen.
- E-Taxiaktionsplan
Auf die GRDrs. 655/2017, 1338/2017 und 565/2021 wird verwiesen. Im Rahmen der Umsetzung des Elektro-Taxi-Aktionsplans (ETAP) wurden im Auftrag der Landeshauptstadt von den Energiedienste Stuttgart GmbH durch eine In-House-Vergabe drei taxiexklusive Schnelllader erstellt, in Betrieb genommen und seither betrieben. Elektrische Taxis können an diesen kostenlos geladen werden. Die für den Betrieb und die Stromabgabe anfallenden Kosten, sowie eine Förderung für den Betrieb von vollelektrischen Taxis, werden von der Landeshauptstadt übernommen. Da bisher lediglich die Stromkosten in Rechnung gestellt wurden, wurden Haushaltsmittel zur Deckung der Kosten für Versicherung, Wartung und Service der Schnellladesäulen ins Haushaltsjahr 2023 übertragen.