Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1008/2018
Stuttgart,
12/03/2018
Bäderentwicklungsplan 2030 - Neues Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bäderausschuss
Bezirksbeiräte - alle
Bäderausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2018
31.01.2019
05.07.2019
Beschlußantrag:
1. Vom neuen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart (siehe Anlage 2) wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Den neuen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in den Hallenbädern (siehe Auswirkungen für die öffentliche Nutzung) wird zugestimmt.
3. Die Bäderbetriebe Stuttgart werden mit der Umsetzung des neuen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzepts zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 beauftragt.
Begründung:
Vorbemerkung
Insgesamt existieren in Stuttgart acht Hallenbäder (Betrieb durch Bäderbetriebe Stuttgart), zwei von Vereinen betriebene Hallenbäder (Hallenbad Untertürkheim und „Mombach-Bad“ in Bad Cannstatt) und die vom Schulverwaltungsamt betriebene Schwimmhalle West. Zusätzlich gibt es noch neun Lehrschwimmbecken in Schulen.
Die Stuttgarter Hallenbäder sind dezentral im gesamten Stadtgebiet verteilt und werden von Stuttgarter Schulen und Vereinen, sowie der Bevölkerung (ausgenommen Vereinsbäder und Schwimmhalle West) in unterschiedlichem Umfang genutzt.
Laut Altenburg BäderReport 2016 sind die klassischen Funktionshallenbäder mit ihrer Dreifachnutzung durch Schulen, Vereine und Öffentlichkeit nach wie vor das Rückgrat der kommunalen Bäderinfrastruktur.
In Bädern werden wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt. Diese sind sowohl das Erlernen des Schwimmens als auch das Schwimmen selbst – jetzt und auch in Zukunft.
Dafür sind einfache Sportbäder mit Lehrschwimmbecken ausreichend (vgl. Haffner, 2014). Die Strukturen der Stuttgarter Hallenbäder sind dafür geeignet und sollen auch zukünftig schwerpunktmäßig auf das Schwimmen ausgerichtet bleiben.
Mit modernen und nachhaltigen Hallenbädern wollen die Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) sicherstellen, dass am Bedarf ausgerichtet ausreichend Wasserflächen und Belegungszeiten für die Schul- und Vereinsnutzung zur Verfügung stehen und somit für Schwimmunterricht und Schwimmkurse genutzt werden können. Darüber hinaus wird angestrebt für die Bevölkerung auch weiterhin ausreichend Schwimmzeiten für die individuelle Nutzung der Hallenbäder anzubieten.
Mit dem derzeitigen Nutzungskonzept ist die grundlegende Zielsetzung nicht vollumfänglich zu erreichen – nämlich die entscheidende
Verbesserung der Schwimmfähigkeit
von Kindern und Jugendlichen
.
Neues Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels
a) Bedarfsanalyse Phase I
·
Zur Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Wasserfläche und an Belegungszeiten für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den derzeitigen BBS-Hallenbad-Standorten (inkl. Hallenbad Untertürkheim) haben die Bäderbetriebe Stuttgart die PROFUND Consult GmbH aus Hamburg für ein gemeinsames Projekt mit dem Schulverwaltungsamt (SVA), der Arbeitsgemeinschaft der schwimmsporttreibenden Vereine in Stuttgart (AGS) und BBS beauftragt.
·
Aus den getätigten Analysen und Ableitungen (
siehe Anlage 1
) in der „Bedarfsanalyse Stuttgarter Hallenbäder -
Phase I
“ ergab sich aus Sicht der PROFUND Consult folgendes:
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Es konnte kein Schließungsbedarf für die 8 BBS-Hallenbäder und das Hallenbad Untertürkheim bzgl. einer Überversorgung mit Wasserflächen festgestellt werden.
·
In nahezu allen untersuchten Bädern sind aber mehr Wasserzeiten für die Vereine und Schulen nötig.
·
Auf Basis der räumlichen Betrachtung sollten für neue Bäderangebote (z. B. neues Lehrschwimmbecken) die Stadtteile in Stuttgart bevorzugt werden, in denen eine Unterversorgung vorherrscht. Ein „weißer Fleck“ bzgl. Schwimmmöglichkeiten für Schulen und Vereine lässt sich im Stadtteil Weilimdorf ausmachen. Hier empfiehlt PROFUND Consult zusätzlich den
Neubau eines Lehrschwimmbeckens für den Schulschwimmunterricht (nicht Teil des Bäderentwicklungsplans 2030). Damit würde sich die Belegungssituation im Hallenbad Feuerbach entspannen. Es könnten dann die dort freiwerdenden Zeiten zusätzlich für die Vereine und/oder die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
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Bei den Besuchen durch Individualgäste (Öffentlichkeit) in den Stuttgarter Hallenbädern ist seit längerer Zeit ein rückläufiger Trend festzustellen. Ursächlich für die tendenziell sinkende Nachfrage durch Individualgäste können ein verändertes Freizeitverhalten, die Zunahme von anderweitigen Freizeitangeboten, Attraktivierung anderer Bäder im Umfeld und der demografische und gesellschaftliche Wandel sein. Diese Trends sind den Gutachtern von PROFUND Consult auch von anderen Beratungsmandaten bekannt und nicht unüblich.
b) Bedarfsanalyse Phase II
·
Auf Basis der Ergebnisse in Phase I hat PROFUND Consult in der „Bedarfsanalyse Stuttgarter Hallenbäder -
Phase II
“ weitere Analysen durchgeführt. Oberstes Ziel dabei war es, für die drei relevanten Nutzergruppen (Schulen, Vereine und Öffentlichkeit) eine geeignete Nutzungsvariante zu finden. Diese
idealtypische Variante
(siehe Anlage 2)
wurde für die Wasserbelegungs- und Öffnungszeiten erstellt und ist auch aus personalwirtschaftlicher Sicht umsetzbar.
Mit dem Schulverwaltungsamt (SVA) und der Arbeitsgemeinschaft schwimmsporttreibender Vereine (AGS) wurde die idealtypische Variante besprochen und abgestimmt.
·
Grundlage dafür waren die Belegungsbedarfe der Schulen und Vereine um die angestrebte Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Stuttgart zu erreichen. Unterstrichen wird dies durch den Beschluss mit GRDrs 660/2018 (Schulschwimmen in Grundschulen -
Längere Schwimmzeiten und neue Kriterien für den Bäderbus) wonach Zeiten, in denen die Schüler im Rahmen des Schulschwimmsportes im Wasser sind; von 30 auf 40 Minuten angehoben werden sollen und möglichst jede Schule in dem Hallenbad Schwimmsportunterricht haben soll, welches am nächsten zur Schule liegt.
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Eine Schulbelegung ist überwiegend nur montags bis donnerstags von
7:45 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie freitags bis 14:00 Uhr realisierbar. Die Umsetzung der neuen Belegungskonzeption für die Schulen ist abhängig von den verfügbaren Lehrerdeputaten und der Schulorganisation (Stundenpläne). Nach Beschlussfassung der Vorlage werden die neuen Nutzungszeiten der Schulen (insbesondere Hallenbad Heslach, Verlegung von Montag- auf Mittwochvormittag) kommuniziert und eine Umsetzung bereits zum Schuljahr 2019/2020 geprüft.
·
Eine Vereinsbelegung ist grundsätzlich nur montags bis freitags von
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr realisierbar sowie an Wochenenden.
Auswirkungen für Schulen
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Die idealtypische Belegungsvariante sieht vor, dass die Zeiten für das Schulschwimmen in den für den Unterricht möglichen Belegungskorridoren ausgedehnt werden.
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Außerdem wird in den Hallenbädern Plieningen und Cannstatt angestrebt, den Schulkorridor (Mo – Fr) nur noch den Schulen insgesamt zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen für Vereine
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Der Vereinssport hat neben der Nachwuchsförderung einen sehr bedeutenden Anteil bei der Durchführung von Schwimmkursen für Kinder und Jugendliche.
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Um der zunehmenden Schwimmunfähigkeit entgegenzuwirken ist es auch hier notwendig, Vereinsbelegungszeiten auszudehnen.
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Die idealtypische Belegungsvariante berücksichtigt dies.
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Von Vorteil ist dabei, dass im Gegensatz zu den Schulen auch Belegungszeiten
,
an den beiden Wochenendtagen realisierbar sind.
Auswirkungen für die öffentliche Nutzung
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Um aber zeitnah die Belegungszeiten für die Schulen und Vereine zu erhöhen, müssen einige Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung reduziert werden. Anders ist mit dem derzeitigen Nutzungskonzept keine Erhöhung der Wasserzeiten für die Schulen und Vereine und damit auch kein zusätzliches Angebot für Schwimmkurse möglich.
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Die wöchentliche öffentliche Nutzung ist in den Hallenbädern wie folgt geplant (
siehe auch Anlage 2
):
·
Hallenbad Heslach: Montag 7 – 15 Uhr, Mittwoch 15 – 22 Uhr,
Freitag 7 – 22 Uhr, Samstag 7 – 17 Uhr
·
Hallenbad Vaihingen: Dienstag 7 - 22 Uhr, Donnerstag 15 – 22 Uhr,
Sonntag 7 – 17 Uhr
·
Leo-Vetter-Bad: Dienstag 12 – 18 Uhr, Mittwoch 7 – 22 Uhr, Freitag 7 – 15 Uhr, Samstag 7 – 15 Uhr, Sonntag 9 – 18 Uhr
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Hallenbad Cannstatt: keine öffentlichen Schwimmzeiten
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Hallenbad Sonnenberg: Montag 12 – 22 Uhr, Mittwoch 7 – 15 Uhr,
Donnerstag 7 – 22 Uhr, Samstag 7 – 17 Uhr, Sonntag 7 – 17 Uhr
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Hallenbad Plieningen: keine öffentlichen Schwimmzeiten
·
Hallenbad Zuffenhausen: Dienstag 15 – 22 Uhr, Mittwoch 15 – 22 Uhr,
Freitag 11- 22 Uhr, Samstag 7 – 17 Uhr
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Hallenbad Feuerbach: Donnerstag 15 – 22 Uhr, Sonntag 7 – 17 Uhr
Nach diesem Öffnungszeitenplan stehen Samstag und Sonntag nach 17 bzw. 18 Uhr keine Abendschwimmzeiten zur Verfügung. Durch Verlegung von notwendigen Reinigungszeiten wären noch Abendöffnungszeiten für die Öffentlichkeit realisierbar. Mit der Folge das sich im gleichen Umfang die morgendlichen Öffnungszeiten verschieben.
Fachkräftemangel
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Mit dem zukünftigen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept soll auch das Problem des immer größer werdenden Fachkräftemangels berücksichtigt werden.
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Mit der saisonalen Öffnung der 5 Sommerbäder entsteht ein erhöhter Personalbedarf für alle Funktionen mit bis zu 60 zusätzlichen Saison-Fachkräften. Hintergrund ist, dass derzeit während der Sommer-Saison nur die vier Hallenbäder für den öffentlichen Betrieb geschlossen werden, welche nach derzeitigem Betriebskonzept ohnehin nur geringe öffentliche Badezeiten anbieten. Der Schul- und Vereinsbetrieb läuft dort bis zum Beginn der Sommerferien weiter. Der Betrieb der anderen vier Hallenbäder mit vorwiegend öffentlichen Badezeiten läuft jedoch auch während der Sommer-Saison ohne Unterbrechung. Dieser Betrieb muss dann neben dem Saisonbetrieb in den Sommerbädern ebenfalls mit Fachpersonal abgedeckt werden. Parallel dazu sind auch alle 3 Mineralbäder während der Sommer-Saison mit umfangreichen Öffnungszeiten sowie Wasserflächen in den Außenbereichen für die Öffentlichkeit nutzbar.
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Mit dem neuen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept (siehe Anlage 2) sollen nur noch zwei Hallenbäder, Zuffenhausen und Sonnenberg, für den öffentlichen Badebetrieb auch während der Sommer-Saison offengehalten werden. Damit hätten die Bäderbetriebe auch wesentlich bessere Möglichkeiten die umfangreichen Öffnungszeiten in allen 5 Sommerbädern ohne Einschränkungen über die gesamte Sommer-Saison sicherzustellen.
Fazit
Mit dem neuen Nutzungskonzept (siehe Anlage 2) kann das angestrebte Ziel der Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen jetzt und in Zukunft erreicht werden.
Dies geschieht durch die Ausdehnung der Belegungszeiten für Schulen und Vereine.
Verbunden ist damit aber eine Einschränkung öffentlicher Badezeiten in verschiedenen Hallenbädern sowie der Verzicht auf öffentliche Badezeiten in den Hallenbädern Plieningen und Cannstatt. Berücksichtigung finden dabei die in Phase I analysierten Besucherzahlen pro Öffnungsstunde welche insbesondere in den beiden Hallenbädern unter dem Durchschnitt vergleichbarer Hallenbäder in Stuttgart liegen.
Es ist jedoch auch zukünftig möglich, pro Wochentag in mindestens zwei Hallenbädern im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs zu schwimmen bzw. schwimmen zu lernen.
Insgesamt sind künftig bei Umsetzung der neuen Nutzungskonzeption in den Hallenbädern während der Sommer-Saison 13 Bäder im Stadtgebiet für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet:
- 3 Mineralbäder
- 2 Hallenbäder
- 5 Sommerbäder der Bäderbetriebe
- 3 von Vereinen betriebene Sommerbäder.
Um bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 die Nutzungszeiten für die Schulen und Vereine auszuweiten ist eine Reduzierung der Zeiten für die öffentliche Nutzung in den BBS-Hallenbädern erforderlich. Diese Reduzierung soll aber mittelfristig zum Teil wieder kompensiert werden. Es ist angedacht die Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg umfangreich an sieben Wochentagen ganzjährig für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Daher ist im zukünftigen Nutzungskonzept ein Parallelbetrieb von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit in den Hallenbädern Zuffenhausen und Sonnenberg geplant. Dieser kann aber erst nach der jeweiligen Badsanierung umgesetzt werden. Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 (vgl. GRDrs 990/2018) wurde festgestellt, dass die Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg am dringlichsten für eine Generalsanierung vorzusehen sind. Im Zuge der Planungen für die Generalsanierungen der Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg soll daher untersucht werden ob es baulich möglich ist die nutzerorientierten Wasserflächen und -tiefen sowie akustische Trennungen für einen Parallelbetrieb zu schaffen.
Erläuterungen zur Anlage 2
In der Anlage 2 sind die vorgeschlagenen idealtypischen wöchentlichen Nutzungen für jedes Hallenbad und zur Veranschaulichung der Änderungen auch die derzeitigen Nutzungen farbig dargestellt.
In den Hallenbädern ist die Zunahme der Belegungszeiten für Schulen anhand der hellgrauen Zeitfenster zu sehen.
Die zusätzlichen Belegungszeiten für die Vereine verdeutlichen die hellblauen Zeitfenster.
Öffentlicher Badebetrieb wird durch die gelben Zeitfenster dargestellt. Der idealtypische Belegungs- und Öffnungszeitenplan macht deutlich, dass der Umfang der gelben Zeitfenster abgenommen und sich die wöchentliche Verteilung teilweise geändert hat.
In den Hallenbädern Cannstatt und Plieningen sind im idealtypischen Belegungs- und Öffnungszeitenplan keine gelben Zeitfenster mehr zu finden. Grund dafür ist der erwähnte Wegfall öffentlicher Badezeiten zu Gunsten der Ausdehnung von Schul- und Vereinsbelegungen.
Mit Fertigstellung des Sporthallenbades NeckarPark wird der Betriebsstandort Hallenbad Cannstatt und die Traglufthalle im Inselbad aufgegeben (GRDrs 419/2017).
Quellennachweise:
Altenburg, D. (2016): Altenburg BäderReport 2016 mit Saunareport. Verfasser
und Herausgeber: Altenburg Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf.
Haffner, S. (2014): Wird Schwimmbädern das Wasser abgegraben? Zugriff unter
http://www.dosb.de/de/sportentwicklung/umwelt/news/details/news/wird_schwimmbaedern_das_wasser_abgegraben/
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Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf das Umsatzergebnis
Die Belegungszeiten von Schulen und Vereinen werden jährlich mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung verrechnet. Der Verrechnungssatz pro Nutzungsstunde liegt entsprechend der GRDrs 950/2018 ab 01.01.2019 für die Hallenbäder Heslach und Zuffenhausen bei 177 EUR, für die übrigen Hallenbäder bei 124 EUR. Die Gesamtsumme der jährlichen Verrechnung beträgt derzeit jeweils rd. 800 TEUR für die Schul- und Vereinsnutzung. Da es sich um interne Verrechnungen handelt, erhöhen sich in den Teilhaushalten des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung bei einer Ausweitung der Wasserbelegungszeiten die Aufwendungen, in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bäderbetriebe erhöhen sich die Umsätze entsprechend. Gesamtstädtisch betrachtet würde sich daher das neue Nutzungskonzept mit Ausdehnung der Wasserbelegungszeiten von Schulen und Vereinen insoweit ergebnisneutral darstellen.
Die aufgrund der Reduzierung des öffentlichen Badebetriebes entfallenden Umsätze werden durch die entfallenden Personalkosten mehr als kompensiert.
Steuerliche Auswirkungen
Für den Bereich der Hallenbäder sind die Bäderbetriebe nur für die Nutzungsanteile aus Öffentlichkeit und Vereinsbetrieb vorsteuerabzugsberechtigt. Für den Nutzungsanteil aus Schulnutzung entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, die nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Insoweit wurden in den vergangenen Jahren Vorsteuerschlüssel separat für jedes Hallenbad entsprechend der dort stattfindenden Nutzungen gebildet. Für die Bildung der jeweiligen Vorsteuerschlüssel wurden die Nutzungszeiten der einzelnen Nutzergruppen herangezogen.
Durch die vorgeschlagene neue Nutzerstruktur muss eine Überarbeitung der einzelnen Vorsteuerschlüssel erfolgen. Je nachdem, wie sich neu das Nutzungsverhältnis zwischen Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen darstellt, können sich daraus ab September 2019 Änderungen in der Höhe der Vorsteuerabzugsberechtigung bei den einzelnen Bädern ergeben.
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Den Bezirksbeiräten wird im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung das neue Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart vorgestellt. Die Vorlage wird anschließend allen Bezirksbeiräten in ihren jeweiligen Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Ergebnis Phase I - HANDLUNGSMATRIX - für die HALLENBÄDER der
Bäderbetriebe Stuttgart
Anlage 2 Idealtypisches Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die HALLENBÄDER
der Bäderbetriebe Stuttgart
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