Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1008/2018
Stuttgart,
12/03/2018



Bäderentwicklungsplan 2030 - Neues Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Bezirksbeiräte - alle
Bäderausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2018
31.01.2019
05.07.2019



Beschlußantrag:

1. Vom neuen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart (siehe Anlage 2) wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Den neuen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in den Hallenbädern (siehe Auswirkungen für die öffentliche Nutzung) wird zugestimmt.

3. Die Bäderbetriebe Stuttgart werden mit der Umsetzung des neuen Belegungs- und Öffnungszeitenkonzepts zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 beauftragt.



Begründung:


Vorbemerkung

Insgesamt existieren in Stuttgart acht Hallenbäder (Betrieb durch Bäderbetriebe Stuttgart), zwei von Vereinen betriebene Hallenbäder (Hallenbad Untertürkheim und „Mombach-Bad“ in Bad Cannstatt) und die vom Schulverwaltungsamt betriebene Schwimmhalle West. Zusätzlich gibt es noch neun Lehrschwimmbecken in Schulen.

Die Stuttgarter Hallenbäder sind dezentral im gesamten Stadtgebiet verteilt und werden von Stuttgarter Schulen und Vereinen, sowie der Bevölkerung (ausgenommen Vereinsbäder und Schwimmhalle West) in unterschiedlichem Umfang genutzt.

Laut Altenburg BäderReport 2016 sind die klassischen Funktionshallenbäder mit ihrer Dreifachnutzung durch Schulen, Vereine und Öffentlichkeit nach wie vor das Rückgrat der kommunalen Bäderinfrastruktur.

In Bädern werden wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt. Diese sind sowohl das Erlernen des Schwimmens als auch das Schwimmen selbst – jetzt und auch in Zukunft.

Dafür sind einfache Sportbäder mit Lehrschwimmbecken ausreichend (vgl. Haffner, 2014). Die Strukturen der Stuttgarter Hallenbäder sind dafür geeignet und sollen auch zukünftig schwerpunktmäßig auf das Schwimmen ausgerichtet bleiben.

Mit modernen und nachhaltigen Hallenbädern wollen die Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) sicherstellen, dass am Bedarf ausgerichtet ausreichend Wasserflächen und Belegungszeiten für die Schul- und Vereinsnutzung zur Verfügung stehen und somit für Schwimmunterricht und Schwimmkurse genutzt werden können. Darüber hinaus wird angestrebt für die Bevölkerung auch weiterhin ausreichend Schwimmzeiten für die individuelle Nutzung der Hallenbäder anzubieten.

Mit dem derzeitigen Nutzungskonzept ist die grundlegende Zielsetzung nicht vollumfänglich zu erreichen – nämlich die entscheidende Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

Neues Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels

a) Bedarfsanalyse Phase I
b) Bedarfsanalyse Phase II

Auswirkungen für Schulen

Auswirkungen für Vereine
Auswirkungen für die öffentliche Nutzung
Nach diesem Öffnungszeitenplan stehen Samstag und Sonntag nach 17 bzw. 18 Uhr keine Abendschwimmzeiten zur Verfügung. Durch Verlegung von notwendigen Reinigungszeiten wären noch Abendöffnungszeiten für die Öffentlichkeit realisierbar. Mit der Folge das sich im gleichen Umfang die morgendlichen Öffnungszeiten verschieben. Fachkräftemangel


Fazit

Mit dem neuen Nutzungskonzept (siehe Anlage 2) kann das angestrebte Ziel der Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen jetzt und in Zukunft erreicht werden.

Dies geschieht durch die Ausdehnung der Belegungszeiten für Schulen und Vereine.

Verbunden ist damit aber eine Einschränkung öffentlicher Badezeiten in verschiedenen Hallenbädern sowie der Verzicht auf öffentliche Badezeiten in den Hallenbädern Plieningen und Cannstatt. Berücksichtigung finden dabei die in Phase I analysierten Besucherzahlen pro Öffnungsstunde welche insbesondere in den beiden Hallenbädern unter dem Durchschnitt vergleichbarer Hallenbäder in Stuttgart liegen.

Es ist jedoch auch zukünftig möglich, pro Wochentag in mindestens zwei Hallenbädern im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs zu schwimmen bzw. schwimmen zu lernen.

Insgesamt sind künftig bei Umsetzung der neuen Nutzungskonzeption in den Hallenbädern während der Sommer-Saison 13 Bäder im Stadtgebiet für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet:
- 3 Mineralbäder
- 2 Hallenbäder
- 5 Sommerbäder der Bäderbetriebe
- 3 von Vereinen betriebene Sommerbäder.

Um bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 die Nutzungszeiten für die Schulen und Vereine auszuweiten ist eine Reduzierung der Zeiten für die öffentliche Nutzung in den BBS-Hallenbädern erforderlich. Diese Reduzierung soll aber mittelfristig zum Teil wieder kompensiert werden. Es ist angedacht die Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg umfangreich an sieben Wochentagen ganzjährig für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Daher ist im zukünftigen Nutzungskonzept ein Parallelbetrieb von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit in den Hallenbädern Zuffenhausen und Sonnenberg geplant. Dieser kann aber erst nach der jeweiligen Badsanierung umgesetzt werden. Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 (vgl. GRDrs 990/2018) wurde festgestellt, dass die Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg am dringlichsten für eine Generalsanierung vorzusehen sind. Im Zuge der Planungen für die Generalsanierungen der Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg soll daher untersucht werden ob es baulich möglich ist die nutzerorientierten Wasserflächen und -tiefen sowie akustische Trennungen für einen Parallelbetrieb zu schaffen.

Erläuterungen zur Anlage 2

In der Anlage 2 sind die vorgeschlagenen idealtypischen wöchentlichen Nutzungen für jedes Hallenbad und zur Veranschaulichung der Änderungen auch die derzeitigen Nutzungen farbig dargestellt.

In den Hallenbädern ist die Zunahme der Belegungszeiten für Schulen anhand der hellgrauen Zeitfenster zu sehen.
Die zusätzlichen Belegungszeiten für die Vereine verdeutlichen die hellblauen Zeitfenster.

Öffentlicher Badebetrieb wird durch die gelben Zeitfenster dargestellt. Der idealtypische Belegungs- und Öffnungszeitenplan macht deutlich, dass der Umfang der gelben Zeitfenster abgenommen und sich die wöchentliche Verteilung teilweise geändert hat.

In den Hallenbädern Cannstatt und Plieningen sind im idealtypischen Belegungs- und Öffnungszeitenplan keine gelben Zeitfenster mehr zu finden. Grund dafür ist der erwähnte Wegfall öffentlicher Badezeiten zu Gunsten der Ausdehnung von Schul- und Vereinsbelegungen.

Mit Fertigstellung des Sporthallenbades NeckarPark wird der Betriebsstandort Hallenbad Cannstatt und die Traglufthalle im Inselbad aufgegeben (GRDrs 419/2017).

Quellennachweise:

Finanzielle Auswirkungen

Auswirkungen auf das Umsatzergebnis

Die Belegungszeiten von Schulen und Vereinen werden jährlich mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung verrechnet. Der Verrechnungssatz pro Nutzungsstunde liegt entsprechend der GRDrs 950/2018 ab 01.01.2019 für die Hallenbäder Heslach und Zuffenhausen bei 177 EUR, für die übrigen Hallenbäder bei 124 EUR. Die Gesamtsumme der jährlichen Verrechnung beträgt derzeit jeweils rd. 800 TEUR für die Schul- und Vereinsnutzung. Da es sich um interne Verrechnungen handelt, erhöhen sich in den Teilhaushalten des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung bei einer Ausweitung der Wasserbelegungszeiten die Aufwendungen, in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bäderbetriebe erhöhen sich die Umsätze entsprechend. Gesamtstädtisch betrachtet würde sich daher das neue Nutzungskonzept mit Ausdehnung der Wasserbelegungszeiten von Schulen und Vereinen insoweit ergebnisneutral darstellen.

Die aufgrund der Reduzierung des öffentlichen Badebetriebes entfallenden Umsätze werden durch die entfallenden Personalkosten mehr als kompensiert.

Steuerliche Auswirkungen

Für den Bereich der Hallenbäder sind die Bäderbetriebe nur für die Nutzungsanteile aus Öffentlichkeit und Vereinsbetrieb vorsteuerabzugsberechtigt. Für den Nutzungsanteil aus Schulnutzung entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, die nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Insoweit wurden in den vergangenen Jahren Vorsteuerschlüssel separat für jedes Hallenbad entsprechend der dort stattfindenden Nutzungen gebildet. Für die Bildung der jeweiligen Vorsteuerschlüssel wurden die Nutzungszeiten der einzelnen Nutzergruppen herangezogen.
Durch die vorgeschlagene neue Nutzerstruktur muss eine Überarbeitung der einzelnen Vorsteuerschlüssel erfolgen. Je nachdem, wie sich neu das Nutzungsverhältnis zwischen Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen darstellt, können sich daraus ab September 2019 Änderungen in der Höhe der Vorsteuerabzugsberechtigung bei den einzelnen Bädern ergeben.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Den Bezirksbeiräten wird im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung das neue Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die Hallenbäder der Bäderbetriebe Stuttgart vorgestellt. Die Vorlage wird anschließend allen Bezirksbeiräten in ihren jeweiligen Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.    


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ergebnis Phase I - HANDLUNGSMATRIX - für die HALLENBÄDER der
Bäderbetriebe Stuttgart
Anlage 2 Idealtypisches Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept für die HALLENBÄDER
der Bäderbetriebe Stuttgart

Diese Anlagen werden aus Datenschutzgründen nicht im Internet zur Verfügung gestellt.



<Anlagen>



zum Seitenanfang