Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 850/2019
Stuttgart,
09/11/2019


Regionaler Europäischer Sozialfonds Pakt S
- Förderjahr 2020




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich23.09.2019

Bericht:


Allgemeines zum ESF

Der regionale Europäische Sozialfonds (ESF) fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung und Erweiterung des Bildungs- und Ausbildungsangebotes und für einen flexibleren Arbeitsmarkt. Ziel ist, sowohl den wirtschaftlichen als auch den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Mit spezifischen Förderangeboten in den Regionen soll die Integration in Arbeit verbessert werden.

Träger und Organisationen, die arbeitsmarktintegrierende Maßnahmen durchführen, können sich jährlich mit Projektanträgen bewerben und für Maßnahmen, die sich an den Zielsetzungen „Integration in den Arbeitsmarkt“ orientieren, Mittel aus dem ESF abrufen. Projekte, die über andere Förderungen zu finanzieren wären, sind von einer ESF Förderung ausgeschlossen.

Die Bewilligung der Mittel des ESF in Baden-Württemberg erfolgt nach den Bestimmungen des Ministeriums für Soziales und Integration (http://www.esf-bw.de). Die Förderabwicklung obliegt der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde.

Der Vertrag vom Juni 2014 über die Förderung der Einrichtung und Tätigkeit eines regionalen Arbeitskreises im Rahmen des ESF in der Förderperiode 2014 – 2020 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Stadtkreis Stuttgart ist die Grundlage für die ESF Angelegenheiten der Landeshauptstadt. Die Höhe der jährlich ESF-Mittel für die Landeshauptstadt Stuttgart, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vom regionalen Arbeitskreis „Pakt S“ vergeben werden, betragen in der aktuellen Förderperiode 990.000 €.

Die Regelung des Vorsitzes und der Geschäftsführung liegen in Stuttgart in Verantwortung des Referats für Soziales und gesellschaftliche Integration. Die Geschäftsführung des regionalen Arbeitskreises wird durch Frau Lavadinho, städtische Arbeitsförderung, wahrgenommen.

Der oben genannte Vertrag sieht gem. § 2 Absatz 1 vor, dass im regionalen Arbeitskreis Vertreterinnen und Vertreter von arbeitsmarktnahen Institutionen vorgesehen sind. Die Mitglieder werden von der Stadt Stuttgart für den regionalen Arbeitskreis vorgeschlagen.

Neben dem/der Vertreter/in des Stadtkreises ist die aktuelle Besetzung des regionalen Arbeitskreises, mit Vertreterinnen und Vertreter von arbeitsmarktnahen Institutionen, wie folgt geregelt:

Landeshauptstadt Stuttgart
Vorsitz BM´in Dr. Alexandra Sußmann
Ständige Vertretung des Vorsitzes und Isabel Lavadinho
Geschäftsführung

Agentur für Arbeit Stuttgart Jörg Ruthardt
Arbeitgebervertretung Thorsten Würth
Arbeitnehmervertretung Region Nordwürttemberg Bernhard Löffler
Außerschulische Jugendbildung Prof. Dr. Thomas Meyer
Freie Wohlfahrtspflege Klaus Käpplinger
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Ursula Matschke
Industrie- und Handelskammer Thomas Weise
Jobcenter Stuttgart Jürgen Peeß
Kreishandwerkerschaft Gesine Kapelle-Schmid
Staatliches Schulamt Manfred Rittershofer
Weiterbildungsträger Daniela König

Die Ausschreibung für das Förderjahr 2020 erfolgte im Mai 2019 im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart. Basierend auf dem operationellen Programm des Landes Baden- Württembergs und der regionalen Arbeitsmarktstrategie des ESF Arbeitskreises Stuttgart, sind folgende zwei Ziele für die Förderjahre 2014- 2020 festgelegt:


Ziel B 1.1

In diesem Ziel geht es insbesondere darum, durch gezielte Fördermaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner, häufig mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser durch Angebote sozialer und ggf. gesundheitlicher Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung zu erhöhen. Darüber hinaus soll mit der Förderung ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen geleistet werden, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. Die auf den jeweiligen regionalen Kontext zugeschnittenen Interventionen sollen die betroffenen Menschen auch im Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen unterstützen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben darstellen.



Die wichtigsten Zielgruppen in diesem Ziel sind demnach:


Ziel C 1.1

In diesem spezifischen Ziel liegen die zentralen Dimensionen in der Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit bei Jugendlichen bis 25 Jahren. Dies gilt jedoch nur für ausbildungsferne und z. T. marginalisierte Jugendliche, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Eine Ko-Finanzierung von Maßnahmen nach den Vorgaben des spezifischen Ziels
C 1.1 über § 48 SGB III (vertiefte Berufsorientierung) ist nicht zulässig, da die Maßnahmeninhalte überwiegend außerhalb von Berufsorientierungsinhalten liegen sollten. Die Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen der allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden können und für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind.


Förderjahr 2020

Für das Förderjahr 2020 wurden 13 Anträge eingereicht. Davon wurden 5 Projekte in 2018 für eine zweijährige Förderung (2019/2020) beantragt und bewilligt. Die verbleibenden 8 Anträge wurden in 2019 für die Förderung 2020 eingereicht.

Der Arbeitskreis hat sich hierbei, unter Vorbehalt der Bewilligung durch die L-Bank, für die Förderung folgender Projekte ausgesprochen:


Ziel B 1.1

TrägerProjektZielsetzung

Metis GmbH
Spätstarter gesucht 2020Ausbildung für arbeitslose Menschen über 25 Jahren
Sbr gGmbHTagelöhnerNiederschwelliges Arbeitsprojekt für suchtabhängige Menschen


Ziel C 1.1
TrägerProjektZielsetzung
Sbr gGmbHStayAusbildungsprojekt für unter 25 Jährige mit besonderem Unterstützungsbedarf


Die für 2020 bewilligten Projekte haben ein ESF Finanzvolumen von 960.317,52 €. Ein Projekt kann jedoch nur bewilligt werden, wenn im Antrag eine Kofinanzierung nachgewiesen wird, die mindestens 50% der zu bewilligen ESF Mittel beträgt. Der SGB II Leistungsbezug der TeilnehmerInnen kann angerechnet werden, ebenso wie Eigenmittel der Antragsteller, Stiftungsförderungen, Bundes- und Landesmittel.

Die Mittel des ESF, die für das Förderjahr 2020 zur Verfügung gestellt wurden, sind erfolgreich ausgeschöpft worden. Es verbleibt lediglich eine kleinere Restsumme von rund 29.000,00 €, die im Förderjahr 2020 von den Antragstellern für Änderungsanträge genutzt werden könnte, bspw. wenn eine höhere Teilnehmerzahl erreicht wurde.


Ausblick

Die neue ESF Förderperiode wird ab 2021 starten und bis 2027 durchgeführt. Das zuständige Ministerium teilte mit, dass die Umsetzungskriterien zur neuen Förderperiode erst im Frühjahr 2020 im Kabinett eingebracht und verabschiedet werden.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird mit einer Mitteilungsvorlage über die Richtlinien der neuen Förderperiode informiert werden, sobald der Kabinettsbeschluss hierzu vorliegt. Vorab kann jedoch festgehalten werden, dass auch in der neuen ESF Förderperiode eine regionale Vergabe stattfinden wird.

Zum Ende der Förderperiode wird zudem eine Auswertung der in 2014 - 2020 geförderten Projekte stattfinden und dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt. Bestandteil der Auswertung wird auch sein, dass der Ausschuss über die konkreten Inhalte der ESF geförderten Projekte unterrichtet wird. Zudem wird dem neu zusammengesetzten Sozial- und Gesundheitsausschuss die Möglichkeit gegeben, die ESF Projekte der Förderperiode 2014 - 2020 vor Ort kennen zu lernen.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





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