Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1433/2017
GZ:
SOS 1205-05
Sitzungstermin: 19.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Koller (AföO), BVin Kienzle (Mitte)
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Satzung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf den öffentlichen Verkehrsflächen in der
Stuttgarter Innenstadt (Sondernutzungsrichtlinien
Innenstadt)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.04.2018, öffentlich, Nr. 159

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 12.04.2018, GRDrs 1433/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte "Satzung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf den öffentlichen Verkehrsflächen in der Stuttgarter Innenstadt (Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt)".


Das Begleitschreiben und die Gegenüberstellung der Alt- und Neufassung der Satzung sind dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen werden sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei sind sie in Papierform angehängt.


BM Dr. Schairer kündigt an, dass die Anlage 1b noch nachgereicht werde. Sie sei Bestandteil des Beschlusses. In dieser ursprünglichen Anlage 1c gehe es darum, dass auf dem Kleinen Schlossplatz nur bestimmte Sondernutzungen zugelassen werden. In § 5 müsse es also lauten: "Auf der gewidmeten Fläche des im als Anlage 1b beigefügten Plan …".

Er weist darauf hin, dass die Richtlinien als Satzung zu beschließen seien. Es seien einige Erweiterungen vorgenommen worden, so habe man den Geltungsbereich auf das Gerber und das Milaneo ausgedehnt. Nach der Renovierung der Kronprinzstraße sollten dort keine gewerblichen Veranstaltungen mehr zulässig sein, die Trucks müssten auf den Wilhelmsplatz und den nun ins Konzept einbezogenen Pariser Platz ausweichen. Die Infostände habe man etwas auseinandergezogen, bei den Musikerstandorten habe man die zwei störendsten Bereiche herausgenommen. Im Gegensatz zum Bezirksbeirat schlägt die Verwaltung aufgrund der Beschwerdelage einen Wegfall des Standorts Kunstmuseum vor den Treppen vor.

Die Vertreter der Fraktionen danken für die Ausführungen.

Nicht nachvollziehen kann StR Kotz (CDU), dass man Veranstaltungen vom Schlossplatz und der Königstraße in der Vergangenheit auf den Kronprinzplatz verlagert habe, nun, da dieser saniert sei, man aber auch dort keine Veranstaltungen mehr wolle. Seine Fraktion trage dies so mit, bitte aber darum, mit Augenmaß zu agieren. Freie Plätze, auf denen nichts mehr stattfinde, hätten seiner Ansicht nach mit Urbanität nicht mehr viel zu tun.

Die explizit zugelassenen Werbeaktionen für Automobile im Rahmen einer Sondernutzung kritisiert StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS). In seinen Augen hätten Automessen in der Fußgängerzone nichts zu suchen, sie trügen nicht zur Attraktivität des öffentlichen Raums bei. Er stellt den mündlichen Antrag, die Autoschauen aus dem Katalog der Sondernutzungserlaubnisse herauszunehmen. Dies sei möglich, so Frau Koller, wenn der Ausschuss dem Antrag zustimme. Wenn nicht, könne die Verwaltung die Themen der Veranstaltungen nicht ohne Weiteres inhaltlich zensieren.

BVin Kienzle berichtet aus dem Bezirksbeirat, dieser habe sich für ein Verbot der Veranstaltungen auf dem sanierten Kronprinz-/Büchsenplatz ausgesprochen, weil die schweren Trucks den neuen Bodenbelag schädigten. Dagegen werde der Pariser Platz bisher noch zu wenig genutzt. Der Wilhelmsplatz werde nur mäßig angenommen.

Das Bürgerfrühstück falle unter § 5, da in der Anfangszeit auch das Kunstmuseum beteiligt gewesen sei. Dem Bezirksbeirat sei es ein großes Anliegen, dass es dort weiter stattfinden könne. Ein Verbot von Musik und anderen künstlerischen Darbietungen vor dem Kunstmuseum sei insbesondere den Gastronomen geschuldet.

Sehr problematisch sei dagegen, wenn Imbissbetrieben, die bisher nur Stehtische hätten, künftig auch Sitzplätze genehmigt würden. Nach Ansicht des Bezirksbeirats müsse bei einer Sitzplatznutzung eine Toilette und eine Möglichkeit zum Händewaschen vorgewiesen werden. Hier könne man gastronomische Außennutzung und Imbissnutzung nicht mehr gegeneinander abgrenzen. Für einen Imbiss fielen weniger Gebühren als für eine Außengastronomie an. Angesichts des extremen "Pinkelproblems" in der Innenstadt sollten einem einstimmigen Beschluss des Bezirksbeirats zufolge keine Gastronomiebetriebe ohne Infrastruktureinrichtung mehr genehmigt werden.

StR Winter (90/GRÜNE) würde es sehr begrüßen, wenn auch die unter Top 1 diskutierten Punkte (siehe NNr. 254), wie z. B. die Verwendung von Plastikgeschirr, in diesem Zusammenhang zu einem späteren Zeitpunkt nochmals behandelt würden.

Frau Koller bestätigt, dass das Bürgerfrühstück auf dem Kleinen Schlossplatz gemäß § 5 Nr. 3 genehmigt werden könne. Hier weist sie darauf hin, dass es auch einen Paragrafen gebe, der Ausnahmemöglichkeiten vorsehe.

Gegenüber BVin Kienzle macht sie deutlich, wenn der Gemeinderat die vom Bezirksbeirat gewünschte Streichung der Ergänzung in § 6 Abs. 2 beschließe, gelte weiterhin die bisherige Satzung. In Bezug auf den zweiten Beschluss des Bezirksbeirats, den Spielstandort an der Treppe vor dem Kunstmuseum beizubehalten, empfehle die Verwaltung dagegen angesichts der kritischen Beschwerdelage, diesem Beschluss nicht zu folgen.

BM Dr. Schairer lässt über den mündlichen Antrag von StR Ozasek, Autoschauen als Sondernutzungen zu verbieten, abstimmen und stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik lehnt den Antrag bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

Dem vom Bezirksbeirat angeregten Antrag zur Außenbewirtschaftung in § 6 Abs. 2, den die Verwaltung aufnimmt, stimmt der Ausschuss mit 8 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.

Die so ergänzte Fassung der Vorlage inklusive der Anlage 1b lehnt der Ausschuss mit 7 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.

Hierauf informiert BM Dr. Schairer, dass ohne Sondernutzungsrichtlinien dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet seien. Deshalb sei eine Satzung zwingend erforderlich. Er weist darauf hin, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und sie nur in einem Punkt geändert worden sei.

StR Kotz legt dar, seine Fraktion wolle die von der Verwaltung ursprünglich eingebrachte Vorlage ohne Änderungen beschließen. An die CDU-Fraktion sowie die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS gewandt erklärt StR Winter, es sei noch nie vorgekommen, dass eine Fraktion wegen einer minimalen und vom Bezirksbeirat angeregten Änderung der Gesamtvorlage nicht zustimme. StR Kotz weist darauf hin, dass es keine Verpflichtung gebe, einer Vorlage zuzustimmen.

BVin Kienzle appelliert an den Ausschuss, vor wenigen Wochen habe man stundenlang über das Toilettenproblem diskutiert. BM Thürnau habe erklärt, es könne nicht allein das Tiefbauamt dafür zuständig sein, dass überall auf städtische Kosten öffentliche Toiletten gebaut würden. Hier müssten die Gastronomen in die Verantwortung genommen werden. Der Bezirksbeirat habe diesen Beschluss auf fundierten Kenntnissen und Erfahrungen basierend einstimmig gefasst. Insofern handle es sich hier auch nicht um eine spontane emotionale Entscheidung. Der Leidensdruck sei insbesondere im Stadtbezirk mit den meisten Gastronomie- und Imbissbetrieben sehr hoch. Es sei durchaus verständlich, dass viele daran interessiert seien, sich auf kleinstem Raum und vielleicht auch mit kleinstem Budget eine Lebensexistenz aufzubauen. Für den Bezirk Stadtmitte sei es nicht mehr hinnehmbar, Gastronomiebetriebe ohne Infrastruktur zu nähren. Die Folgen seien unter anderem an historischen Gebäuden, z. B. dem Alten Schloss, sichtbar.

An dieser Stelle stellt StR Kotz den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage ohne Votum in den Gemeinderat zu verweisen. StR Körner (SPD) fasst diesbezüglich zusammen, der Änderungsantrag habe eine Mehrheit gefunden und die geänderte Vorlage sei in der Endabstimmung abgelehnt worden. Damit liege doch ein Beratungsergebnis für die Sitzung des Gemeinderats vor.


Mit dem nochmaligen Hinweis, dass ein Satzungsbeschluss unbedingt erforderlich sei, hält BM Dr. Schairer abschließend fest:

Der Antrag von StR Ozasek wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Dem vom Bezirksbeirat angeregten Antrag zur Außenbewirtschaftung in § 6 Abs. 2, den die Verwaltung aufnimmt, stimmt der Ausschuss mit 8 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.
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Die so ergänzte Fassung der Vorlage inklusive der Anlage 1b lehnt der Ausschuss mit 7 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.

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