Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
148
16
Verhandlung
Drucksache:
214/2018
GZ:
T
Sitzungstermin:
17.04.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Westhaus-Gloël
fr
Betreff:
Instandsetzung Gaisburger Brücke über den Neckar,
1. Bauabschnitt, Bau- und Vergabebeschluss
Vergabe von Ingenieurleistungen - Mittelerhöhung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.03.2018, GRDrs 214/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Baubeschluss
Den Arbeiten zum 1. Bauabschnitt der Instandsetzung der Gaisburger Brücke nach den Plänen und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 8. März 2018 mit einem Aufwand von 1.015.000 EUR wird zugestimmt.
2.
Finanzierungsbeschluss
Der städtische Aufwand in Höhe von 1.015.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605430 Landesstraßen, KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen wie folgt gedeckt:
Jahr 2018 900.000 EUR
Jahr 2019 115.000 EUR
3.
Vergabe von Bau- und Ingenieurleistungen
3.1 Die Ausführung der Arbeiten für die Instandsetzung der Gaisburger Brücke wird der Firma Fa. Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Backnanger Straße 66,71546 Aspach-Großaspach, zu den Preisen ihres Angebotes vom 21. Februar 2018 mit einer Angebotssumme von 1.043.729,67 EUR lt. Begründung übertragen.
Eine Sicherheit für die vertragliche Durchführung der Bauarbeiten in Höhe von 5 %, bezogen auf die Auftragssumme, wird gefordert.
3.2 Der städtische Anteil an der Vergabesumme beträgt 693.711,01 EUR und wird über die unter Ziffer 2 angegebene Finanzierung gedeckt.
3.3 Ein Anteil von 350.018,66 EUR wird im Namen und auf Rechnung des Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) vergeben. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
3.4 Der Erhöhung der Planungskosten für die Objektplanung und der örtlichen Bauüberwachung für die Instandsetzung der Gaisburger Brücke (Bauabschnitt 1 und 2) an das Ingenieurbüro SH Ingenieure GmbH & Co.KG, Villastraße 1, 70190 Stuttgart von 133.968,70 EUR um 92.946,30 EUR auf 226.915 EUR (incl. MwSt. und Nebenkosten) wird zugestimmt.
3.5 Der städtische Anteil an der Honorarsumme für den 1. Bauabschnitt beträgt 151.000 EUR und wird über die unter Ziffer 2 angegebene Finanzierung gedeckt.
3.6 Der für das Regierungspräsidium Stuttgart entfallende Anteil für den 1. Bauabschnitt beträgt 65.000 EUR. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) bittet zu prüfen, ob im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr vorgenommen werden können. Er benennt die Entfernung der Betonabtrennungen, das Absenken der hohen Bordsteine bei den Abfahrten, und die Überprüfung der langen Rotphasen. Mit diesen Maßnahmen seien keine einschneidenden Nachteile für die anderen Verkehrsteilnehmer verbunden.
Auch StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) erkundigt sich nach möglichen Verbesserungen für den Fußgänger- und Radverkehr. Er bemängelt, der gemeinsame Geh- und Radweg sei nur 1,30 m breit. Daraufhin schlägt StR
Dr. Schertlen
(STd) vor, eine bauliche Erweiterung des Rad-/Fußwegs nach außen zu prüfen oder den gesamten Fahrrad-/Fußgängerverkehr auf einer Seite der Brücke abzuwickeln.
BM
Thürnau
stellt klar, dass es um eine Sanierung der außenanhängenden Brückenkappen geht und zum jetzigen Stand der Maßnahme keine neue Planung mehr möglich ist.
StR
Dr. Schertlen
regt an, über Instandsetzungsmaßnahmen zukünftig frühzeitig zu informieren, damit noch Verbesserungswünsche einfließen können.
BM
Thürnau
weist darauf hin, dass der bestehende kombinierte Fuß-/Radweg laut Plan des Tiefbauamts mindestens 2,30 m breit ist. Falls die Betonabtrennung entfernt werden könne, könne er bis zu 2,55 m breit sein.
Der Vorsitzende sagt die Prüfung folgender Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr zu:
- Entfernen der Betonabtrennungen
- Absenken der hohen Bordsteine bei den Abfahrten
- Kürzen der langen Rotphasen
und stellt fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt mit
dieser
Maßgabe
einstimmig
wie beantragt
.
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