Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
148
16
VerhandlungDrucksache:
214/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.04.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël fr
Betreff: Instandsetzung Gaisburger Brücke über den Neckar,
1. Bauabschnitt, Bau- und Vergabebeschluss
Vergabe von Ingenieurleistungen - Mittelerhöhung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.03.2018, GRDrs 214/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Baubeschluss

2. Finanzierungsbeschluss
3. Vergabe von Bau- und Ingenieurleistungen

3.1 Die Ausführung der Arbeiten für die Instandsetzung der Gaisburger Brücke wird der Firma Fa. Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Backnanger Straße 66,71546 Aspach-Großaspach, zu den Preisen ihres Angebotes vom 21. Februar 2018 mit einer Angebotssumme von 1.043.729,67 EUR lt. Begründung übertragen.

3.2 Der städtische Anteil an der Vergabesumme beträgt 693.711,01 EUR und wird über die unter Ziffer 2 angegebene Finanzierung gedeckt.

3.3 Ein Anteil von 350.018,66 EUR wird im Namen und auf Rechnung des Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) vergeben. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

3.4 Der Erhöhung der Planungskosten für die Objektplanung und der örtlichen Bauüberwachung für die Instandsetzung der Gaisburger Brücke (Bauabschnitt 1 und 2) an das Ingenieurbüro SH Ingenieure GmbH & Co.KG, Villastraße 1, 70190 Stuttgart von 133.968,70 EUR um 92.946,30 EUR auf 226.915 EUR (incl. MwSt. und Nebenkosten) wird zugestimmt.

3.5 Der städtische Anteil an der Honorarsumme für den 1. Bauabschnitt beträgt 151.000 EUR und wird über die unter Ziffer 2 angegebene Finanzierung gedeckt.

3.6 Der für das Regierungspräsidium Stuttgart entfallende Anteil für den 1. Bauabschnitt beträgt 65.000 EUR. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Peterhoff (90/GRÜNE) bittet zu prüfen, ob im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr vorgenommen werden können. Er benennt die Entfernung der Betonabtrennungen, das Absenken der hohen Bordsteine bei den Abfahrten, und die Überprüfung der langen Rotphasen. Mit diesen Maßnahmen seien keine einschneidenden Nachteile für die anderen Verkehrsteilnehmer verbunden.

Auch StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) erkundigt sich nach möglichen Verbesserungen für den Fußgänger- und Radverkehr. Er bemängelt, der gemeinsame Geh- und Radweg sei nur 1,30 m breit. Daraufhin schlägt StR Dr. Schertlen (STd) vor, eine bauliche Erweiterung des Rad-/Fußwegs nach außen zu prüfen oder den gesamten Fahrrad-/Fußgängerverkehr auf einer Seite der Brücke abzuwickeln.

BM Thürnau stellt klar, dass es um eine Sanierung der außenanhängenden Brückenkappen geht und zum jetzigen Stand der Maßnahme keine neue Planung mehr möglich ist.

StR Dr. Schertlen regt an, über Instandsetzungsmaßnahmen zukünftig frühzeitig zu informieren, damit noch Verbesserungswünsche einfließen können.

BM Thürnau weist darauf hin, dass der bestehende kombinierte Fuß-/Radweg laut Plan des Tiefbauamts mindestens 2,30 m breit ist. Falls die Betonabtrennung entfernt werden könne, könne er bis zu 2,55 m breit sein.


Der Vorsitzende sagt die Prüfung folgender Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr zu:
und stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt mit dieser Maßgabe einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang