Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1052/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 02.04.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Hemmerich (ASW), Herr Koci (TiefbA)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Hedelfinger Brücken - Ersatzneubau Straßenbrücke über die B 10 zur Deponie Einöd
Vergabe von Ingenieurleistungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.02.2019, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 11.02.2019, GRDrs 1052/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Beauftragung des Ingenieurbüros MSIng, Rotebühlstraße 89/2 in 70178 Stuttgart, mit der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung (jeweils Leistungsphase 1 bis 6) zu einem vorläufigen Gesamthonorar von 200.000 EUR (einschl. MwSt. und Unvorhergesehenes) wird laut Begründung zugestimmt.

2. Der Aufwand in Höhe von 200.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 -Tiefbauamt im Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen - wie folgt gedeckt:

Jahr 2019 75.000 EUR
Jahr 2020 125.000 EUR

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


Auf Wunsch von StR Dr. Schertlen (SchUB) wird die Sanierungsmaßnahme begründet.
Zu Beginn seiner Präsentation betont Herr Koci (TiefbA), dass sich die Brücke in einem schlechten Zustand befindet. Es seien kurzfristige Maßnahmen erforderlich. Aufgrund des Bestandes ergebe sich die Möglichkeit, nur den Überbau zu erneuern. Die Widerlager könnten erhalten werden, was den baulichen Eingriff deutlich geringer halte. Die verkehrliche Situation an Anschlussstelle Hafen Süd und Einödstraße sei durch einen großen Höhenunterschied geprägt. Für die von StR Dr. Schertlen angefragte Verbindung sei eine umfangreiche bauliche Maßnahme erforderlich, die aufgrund der Bestandssituation massiv in den Hang eingreifen würde. Auch die verkehrlichen Grundlagen rechtfertigten den Ersatz des Überbaus als beste Lösung.

Herr Hemmerich (ASW) erläutert zunächst die verkehrliche Situation. So verkehrten auf der Einödstraße die Buslinie 103 im 30-Minuten-Takt und die Hauptradroute 7; außerdem stelle die Straße die Anbindung an das Neckarcenter und an die Deponie Einöd her. Auf der anderen Neckarseite auf Esslinger Gemarkung finde sich entlang der Straße Am Mittelkai/Emil-Kessler-Straße der zukünftige Radschnellweg. Hier sei die Machbarkeitsstudie mittlerweile abgeschlossen, und die Trasse werde vom Landkreis Esslingen in den nächsten Jahren realisiert werden. In der Fortführung Richtung Obertürkheim/Untertürkheim liege entlang der Hafenbahnstraße die Hauptradroute 12. In der aktuell zu erarbeitenden Machbarkeitsstudie für die Radschnellwege der Stadt Stuttgart deute vieles darauf hin, dass die Hafenbahnstraße den Radschnellweg von Esslingen aufnehmen und nach Untertürkheim führen werde. Dort werde voraussichtlich die Neckarseite gewechselt. Dementsprechend habe die Brücke wichtige Funktionen für den Kfz-, Fuß- und Radverkehr. Im Jahr 2017 sei eine Verkehrserhebung durchgeführt worden, um die Verkehrsströme zu analysieren. So gebe es in der 12-Stunden-Zählung ca. 1.500 Kfz, die die Brücke über die B 10 nutzten (Spitzenwert 250 Kfz/h); in der Einödstraße seien ca. 2.300 Kfz gezählt worden. Planungsrechtlich träfen zwei Bebauungspläne aufeinander, die im Bereich Hafenbahn-/Einödstraße gelten. Dies seien der B-Plan "Südumfahrung Hedelfingen" (1990) und der B-Plan "B 10 Anschluss Hafen Süd" (1988). Darin sei nicht vorgesehen, die Hafenbahnstraße an die Einödstraße anzubinden. Im Jahr 2004 habe es eine Verkehrsuntersuchung gegeben, die das Ingenieurbüro BS Ingenieure im Auftrag der Stadt Esslingen und der Firma Daimler durchgeführt habe. Hier seien verschiedene Varianten zur besseren Erschließung des Werks-teils Mettingen für den Kfz-Verkehr untersucht worden. Eine Variante sei die Anbindung der Einödstraße an die Hafenbahnstraße gewesen. Als Ergebnis müsse dafür ein erhebliches Stützbauwerk erstellt werden, um den Hang abzufangen. Des Weiteren müsste der Linienweg der Linie 103 angepasst werden. Zusammenfassend könne gesagt werden, dass die Hedelfinger Brücke eine wichtige Funktion insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und zur Erschließung von Deponie und Neckarcenter habe. Die Bedeutung für den Radverkehr werde zukünftig sogar zunehmen. Für eine direkte Anbindung der Hafenbahnstraße an die Einödstraße gebe es aktuell kein Planrecht; hier müssten entweder die B-Pläne geändert oder ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Das benötigte Bauwerk sei sehr aufwendig; die dazu vorliegenden Planungen aus dem Jahr 2004 müssten deutlich überarbeitet werden. Daher empfehle er - unabhängig von einer künftigen Anbindung der Einödstraße an die Hafenbahnstraße -, den Überbau der Brücke zu ersetzen und diese somit dauerhaft für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung zu stellen.

StR Dr. Schertlen dankt für die Darstellung. Er fühle sich getäuscht, denn die Fotos zeigten die maximal schlechtesten Ansichten. Er habe sich die Situation vor Ort angesehen und sei der Meinung, dass der Höhenunterschied am Hafen Süd relativ gering sei. Die Wegeführung der Hauptradrouten gehe "am Thema vorbei". Aus Hedelfingen kommend nutze niemand die Querung; dies gelte auch für Fahrtrichtung Esslingen. Die Brücke müsse nicht saniert, sondern abgerissen und der Anschluss am Hafen Süd hergestellt werden. Die Verkehrsmengen seien irrelevant; der Bedarf für die Brücke sei nicht gegeben.

Wie mit dem Brückenbauwerk dem Fuß- und Radverkehr Rechnung getragen werde, bringt StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) zur Sprache. Es sei betont worden, dass dieser auf dieser Achse sehr wichtig sei. Er möchte wissen, ob es eine gemischte Fläche für beide Gruppen geben werde. Herr Hemmerich erläutert, dass auf der Nordseite ein einseitiger Gehweg (Breite 2,50 m) eingerichtet werde. Die Fahrbahnbreite betrage 6 m, wo der Radverkehr gut im Mischverkehr fahren könne. Durch die geringen Verkehrsmengen funktioniere dies gut.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt BM Thürnau fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt bei 1 Gegenstimme wie beantragt.
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