Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
492/2022
Stuttgart,
09/28/2022
Stuttgarter Bäder - Halbjahresbericht 2022
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bäderausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
07.10.2022
Bericht:
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stuttgarter Bäder ist der Bäderausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten.
Grundlage für den Halbjahresbericht ist die Entwicklung des Betriebes bis 30. Juni des laufenden Jahres. Des Weiteren wurde eine Hochrechnung bis Ende des Jahres erstellt und mit der Wirtschaftsplanung (GRDrs 781/2021) des laufenden Jahres 2022 abgeglichen.
Das Halbjahresergebnis 2022 des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder weist einen Verlust in Höhe von 13.416 TEUR aus. Die sich daraus ergebende Hochrechnung führt zu einem Verlust in Höhe von 25.342 TEUR (Verlustausgleich aus städtischen Haushalt 22.979 TEUR). Im Vergleich zum geplanten Gesamtverlust für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 19.603 TEUR (geplanter Verlustausgleich aus städtischen Haushalt 17.240 TEUR) ergibt sich ein um 5.739 TEUR verschlechtertes Ergebnis. Ursächlich hierfür sind die beiden jüngsten Krisenereignisse: die COVID-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine und deren Auswirkungen auf die Stuttgarter Bäder, auf die im folgenden Bericht detailliert eingegangen wird.
Die
Hochrechnung
des Halbjahresergebnisses auf das Geschäftsjahr 2022 erfolgte auf Basis der aktuellen Marktsituation. Insbesondere die krisengetriebenen höheren Marktpreise für Energie und sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wirken sich ergebnisverschlechternd aus. Nicht berücksichtigt in der Hochrechnung wurden Auswirkungen durch eventuell angeordnete Schließungen, die angesichts einer Gasknappheit oder wiederaufflammender Pandemiebedingungen drohen. Inwieweit die Hochrechnung eintreten wird, ist somit abhängig vom weiteren Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Lage, den Pandemiebedingungen und der Besucherentwicklung die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist.
Geschäftsentwicklung erstes Halbjahr 2022
Während im ersten Halbjahr 2021 die Stuttgarter Bäder noch im Wesentlichen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark geprägt waren, war zu Beginn des ersten Halbjahrs 2022 der Bäderbetrieb ohne wesentliche pandemiebedingte Einschränkungen – jedoch zunächst noch mit Besucherobergrenzen – möglich.
Eine vollständige Aufhebung der Besuchsobergrenzen konnte erst ab April 2022 realisiert werden. So machten sich im 1. Quartal 2022 die Einschränkungen in den Stuttgarter Bädern weiterhin mit deutlichen Besucherrückgängen und damit Erlösminderungen im Vergleich zur Planung bemerkbar. In der Planung des Geschäftsjahres 2022 wurde von einem Normalbetrieb der Stuttgarter Bäder ohne coronabedingte Einschränkungen ausgegangen. Des Weiteren ist in der Umsatzplanung eine Preisanpassung ab Mai 2022 berücksichtigt. Um allerdings den Badegästen nach den Eindämmungsmaßnahmen der Pandemie das schwimmen weiterhin zu den bisherigen Tarifen anbieten zu können wurde aus gemeinwohlpolitischen Gründen die geplante Preisanpassung zum Mai verschoben und wird voraussichtlich ab Dezember 2022 realisiert werden (vgl. GRDrs 575/2022). Eine kurzfristige Preisanpassung zum 1. Mai wäre auch mit Blick auf die Besucherentwicklung zu diesem Zeitpunkt nicht von Vorteil gewesen.
Überlagert werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie nun zusätzlich durch aktuelle Marktpreis- und Mengenrisiken bei der Energiebeschaffung, infolge der aktuellen geopolitischen Lage.
Die hohen Energiepreise wirken sich auch preistreibend auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen und damit auch auf das Ergebnis der Stuttgarter Bäder aus.
Aufgrund der oben beschriebenen Auswirkungen der Coronapandemie, der Energiekrise
und der allgemeinen hohen Inflation
wird es auch in 2022 erforderlich werden einen Nachtragswirtschaftsplan zu erstellen.
Die Stuttgarter Bäder und Gemeinwohl
Unsere Gemeinwohlleistungen (Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung, des sozialen Ausgleichs und der gesellschaftlichen Teilhabe sowie der Erholung und Freizeitgestaltung) wurden in einer GWÖ-Vollbilanz bis Mitte 2022 vollständig dokumentiert. Der GWÖ-Bericht wird derzeit auditiert.
Um die Leistungen der Stuttgarter Bäder nicht nur rein an ihrem finanziellen Ergebnis zu messen, hat sich der Eigenbetrieb nach den anerkannten Kriterien der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) zertifizieren lassen. Im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge handeln auch die Stuttgarter Bäder nach den Gemeinwohlwerten und erfüllen einen öffentlichen Zweck. Die Stuttgarter Bäder stellen die notwendige Wasserfläche zu unterschiedlichen Nutzungszwecken zur Verfügung. In unseren Bädern finden unterschiedlichste Menschen aus allen Gesellschaftsgruppen eine quantitative und qualitative Angebotsvielfalt zu sozialverträglichen Preisen. Das übergeordnete Ziel unserer Preisgestaltung ist es, möglichst die gesamte Bürgerschaft zu einer gesunden Lebensweise, zur sozialen Teilhabe und Gemeinschaftserlebnissen im öffentlichen Raum zu motivieren. Damit stärken wir die bürgerschaftliche Gemeinschaft und fördern den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Entwicklung der Umsätze und Erträge im ersten Halbjahr 2022
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 ergeben sich in der Hochrechnung rund 3.199 TEUR geringere Umsatzerlöse. Entgegen der Annahme im Wirtschaftsplan 2022 gab es bis Anfang April 2022 coronabedingte Besucherzahlenbegrenzungen und damit erhebliche Umsatzeinbußen.
Bei den Thermen wird das Umsatzziel des Wirtschaftsplanes 2022 voraussichtlich in der Halbjahreshochrechnung um rund 2.430 TEUR geringer ausfallen. In der Sparte der Hallenbäder gehen wir in der Hochrechnung 2022 von rund 817 TEUR geringeren Umsätzen gegenüber dem Wirtschaftsplan aus. Dies ist im Wesentlichen ursächlich aus den im Sportbad NeckarPark geplanten Umsätzen mit Vereinen, die in der Hochrechnung voraussichtlich um rund 700 TEUR geringer ausfallen werden. Mitte 2021 gab es die Annahme, dass die Stuttgarter Vereine nach der Beendigung der Traglufthallensaison im April 2022 ab Mai das neue Sportbad nutzen könnten. Dies war aber aus baulich/technischen Gründen nicht möglich geworden. Somit konnten die ab Mai 2022 im Sportbad geplanten internen Verrechnungserlöse für die Vereinsbelegung nicht realisiert werden. In der gesamtstädtischen Betrachtung verbleibt dieser fehlende Betrag bei den STB beim Amt für Sport und Bewegung im dortigen Budget bestehen.
Die Traglufthalle wurde wie geplant im April 2022 fachgerecht entsorgt und das Hallenbad Cannstatt war bis Ende Juli 2022 in Betrieb.
Bei den Freibädern liegen die Umsätze in der Hochrechnung für 2022 auf dem Planungsniveau des Wirtschaftsplanes 2022.
Die im Wirtschaftsplan 2022 ab Mai beabsichtigte Preisanpassung in Höhe von rund 340 TEUR wurde bisher nicht umgesetzt und wird voraussichtlich ab Dezember 2022 realisiert werden (vgl. GRDrs 575/2022). In der Hochrechnung für 2022 ist dies entsprechend erlösmindernd abgebildet.
Kostenentwicklung im ersten Halbjahr 2022
a) Personalkosten
Die Personalkosten 2022 belaufen sich in der Hochrechnung 2022 auf rund 19.105 TEUR. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich somit eine Einsparung in Höhe von rund 518 TEUR. Im Wesentlichen ist die Einsparung gegenüber dem Wirtschaftsplan mit den in den Sommermonaten 2022 geschlossenen Hallenbädern zurückzuführen. Planerisch wurde im Wirtschaftsplan 2022 unterstellt, dass hierfür Personal vorgehalten wird. Dieses Personal musste in den Freibädern eingesetzt werden, da nicht ausreichend Saisonpersonal für den Freibadbetrieb eingestellt werden konnte. Ebenso wurden im Wirtschaftsplan höhere Personalkosten für das Sportbad NeckarPark angenommen. Die Besetzung der im Wirtschaftsplan 2022 veranschlagten Stellen für das Sportbad wird aber erst im Spätsommer 2022 erfolgen.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, werden gemäß der Neufassung des § 7 Abs. 2 Eig-BVO-HGB auf Ebene der Stuttgarter Bäder einmalig im Jahresabschluss 2022 aufgelöst. Der Ertrag aus der einmaligen Auflösung der Rückstellung in Höhe von 9.787 TEUR wird zum 01. Januar 2022 der Allgemeine Rücklage zugeführt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 haben wir auf die Darstellung in der Gewinn- und Verlustermittlung im Halbjahresbericht 2022 verzichtet. Der Verlustausgleich aus dem Ergebnishaushalt der LHS wird durch diesen Umstand nicht beeinflusst.
b) Materialaufwand
Das Jahr 2022 wird beherrscht durch die aktuellen Marktpreis- und Mengenrisiken bei der Energiebeschaffung sowie der allgemein hohen Inflationsraten. Ergänzend zu den Energiepreissteigerungen kam die am 15.08.2022 von der Bundesregierung verkündete Gasumlage hinzu, die voraussichtlich für die Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 zu einer zusätzlichen Belastung führen wird. Für den Energiebezug der Stuttgarter Bäder ergeben sich, basierend auf einer Prognose des Amtes für Umweltschutz vom 05.08.2022 für das Geschäftsjahr 2022 ungeplante Mehrkosten von rund 2.640 TEUR.
Um u. a. auch Energiekosten einzusparen erfolgten bei den Stuttgarter Bäder bereits zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise der Wegfall des Warmbadetags in den Hallenbädern nach den Sommerferien 2022, der Verzicht auf die Beckenwassererwärmung mit fossilem Gas in allen fünf Stuttgarter Freibädern seit 1. Juli und die ausschließliche Beheizung der Freibadbecken mithilfe von Solarenergie. Für die ganzheitliche Betrachtung aller Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität verweisen wir auf die erst kürzlich im Bäderausschuss vorgestellte GRDrs 220/2022 - Klimaschutz in den Stuttgarter Bädern „Gestern, heute und in der Zukunft“. Sämtliche Einspareffekte aus den Maßnahmen wurden in der Hochrechnung für 2022 bereits berücksichtigt.
Die durch die Folgen der Coronapandemie induzierte Angebotsverknappung aufgrund Lieferengpässen sowie die seit Monaten steigenden Energiepreise wirkten sich auch in der Folge preissteigernd auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen wie für Chlor, Reinigungsmittel und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus.
Gegenüber dem Planansatz ergeben sich damit im Vergleich zur Hochrechnung insgesamt rund 2.779 TEUR (davon rund 2.575 TEUR ungeplante Energiemehrkosten inklusive Wasser- und sonstige Brennstoffkosten) höhere Materialaufwendungen.
c) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in der Hochrechnung um rund 348 TEUR höher als in der Planung 2022. Gründe hierfür sind unter anderem höhere Bewachungskosten aufgrund eines höheren Einsatzbedarfs an Ordnungspersonal in den Freibädern. Des Weiteren ergeben sich voraussichtlich höhere Kosten aufgrund verstärkter Personalsuche.
Maßnahmen im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030
Hallenbad Heslach
Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Heslach mit einem Gesamtaufwand von rd. 3.100 TEUR wurde der Baubeschluss am 08.Oktober 2021 gefasst (GRDrs 338/2021). Die Wiedereröffnung des Bades erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023.
Davon Vorhaben des Investitionsplanes
Sportbad NeckarPark
Das große Investitionsvorhaben - das Stuttgarter Schwimmsportzentrum - Sportbad NeckarPark (GRDrs 828/2019), befand sich in den letzten Monaten in der Endphase. Nach der Einweihung am 27.06.2022 und der sich anschließenden Test- und Abnahmephase wurde das Sportbad am 19.09.2022 für die verschiedenen Nutzergruppen in Betrieb genommen. Der Deutsche Schwimm-Verband hat das Sportbad mittlerweile für die Durchführung von nationalen Schwimm- und Wasserballwettkämpfen zertifiziert. Mit dem Sportbad NeckarPark steht den öffentlichen Badegästen an vier Tagen in der Woche zu verschiedenen Zeitfenstern ein 50-Meter-Becken in einem Hallenbad in Stuttgart zur Verfügung.
Mineralbad Berg – Sommergastronomie
Entsprechend dem Vorprojektbeschluss vom 26. Oktober 2018 (vgl. GRDrs 192/2018) wurde die Planung zur Erneuerung der Sommergastronomie des Mineralbads Berg fortgesetzt. Nach Vorlage der noch zu erwartenden Baugenehmigung erfolgt voraussichtlich der Baubeschluss in der ersten Jahreshälfte 2023. Bei einer zu erwartenden Bauzeit von eineinhalb Jahren könnte die Sommergastronomie zur Sommersaison 2025 zur Verfügung stehen.
Hallenbad Zuffenhausen
Der Vorprojektbeschluss zur Weiterplanung des Neubaus wurde mit GRDrs 688/2021 am 3. Dezember 2021 gefasst. Anschließend konnten im Frühjahr 2022 mit Beschluss des Bäderausschusses (GRDrs 159/2022) die erforderlichen Planungsleistungen an das Architektenbüro Behnisch Architekten Partnerschaft mbB vergeben werden. Der Baubeschluss erfolgt voraussichtlich Ende 2024, so dass Anfang 2025 mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. Nach einer prognostizierten zweieinhalbjährigen Bauzeit könnte das Hallenbad Zuffenhausen Mitte 2027 eröffnet werden.
Mobiles Interimsbad
Im Bäderausschuss wurde mit GRDrs 143/2022 am 01. Juli 2022 der Vorprojektbeschluss gefasst. Für das Vorhaben wurden Gesamtkosten in Höhe von 6.300 TEUR im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs (GRDrs 781/2021) bewilligt. Die Inbetriebnahme findet voraussichtlich Ende 2024 statt.
Ausblick
Im Hinblick auf die oben beschriebenen negativen Gesamtauswirkungen der Coronapandemie, der stetig steigenden Energiepreise sowie allgemeiner hoher Inflationsraten im Wirtschaftsjahr 2022 wird es auf jeden Fall erforderlich werden, einen Nachtragswirtschaftsplan für 2022 zu erstellen. Dieser soll voraussichtlich im November 2022 im Bäderausschuss behandelt werden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlage zur GRDrs 492/2022 Halbjahresbericht 2022 STB
<Anlagen
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Anlage zur GRDrs 492-2022 Halbjahresbericht 2022 STB.pdf