Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
950/2018
Stuttgart,
11/14/2018
Neues Preiskonzept und Neufestsetzung der Bäderpreise für die Stuttgarter Bäder
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bäderausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
30.11.2018
Beschlußantrag:
1. Der Weiterentwicklung der Tarifstruktur für die Stuttgarter Bäder im Rahmen des Bäderentwicklungsplanes 2030 (Teil V- „neues Preiskonzept“) wird zugestimmt.
2. Unter Zugrundelegung des neuen Preiskonzeptes werden mit Wirkung vom 1. Januar 2019 die Bäderpreise in den Hallen- und Freibädern in der in den Anlagen 2 bis 4 vorgeschlagenen Höhe neu festgesetzt.
3. Unter Zugrundelegung des neuen Preiskonzeptes werden mit Wirkung vom 1. Juni 2019 die Bäderpreise in den Mineralbädern Cannstatt und LEUZE und im Mineral-Bad Berg ab dessen Wiederinbetriebnahme in der in den Anlagen 5 bis 7 vorgeschlagenen Höhe neu festgesetzt.
4. Ab 1. Januar 2019 wird für Mehrfach- und Geldwertkarten sowie für Wertgutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB eingeführt.
5. Ab 1. Januar 2019 gelten für die Hallen- und Freibäder und ab 1. Juni 2019 für die Mineralbäder die in Anlage 8 zusammengefassten neuen Ermäßigungsregelungen. Die bisherigen Ermäßigungsregelungen, die in der Anlage zur Badeordnung aufgeführt sind, entfallen ab 1. Januar bzw. 1. Juni 2019.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Am 13. Juli 2018 wurde dem Bäderausschuss Teil V des Bäderentwicklungsplanes – Weiterentwicklung der Tarifstruktur für alle Stuttgarter Bäder im Sinne von Einfachheit und Übersichtlichkeit – vorgestellt. Die Konkretisierung des neuen Preiskonzeptes und die daraus resultierenden finanziellen Folgen wurden im Bäderausschuss am 5. und 26. Oktober 2018 ausführlich anhand der Gemeinderatsdrucksache 776/2018 mit Ergänzung erläutert und diskutiert. Das neue Preiskonzept für alle Stuttgarter Bäder beinhaltet die folgenden wesentlichen Eckpunkte (um den Lesefluss zu erleichtern, wird auf Doppelnennungen bei den Bezeichnungen verzichtet und nur die männliche Form verwendet):
·
LEUZE Mineralbad – räumliche Trennung von Schwimmbad- und Saunabetrieb und Festsetzung eines gesonderten Eintrittstarifes für die Saunanutzung
·
Schwimmbad- Basistarif mit 2 h Aufenthaltsdauer und Tageskarte in allen drei Mineralbädern, dazwischen erfolgen Aufzahltarife im 20 Minuten-Rhythmus bis zum Erreichen des Tagestarifes
·
Sauna-Eintrittspreis in allen Bädern generell als Aufzahlung auf den Schwimmbad-Basistarif
·
Generell freier Eintritt für Kinder bis einschließlich des 6. Lebensjahres
·
Ermäßigungstarif für Kinder/ Jugendliche vom 7. bis einschl. 17. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Auszubildende, Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes, Helfer des freiwilligen sozialen Jahres, Schwerbehinderte ab GdB 50 (s.u.)
·
Aufhebung der Altersbegrenzung beim Eintrittstarif für Studenten
·
Eintrittspreisermäßigung für Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis unabhängig von der Stuttgarter Bonuscard
·
Einführung einer Bonuscardermäßigung in den Mineralbädern Cannstatt und LEUZE ab 1. Juni 2019 und im Mineral-Bad Berg ab dessen Wiedereröffnung
·
Akzeptanz der Stuttgarter Familiencard nur noch in den Hallen- und Freibädern sowie im LEUZE Mineralbad, da in den Mineralbädern Cannstatt und Berg keine familien- und kindgerechten Angebote vorhanden und auch nicht vorgesehen sind.
·
Angleichung der Preise in den bisherigen Kategorie II Hallenbädern (Cannstatt, Feuerbach, Plieningen und Vaihingen) an die Preise der bisherigen Kategorie I Bäder (Heslach, Sonnenberg, Zuffenhausen und Leo-Vetter-Bad). Keine Preiserhöhung zum 01.01.2019 in den Kategorie I Hallenbädern und in den Freibädern
·
Wegfall des Warmbadezuschlags in den Hallenbädern, aber Warmbadetag bleibt
Weitere Einzelheiten des neuen Preiskonzeptes können der ausführlichen Begründung in Anlage 1 entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Bezogen auf ein volles Betriebsjahr ergeben sich – unter Zugrundelegung der bisherigen Gesamtbesucherzahlen in den Bädern – die nachfolgenden Veränderungen bei den jährlichen Nettoumsätzen:
DAS LEUZE Mineralbad +325.000 EUR
MineralBad Cannstatt +90.000 EUR
Hallenbäder -105.000 EUR
Freibäder -40.000 EUR
Gesamt: +270.000 EUR
Im Vergleich zu der für 2019 geplanten turnusmäßigen Preiserhöhung mit einer Umsatzverbesserung in Höhe von + 300.000 EUR muss – insbesondere durch die großzügige Regelung des Freieintrittes für Kinder bis einschließlich 6 Jahre – mit einem dauerhaften Umsatzminus von rd. 30.000 EUR pro Jahr gerechnet werden. Zwischen den einzelnen Bädern ergeben sich im neuen Preiskonzept Umsatzverschiebungen. Während für die Hallen- und Freibäder, die der Gesundheits- und Daseinsvorsorge dienen, aufgrund des neuen Konzeptes eine Umsatzminderung von rd. 145.000 EUR pro Jahr einkalkuliert wurde, verbessern sich in den Mineralbädern die Umsätze jährlich um rd. 415.000 EUR, indem vor allem konsequent Mengenrabattierungen auf max. 20 % des Basis-Eintrittstarifes begrenzt werden und der Sauna- Aufzahltarif ohne weitere Ermäßigungsmöglichkeiten konzipiert ist. Seit 1. Juli 2015 fallen Saunabesuche nicht mehr unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz und sollten daher auch nicht mehr subventioniert werden.
Speziell in 2019 liegt die Umsatzverbesserung bei lediglich rd. 100.000 EUR. Dies ergibt sich, weil das neue Preiskonzept in den Mineralbädern LEUZE und Cannstatt mit den o.g. Umsatzverbesserungen (insg. + 415.000 EUR) aufgrund der erforderlichen baulichen und organisatorischen Änderungen erst ab 01.06.2019 umsetzbar ist. Dadurch fehlen 5/12 der in den Mineralbädern geplanten Umsatzverbesserungen, während die Änderung in der Tarifstruktur der Hallen- und Freibäder mit ihrem Umsatzminus (-145 TEUR) bereits ab 1. Januar 2019 greift. Im Wirtschaftsplan 2019 der Bäderbetriebe kann dies dadurch kompensiert werden, dass die ursprünglich für Mitte 2019 geplante und im Wirtschaftsplan entsprechend kalkulierte Wiederinbetriebnahme des Mineral-Bads Berg aus bekannten Gründen erst in 2020 erfolgen kann.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Preisliste Hallenbäder
Anlage 3 Preisliste Freibäder
Anlage 4 Nutzungspauschalen Schwimmbadnutzung durch Schulen und Vereine
Anlage 5 Preisliste LEUZE Mineralbad
Anlage 6 Preisliste MineralBad Cannstatt
Anlage 7 Preisliste Mineral-Bad Berg
Anlage 8 Zusammenfassung der neuen Ermäßigungsregelungen
Anlage 9 Vergleichspreise Hallen- und Freibäder
Anlage 10 Vergleichspreise Mineral-/Thermal- und Freizeitbäder des Umlandes
Ausführliche Begründung
Neue Tarifstruktur in den Stuttgarter Bädern und Festlegung der Eintrittspreise
-Allgemeines-
Das derzeitige Tarifgefüge der Stuttgarter Bäder gestaltet sich relativ umfangreich und dadurch für die Badegäste teilweise sehr unübersichtlich. Es gibt eine hohe Anzahl unterschiedlichster Ermäßigungsregelungen und bei einigen Mehrfachtarifen hohe Mengenrabatte, die weit über dem in Bädern üblichen Maße liegen. Es gelten unterschiedlich hohe Preise für die einzelnen Hallenbäder (bisher Kategorie I und Kategorie II Bäder), in den Mineralbädern liegen der Preisstruktur völlig unterschiedliche Aufenthaltsdauern zugrunde.
Die „all inclusive“ Preise im LEUZE Mineralbad führen dort dazu, dass auch für den reinen Schwimmbadaufenthalt der seit 01.07.2015 für Saunen geltende Regelsteuersatz von 19 % Mehrwertsteuer anzuwenden ist.
In der Folge führt dies dazu, dass sich die Badegäste angesichts der vielen unterschiedlichen Preise überfordert fühlen. Das Kassenpersonal ist durch lange Beratung und Erklärungen zum Tarifsystem gebunden. Insbesondere bei größerem Besucherandrang, bspw. in den Sommermonaten, entstehen dadurch lange Wartezeiten. Speziell Im LEUZE Mineralbad gibt es viele Beschwerden von Schwimmbadgästen, die die Sauna nicht nutzen, wegen des durch den Regelsteuersatz erhöhten Eintrittspreises.
Neue Vorschriften der Abgabenordnung, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD, BMF-Schreiben vom 14.11.2014) und die EU-DSGVO (seit 25.05.2018) unterstreichen die Notwendigkeit der Verschlankung des Tarifgefüges. Dabei sollen personifizierte Tarife vermieden werden, um den Vorschriften der EU-DSGVO zu genügen. Tarife mit personenbezogenen Daten könnten künftig nur noch mit zusätzlichem Personalaufwand regelkonform verwaltet werden.
Es ist daher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich, für alle Stuttgarter Bäder ein neues zukunftsweisendes Preiskonzept mit einer wesentlich schlankeren Tarifstruktur und unter Beachtung der neuen Vorschriften aufzusetzen.
Aufgrund von erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen können nicht alle Themen und Punkte des neuen Preiskonzeptes voll umfänglich zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Insbesondere in den Mineralbädern ist die Umsetzung aufgrund größerer technischer Umstellungserfordernisse (u.a. neue Drehkreuzanlagen an den Saunaübergängen des LEUZE Mineralbads) überwiegend erst zum 01.06.2019 möglich. Auch ist es erforderlich, die Akzeptanz der Familiencard entsprechend der Bekanntgaben im aktuellen Familiencardprospekt noch bis Ende 2019 nach den bisherigen Regelungen beizubehalten. Die Erhöhung der Kinderfreigrenze auf „bis einschließlich 6 Jahre“ soll in allen Bädern einheitlich bereits ab 1. Januar 2019 umgesetzt werden.
Im weiteren Textverlauf wird daher bei den einzelnen Themenpunkten darauf hingewiesen, zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung konkret erfolgen kann.
Neuregelungen mit Gültigkeit in
allen
Bädern ab 1. Januar 2019
Während derzeit Kleinkinder schon ab dem 3. Lebensjahr den Eintrittspreis für Kinder/ Jugendliche bezahlen müssen, erhalten ab 1. Januar 2019 Kinder bis einschließlich 6 Jahre generell in allen Stuttgarter Bädern freien Eintritt. Die Neuregelung wird vor allem Familien mit kleinen Kindern eine wesentliche Entlastung bringen. Als Begleitpersonen können Eltern im LEUZE Mineralbad und in den Hallen- und Freibädern nach wie vor auch das Guthaben der Familiencard für den eigenen Eintritt verwenden. Bedingt dadurch, dass die Kinder bis einschließlich 6 Jahre komplett kostenfrei sind, ist das Familiencardguthaben aber länger ausreichend.
Die Altersbegrenzung für Studenten (bisher bis unter 25 Jahre) wird ab 1. Januar 2019 in allen Bädern aufgehoben. Hier erfolgt eine Angleichung an die in anderen Bädern übliche Praxis.
Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis können ab 1. Januar 2019 unabhängig davon, ob sie eine Stuttgarter Bonuscard besitzen, alle Stuttgarter Bäder zum ermäßigten Preis besuchen.
Neuregelung für die in allen Bädern gültigen Geldwert- und Mehrfachkarten
Mit den in allen Bädern einsetzbaren Geldwertkarten mit unterschiedlichen Rabattierungen wurde im Kassensystem ein badübergreifendes Eintrittsmedium geschaffen. Je nach Höhe können über die Geldwertkarten die nicht anderweitig ermäßigten Schwimmbad-Basistarife zu einem rabattierten Preis erworben werden. Der Badegast muss sich dabei nicht auf ein einzelnes Bad festlegen, sondern kann mit seiner Geldwertkarte alle Bäder gleichermaßen nutzen. Da es sich beim Geldwertkartensystem um ein relativ kompliziertes technisches Konstrukt handelt, das im Kassensystem separat in jedem Bad für sich eingepflegt werden muss, kann die Umsetzung frühestens ab April 2019 bzw. muss spätestens zum Beginn der Freibadsaison 2019 umgesetzt werden. Es haben dann folgende Geldwertkarten Gültigkeit:
Geldwertkarte zu 50 EUR 5 % Rabatt auf den Einzeleintritt
Geldwertkarte zu 100 EUR 10 % Rabatt auf den Einzeleintritt
Geldwertkarte zu 200 EUR 15 % Rabatt auf den Einzeleintritt
Geldwertkarte zu 400 EUR 20 % Rabatt auf den Einzeleintritt
Die bisher in Umlauf befindlichen Geldwertkarten können weiterhin genutzt werden bis das Guthaben aufgebraucht ist. Ab Installation der neuen Geldwertkarten-Tarife werden aber nur noch die „neuen“ Geldwertkarten zum Kauf angeboten.
Dabei kommt der Geldwertkarte zu 400 EUR die besondere Bedeutung zu, dass diese mit Ausnahme der Freibadsaisonkarten künftig die höchste prozentuale Mengenrabattierung einräumt.
In allen Bädern sollen die bisherigen Zehnercoins mit 10 % Rabatt auf den Einzeleintritt ersetzt werden durch den Tarif „Zehn bezahlen, der 11. Eintritt ist frei“. Die Umsetzung erfolgt in den Hallenbädern zum 1. Januar 2019, in den Freibädern zum Beginn der Freibadsaison 2019 und in den Mineralbädern Cannstatt und LEUZE ab 01.06.2019.
Hallen- und Freibäder – neue Tarifstruktur und Eintrittspreise ab 1. Januar 2019 (vgl. Anlagen 2 bis 3)
Wie bereits in der GRDrs 776/2018 dargestellt, handelt es sich bei den Hallen-und Freibädern um Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wobei in den Stuttgarter Hallen-und Freibädern die auf dem Markt durchsetzbare Preisobergrenze erreicht ist. Entsprechend dem neuen Preiskonzept soll daher lediglich das Preisniveau der bisherigen Kategorie II Bäder an das der Kategorie I Bäder angeglichen werden. In den Hallenbädern Cannstatt, Feuerbach (ab der Wiedereröffnung im Frühjahr 2019), Plieningen und Vaihingen wird daher zum 1. Januar 2019 der Einzeleintrittspreis von 4,20 EUR für Erwachsene und 2,40 EUR für Ermäßigte auf das Preisniveau der Hallenbäder Heslach, Sonnenberg, Zuffenhausen und Leo-Vetter-Bad mit 4,50 EUR für Erwachsene und 2,70 EUR für Ermäßigte angehoben. Die turnusmäßige Preisanpassung in den Hallen- und Freibädern zum 1. Januar 2019 wird einmalig ausgesetzt. Damit bleiben auch die beliebten Freibad-Saisonkarten in 2019 auf dem Niveau von 2018.
In allen Hallenbädern wird ab 1. Januar 2019 auf die Erhebung des Warmbadezuschlags von 0,60 EUR für Erwachsene und 0,30 EUR für Ermäßigte verzichtet.
Weitere Einzelheiten zu den Eintrittspreisen in den Hallen- und Freibädern ab 1. Januar 2019 können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.
Mit der Umsetzung des neuen Preiskonzeptes ergibt sich für die Hallen- und Freibäder vor allem aufgrund der neuen großzügigen Regelungen für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter sowie im Hinblick auf den Wegfall des Warmbadezuschlags ein dauerhaftes Umsatzminus von 145.000 EUR pro Jahr. Dieses kann jedoch durch zusätzliche Umsätze in den Mineralbädern in Höhe von jährlich 415.000 EUR kompensiert werden.
In Anlage 4 ist die Erhöhung der Nutzungspauschalen für Schul- und Vereinsnutzung ab 1. Januar 2019 dargestellt, die im Wirtschaftsplan 2019 der Bäderbetriebe bereits einkalkuliert wurde. Die Verrechnung der Nutzungspauschalen erfolgt mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung. Im Ausgabenbudget 2019 dieser beiden Ämter wurde die Erhöhung der Stundenpauschalen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 ebenfalls eingeplant.
DAS LEUZE Mineralbad neue Tarifstruktur und Eintrittspreise ab 1. Juni 2019 (vgl. Anlage 5)
Infolge der vor allem aus steuerlichen Gründen dringend notwendigen Trennung der beiden Bereiche Schwimmbad und Sauna, die seit Ende der 90er Jahre in einem „all inclusive“ Konzept betrieben wurden, erfährt das LEUZE Mineralbad die umfangreichsten strukturellen Änderungen. Die neue Tarifstruktur wird zum 1. Juni 2019 umgesetzt.
Der neue Basistarif für den 2 Stunden Schwimmbadaufenthalt liegt bei 9,50 EUR für Erwachsene und damit um 0,60 EUR niedriger als bisher. Allerdings kann die Sauna nicht mehr kostenfrei mitgenutzt werden. Für Saunabesucher fällt künftig eine Aufzahlung in Höhe von 6,00 EUR an.
Bei längerem Badaufenthalt kann sich der Badegast im 20 Minuten Rhythmus die Badezeit verlängern und hat dadurch eine große Flexibilität in Bezug auf seine Aufenthaltsdauer. Die Aufzahlungen werden bis zum Erreichen des Tagestarifes gerechnet. Dieser liegt nach dem neuen Preiskonzept bei 14,00 EUR – ohne Saunanutzung.
Der Saunaaufzahltarif von 6,00 EUR ist eine feste Pauschale, die unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Bad gilt.
Die LEUZE Supercard, die 4 Wochen Dauerkarte, die LEUZE Treuecard und der bisherige Frühbadetarif entfallen künftig. Hierzu ist es erforderlich, dass der Verkauf der LEUZE Supercard, die üblicherweise eine einjährige Gültigkeit hat und ab 1. Juni 2019 nicht mehr zum Tarifkonzept mit Trennung von Sauna und Schwimmbad passt, im Vorgriff auf das neue Preiskonzept bereits zum 1. Januar eingestellt wird.
Ermäßigungsrabatte auf den Basistarif können dann noch über die Geldwertkarten erzielt werden, hier ab der Umsetzung der neuen Geldwertkarten ab April/ Mai 2019 um bis zu 20 %, sofern Badegäste auf die Geldwertkarte zu 400 EUR umsteigen.
Auch die Abschaffung der LEUZE Treuecard sollte bereits zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden, da nach der seit Ende Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung es einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand nach sich zieht, wenn personenbezogen Kundendaten nach den neuen Vorschriften vorgehalten und gepflegt werden müssen. Badegäste können aber ihre bisher gesammelten Punkte noch bis einschließlich 31.12.2021 (drei Jahre entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist) in entsprechende Wertgutscheine umwandeln.
Im LEUZE Mineralbad kann auch weiterhin das Guthaben der Familiencard der LHS als Zahlungsmittel verwendet werden, da hier in Ergänzung zum Kinderland weitere kindgerechte Angebote in den kommenden Jahren geschaffen werden sollen.
Weitere Einzelheiten zu den Eintrittstarifen des neuen Tarifkonzeptes im LEUZE Mineralbad können der beiliegenden Anlage 5 entnommen werden. Für das LEUZE Mineralbad ergibt sich eine Umsatzverbesserung von jährlich 325.000 EUR unter der Voraussetzung, dass Badegäste im Wesentlichen ihr bisheriges Besuchsverhalten beibehalten.
MineralBad Cannstatt – neue Tarifstruktur und Eintrittspreise ab 01.06.2019 (vgl. Anlage 6)
Für das MineralBad Cannstatt gilt ab dem 1. Juni 2019 für den Aufenthalt im Schwimmbadbereich ebenfalls ein 2 Stunden Basistarif. Der Preis hierfür liegt bei 8,50 EUR. Die im Wirtschaftsplan 2019 kalkulierte Preiserhöhung ist darin berücksichtigt. Analog der neuen LEUZE Preisstruktur können auch im MineralBad Cannstatt im 20 Minuten Rhythmus Aufzahlungen bis zum Erreichen des Tageseintrittspreises von 13 EUR geleistet werden.
Der Aufzahltarif für die Sauna wird mit 5 EUR festgelegt. Alle weiteren Tarife können der Anlage 6 entnommen werden.
Da das MineralBad Cannstatt keine kindgerechten Einrichtungen besitzt und die Schaffung solcher konzeptionell auch weiterhin nicht vorgesehen ist, entfällt hier ab 1. Januar 2020 die Akzeptanz der Stuttgarter Familiencard.
Für das MineralBad Cannstatt ergibt sich eine jährliche Umsatzverbesserung von 90.000 EUR.
Mineral-Bad Berg – neue Tarifstruktur und Eintrittspreise ab der
Wiedereröffnung in 2020 (vgl. Anlage 7)
Auch im Mineral-Bad Berg, das voraussichtlich 2020 seinen Betrieb wiederaufnehmen kann, soll das neue Preiskonzept von Anfang an Anwendung finden. Der 2 Stunden Basistarif für das Schwimmbad wird hier mit 8,00 EUR angesetzt. Aufzahlungen im 20 Minutenrhythmus werden bis zur Höhe des Tagestarifes mit 12 EUR geleistet.
Für die Nutzung der Sauna wird ein Aufzahltarif in Höhe von 5 EUR festgesetzt.
Das neue Mineral-Bad Berg besitzt – wie schon in der Vergangenheit – keine kindgerechten Einrichtungen. Insoweit gab es hier schon bisher nicht die Möglichkeit, die Familiencard zu nutzen. Dies soll so beibehalten werden.
Die geplanten neuen Eintrittstarife können der Anlage 7 entnommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Baubeschluss genannten Umsatzerlöse in der Größenordnung von 1.300.000 EUR pro Jahr erreicht werden, nachdem das künftige Preisniveau – vor allem aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Aufenthaltsdauer bei den einzelnen Tarifen – etwas über dem Preisniveau vor Schließung des Bades liegt.
Einführung der gesetzlichen Verjährungsfrist nach § 195 BGB für Mehrfachkarten, Geldwertkarten und Wertgutscheine
Bisher haben sämtliche Geldwert- und Mehrfachkarten, die in den Bädern gekauft wurden, eine unbegrenzte Gültigkeit. Dies führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, da Karten teilweise nach Jahrzehnten noch eingelöst werden und dazu erst in die jetzt gültigen Eintrittsmedien (Coins- und Transponderkarten) getauscht werden müssen. Bspw. kommen oftmals auch Kunden, die einen Altbestand an Karten zurückgeben und erstattet haben möchten. In diesen Fällen muss zunächst aufwändig ermittelt werden, welcher Preis im Kaufjahr gültig war, um den richtigen Rückzahlungsbetrag ermitteln zu können u.s.w.
Im Jahresabschluss der Bäderbetriebe müssen für solche Altkartenbestände hohe Rückstellungen und Verbindlichkeiten gebildet werden, die mit erheblichen Auswertungsarbeiten verbunden sind und jährlich intensiv und sehr kritisch von den Wirtschaftsprüfern begutachtet werden. Die Rückstellung für noch nicht eingelöste Geldwert- und Mehrfachkarten lag im Jahresabschluss 2017 bei über 1,6 Mio. EUR.
Um hier vor allem mehr Transparenz aber auch eine bessere Handhabung mit weniger Verwaltungsaufwand zu erreichen, ist es sinnvoll und notwendig, ab 1. Januar 2019 die gemäß § 195 BGB festgelegte Verjährungsfrist von 3 Jahren auf Geldwertkarten und Wertgutscheine sowie auf Mehrfachkarten einzuführen. Demnach haben dann Wertgutscheine, Mehrfach- und Geldwertkarten noch eine Gültigkeit von 3 Jahren, gerechnet ab dem 1. Januar des Folgejahres, in dem die Karten erworben wurden.
Es wird dann auch möglich sein, die über die Jahre hinweg gebildeten Rückstellungen für noch nicht eingelöste Gutscheine und Mehrfachkarten schrittweise abzuschmelzen und dadurch Ergebnisverbesserungen zu erzielen.
Zusammenfassung der neuen Ermäßigungsregelungen in Anlage 8
In der Vergangenheit wurden die in den Stuttgarter Bädern geltenden Ermäßigungsregelungen in den §§ 3 ff. der „Bestimmungen über die Leistungen der städtischen Bäder sowie über die Erhebung von Eintrittsgeldern und anderen Entgelten“ – einer Anlage zur Badeordnung – aufgeführt. Die entsprechend dem neuen Preiskonzept ab 1. Januar 2019 bzw. 1. Juni 2019 geltenden neuen Ermäßigungsregelungen werden in beiliegender Anlage 8 zusammengefasst. Künftige Änderungen/ Ergänzungen werden jeweils im Rahmen der turnusmäßigen Bäderpreiserhöhungen dem Bäderausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die in der Anlage zur Badeordnung aufgeführten entsprechenden Regelungen können damit entfallen.
Vergleichspreise der Umlandbäder
In Anlage 9 sind die aktuellen Preise für Hallen- und Freibäder der größeren Städte Baden-Württembergs und einiger Umlandgemeinden dargestellt. Es wurden dabei auch die Kinderfreigrenzen mit aufgelistet. Durch die Hochsetzung der Kinderfreigrenze auf „bis einschließlich 6 Jahre“ hat Stuttgart zusammen mit der Stadt Mannheim die momentan attraktivste Lösung für Familien mit kleinen Kindern. Andererseits ist aus der Auflistung ersichtlich, dass die Bäderpreise in Stuttgart sich im oberen Drittel bewegen.
Die einmalige Aussetzung der turnusmäßigen Preiserhöhung in den Hallen- und Freibädern ist in diesem Zusammenhang als ein positives Signal an die Badegäste der Stuttgarter Bäder zu sehen.
Die aktuellen Preise für Thermen/ Freizeitbäder können der Anlage 10 entnommen werden. Es wurden sowohl die Preise für den reinen Schwimmbadbesuch als auch in Kombination mit einem Saunaaufenthalt dargestellt (teilweise auch rechnerisch über entsprechende Aufzahlschritte ermittelt). Dabei wurde explizit auf die Darstellung von Ermäßigtentarifen verzichtet, da diese in den einzelnen Thermen/ Freizeitbädern völlig unterschiedlich und nicht vergleichbar sind.
zum Seitenanfang