1. Allgemeine Informationen zur Erhebung
2. Belegung zum Stichtag 31.12.2017
4. Ambulant betreutes Wohnen 4.1 Wohnformen 4.2. Hilfebedarfsgruppen 4.3 Pflegebedarf 4.4 Tagesstruktur
5. Leistungsträger
6. Beendigungen
7. Neuaufnahmen
8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen
9. Die Situation der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext 1. Allgemeine Informationen zur Erhebung Über die Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen wurde zuletzt am 26.09.2016 berichtet (GRDrs 657/2016 "Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen – Sachstand 2015 und Perspektiven"). Das Berichtswesen ist als personenbezogene anonyme Erhebung angelegt. Es werden Bestandsdaten in den Wohnangeboten zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres erhoben sowie die Fluktuation, das heißt die Auszüge/Beendigungen und Einzüge/Aufnahmen in Betreuungsangebote im Kalenderjahr erfasst. Erhoben werden Daten zur Wohnbetreuung in der Landeshauptstadt Stuttgart, planungsrelevante soziodemografische Daten der Betreuten sowie Daten zur Tagesstruktur der Betreuten. Ziel der jährlichen Bestandserhebung ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, aus denen sich Handlungsempfehlungen für den bedarfsgerechten Ausbau von Wohnangeboten ableiten lassen. Die Bereitstellung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur ist ein im Sozialgesetzbuch verankerter Pflichtauftrag an die Kommune (SGB I, § 17, Abs. 1, Ziffern 2 und 3). Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet zu Leistungen der Teilhabe (SGB XII § 4). 2. Belegung zum Stichtag 31.12.2017 Die Anzahl betreuter Personen verteilt sich zum Stichtag 31.12.2017 folgendermaßen auf die Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart:
Lebensform
Von den 1.043 Betreuten leben 938 (727) Personen (90 %) allein. In einer Partnerschaft leben 78 Personen (8 %). Mit Familienangehörigen leben 24 Personen (2 %). Bei 3 Personen fehlt die Angabe (< 1%).
Einkommen Das Einkommen bzw. der Lebensunterhalt teilt sich wie folgt auf: Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten 564 (533) Personen (54 %), Arbeitslosengeld II erhalten 204 (132) Personen (20 %), Erwerbseinkommen haben 32 (19) betreute Personen (3 %), Arbeitslosengeld I erhalten 8 (2) Personen (< 1 %). Der Kategorie „Anderes Einkommen“ sind 235 (242) Personen (23 %) zugeordnet (darin zusammengefasst sind Rentenbezüge, Vermögen oder Zuverdienst).
2.2 Migrationshintergrund Einen Migrationshintergrund (Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler) haben 296 (254) Personen also 29 % der Betreuten. Zur Vorerhebung (Stichtag 31.12.2015) ist hier ein Anstieg von 1,4 Prozentpunkten zu verzeichnen, der jedoch nicht einer spezifischen Nation zuzurechnen ist. 2.3 Diagnosen und Doppeldiagnosen Zum Stichtag 31.12.2017 hatten 667 der Betreuten (64 %) als Hauptdiagnose eine schizophrene Störung, eine affektive Störung hatten 130 Personen (13 %), 173 Personen (17 %) eine Persönlichkeitsstörung, 60 Personen (5 %) eine andere psychiatrische Hauptdiagnose, 13 Personen (1 %) hatten als Hauptdiagnose eine Suchterkrankung. Von den 1.043 Personen hatten 530 (532) Personen (51 %) neben einer psychischen Erkrankung mindestens eine zusätzliche Diagnose. Zusätzlich eine Suchterkrankung hatten 226 (226) Personen (22 %), 260 (146) der Betreuten (25 %) hatten zusätzlich eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung, eine Minderbegabung hatten 44 (24) Personen (4 %). Im Bereich der geschlossenen Wohnplätze haben von 58 Personen 32 Personen (55 %) als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (Alkohol: 15 Personen, Opioide: 6 Personen, Cannabis: 7 Personen, Sonstige Suchtmittel: 4 Personen). Diese Entwicklungen werden weiter dokumentiert, um gegebenenfalls spezielle Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe und mit einem Schwerpunkt Pflege auszubauen. 3. Stationäres Wohnen 3.1 Hilfebedarfsgruppen Im stationären Wohnen gibt es fünf Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppen bilden den Grad des Unterstützungsbedarfs einer Person ab. Je höher die Hilfebedarfsgruppe, umso höher ist der Unterstützungsbedarf. Zum Stichtag waren von den 256 betreuten Personen 185 (169) Personen (72 %) der HBG 3 zugordnet, 62 (63) Personen (24%) waren in HBG 2. Deutlich geringer waren die Anteile der HBG 4 mit 7 (11) Personen (3 %). In HBG 1 war keine Person (1) eingestuft. Wie bereits schon in den Vorjahren war niemand der HBG 5, der Gruppe mit dem höchsten Hilfebedarf im stationären Wohnen, zugeordnet. Bei 2 Personen fehlt die Angabe (<1 %). 3.2 Pflegeeinstufung Die Daten zur Einstufung in die 5 Pflegegrade konnten nur teilweise beantwortet werden, weil die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe darüber keine Kenntnis haben oder die Personen nicht eingestuft sind. Die Einstufung in Pfleggerade teilt sich im stationären Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung haben 107 Personen (42 %), davon haben 24 Personen Pflegegrad 1 (9 %), Pflegegrad 2 haben 73 Personen (29 %) und in Pflegegrad 3 sind 10 Personen (4 %) eingestuft. 129 Personen haben keine Pflegeeinstufung (58 %). Bei 46 Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (18 %). Bei 28 Personen (11 %) wurde keine Pflegeeinstufung beantragt und bei 55 Personen (22 %) ist eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich. Bei 20 Personen (7 %) fehlte die Angabe. 3.3 Tagesstruktur Im stationären Wohnen nutzen zum Stichtag 31.12.2017 196 (195) Personen (77 %) eine Tagesstruktur für psychisch kranke Menschen (eingeschlossen Tagesstruktur für Senioren). In einem WfbM-Arbeitsbereich waren 39 (42) Personen (15 %) beschäftigt. 16 (6) Personen (6 %) besuchten eine Maßnahme des WfbM-Bildungsbereiches bzw. der beruflichen Rehabilitation. Eine Person ging einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt nach (1 %). Bei einer Person fehlt die Angabe (1 %). 4. Ambulant betreutes Wohnen 4.1 Wohnformen Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens ist in der Landeshauptstadt Stuttgart sehr vielfältig. Neben verschiedenen Wohngruppen (unterschiedlicher Größe und Wohngemeinschafts-Charakter) gibt es einzelne Apartments, frauen- und männerspezifische Wohnangebote sowie die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung.
Im Jahr 2017 nutzten 787 Personen das ambulant betreute Wohnen. Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der Angebote damit erneut gestiegen. Im vorangegangen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2015) lag die Zahl der ambulant betreuten Angebote bei 678. Dies entspricht einer Steigerung von 16,8 % innerhalb von zwei Jahren. Dies ist vor allem auf den Anstieg der ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum zurückzuführen.
Von den 787 Personen im ambulant betreuten Wohnen wohnten 467 (418) Personen (59 %) in Trägerwohnraum, d. h. in Wohnraum, der entweder im Besitz des Trägers ist oder von diesem angemietet wird und über Untermietverträge weitergegeben wird. Die Klientinnen und Klienten erhalten einen Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag, die mit dem Träger geschlossen werden. Nach Beendigung der Betreuung kann das Mietverhältnis weiterbestehen. 127 (108) Personen wohnten alleine (16 %), in einer Wohngemeinschaft 340 (310) Personen (43 %).
Eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit ist möglich und sinnvoll, wenn die sozialen Bezüge bestehen bleiben sollen. 318 (255) Personen (40 %) hatten eigenen Wohnraum. Hier ist ein Anstieg von 63 Personen zum vorangegangenen Berichtszeitrum zu verzeichnen. Bei 2 Personen fehlte die Angabe (< 1 %). 4.2 Hilfebedarfsgruppen Im ambulant betreuten Wohnen gibt es eine Unterteilung in drei Hilfebedarfsgruppen (HBG). Der Hilfebedarf steigt von HBG 1 zu HBG 3 an. Die Beantragung eines Zuschlags ist möglich, um einen höheren Betreuungsbedarf zu decken (vgl. GRDrs 734/2013 „Weiterentwicklung im Ambulant Betreuten Wohnen für seelisch behinderte Menschen“). Im ABW waren zum Stichtag 480 (435) Personen (61 %) in HBG 2 eingestuft, 231 (192) Personen (29 %) in HBG 3 und 72 (51) Personen (9 %) in HBG 1 eingestuft. Bei 4 Personen fehlte die Angabe (< 1 %). Insgesamt erhielten 101 (82) betreute Personen (13 %) eine Zuschlagszahlung: davon 77 (57) Personen (10 %) aus HBG 3, 24 (23) Personen (3 %) aus HBG 2. 4.3 Pflegebedarf Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für Menschen, die ambulant über die Eingliederungshilfe betreut werden, ein wichtiger Baustein der Unterstützung. Die Einstufung in Pflegegerade teilte sich im ambulant betreuten Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 200 Personen (25 %), davon hatten 25 Personen Pflegegrad 1 (3 %), Pflegegrad 2 hatten 162 Personen (20 %) und in Pflegegrad 3 waren 12 Personen (2 %) eingestuft. 1 Person war in Pflegegrad 4 eingestuft. 587 Personen hatten keine Pflegeeinstufung (75 %). Bei 29 Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (4 %). Bei 210 Personen (27 %) wurde er nicht beantragt und bei 348 Personen (44 %) war eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich. 4.4 Tagesstruktur Im ABW ist die Tagesstruktur der Betreuten differenzierter als im stationären Wohnen: Im ABW besuchten 159 Personen (20 %) ausschließlich die Tagesstätte eines gemeindepsychiatrischen Zentrums, 238 Personen (30 %) hatten keine Tagesstruktur. In einem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren 113 (109) Personen (14 %) beschäftigt. In einem Zuverdienstangebot übten insgesamt 111 (110) (14 %) Personen eine arbeitsähnliche Tätigkeit aus. 40 (28) Personen (5 %) waren im Berufsbildungsbereich der WfbM beschäftigt. Ein tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen (in der Regel Seniorinnen und Senioren) hatten 19 (17) Personen (3 %). Einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt gingen 37 Personen (5 %) nach. Der verbleibende Anteil verteilte sich auf Bildungsmaßnahmen, Gelegenheitsjobs oder die Angabe fehlte (9 % bzw. 70 Personen). 5. Leistungsträger Der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt zentral über die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart. Durch den geplanten Ausbau der letzten Jahre ist der Anteil an Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohnern in allen Betreuungsformen sehr hoch, da mehr Stuttgarterinnen und Stuttgarter versorgt werden können. Bei 922 (828) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 20 Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 39 Personen (4 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis), 40 Personen (4 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 Personen (1 %). In der Kategorie Verschiedenes sind 9 Personen (1 %), die einen anderen Leistungsträger hatten, z. B. eine Einrichtung der Forensik. Anzahl der Betreuten nach Leistungsträger und Betreuungsform
Im Bereich der geschlossenen Wohnheime gab es 23 Aufnahmen im Jahr 2017. Davon hatten 14 Personen eine diagnostizierte Suchterkrankung.
Die folgende Tabelle stellt den bisherigen Aufenthaltsort vor Einzug in ein Wohnangebot dar (sortiert nach dem prozentualen Anteil):
Wohnheim Gasteiner Straße in S-Bad Cannstatt · Träger: BruderhausDiakonie – Stiftung Werner und Haus am Berg · 2 Wohnungen im ambulant betreuten Wohnen mit jeweils 2 Plätzen · 29 stationäre Plätze, davon 14 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB · Geplante Fertigstellung: November 2018
Wohnheim Wollinstraße in S-Zuffenhausen · Träger: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. · 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen · 24 stationäre Plätze, davon 12 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB · Geplante Fertigstellung: Sommer 2019 Die Sozialplanung des Sozialamtes hat für die Entwicklung des „Quartiers am Wiener Platz“ einen Bedarf für 25 Personen in Sozialwohnungen angemeldet (siehe GRDrs 488/2017 „Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz (ehem. Schoch-Areal)“). Im Rahmen dieses Bedarfs soll ein passgenaues ambulant betreutes Wohnangebot für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren an der Schnittstelle zwischen Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden. Die Wohnraumbedarfe sollen in Form eines integrierten und sozialraumorientierten Konzepts umgesetzt werden. Bauträger ist die Baugenossenschaft Neues Heim eG. Das Projekt ist in der Planungsphase. 9. Die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext Im Jahr 2017 erstellten der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Landkreistag und Städtetag zum vierten Mal eine landesweite „Dokumentation Gemeindepsychiatrischer Verbund Baden-Württemberg 2015/2016“. In der Dokumentation wird die Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Baden-Württemberg aus kommunaler Perspektive dargestellt (Stichtag: 31.12.2015). Untersucht werden im zweijährigen Turnus jeweils alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Der KVJS hat die Daten ausgewertet (GRDrs 301/2018 „Der Gemeindepsychiatrische Verbund Stuttgart (GPV) im Landesvergleich Baden-Württemberg“). Bei der stationären Wohnbetreuung lag die Landeshauptstadt Stuttgart mit 4 Personen in der Eingliederungshilfe je 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt mit 4,6 Personen, jedoch unter der Quote der Stadtkreise – dort werden im Durchschnitt 5 Personen je 10.000 Einwohner stationär versorgt. Beim ambulant betreuten Wohnen lag Stuttgart mit 10,8 Personen je 10.000 Einwohner weiter deutlich über dem Landesdurchschnitt 7,6 und auch über dem Durchschnitt der Stadtkreise 9,7. Im landesweiten Vergleich ist die Quote der Personen, die im eigenen Kreis betreut werden, in der Landeshauptstadt Stuttgart besonders hoch (93 %). Diese liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 48 % und ebenso über der Quote der Stadtkreise mit 62 %. Eine Quote von 100 % ist aufgrund des individuellen Wunsch- und Wahlrechts der Klientinnen und Klienten nicht realistisch. Oft ist es der Wunsch, in der Nähe von Angehörigen zu leben. Teilweise spielen bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung auch fachliche oder persönliche Gründe eine Rolle. Das Ziel, im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt. zum Seitenanfang