Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 748/2018
Stuttgart,
09/25/2018


Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen
– Sachstand 2017 und Perspektiven




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich22.10.2018

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 26.09.2016 wurde zuletzt über die Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen berichtet (GRDrs 657/2016 „Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen - Sachstand 2015 und Perspektiven“). Der vorliegende Bericht informiert ausführlich über die Ergebnisse der im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen durchgeführten Erhebung im Jahr 2017. Neben der Belegung zum Stichtag am 31.12.2017 liegen Daten über die Beendigungen der Betreuung im Jahr 2017 sowie über die Neuzugänge vor. Bei der Erhebung handelt es sich um eine Vollerhebung, bei der alle Stuttgarter Leistungserbringer, die Wohnbetreuung für psychisch erkrankte Menschen anbieten, mitgewirkt haben. Die Erhebung 2017 hat planungsrelevante Daten aller im Stuttgarter Stadtgebiet betreut wohnenden psychisch Erkrankten erfasst, unabhängig von der Leistungsträgerschaft.
Zum Vergleich mit den Daten 2017 stehen die Daten der letzten Vollerhebung (Stichtag 31.12.2015) in Klammer.
Die wesentlichen Entwicklungslinien und Schlussfolgerungen, die aus den Ergebnissen der Erhebung abzuleiten sind, werden zusammenfassend dargestellt (s.
Anlage 1).

Berichtswesen Wohnen 2017

Im stationären Wohnen (in Wohnheimen und stationären Außenwohngruppen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart) wurden zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 256 (244) Menschen betreut. Davon waren 58 (57) Plätze im geschlossenen Bereich belegt, in dem ausschließlich Menschen nach § 1906 BGB (geschlossene Unterbringung) untergebracht sind. Am Stichtag waren 12 Plätze mehr belegt als im Vergleichsjahr 2015.

Im ambulant betreuten Wohnen (ABW) wurden zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 787 (678) Personen betreut. Auch im ABW ist ein Anstieg gegenüber den Vergleichsjahren festzustellen. Im Jahr 2017 wurden 109 Personen mehr als im Jahr 2015 ambulant betreut.

Im Betreuten Wohnen in Familien (BWF) wurden zum Stichtag 6 Personen betreut. Diese Zahl ist gegenüber den Vergleichsjahren weitestgehend konstant geblieben (2013: 7 Plätze, 2015: 6 Plätze). Aufgrund der geringen Fallzahl des BWF liegt der Fokus der Auswertungsergebnisse auf dem ABW und der stationären Betreuung.

Der Zuwachs im ABW liegt bei 16,8 % (innerhalb 2 Jahren). Der Anteil der Menschen, die ambulant im eigenen Wohnraum betreut werden, ist weiter angestiegen. Während 2015 noch 255 Personen ambulant im eigenen Wohnraum betreut wurden, sind es am Stichtag im Jahr 2017 318 Personen (40 %). In einer Einzelwohnung des Trägers leben 16 %, das sind 127 (108) Personen und in Wohngruppen sind 340 (310) Personen (43 %) untergebracht. Bei 2 Personen (<1 %) fehlt die Angabe.

Im Jahr 2017 beendeten insgesamt 151 (142) Personen die Betreuung, wovon 14 (10) Personen verstorben sind. Die Fluktuation (die Beendigungen in Relation zum Bestand am Stichtag) betrug in den Wohnangeboten für psychisch Erkrankte im Stadtgebiet insgesamt lediglich 15 %, wie bereits im vorherigen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2015). Im stationären Wohnen beendeten 49 (61) Personen (32 %) die Betreuung. Die Fluktuation in den stationären Wohnangeboten betrug 19 % (25 %). Aus dem ABW zogen 102 (70) Personen (68 %) aus. Die Fluktuation im ABW betrug 13 % (10 %).

Im Jahr 2017 waren insgesamt 195 (209) Neuzugänge zu verzeichnen: Im stationären Wohnen wurden 47 Personen (24 %) neu aufgenommen, im ABW 148 Personen (76 %).

Aktuelle Planungen

Derzeit sind zwei Wohnheime der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (Wollinstraße in S-Zuffenhausen, Bezug voraussichtlich Juni 2019) und der BruderhausDiakonie – Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg (Gasteiner Straße in S-Bad Cannstatt, Bezug Herbst 2018) für chronisch psychisch kranke Menschen im Aufbau (GRDrs 657/2015 "Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen – Sachstand 2015 und Perspektiven"). Beide Wohnheime werden ambulante sowie stationäre Betreuung unter einem Dach anbieten. Dies bietet eine umfassende, durchlässige und individualisierte Leistungserbringung für die betreuten Personen, ohne dass es zu einem Abbruch von Beziehungen und zu einem Wechsel der Einrichtung kommen muss. So soll nachhaltig der Bedarf der wohnortnahen Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen mit einem umfassenden und intensiven Hilfebedarf gedeckt werden (s. Anlage 1).

Die Sozialplanung des Sozialamtes hat für die Entwicklung des „Quartiers am Wiener Platz“ einen Bedarf für 25 Personen in Sozialwohnungen angemeldet (s. GRDrs 488/2017 „Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz (ehem. Schoch-Areal)“). Im Rahmen dieses Bedarfs soll ein passgenaues ambulant betreutes Wohnangebot für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren an der Schnittstelle zwischen Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden. Die Wohnraumbedarfe sollen in Form eines integrierten und sozialraumorientierten Konzepts umgesetzt werden. Bauträger ist die Baugenossenschaft Neues Heim eG. Das Projekt ist in der Planungsphase.

Zusammenfassung

Innerhalb der vorhandenen Wohnangebote können Spezialisierungen notwendig werden, um auf spezifische Entwicklungen reagieren zu können:

Somatische Erkrankung
Insgesamt hatten zum Stichtag (31.12.2017) 260 (146) Klientinnen und Klienten (25 %) eine zusätzliche behandlungsbedürftige somatische Erkrankung. Ein planungsrelevanter Aspekt an der Schnittstelle zur Pflege ist die sich in den kommenden Jahren weiter verändernde Altersentwicklung der Menschen in den Angeboten der Wohnbetreuung.

Suchterkrankung
Von den betreuten Personen hatten 226 (226) (22 %) neben einer psychischen Erkrankung eine Suchterkrankung. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2017 haben 108 Personen (55 %) mindestens eine weitere zusätzliche Diagnose, davon haben 45 Personen (23 %) eine Suchterkrankung. Zukünftige Erhebungen werden die Entwicklung weiter dokumentieren, um gegebenenfalls frühzeitig Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe auszubauen. Im Bereich der geschlossenen Wohnheime gab es 23 Aufnahmen im Jahr 2017. Davon hatten 14 Personen eine diagnostizierte Suchterkrankung.

Migrationshintergrund
Einen Migrationshintergrund hatten 296 (254) der betreuten Personen (29 %). Zur Vorerhebung (Stichtag 31.12.2015) ist hier ein Anstieg von 2 Prozentpunkten zu verzeichnen (2015: 27 %). Aus den Neuaufnahmen sind hier keine Tendenzen abzuleiten, weshalb zum jetzigen Stand keine spezifischen Ansätze notwendig erscheinen.

Wohnortnahe Versorgung
Bei 922 (828) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 20 Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 43 Personen (5 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und Göppingen), 36 Personen (3 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 Personen (1 %). Der Kategorie Sonstiges sind 10 Personen (1 %) zugeordnet (andere Kostenträger oder die Betreuungskosten wurden von einer Einrichtung der Forensik getragen).

Das Ziel, auch im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt. Einen erheblichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung von Stuttgarterinnen und Stuttgartern trägt die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart, da der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen zentral und transparent über die Hilfeplankonferenz (HPK) erfolgt.

Die Hilfeplankonferenz ist innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Stuttgart und auch der Sozialverwaltung ein wichtiges Instrument, um unklare Bedarfslagen zu plausibilisieren und die Bedarfsdeckung vorzubereiten. Die Gesamtplankonferenz nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist jedoch einer HPK nicht gleichzusetzen. Es gilt daher, zeitnah zu erarbeiten, wie die Vorteile, die eine HPK bietet, in die neuen Strukturen übernommen werden können.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht

Ausführlicher Bericht

Ergebnisse der Erhebung Wohnen 2017

1. Allgemeine Informationen zur Erhebung

2. Belegung zum Stichtag 31.12.2017

3. Stationäres Wohnen
3.1 Hilfebedarfsgruppen
3.2 Pflegeeinstufung
3.3 Tagesstruktur

4. Ambulant betreutes Wohnen
4.1 Wohnformen
4.2. Hilfebedarfsgruppen
4.3 Pflegebedarf
4.4 Tagesstruktur

5. Leistungsträger

6. Beendigungen

7. Neuaufnahmen

8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen

9. Die Situation der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext


1. Allgemeine Informationen zur Erhebung

Über die Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen wurde zuletzt am 26.09.2016 berichtet (GRDrs 657/2016 "Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen – Sachstand 2015 und Perspektiven").

Das Berichtswesen ist als personenbezogene anonyme Erhebung angelegt. Es werden Bestandsdaten in den Wohnangeboten zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres erhoben sowie die Fluktuation, das heißt die Auszüge/Beendigungen und Einzüge/Aufnahmen in Betreuungsangebote im Kalenderjahr erfasst. Erhoben werden Daten zur Wohnbetreuung in der Landeshauptstadt Stuttgart, planungsrelevante soziodemografische Daten der Betreuten sowie Daten zur Tagesstruktur der Betreuten.

Ziel der jährlichen Bestandserhebung ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, aus denen sich Handlungsempfehlungen für den bedarfsgerechten Ausbau von Wohnangeboten ableiten lassen. Die Bereitstellung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur ist ein im Sozialgesetzbuch verankerter Pflichtauftrag an die Kommune (SGB I, § 17, Abs. 1, Ziffern 2 und 3). Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet zu Leistungen der Teilhabe (SGB XII § 4).

2. Belegung zum Stichtag 31.12.2017

Die Anzahl betreuter Personen verteilt sich zum Stichtag 31.12.2017 folgendermaßen auf die Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart:

Stationäre Wohnangebote
2017
2015
Wohnheim Freiberg der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.
15
16
Wohnheime Reinsburgstraße, Leonberger Straße, Hasenbergstraße, Hunklinge, Kräherwald und stationäre Außenwohngruppe des Rehabilitationszentrums Rudolf-Sophien-Stift gGmbH
142
132
Wohnheim Haus am Eugensplatz, stationäre Außenwohngruppen der BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
45
43
Wohnheim Sophienstraße des Caritasverbandes für Stuttgart e. V.
22
21
Wohnheime des Klinikums Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit, Stadthaus, Kliniknahes Wohnheim
32
32
gesamt
256
244
davon geschlossene Plätze
58
57

Ambulant betreutes Wohnen (ABW)
2017
2015
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
334
285
Arbeiterinnen- und Arbeiterselbsthilfe e. V.
24
21
Furtbachkrankenhaus - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
12
12
Klinikum Stuttgart - Zentrum für Seelische Gesundheit
164
137
Caritasverband für Stuttgart e. V.
193
173
BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
28
21
Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH
32
29
gesamt
787
678

Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
2017
2015
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
5
6

Zum Vergleich der Daten zum Stichtag 31.12.2017 stehen die Daten der letzten Vollerhebung (Stichtag 31.12.2015) in Klammer.

Insgesamt lebten 1.048 (928) Personen im Jahr 2017 in betreuten Wohnangeboten. Die Betreuungsformen zum Stichtag umfassen Ambulant betreutes Wohnen (ABW): 787 (678) Personen; das stationäre Wohnen (Wohnheime und stationäre Außenwohngruppen): 256 (244) Personen, davon 58 (57) Personen in geschlossener Unterbringung,
Betreutes Wohnen in Familien: 5 (6) Personen.

Laut Rückmeldungen des Fallmanagements des Sozialamts gibt es vereinzelt Verlegungen von Stuttgarter Leistungsberechtigten in Angebote außerhalb der Landeshauptstadt. Dies geschieht u. a. unter Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (z. B. wenn Angehörige in anderen Stadt- oder Landkreisen leben). 105 Stuttgarter wohnten zum Stichtag 31.12.2017 in stationären Wohnangeboten anderer Landkreise.

In den weiteren Ausführungen dieses Berichts ist das Betreute Wohnen in Familien (BWF) aufgrund der geringen Fallzahl nicht weiter berücksichtigt.

Im Folgenden wird von einer Gesamtzahl von 1.043 Personen ausgegangen. Sofern die Ausführungen ausdifferenziert sind, beziehen sie sich auf die Gruppe der stationär Betreuten (256 Personen) und der ambulant Betreuten (787 Personen). An einigen Punkten werden die Personen, die stationär geschlossen nach § 1906 untergebracht waren, detaillierter betrachtet (Stichtag 31.12.2017: 58 Personen).

2.1 Soziodemographische Daten (Stichtag 31.12.2017)

Gesetzliche Betreuung
Von den 1.043 Personen, die ambulant oder stationär betreut wurden, hatten 458 Personen (44 %) eine gesetzliche Betreuung. 585 Personen (56 %) hatten keine gesetzliche Betreuung.

Geschlecht
Unter den 1.043 Personen waren 589 (526) Männer (56 %) und 454 (402) Frauen (44 %). Wie in den Vorjahren waren mehr Männer in der Betreuung als Frauen.

Alter
Insgesamt waren 279 (224) Personen 55 Jahre oder älter (26 %). Diese Altersgruppe ist um 2 Prozentpunkte angestiegen. Dies bestätigt die Entwicklung, dass ältere Personen in der Betreuung zugenommen haben. Gleichzeitig sind 29 Personen (3 %) unter 25 Jahre alt. Diese Gruppe wird bisher im Regelsystem versorgt, ein spezielles Wohnangebot für diese Zielgruppe gibt in der Landeshauptstadt Stuttgart bislang nicht.

Lebensform

Von den 1.043 Betreuten leben 938 (727) Personen (90 %) allein. In einer Partnerschaft leben 78 Personen (8 %). Mit Familienangehörigen leben 24 Personen (2 %). Bei 3 Personen fehlt die Angabe (< 1%).

Einkommen
Das Einkommen bzw. der Lebensunterhalt teilt sich wie folgt auf: Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten 564 (533) Personen (54 %), Arbeitslosengeld II erhalten 204 (132) Personen (20 %), Erwerbseinkommen haben 32 (19) betreute Personen (3 %), Arbeitslosengeld I erhalten 8 (2) Personen (< 1 %). Der Kategorie „Anderes Einkommen“ sind 235 (242) Personen (23 %) zugeordnet (darin zusammengefasst sind Rentenbezüge, Vermögen oder Zuverdienst).


2.2 Migrationshintergrund

Einen Migrationshintergrund (Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler) haben 296 (254) Personen also 29 % der Betreuten. Zur Vorerhebung (Stichtag 31.12.2015) ist hier ein Anstieg von 1,4 Prozentpunkten zu verzeichnen, der jedoch nicht einer spezifischen Nation zuzurechnen ist.

2.3 Diagnosen und Doppeldiagnosen

Zum Stichtag 31.12.2017 hatten 667 der Betreuten (64 %) als Hauptdiagnose eine schizophrene Störung, eine affektive Störung hatten 130 Personen (13 %), 173 Personen (17 %) eine Persönlichkeitsstörung, 60 Personen (5 %) eine andere psychiatrische Hauptdiagnose, 13 Personen (1 %) hatten als Hauptdiagnose eine Suchterkrankung.
Von den 1.043 Personen hatten 530 (532) Personen (51 %) neben einer psychischen Erkrankung mindestens eine zusätzliche Diagnose. Zusätzlich eine Suchterkrankung hatten 226 (226) Personen (22 %), 260 (146) der Betreuten (25 %) hatten zusätzlich eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung, eine Minderbegabung hatten 44 (24) Personen (4 %).

Im Bereich der geschlossenen Wohnplätze haben von 58 Personen 32 Personen (55 %) als zusätzliche Diagnose eine Suchterkrankung (Alkohol: 15 Personen, Opioide: 6 Personen, Cannabis: 7 Personen, Sonstige Suchtmittel: 4 Personen).

Diese Entwicklungen werden weiter dokumentiert, um gegebenenfalls spezielle Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe und mit einem Schwerpunkt Pflege auszubauen.


3. Stationäres Wohnen

3.1 Hilfebedarfsgruppen

Im stationären Wohnen gibt es fünf Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppen bilden den Grad des Unterstützungsbedarfs einer Person ab. Je höher die Hilfebedarfsgruppe, umso höher ist der Unterstützungsbedarf.
Zum Stichtag waren von den 256 betreuten Personen 185 (169) Personen (72 %) der HBG 3 zugordnet, 62 (63) Personen (24%) waren in HBG 2. Deutlich geringer waren die Anteile der HBG 4 mit 7 (11) Personen (3 %). In HBG 1 war keine Person (1) eingestuft. Wie bereits schon in den Vorjahren war niemand der HBG 5, der Gruppe mit dem höchsten Hilfebedarf im stationären Wohnen, zugeordnet. Bei 2 Personen fehlt die Angabe (<1 %).

3.2 Pflegeeinstufung

Die Daten zur Einstufung in die 5 Pflegegrade konnten nur teilweise beantwortet werden, weil die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe darüber keine Kenntnis haben oder die Personen nicht eingestuft sind. Die Einstufung in Pfleggerade teilt sich im stationären Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung haben 107 Personen (42 %), davon haben 24 Personen Pflegegrad 1 (9 %), Pflegegrad 2 haben 73 Personen (29 %) und in Pflegegrad 3 sind 10 Personen (4 %) eingestuft.
129 Personen haben keine Pflegeeinstufung (58 %). Bei 46 Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (18 %). Bei 28 Personen (11 %) wurde keine Pflegeeinstufung beantragt und bei 55 Personen (22 %) ist eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich. Bei 20 Personen (7 %) fehlte die Angabe.

3.3 Tagesstruktur

Im stationären Wohnen nutzen zum Stichtag 31.12.2017 196 (195) Personen (77 %) eine Tagesstruktur für psychisch kranke Menschen (eingeschlossen Tagesstruktur für Senioren). In einem WfbM-Arbeitsbereich waren 39 (42) Personen (15 %) beschäftigt. 16 (6) Personen (6 %) besuchten eine Maßnahme des WfbM-Bildungsbereiches bzw. der beruflichen Rehabilitation. Eine Person ging einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt nach (1 %). Bei einer Person fehlt die Angabe (1 %).

4. Ambulant betreutes Wohnen

4.1 Wohnformen

Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens ist in der Landeshauptstadt Stuttgart sehr vielfältig. Neben verschiedenen Wohngruppen (unterschiedlicher Größe und Wohngemeinschafts-Charakter) gibt es einzelne Apartments, frauen- und männerspezifische Wohnangebote sowie die Möglichkeit der Betreuung in der eigenen Wohnung.

Im Jahr 2017 nutzten 787 Personen das ambulant betreute Wohnen. Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der Angebote damit erneut gestiegen. Im vorangegangen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2015) lag die Zahl der ambulant betreuten Angebote bei 678. Dies entspricht einer Steigerung von 16,8 % innerhalb von zwei Jahren. Dies ist vor allem auf den Anstieg der ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum zurückzuführen.

Von den 787 Personen im ambulant betreuten Wohnen wohnten 467 (418) Personen (59 %) in Trägerwohnraum, d. h. in Wohnraum, der entweder im Besitz des Trägers ist oder von diesem angemietet wird und über Untermietverträge weitergegeben wird. Die Klientinnen und Klienten erhalten einen Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag, die mit dem Träger geschlossen werden. Nach Beendigung der Betreuung kann das Mietverhältnis weiterbestehen. 127 (108) Personen wohnten alleine (16 %), in einer Wohngemeinschaft 340 (310) Personen (43 %).

Eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit ist möglich und sinnvoll, wenn die sozialen Bezüge bestehen bleiben sollen. 318 (255) Personen (40 %) hatten eigenen Wohnraum. Hier ist ein Anstieg von 63 Personen zum vorangegangenen Berichtszeitrum zu verzeichnen. Bei 2 Personen fehlte die Angabe (< 1 %).

4.2 Hilfebedarfsgruppen

Im ambulant betreuten Wohnen gibt es eine Unterteilung in drei Hilfebedarfsgruppen (HBG). Der Hilfebedarf steigt von HBG 1 zu HBG 3 an. Die Beantragung eines Zuschlags ist möglich, um einen höheren Betreuungsbedarf zu decken (vgl. GRDrs 734/2013 „Weiterentwicklung im Ambulant Betreuten Wohnen für seelisch behinderte Menschen“). Im ABW waren zum Stichtag 480 (435) Personen (61 %) in HBG 2 eingestuft, 231 (192) Personen (29 %) in HBG 3 und 72 (51) Personen (9 %) in HBG 1 eingestuft. Bei 4 Personen fehlte die Angabe (< 1 %). Insgesamt erhielten 101 (82) betreute Personen (13 %) eine Zuschlagszahlung: davon 77 (57) Personen (10 %) aus HBG 3, 24 (23) Personen (3 %) aus HBG 2.

4.3 Pflegebedarf

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für Menschen, die ambulant über die Eingliederungshilfe betreut werden, ein wichtiger Baustein der Unterstützung. Die Einstufung in Pflegegerade teilte sich im ambulant betreuten Wohnen wie folgt auf: eine Pflegeeinstufung hatten 200 Personen (25 %), davon hatten 25 Personen Pflegegrad 1 (3 %), Pflegegrad 2 hatten 162 Personen (20 %) und in Pflegegrad 3 waren 12 Personen (2 %) eingestuft. 1 Person war in Pflegegrad 4 eingestuft.
587 Personen hatten keine Pflegeeinstufung (75 %). Bei 29 Personen wurde der Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt (4 %). Bei 210 Personen (27 %) wurde er nicht beantragt und bei 348 Personen (44 %) war eine Einstufung für die Betreuung nicht erforderlich.

4.4 Tagesstruktur

Im ABW ist die Tagesstruktur der Betreuten differenzierter als im stationären Wohnen: Im ABW besuchten 159 Personen (20 %) ausschließlich die Tagesstätte eines gemeindepsychiatrischen Zentrums, 238 Personen (30 %) hatten keine Tagesstruktur. In einem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren 113 (109) Personen (14 %) beschäftigt. In einem Zuverdienstangebot übten insgesamt 111 (110) (14 %) Personen eine arbeitsähnliche Tätigkeit aus. 40 (28) Personen (5 %) waren im Berufsbildungsbereich der WfbM beschäftigt. Ein tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen (in der Regel Seniorinnen und Senioren) hatten 19 (17) Personen (3 %). Einer Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt gingen 37 Personen (5 %) nach. Der verbleibende Anteil verteilte sich auf Bildungsmaßnahmen, Gelegenheitsjobs oder die Angabe fehlte (9 % bzw. 70 Personen).


5. Leistungsträger

Der Zugang in alle Wohnangebote für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt zentral über die Hilfeplankonferenz (HPK) Stuttgart. Durch den geplanten Ausbau der letzten Jahre ist der Anteil an Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohnern in allen Betreuungsformen sehr hoch, da mehr Stuttgarterinnen und Stuttgarter versorgt werden können.

Bei 922 (828) Personen (88 %), die im Stadtgebiet betreut wurden, war die Landeshauptstadt Stuttgart auch der Leistungsträger. Zudem sind 20 Personen sogenannte Selbstzahler aus Stuttgart und finanzierten ihre Betreuung aus eigenen Mitteln (2 %). 39 Personen (4 %) waren in Leistungsträgerschaft einer Kommune aus der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis), 40 Personen (4 %) aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern 13 Personen (1 %). In der Kategorie Verschiedenes sind 9 Personen (1 %), die einen anderen Leistungsträger hatten, z. B. eine Einrichtung der Forensik.


Anzahl der Betreuten nach Leistungsträger und Betreuungsform
LeistungsträgerStationärAmbulantGesamtProzent
Stuttgart
230
692
922
88
Selbstzahler aus Stuttgart
8
12
20
2
Nachbarlandkreis
7
32
39
4
übriges Baden-Württemberg
3
37
40
4
außerhalb Baden-Württemberg
4
9
13
1
Verschiedenes
4
5
9
1
Gesamt
256
787
1.043
100

Im stationären Wohnen stammten zum Stichtag 230 Personen (90 %) aus Stuttgart und 8 Personen (3 %) waren Selbstzahler aus Stuttgart (zusammen 93 %). Noch höher war die wohnortnahe Versorgung von Stuttgarterinnen und Stuttgartern bei den geschlossenen Wohnheimen. Zum Stichtag waren 56 (97 %) der 58 geschlossenen Plätze mit Personen aus Stuttgart belegt.

Im ABW wurden zum Stichtag 692 Personen (88 %) in Stuttgarter Leistungsträgerschaft betreut. 20 Personen (3 %) waren sogenannte Selbstzahler, d. h. finanzieren ihre Betreuung aus eigenen Mitteln.
Das Ziel, auch im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt.


6. Beendigungen

Im Jahr 2017 beendeten 151 (142) Personen die Betreuung, wovon 14 (10) Personen (9 %) verstorben sind. Die Fluktuation (beendete Betreuungen im Verhältnis zu den am Stichtag belegten Plätzen) betrug wie im vorherigen Berichtszeitraum 15 %.

137 Personen haben die Betreuung im Jahr 2017 beendet, davon erfolgten 85 % der Beendigungen geplant im gegenseitigen Einvernehmen, 14 % der Betreuungen wurden außerplanmäßig von Seiten der Klientinnen und Klienten oder des Trägers beendet. Bei einer Beendigung war kein Grund angegeben (1 %).


Die folgende Tabelle fasst die Gründe für eine Beendigung bzw. einem Auszug aus dem Wohnangebot zusammen, (sortiert nach dem prozentualen Anteil):

Grund für Beendigung
Betreuungsform
Gesamt
Prozent
stationärambulant
selbständig Wohnen ohne Betreuung
2
26
28
19
stationäres Wohnen
7
16
23
15
ambulant betreutes Wohnen
15
0
15
10
Todesfall
4
10
14
9
stationäres Wohnen (geschlossene Plätze)
9
3
12
8
Pflegeeinrichtung
3
7
10
7
Wohnheim bei anderem Träger in Stuttgart
1
8
9
6
Einrichtung Wohnungsnotfallhilfe
0
5
5
3
Forensik/Haft
1
4
5
3
Wohnen bei Angehörigen
4
1
5
3
Wohnheim bei gleichem Träger
0
4
4
3
Sonstiges
3
18
21
14
Gesamt
49
102
151
100


Im stationären Wohnen beendeten insgesamt 49 (61) Personen (32 %) im Jahr 2017 die Betreuung, d. h. sind aus dem Wohnheim oder der stationären Außenwohngruppe ausgezogen. Die Fluktuation im stationären Bereich beträgt damit 19 %. Im vorherigen Berichtszeitraum lag die Fluktuation noch bei 25 %. Hier ist ein Rückgang um 6 Prozentpunkte zu verzeichnen. Die meisten Beendigungen im stationären Wohnen waren: 15 (26) Personen, die in die ambulante Wohnbetreuung wechselten. Davon waren 10 Personen der HBG 3 zugordnet. Diese Ergebnisse belegen, dass der Weg der Ambulantisierung erfolgreich realisiert werden konnte, sogar für Personen in der höchsten Hilfebedarfsgruppe (HBG 3).

Im ABW beendeten 102 (70) Personen (68 %) 2017 die ambulante Wohnbetreuung. Dies entspricht einer Fluktuation von 13 %. Die Fluktuation ist damit um 3 Prozentpunkte zum vorherigen Berichtsjahr (Stichtag 31.12.2015) angestiegen. Die meisten Beendigungen im ambulant betreuten Wohnen erfolgten dadurch, dass 26 Personen nach der Beendigung selbständig, ohne Wohnbetreuung, leben konnten. Dies war mit Abstand die größte Gruppe. In ein stationäres Wohnen nach § 53 SGB XII zogen 16 Personen.

In der Erhebung 2017 wurde neu abgefragt, ob Personen, die die Betreuung beendeten in einen anderen Landkreis gezogen sind. Zum Stichtag 31.12.2017 war dies bei 19 Personen der Fall. 5 Personen sind in ein stationäres Wohnheim außerhalb Stuttgarts gezogen. 3 Personen zogen in eine Wohnung außerhalb Stuttgarts und lebten dort selbständig ohne Betreuungsleistungen. 2 Personen zogen zu Angehörigen. 2 Personen zogen in eine Pflegeeinrichtung. In eine forensische Einrichtung wurden 2 Personen verlegt. Bei 5 Personen fehlte die Angabe des Anschlusswohnens.

7. Neuaufnahmen

Im Jahr 2017 waren insgesamt 195 (209) Neuzugänge in die Wohn- und Betreuungsangebote zu verzeichnen. Im stationären Wohnen wurden 47 (79) Personen (24 %) in die Betreuung aufgenommen, davon auf geschlossenen Plätzen nach § 1906 BGB 23 (23) Personen. Im ABW waren 148 (130) Zugänge (76 %) zu verzeichnen.

109 Männer (56 %) und 86 Frauen (44 %) wurden aufgenommen. Davon waren 13 Personen (7 %) unter 25 Jahre alt, 57 Personen (29 %) waren zwischen 25 und 34 Jahren alt, zwischen 35 und 54 Jahren waren 88 Personen (45 %) und 37 Personen (19 %) waren 55 Jahre oder älter.

Bei 172 (187) Neuzugängen (88 %) war die Landeshauptstadt Stuttgart Leistungsträger. Drei Personen (2 %) waren Selbstzahler. Drei Personen kamen aus der Forensik (2 %). Die übrigen 16 Personen (8 %) stammten aus anderen Landkreisen.

Von den neu Aufgenommenen hatten 108 Personen (55 %) mindestens eine weitere zusätzliche Diagnose wie eine Suchterkrankung (45 Personen), eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung (56 Personen) oder eine Minderbegabung (7 Personen).

Im Bereich der geschlossenen Wohnheime gab es 23 Aufnahmen im Jahr 2017. Davon hatten 14 Personen eine diagnostizierte Suchterkrankung.

Die folgende Tabelle stellt den bisherigen Aufenthaltsort vor Einzug in ein Wohnangebot dar (sortiert nach dem prozentualen Anteil):
Aufenthalt vor Maßnahme
Betreuungsform
Gesamt
Prozent
stationärambulant
eigene Wohnung
0
64
64
33
Aufnahme aus der Klinik
8
16
24
12
Platz in Wohnungsnotfallhilfe
2
19
21
11
stationäres Wohnen
4
15
19
10
ambulant betreutes Wohnen
6
11
17
9
stationäres Wohnen (geschlossene Plätze)
12
2
14
7
Wohnen mit Angehörigen
2
11
13
6
Forensik
2
3
5
3
Pflegeeinrichtung
2
1
3
1
Sonstiges
9
6
15
8
Gesamt
47
148
195
100

Im stationären Bereich wurden 47 (79) Personen aufgenommen (24 %). Die meisten Neuaufnahmen erfolgten auf geschlossene Plätze im stationären Wohnen (12 Personen), 8 Personen wurden direkt aus der Klinik aufgenommen, aus einem ambulant betreuten Wohnangebot wurden 6 Personen aufgenommen. 4 Personen kamen aus einem anderen stationären Wohnheim.
Im Jahr 2017 wurden 148 (130) Personen (76 %) in eine ambulant betreute Einrichtung aufgenommen. Wie bereits in der Vorjahreserhebung lebten vor der Aufnahme in das ABW die meisten 64 Personen selbständig in einer eigenen Wohnung. 19 Personen wurden aus dem Bereich der Wohnungsnotfallhilfe, 15 Personen wurden aus einem stationären Wohnheim und 16 Personen wurden direkt aus der Klinik aufgenommen. Jeweils 11 Personen haben das ambulant betreute Wohnangebot gewechselt bzw. haben davor mit Angehörigen im Haushalt gelebt. Weitere 12 Personen kamen aus der Forensik, einer Pflegeinrichtung, einem stationär geschlossenen Wohnheim oder einer anderen Einrichtung.


8. Zusammenfassung und aktuelle Planungen

Das Ziel, eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist sehr gut umgesetzt. Gegebenenfalls werden innerhalb der vorhandenen Wohnangebote Spezialisierungen notwendig, um auf spezifische Entwicklungen reagieren zu können.

Insgesamt haben zum Stichtag 260 (146) Personen (25 %) zusätzlich eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung. Ein planungsrelevanter Aspekt an der Schnittstelle zur Pflege ist die sich in den kommenden Jahren weiter verändernde Altersentwicklung der Menschen in den Wohnangeboten. Hier könnten Anpassungen notwendig werden. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2017, haben 56 Personen (29 %) eine behandlungsbedürftige somatische Erkrankung. Zukünftige Erhebungen werden die Entwicklung weiter dokumentieren, um gegebenenfalls frühzeitig die Schnittstelle zur Pflege einzubeziehen.

Von den betreuten Personen hatten 226 (22 %) neben einer psychischen Erkrankung eine Suchterkrankung. 13 Personen (1 %) haben als Hauptdiagnose eine Suchterkrankung. Betrachtet man nur die Neuaufnahmen im Jahr 2017, haben 108 Personen (55 %) mindestens eine weitere zusätzliche Diagnose, davon haben 45 Personen (23 %) eine Suchterkrankung. Zukünftige Erhebungen werden die Entwicklung weiter dokumentieren, um gegebenenfalls frühzeitig spezifische Angebote oder Angebote in Kooperation mit der Suchthilfe auszubauen. Im Bereich der geschlossenen Wohnplätze gab es 23 Aufnahmen im Jahr 2017. Davon hatten 14 Personen eine diagnostizierte Suchterkrankung.


Neue Angebote seit der letzten Dokumentation (31.12.2015)

An der Schnittstelle zur Wohnungsnotfallhilfe wurde seit der letzten Erhebung zu den Wohnangeboten im Bereich chronisch psychisch kranker Menschen (GRDrs 657/2016 „Angebote im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen - Sachstand 2015 und Perspektiven“) intensiv weitergearbeitet. Zwei spezifische Wohnprojekte sind seither entstanden. Dies ist durch ambulante Wohnangebote der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. in der Markgröninger Straße (seit 01.07.2017, in S-Zuffenhausen) und der Wasenstraße (seit 01.06.2018, in S-Wangen) erfolgt. Diese Schnittstelle gilt es auch weiter zu bearbeiten.
Aktuelle Planungen

Derzeit sind zwei Wohnheime für chronisch psychisch kranke Menschen in Umsetzung (GRDrs 223/2014 "Wohnbetreuung psychisch erkrankter Menschen - Entwicklung und Sachstand"). Beide Wohnheime werden ambulante sowie stationäre Wohnbetreuung unter einem Dach anbieten. Dies bietet eine umfassende, durchlässige und individualisierte Leistungserbringung für die betreuten Personen, ohne dass es zu einem Abbruch von Beziehungen und zu einem Wechsel der Einrichtung kommen muss. So kann nachhaltig der Bedarf der wohnortnahen Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen mit einem umfassenden und intensiven Hilfebedarf gedeckt werden.

Wohnheim Gasteiner Straße in S-Bad Cannstatt
· Träger: BruderhausDiakonie – Stiftung Werner und Haus am Berg
· 2 Wohnungen im ambulant betreuten Wohnen mit jeweils 2 Plätzen
· 29 stationäre Plätze, davon 14 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB
· Geplante Fertigstellung: November 2018

Wohnheim Wollinstraße in S-Zuffenhausen
· Träger: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
· 9 Wohnplätze im ambulant betreuten Wohnen
· 24 stationäre Plätze, davon 12 geschlossene Plätze nach § 1906 BGB
· Geplante Fertigstellung: Sommer 2019

Die Sozialplanung des Sozialamtes hat für die Entwicklung des „Quartiers am Wiener Platz“ einen Bedarf für 25 Personen in Sozialwohnungen angemeldet (siehe GRDrs 488/2017 „Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz (ehem. Schoch-Areal)“). Im Rahmen dieses Bedarfs soll ein passgenaues ambulant betreutes Wohnangebot für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren an der Schnittstelle zwischen Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden. Die Wohnraumbedarfe sollen in Form eines integrierten und sozialraumorientierten Konzepts umgesetzt werden. Bauträger ist die Baugenossenschaft Neues Heim eG. Das Projekt ist in der Planungsphase.

9. Die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart im landesweiten Kontext

Im Jahr 2017 erstellten der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Landkreistag und Städtetag zum vierten Mal eine landesweite „Dokumentation Gemeindepsychiatrischer Verbund Baden-Württemberg 2015/2016“. In der Dokumentation wird die Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Baden-Württemberg aus kommunaler Perspektive dargestellt (Stichtag: 31.12.2015). Untersucht werden im zweijährigen Turnus jeweils alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Der KVJS hat die Daten ausgewertet (GRDrs 301/2018 „Der Gemeindepsychiatrische Verbund Stuttgart (GPV) im Landesvergleich Baden-Württemberg“).

Bei der stationären Wohnbetreuung lag die Landeshauptstadt Stuttgart mit 4 Personen in der Eingliederungshilfe je 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt mit 4,6 Personen, jedoch unter der Quote der Stadtkreise – dort werden im Durchschnitt 5 Personen je 10.000 Einwohner stationär versorgt.

Beim ambulant betreuten Wohnen lag Stuttgart mit 10,8 Personen je 10.000 Einwohner weiter deutlich über dem Landesdurchschnitt 7,6 und auch über dem Durchschnitt der Stadtkreise 9,7.

Im landesweiten Vergleich ist die Quote der Personen, die im eigenen Kreis betreut werden, in der Landeshauptstadt Stuttgart besonders hoch (93 %). Diese liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 48 % und ebenso über der Quote der Stadtkreise mit 62 %.

Eine Quote von 100 % ist aufgrund des individuellen Wunsch- und Wahlrechts der Klientinnen und Klienten nicht realistisch. Oft ist es der Wunsch, in der Nähe von Angehörigen zu leben. Teilweise spielen bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung auch fachliche oder persönliche Gründe eine Rolle.

Das Ziel, im Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen eine wohnortnahe Versorgung für Stuttgarterinnen und Stuttgarter anzubieten, ist somit sehr gut umgesetzt.


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