Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 139/2019
Stuttgart,
04/16/2019


Wohnungswesen
Jahresbericht 2018




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenKenntnisnahmeöffentlich03.05.2019

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat jährlich über die Entwicklung der Zahl der
vorgemerkten Wohnungssuchenden (Vormerkdatei), der Wohnungsvergaben sowie über den Vollzug der Wohnungsbauprogramme und der Energiesparprogramme.

Zusätzlich werden die Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestandes und der
städtischen Belegungsrechte dargestellt.


1 Vormerkdatei

Zum 31. Dezember 2018 waren beim Amt für Liegenschaften und Wohnen
(ab 01.04.2019 Amt für Stadtplanung und Wohnen) 4.688 wohnungssuchende Haushalte vorgemerkt (davon 3.052 Not- und Dringlichkeitsfälle).
Die Vormerkungen sind gegenüber dem Vorjahr um 389 Haushalte (9,0 %) gestiegen.


2 Wohnungsvergaben

In 2018 konnte das Amt für Liegenschaften und Wohnen 809 Mietwohnungen an
vorgemerkte Wohnungssuchende vermitteln. Dies sind 32 Wohnungen (3,8 %) weniger als im letzten Jahr.




3 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestandes und der städtischen
Belegungsrechte

Zum 31. Dezember 2018 gab es in Stuttgart 14.380 Sozialmietwohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindungen. Davon hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen an 12.596 Wohnungen das Belegungsrecht.
Außerdem hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgrund von Erbbaurechtsverträgen an 5.923 nicht (mehr) geförderten Wohnungen ein Belegungsrecht. Hinzu kommen noch 807 stadteigene Wohnungen.

Insgesamt bestehen somit zum 31. Dezember 2018 städtische Belegungsrechte an 19.326 Mietwohnungen. Die Anzahl der Wohnungen mit Belegungsrechten ist gegenüber dem Vorjahr (1,4%) gestiegen.

Die Entwicklung der Sozialmietwohnungen und der städtischen Belegungsrechte ist aus Anlage 1, Ziffer 3 ersichtlich.


4 Wohnbauförderung

Von der Landeshauptstadt konnten im letzten Jahr 728 neue Wohnungen gefördert
werden. Einschließlich Grundstücksverbilligungen wird die Stadt hierfür maximal rund
11,96 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung stellen (Anlage 1, Ziffer 4).


5 Zielzahlen für den geförderten Wohnungsbau aus dem Konzept „Wohnen in Stuttgart“ und „Bündnis für Wohnen“

Mit dem Konzept „Wohnen in Stuttgart“ wurden die Ziele der Stuttgarter Wohnungspolitik für die nächsten Jahre formuliert. Demnach sollen jährlich mindestens 1.800 neue Wohnungen in Stuttgart erstellt werden, davon 600 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau. Im „Bündnis für Wohnen“ vom 5. Juli 2016 wurde die Umsetzung dieser Ziele zwischen den lokalen Wohnungsmarktakteuren und der Stadt vereinbart.

Darüber hinaus haben sich die Wohnungsunternehmen im „Bündnis für Wohnen“ bereit erklärt, der Stadt jährlich 150 neue Belegungsrechte an freien Mietwohnungen
(Wohnungsunternehmen 100 und SWSG 50) zur Verfügung zu stellen.
Seit Beginn des Bündnisses im Juli 2016 bis Ende 2018 ist es den Bündnispartnern gelungen – trotz geringer Fluktuation in ihren Wohnungsbeständen – für 335 Wohnungen neue Belegungsrechte zur Verfügung zu stellen. Davon wurden 154 Wohnungen mit entsprechenden Landesmitteln gefördert und haben damit eine Belegungs- und Mietpreisbindung von bis zu 30 Jahren sowie einen Mietpreisabschlag von 33 Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die restlichen 181 Wohnungen sind auf zehn Jahre gebunden bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von maximal 90 Prozent.

Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 138 neue Belegungsrechte und - soweit diese von den Genossenschaften nicht selbst mit Berechtigten belegt wurden - auch vom Amt für Liegenschaften und Wohnen belegt.





6 Bezüge im geförderten Wohnungsbau

In 2018 konnten im geförderten Wohnungsbau insgesamt 110 Sozialmietwohnungen (SMW) und 47 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) sowie

138 Wohneinheiten aus dem „Bündnis für Wohnen“ bezogen werden. 31 SMW konnten nach Ablauf der Bindung mit einer Anschlussförderung bezogen werden.
(Mietwohneinheiten insgesamt 326 Wohneinheiten).
Darüber hinaus wurden 3 Wohneinheiten im Preiswerten Wohneigentum (PWE) und

10 Wohneinheiten im Familienbauprogramm bezogen.
Insgesamt wurden in 2018 somit 339 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.


7 Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau
siehe Anlage 2
(Listen A, B, C, D, E).

2018 konnten im geförderten Wohnungsbau mit 439 Sozialmietwohnungen (SMW) aus der Grundstücksliste, 94 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) und 6 Wohneinheiten im Preiswerten Wohneigentum (PWE) die Zielzahlen
(300 SMW, 100 MME, 100 PWE) des Konzepts „Wohnen in Stuttgart“ im Bereich der
Sozialmietwohnungen übertroffen und im Bereich der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher fast erreicht werden.

Die GbR Domaine Bellevue GbR/ C.F.B. Vogg GbR (Pflugfelder) hat für das Areal an der ehemaligen Bauernmarkthalle in Vogelsang im Jahr 2016 einen Förderantrag für 18
Sozialmietwohnungen (SMW) und 19 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) gestellt.
Nachdem kein Baubeginn erfolgt ist, hat der Fördergeber die Förderzusage aus dem

Programmjahr 2016 zurückgezogen und der Vorhabenträger hat den Antrag auf SMW im
aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 neu gestellt.
Daher sind die Antragszahlen aus dem
Jahr 2016 um die oben genannten Zahlen reduziert worden und erscheinen im aktuellen Antragsjahr 2018.

Die SWSG hat für drei Vorhaben (Bettenhaus Bürgerhospital, Kaindlstraße 23-27 in Büsnau und Auf der Steig, Düsseldorfer Straße im Hallschlag) für 201 SMW (zusätzlich sind 25 MME vorgesehen) die Anträge aus dem
Förderjahr 2017 im Programm Wohnungsbau BW 2017 zurückgegeben und im Förderprogramm 2018/2019 neu beantragt.
Grund hierfür ist die bessere Förderkulisse im aktuellen Programm Wohnungsbau BW 2018/2019. Insbesondere können Grundstückserwerbe erstmals im neuen Programm

gefördert werden. Auf die Bezugsfertigkeit der Wohnungen hat die Umschichtung keine
negative Auswirkung.

Für das Jahr 2019 stehen insgesamt 507 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau in Aussicht: Im sozialen Mietwohnungsbau werden mit 423 Einheiten (Ziel 300 WE aus „Wohnen in Stuttgart“ zuzüglich 150 Belegungsrechte aus dem „Bündnis für Wohnen“) die Zielzahlen nach vorliegender Planung fast erreicht, im Programm Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher mit 36 Einheiten (Ziel: 100 WE) deutlich unterschritten und im Preiswerten Wohneigentum mit 48 Einheiten (Ziel: 100 WE) zur Hälfte erreicht.
Insoweit kann aus heutiger Sicht eine Zielerreichung nicht erwartet werden.

Die Perspektive für die Jahre 2020 ist mit derzeit 631 Wohneinheiten (500 Sozialmietwohnungen, 111 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 20 Wohneinheiten Preiswertes Wohneigentum) etwas höher.

Das Familienbauprogramm wird überwiegend im Bestand bedient. Aufgrund des engen Grundstücksmarkts und der hohen Kaufpreise gibt es nur geringe Fallzahlen. Eine Prognose im Bestand ist nicht möglich, daher sind die Daten des Familienbauprogramms in der Grundstücksliste nicht enthalten.


8 Erhaltungssatzung Nordbahnhofviertel

Die Landeshauptstadt hat am 8. März 2013 eine Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für ein Teilgebiet des Nordbahnhofviertels erlassen. Eine zeitliche Befristung ist nicht
vorgesehen. Allerdings soll gemäß Gemeinderatsbeschluss ein Gebietsmonitoring
vorgesehen werden, das derzeit in Bearbeitung ist.

Bis 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 94 Maßnahmen genehmigt. Versagensgründe sind bislang die große Ausnahme.




9 Energiesparprogramme

9.1 Energiesparprogramm für private Wohngebäude

Im Jahr 2018 wurden 1.679 Wohnungen mit einem Mittelbedarf von 2,6 Mio. Euro
bezuschusst.


9.2 Heizungsaustauschprogramm für Wohn- und Nichtwohngebäude

Im Einführungsjahr 2018 sind in 154 Gebäuden die Öl-Kesselanlagen oder Kohle-
heizungen durch umweltfreundliche Energieträger ersetzt worden. Der städtische
Zuschussanteil hat 1,4 Mio. Euro betragen.



Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





1 Jahresbericht 2018
2 Grundstückslisten für den geförderten Wohnungsbau, Listen A bis E
3 Vorhaben im Preiswerten Wohneigentum


Jahresbericht 2018

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat jährlich über die Entwicklung der Zahl der
vorgemerkten Wohnungssuchenden (Vormerkdatei), der Wohnungsvergaben sowie über den Vollzug der Wohnungsbauprogramme und des Energiesparprogramms.


1 Vormerkdatei
Entwicklung der vorgemerkten Wohnungssuchenden und der Wohnungsvergaben

Zum
31.12.
Vormerkdatei
Wohnungsvergaben
Anzahl Vormerkungen
davon Dringlichkeitsfälle
Zeitraum
Anzahl
2008
3.153
1.757
2008
1.039
2009
3.211
1.736
2009
1.152
2010
2.879
1.448
2010
1.013
2011
2.834
1.440
2011
948
2012
3.330
1.768
2012
997
2013
3.626
2.057
2013
937
2014
3.557
2.015
2014
837
2015
davon Flüchtlinge
3.758
124 (3,3 %)
2.236
124
2015
davon Flüchtlinge
805
18 (2,2%)
2016
davon Flüchtlinge
3.965
265 (6,7 %)
2.428
265
2016
davon Flüchtlinge
832
25 (3,0 %)
2017
davon Flüchtlinge
4.303
480 (11,2 %)
2.741
480
2017
davon Flüchtlinge
841
53 (6,3 %)
2018
davon Flüchtlinge
4.688
742 (15,8 %)
3.052
742
2018
davon Flüchtlinge
809
55 (6,8 %)


2 Wohnungsvergaben

2.1 Wohnungsvergaben des Amts für Liegenschaften und Wohnen und deren Verteilung auf die Wohnungsunternehmen

2011
+ 2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
SWSG gebundene Wohnungen
816
338
318
304
335
323
340
SWSG nicht mehr gebundene
Wohnungen (Erbbaurechte)
425
223
227
179
192
184
176
SWSG nicht belegungsgebunden
9
8
13
14
8
andere Baugenossenschaften
und -gesellschaften
704
376
283
314
292
320
285
Gesamt
1.945
937
837
805
832
841
809

Die Wohnungsvergaben des Amtes für Liegenschaften und Wohnen haben sich gegenüber dem Vorjahr auf 809 Wohnungen verringert.

Zusätzlich zu den 809 Wohnungen, die vom Amt vergeben wurden, wurden im Rahmen des „Bündnisses für Wohnen“ von den Wohnungsbaugenossenschaften
38 Haushalte zusätzlich aus der städtischen Vormerkdatei (A-Schein) mit einer Wohnung versorgt. Gemäß dem „Bündnis für Wohnen“ können Baugenossenschaften in diesem Fall die Wohnungen selbst belegen.

2.2 Wohnungsvergaben nach Staatsangehörigkeit

Gemäß Ziffer 3.3 der Vormerk- und Belegungsrichtlinien in der Fassung vom 27. Juli 2016 darf der Anteil von Haushalten, die nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, grundsätzlich nicht mehr als ein Fünftel (20 %) betragen. Seit 1. Januar 2005 wird die
Umsetzung dieser Regelung gebäudebezogen statistisch erfasst. Die Auswertung der
unter Ziffer 1.2 genannten Vergaben stellt sich wie folgt dar:

20142015201620172018
Vergaben%Vergaben%Vergaben%Vergaben%Vergaben%
EU-Quote eingehalten
713

85

679
84
684
82
696
83
697
86
EU-Quote nicht eingehalten
124

15

126
16
148
18
145
17
1121)
14
837
100
805
100
832
100
841
100
809
100

1) Begründung für die Überschreitung der 20%-Quote:
2.3 Durchschnittliche Wartezeiten in Monaten von der Antragstellung bis zur
Wohnungsvermittlung

Personen20142015201620172018
HaushalteHaushalteHaushalteHaushalteHaushalte
Deutsch
+ EU
Außer-
halb
EU
Deutsch
+ EU
Außer-
halb
EU
Deutsch
+ EU
Außer-
halb
EU
Deutsch
+ EU
Außer-halb
EU
Deutsch
+ EU
Außer-halb
EU
1
18
20
20
19
20
17
20
26
23
25
2
7
9
9
12
8
13
10
11
10
13
3
7
8
9
14
11
11
12
19
11
22
4 + mehr
14
15
15
18
16
17
19
24
21
26

Die Wartezeiten, vor allem bei Wohnungssuchenden ohne EU-Staatsangehörigkeit, sind deutlich länger geworden. Ein-Personen-Haushalte und große Haushalte mit 4 und mehr Personen müssen nach wie vor am längsten warten.
48 % der Vormerkungen sind Ein-Personen-Haushalte.


2.4 Wohnungsbelegungen der SWSG 2018

Die SWSG hat 804 Wohnungen (Vorjahr 680), die einem städtischen Belegungsrecht
unterliegen, vermietet. Diese verteilen sich auf 554 Bestands- und 250 Erstvermietungen.

Hinzu kommen 42 Wohneinheiten für mittlere Einkommensbezieher und 425 frei finanzierte Wohnungen.

SWSG
Belegung durch
Art
Anzahl
Mieter-wechsel
SWSG
AfLW
Dritte
(Bund,
Freie Träger)
Sozialmietwohnungen 7.295
413
63 (1)
340
10
durch Erbbaurechte gebundenen Wohnungen 5.637
391
206
176
9
Belegungsgebundenen Wohnungen gesamt12.932
804
269
516
19
Sonstige Wohnungen (nicht belegungsgebunden) 5.306
425
402
8
15
Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher (2) 266
42
42
0
0
Gesamt
18.504
1.271
713
524
34


(1) davon 44 Umsetzungen wegen Modernisierung /Abriss und 19 Nutzungsverträge Fürsorgeunterkunft in öffentlich geförderten Zweckbauten.
(2) die übrigen Wohnungsbauunternehmen haben weitere 277 Mietwohnungen für mittlere
Einkommensbezieher.


Der Wohnungsbestand der SWSG erhöhte sich im Vergleich zu 2017 um ca. 250 Wohneinheiten.




3 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestands und der städtischen
Belegungsrechte

3.1 Sozialmietwohnungen

Zum

31.12.

Anzahl
Zugang
Abgang
WE
gesamt
1992
21.889
--
2010
16.302
235
1.181
2012
15.949
2014
15.672
2015
15.356
2016
14.540
46
862
2017
14.443
147
244
2018
14.380 (1)
279
342
Prognose
2024
14.680
1.700 (2)
1.400 (3)


(1) Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat an 12.596 dieser Wohnungen das
Belegungsrecht. 1.784 Wohnungen dürfen die Bauträger selbst belegen.

(2) Gemäß Anlage 2 kann davon ausgegangen werden, dass die nächsten beiden Jahre durchschnittlich 150 Sozialmietwohnungen bezogen werden können. Für die Jahre 2021 bis 2024 wird mit einem durchschnittlichen Bezug von 200 Wohneinheiten
gerechnet.

Es wird davon ausgegangen, dass ein kontinuierlicher Anstieg bis in das Jahr 2024 auf 200 jährlich bezogene Sozialmietwohnungen, zuzüglich jährlich 100 Belegungsrechte aus dem „Bündnis für Wohnen“ (Ziffer VII: Variante 1, 2, 3).

(3) Der Prognose liegen die bekannten Abgänge aufgrund planmäßiger und vorzeitiger Darlehensrückzahlungen zugrunde.


3.2 städtische Belegungsrechte

Zum

31.12.
Anzahl
davon
mit
Mietpreis- bindung
ohne
Mietpreis- bindung
(SWSG + Stadt) 1)
ohne
Mietpreis-
bindung
(übrige Wohnungsunternehmen 1)
2005
16.842
12.845
3.997
2010
18.410
13.075
5.335
2012
18.616
12.217
6.399
2014
18.342
12.039
6.303
2015
18.945
12.437
6.461
47
2016
19.251
12.429
6.622
200
2017
19.051
12.466
6.333
252
2018
19.326
12.596
6.444 2)
286
Prognose 2024
19.500
12.400
6.300
800

1) In der Regel aus Erbbaurechten

2) 5.637 nicht (mehr) gebundene Wohnungen der SWSG auf Erbbaurechtsgrundstücken
und 807 stadteigene Wohnungen.


4 Wohnbauförderung 2018

Von der Landeshauptstadt Stuttgart konnten 728 neue Wohneinheiten in folgenden
Programmen gefördert werden:

Lfd.
Nr.
Programm
Wohnungen
Voraussichtliche
städtische
Mitfinanzierung
Mio. Euro
1Neue Sozialmietwohnungen
Zuschüsse/verbilligte Darlehen (lt. HH-Plan)
Grundstücksverbilligungen
439
3,00
7,20
2Neue Sozialmietwohnungen
Bündnis für Wohnen – Ziffer VII, Variante 1
ohne Stadt und Land
84
0,00
3Neue Sozialmietwohnungen
- Bündnis für Wohnen Ziffer VII, Variante 2 / 3

Zuschüsse/verbilligte Darlehen
46
0,00
4Neue Belegungsrechte 1)
Zuschüsse/verbilligte Darlehen
42
0,00
Sozialmietwohnungen Zwischensumme 1 – 3
Angemeldete Sozialmietwohnungen
611
10,20
5

Mietwohnungen für mittlere
Einkommensbezieher
Grundstücksverbilligungen
94
1,40
Summe Mietwohnungen
705
11,60
6Familienbauprogramm 2)
Zuschüsse
17
0,36
7Preiswertes Wohneigentum 3)
Grundstücksverbilligung
6
0,00

Summe Eigentumsmaßnahmen
23
0,36
Gesamt
728
11,96


1) Neue Belegungsrechte:
8 Anträge mit 42 Wohneinheiten außerhalb des „Bündnisses für Wohnen“.

2) Familienbauprogramm:
Die Nachfrage in der Eigentumsförderung ist nach wie vor sehr groß. Durch die letzte Richtlinienänderung im Dezember 2016 mit einer deutlichen Erhöhung der städtischen
Zuschüsse, ging die Verwaltung von einem Anstieg der Förderzahlen aus.
Da der Wohnungsmarkt nach wie vor sowohl im Bestand, als auch beim Neubau sehr
angespannt ist, konnten auch in 2018 wieder nur 17 Haushalte gefördert werden.

3) Preiswertes Wohneigentum:
Wegen des Grundstücksmangels konnten in 2018 nur 1 Objekt mit 6 Wohneinheiten

gefördert werden (Osterbronnstr. 48, 50 – Bietigheimer Wohnbau).

Nachrichtlich sind in Anlage 3 die Sozialstrukturen und die Grundstücksverbilligungen der verkauften Wohneinheiten aus den Förderprogrammen 2016, 2017 und 2018 ersichtlich:
BauträgerFörder-
jahr
StraßeStadtteilWE
Baugemeinschaft Olga072016Breitscheidstr. 105
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West3 ETW
Baugemeinschaft Go West2016Breitscheidstr. 103
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West1 ETW
Baugemeinschaft Bau-Löwen2016Breitscheidstr. 101
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West2 ETW
Baugemeinschaft statthaus2016Senefelderstr. 57
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West4 ETW
Baugemeinschaft derBaukasten2016Senefelderstr. 57 A
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West2 ETW
Baugemeinschaft MaxAcht2016Breitscheidstr. 105 A
„Olga-Areal“, Baufeld 2
West2 ETW
Baugemeinschaft Im Westen was Neues2016Hasenbergstr. 66, 68, 68 A
„Olga-Areal“, Baufeld 3
West10 ETW
Mörk Immobilien GmbH2017Senefelderstr. 55
„Olga-Areal“, Baufeld 4
West11 ETW
Bietigheimer Wohnbau GmbH2018Osterbronnstr. 48, 50Vaihingen
(Dürrlewang)
6 ETW


In der Hechinger Straße in Möhringen (Baugemeinschaft stadt.haus.natürlich) wurden
9 Stadthäuser und ein Mehrfamilienhaus verkauft, davon zwei Stadthäuser im Preiswerten Wohneigentum (Bezug voraussichtlich in 2021).
Eine Familie hat 1 Kind und 25 % Grundstücksverbilligung erhalten. Die zweite Familie hat 3 Kinder und 10 % Grundstücksverbilligung erhalten.



5 Zielzahlen für den geförderten Wohnungsbau aus dem Konzept „Wohnen in Stuttgart“ und „Bündnis für Wohnen“

Mit dem Konzept „Wohnen in Stuttgart“ wurden die Ziele der Stuttgarter Wohnungspolitik für die nächsten Jahre formuliert. Demnach sollen jährlich mindestens 1.800 neue Wohnungen in Stuttgart erstellt werden, davon 600 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau. Im „Bündnis Wohnen in Stuttgart“ vom 5. Juli 2016 wurde die Umsetzung dieser Ziele
zwischen den lokalen Wohnungsmarktakteuren (insbesondere Baugesellschaften und Baugenossenschaften) und der Stadt konkret vereinbart.

Die Wohnungsunternehmen haben sich im „Bündnis für Wohnen“ bereit erklärt, der Stadt jährlich 150 neue Belegungsrechte an freien Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Diese teilen sich auf in 100 Einheiten, die durch die Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften ohne die SWSG zu erbringen sind und 50 zur Vermietung anstehende Einheiten der SWSG, die bislang nicht oder nicht mehr einem städtischen Belegungsrecht unterliegen.

Nach den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis 2, Ziffer VII des „Bündnisses für Wohnen“ kommen für die Neuschaffung städtischer Belegungsrechte an Sozialmietwohnungen
folgende Möglichkeiten in Betracht:

Variante 1: ohne Förderung von Land und Stadt. Die Miete beträgt maximal 90 % der
ortsüblichen Vergleichsmiete, die Bindung beträgt mindestens 10 Jahre.

Variante 2: unter Beachtung der Förderrichtlinien des Landes erfolgt eine Förderung durch das Land. Derzeit gilt ein Mietpreisabschlag der ortsüblichen Vergleichsmiete in Höhe von 33 %. Die Bindungsdauer beträgt 15 oder 25 Jahre. Mittlerweile ist nach dem Landesprogramm auch eine Bindungsdauer von 30 Jahren möglich.

Variante 3: Entspricht den Regelungen der Variante 2 mit dem Zusatz, dass zusätzlich eine städtische Mitfinanzierung erfolgt, sofern die Landesmittel für eine wirtschaftliche
Nutzung nicht ausreichend sind. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem L-Bank-Berechnungstool auf eine Eigenkapitalverzinsung von in der Regel 4 % gewährt.

Seit dem Abschluss des Bündnisses am 5. Juli 2016 hat die Stadt 335 neue Belegungsrechte erhalten und - soweit diese von den Genossenschaften nicht selbst mit Berechtigten belegt wurden - auch belegt.

Für das Jahr 2018 konnten von den Wohnungsbauunternehmen und Baugenossenschaften Vereinbarungen zu Verlängerungen von 84 Wohneinheiten getroffen werden. Die
Zielzahl von 100 Wohneinheiten konnte insbesondere aufgrund der sehr geringen Fluktuation bei den Bestandswohnungen nicht erreicht werden. Sie haben ausschließlich Variante 1 mit einer 10-jährigen Bindungsfrist und einer Miete von maximal 90 % der ortsüblichen Vergleichsmiete gewählt.

Die SWSG hat für drei Vorhaben für 46 Wohneinheiten Förderanträge beim Land eingereicht. Dabei wurde stets die Variante 2 mit Landesmitteln und einer 25- bzw. 30-jährigen Bindungsdauer gewählt. Seit Beginn des „Bündnisses für Wohnen“ vom Juli 2016 wurde die Zielzahl von 125 Wohneinheiten mit insgesamt 159 Wohneinheiten übertroffen.




6 Fertigstellungen / Bezüge im geförderten Wohnungsbau

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 110 Sozialmietwohnungen (SMW) bezogen werden. Zudem konnten 57 weitere Sozialmietwohnungen gemäß Variante 2 aus Ziffer VII, „Bündnis für Wohnen“ bezogen werden.

Weitere 81 Wohnungen aus dem „Bündnis für Wohnen“ konnten durch neue Belegungsrechte nach Variante 1, Ziffer VII, „Bündnis für Wohnen“ bezogen werden.

31 Sozialmietwohnungen konnten bezogen werden, nachdem es gelungen war, eine
Anschlussfinanzierung nach Ablauf von Bindungen zu vereinbaren.

Mit dem Bezug von 47 Wohnungen aus dem städtischen Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ wurden im Jahr 2018 insgesamt 326 geförderte Mietwohnungen bezogen.

In den Eigentumsprogrammen „Preiswertes Wohneigentum (PWE)“ und „Familienprogramm“ (FBP) wurden 16 Wohneinheiten bezogen.

Die Prognose für das Jahr 2019 geht aufgrund der sich im Bau befindlichen Vorhaben
davon aus, dass in diesem Jahr 389 Sozialmietwohnungen bezogen werden. Auch im Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ ist von einer wahrnehmbaren Steigerung auszugehen.

Gleichzeitig muss derzeit für das Jahr 2020 mit einem Rückgang der Bezüge gerechnet werden. Bei gemeinsamer Betrachtung der Jahre 2019 / 2020 ist jedoch gegenüber dem Jahr 2018 ein Wachstum zu verzeichnen.

Bei der Eigentumsförderung ist allerdings aufgrund von mangelnden Grundstücken und dem angespannten Grundstücksmarkt auch bei Bestandswohnungen nicht davon
auszugehen, dass die Zahlen sich mittelfristig nach oben bewegen.


7 Grundstückslisten für den geförderten Wohnungsbau 2018, 2019 und 2020

Aus Anlage 2 sind die Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau 2018, 2019 und 2020 ersichtlich. Ergebnis für das Jahr 2018:
Jahr
Sozialer
Mietwohnungsbau
Mietwohnungen für
mittlere Einkommens-bezieher
PWE
gesamt
WE
WE
WE
WE
2018
611
94
6
711

Für die folgenden Jahre sind geförderte Wohnungen in folgendem Umfang zu erwarten:
Jahr
Sozialer
Mietwohnungsbau
Mietwohnungen für
mittlere Einkommens-bezieher
PWE
gesamt
WE
WE
WE
WE
2019
423
36
48
507
2020
500
111
20
631
Gesamt
923
147
68
1.138


8 Erhaltungssatzung Nordbahnhofviertel

Die Landeshauptstadt hat am 8. März 2013 eine Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für ein Teilgebiet des Nordbahnhofviertels erlassen. Eine zeitliche Befristung ist nicht vorgesehen. Allerdings soll gemäß Gemeinderatsbeschluss ein Gebietsmonitoring vorgesehen werden, das derzeit in Bearbeitung ist.

Bis 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 94 Maßnahmen genehmigt:

2013: Modernisierung von 14 Wohnungen
2014: Modernisierung von 20 Wohnungen und zwei Gebäudesanierungen mit
16 Wohnungen

2015: Modernisierung von 5 Wohnungen
2016: Modernisierung von 18 Wohnungen

2017: Modernisierung von 8 Wohnungen
2018: Modernisierung von 13 Wohnungen

Die Wohnungsmodernisierungen bzw. Sanierungen erfolgten dabei nur im Rahmen von Mieterwechseln.

Im Rahmen der Genehmigungen hat die Stadt darauf geachtet, dass ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard nicht überschritten wurde, um höhere Mietpreissteigerungen zu vermeiden. Typische Maßnahmen waren hier Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Sanitärarbeiten. In einem Fall erfolgt eine Abmahnung.

Gebäude wurden in all den Jahren im Satzungsgebiet nicht verkauft, sodass eine Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts nicht erforderlich war.

9 Energiesparprogramm

9.1 Energiesparprogramm für private Wohngebäude

Jahresprogramm
2015
2016
2017
2018
Eingänge (Anträge)
249
256
416
425
Bewilligungen (Anträge)
209
220
376
415
Abgelehnte Anträge und
Rücknahmen
40

36
40
10
Bewilligte Zuschüsse (Mio. €)
1,0
1,3
2,7
2,6
Gesamtinvestitionen (Mio. €)
16,8
12,8
26,2
27,4
Geförderte Wohnungen
997
796
1.307
1.679


Für das Kalenderjahr 2018 standen 2,5 Euro Förderzuschüsse zur Verfügung. Die Überziehung um 0,1 Millionen Euro ist erforderlich gewesen, um alle zuwendungs-
berechtigten Anträge bewilligen zu können.

Die Mittelüberzeichnung kann über eine Übertragung von freiwerdenden Mittel der
Vorjahre gedeckt werden.

Die im Jahr 2017 wieder gestiegenen Fall- und Förderzahlen haben sich 2018 bestätigt. Die Gründe sind insbesondere durch die erhöhten Zuschüsse der vom Gemeinderat
beschlossenen Richtlinienänderung von 2016 zu sehen.

Um diese Entwicklung fortzusetzen und zu stärken, wird die Verwaltung mit dem
Beschlussantrag „Richtlinienänderung 2019 - Energiesparprogramm“ Verbesserungen und Anpassungen dem Gemeinderat vorlegen. Schwerpunktmäßig soll die Bereitschaft in Klimaschutz und Schadstoffreduzierung im Bereich „Wohnen“ zu investieren, unterstützt werden.




9.2 Heizungsaustauschprogramm

Das 2018 für bislang 3 Jahre angelegte Sonderprogramm „Heizungsaustauschförderung von Kohleöfen oder Ölkesselanlagen, gültig für alle Gebäudetypen und Nutzungsformen“
ist sehr gut angelaufen.

2018
Eingänge (Anträge)
158
Bewilligungen (=Gebäude)
154
Abgelehnte Anträge und Rücknahmen
4
Bewilligte Zuschüsse (Mio. Euro)
1,4
Gesamtinvestitionen (Mio. Euro)
5,7
Investitionen je Gebäude (Euro)
37.070

Über die Zuschussförderung werden Geräte und Anlagen mit fossilem Brennstoffverbrauch dauerhaft entsorgt und durch schadstoffreduzierte Energieträger ersetzt.

Nach einer Praxisphase wird die Verwaltung eine Richtlinienanpassung
vorbereiten, welche auch die 2017 angekündigte Evaluierung umfasst.

Ziel der Richtlinien ist es, das Förderprogramm für Eigentümer und Hausverwaltungen transparenter zu fassen, die Umstellung auf umweltfreundliche Energien finanziell stärker zu unterstützen und das Programm dauerhaft zu etablieren.


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