Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 798/2018
Stuttgart,
09/17/2018



Endgültige Zuteilung der Haushaltsmittel des Bundes für 2018, Erhöhung der Umschichtung aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussBeschlussfassungöffentlich22.10.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Mittelzuteilung

Auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2018 vom 28. Juni 2017 wurde im Geschäftsplan 2018 (GRDrs 1376/2017) von einer Mittelzuweisung des Bundes für die Eingliederungsleistungen von 24.110.400 Euro und für die Verwaltungskosten von 33.905.516 Euro ausgegangen.

Aufgrund der Bundestagswahl im Herbst 2017 und der sich anschließenden langwierigen Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung trat das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 erst am 12. Juli 2018 in Kraft. Im Vergleich zum ersten Regierungsentwurf wurden insgesamt 350 Millionen Euro mehr Mittel zur Verteilung an die Jobcenter zur Verfügung gestellt. Der Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode sieht vor, die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt mit einem ganzheitlichen Ansatz der Teilhabe voranzubringen (vgl. 10. SGB II-Änderungsgesetz - Teilhabechancengesetz).


Dazu wurde der Eingliederungstitel um 4 Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2022 aufgestockt. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurde in einem ersten Schritt der Eingliederungstitel in 2018 um 300 Millionen Euro erhöht. Weiterhin wurde der Höchstbetrag zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten um 50 Millionen Euro angehoben und die Mittel für die Verwaltungskosten zugeteilt.

Entsprechend der prozentualen Anteile der Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 wurden dem Jobcenter Stuttgart damit 26.018.400 Euro für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und 34.249.573 Euro für die Verwaltungskosten zugewiesen. Das sind 1.908.000 Euro bzw. 344.057 Euro mehr als im Geschäftsplan veranschlagt.

2. Umschichtung

Die gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) abrechenbaren Verwaltungskosten wurden im Geschäftsplan auf 40.846.969 Euro beziffert. Zur Finanzierung der Verwaltungskosten war eine Umschichtung von 732.714 Euro vom Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget vorgesehen.

Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stand 31. Juli 2018 werden sich die Verwaltungskosten in 2018 auf rund 41.745.000 Euro belaufen und damit um 898.000 Euro höher sein als im Geschäftsplan veranschlagt. Durch die Berücksichtigung von 11,70 Stellen, die bisher den Gemeinkosten zugeordnet wurden und nach hiesiger Auslegung des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts im Klageverfahren der Stadt Erlangen gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 2017 (L 11 AS 391/14 KL) nun zusätzlich als operative Stellen abgerechnet werden können (u. a. Widerspruchsbearbeitung, Fachberatung, Vordruckwesen), erhöhen sich die abrechenbaren Kosten (Personalkosten zuzüglich der Pauschalen) um rund 1.100.000 Euro. Weiter führen auch die im Vergleich zum Plan höheren Tarifsteigerungen für die Beschäftigten ab März 2018 zu höheren Kosten. Dem steht allerdings gegenüber, dass die Besetzung der 28 zusätzlichen Stellen in der Leistungsgewährung langsamer als ursprünglich angenommen erfolgt.

Der Bundesanteil an den Verwaltungskosten von 41.745.000 Euro beträgt 35.400.000 Euro (84,8 Prozent). Da lediglich Verwaltungsmittel von 34.249.573 Euro zugeteilt wurden, ist zur Deckung des Bundesanteils eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel von 1.150.000 Euro erforderlich. Das sind 417.000 Euro mehr als im Geschäftsplan veranschlagt.

Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ohne Leistungen nach § 16e SGB II a. F.) wurden 26.018.400 Euro zugeteilt. Unter Berücksichtigung der Umschichtung von 1.150.000 Euro beläuft sich das für die Eingliederungsleistungen verfügbare Budget auf 24.868.400 Euro. Im Geschäftsplan war von einem verfügbaren Budget von 23.377.686 Euro ausgegangen worden.

Die sich im Vergleich zum Geschäftsplan 2018 ergebenden Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:




Nach einer ersten, vorläufigen Hochrechnung der Daten zum Stand vom 31. August 2018 werden die verfügbaren Mittel für die Eingliederungsleistung bis zum Jahresende komplett abfließen, das heißt das (höhere) Budget von 24.868.400 Euro wird voraussichtlich zu 100 Prozent ausgeschöpft.


Finanzielle Auswirkungen

Infolge der höheren Verwaltungskosten erhöht sich der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) im Vergleich zum Geschäftsplan um 136.000 Euro auf 6.345.000 Euro. Gleichzeitig reduzieren sich die nicht gedeckten Kosten (Differenz zwischen den Verwaltungskosten „netto“ und den abrechenbaren Kosten) um 898.000 Euro auf 2.820.000 Euro. Im Ergebnis kommt es damit zu einer Verbesserung im Haushalt des Jobcenters um 762.000 Euro, die kommunalen Kosten werden sich voraussichtlich auf 9.165.000 Euro belaufen (Geschäftsplan: 9.926.712 Euro).

Im Bereich der Transferleistungen erhöht sich aufgrund des höheren Budgets für die Eingliederungsleistungen und unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Mittelabflusses der Aufwand um 1.491.000 Euro. Dem steht auf der Ertragsseite allerdings eine entsprechend höhere Leistungsbeteiligung des Bundes gegenüber.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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