Ihren Antrag begründen die Träger damit, dass die seit dem Jahr 2004 geltende Sachkostenpauschale (vgl. GRDrs 673/2004 „Städtische Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste und Kostenerstattung an den Eigenbetrieb Klinikum - Sozialpsychiatrische Hilfen in den Jahren 2004 und 2005“) inzwischen noch lediglich 20 % bis 30 % der tatsächlichen Kosten abdeckt, die Anforderungen an Dokumentation und Evaluation stetig gestiegen sind und sich die damit verbundenen Kosten in erheblichem Maß erhöht haben. Die beantragte Sachkostenpauschale von künftig 4.600 EUR pro Vollzeitstelle entspricht der beantragten Erhöhung der Sachkostenpauschale im Bereich der Suchthilfe (vgl. GRDrs 180/2017 „Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart“).
Bei der Förderung des Klinikums ergibt sich die Besonderheit, dass die Förderung seit 2004 als festgelegtes Budget erfolgt (vgl. GRDrs 673/2004 „Städtische Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste und Kostenerstattung an den Eigenbetrieb Klinikum - Sozialpsychiatrische Hilfen in den Jahren 2004 und 2005“), von dem ausschließlich der Anteil der Personalkosten durch die Tariferhöhung nach TVöD fortgeschrieben wird. Für die Berechnung des künftigen Mehrbedarfs im Bereich der Sachkosten wird in nachfolgender Berechnung der Erhöhungsbetrag von 2.650 EUR über die Anzahl der Vollzeitkräfte des Klinikums hochgerechnet.
Bei Gleichbehandlung aller Träger innerhalb des Förderbereichs „Sozialpsychiatrie“ wird die Erhöhung der Sachkostenpauschale ebenfalls für die Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern (bestehende Stelle und durch GRDrs 113/2017 "Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau" zusätzlich beantragte Stelle) sowie für den Träger Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. (vgl. GRDrs 118/2017 "Künftige Förderung des Vereins Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V.") beantragt.
Somit ergeben sich folgende Auswirkungen auf das städtische Förderbudget:
1. Bestandsförderung
1.1. Mehrbedarf für die Träger Caritasverband für Stuttgart e. V. (CV) und Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (EVA) in den Bereichen Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) inklusive der Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern und Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera):
Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern: Schaffung einer zusätzlichen 1,0 Stelle (vgl. GRDrs 113/2017 „Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau“):
Bei Erhöhung der Sachkostenpauschale von 1.950 EUR auf 4.600 EUR pro Vollzeitstelle ergibt sich in den genannten Förderfeldern (1.1, 1.2, 1.3 und 2) ab dem Jahr 2018 somit ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 146.147 EUR. Die freigemeinnützigen Träger beziehen sich bei ihrer Antragsstellung auf die städtischen Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2012 (vgl. Rundschreiben Nr. 023/2012 „Kosten eines Arbeitsplatzes“): Dort werden unter Ziffer 2.2.1 Sachkosten für Büroarbeitsplätze ausgewiesen. Bei Büroarbeitsplätzen von Fachkräften werden die Sachkosten mit 5.800 EUR/Arbeitsplatz bewertet. Bei einem Fördersatz von 80 % würde sich eine Pauschale von rd. 4.600 EUR/Arbeitsplatz errechnen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Argumentation der freigemeinnützigen Träger nicht zulässig, da keine echte Vergleichbarkeit gegeben ist: Bei dem genannten städtischen Wert für Sachkosten für Büroarbeitsplätze sind Raumkosten enthalten. Raumkosten werden im genannten Förderbereich jedoch zusätzlich zu den Sachkosten mit 80 % der tatsächlichen Kosten gefördert. Die städtische Förderkomponente für Sachkosten in Höhe von 1.950 EUR/Vollzeitstelle ist seit dem Jahr 2004 unverändert. Dagegen sind die Sachkosten der Träger z. B. für Telefon, Büromaterial, Dienstreisen, Supervision, Internet, Fahrzeugkosten (u. a. für Hausbesuche), Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen und Ausstattungen und EDV in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: Im Jahr 2015, Basis: Verwendungsnachweis 2015, beliefen sich die Trägeraufwendungen im Durchschnitt auf rd. 7.600 EUR/Vollzeitstelle. Die ab dem Jahr 2017 beantragte Erhöhung der Sachkostenpauschale auf 4.600 EUR/Vollzeitstelle zur städtischen Mitfinanzierung der laufenden Kosten ist somit aus Sicht der Sozialverwaltung nachvollziehbar und moderat. Finanzielle Auswirkungen