Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 116/2017
Stuttgart,
05/17/2017


Städtische Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. ab 2018



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich29.05.2017

Bericht:

Im Vorfeld der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 beantragen die Träger der Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) in der Landeshauptstadt Stuttgart, d. h. der
Caritasverband für Stuttgart e. V., die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. sowie das Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit (ZSG), die Erhöhung der Sachkostenpauschale von derzeit 1.950 EUR pro Vollzeitstelle auf künftig 4.600 EUR für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) und Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera). Dies bedeutet eine Erhöhung um 2.650 EUR pro Vollzeitstelle (vgl.
Anlage 1).

Ihren Antrag begründen die Träger damit, dass die seit dem Jahr 2004 geltende Sachkostenpauschale (vgl. GRDrs 673/2004 „Städtische Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste und Kostenerstattung an den Eigenbetrieb Klinikum - Sozialpsychiatrische Hilfen in den Jahren 2004 und 2005“) inzwischen noch lediglich 20 % bis 30 % der tatsächlichen Kosten abdeckt, die Anforderungen an Dokumentation und Evaluation stetig gestiegen sind und sich die damit verbundenen Kosten in erheblichem Maß erhöht haben. Die beantragte Sachkostenpauschale von künftig 4.600 EUR pro Vollzeitstelle entspricht der beantragten Erhöhung der Sachkostenpauschale im Bereich der Suchthilfe (vgl. GRDrs 180/2017 „Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart“).

Bei der Förderung des Klinikums ergibt sich die Besonderheit, dass die Förderung seit 2004 als festgelegtes Budget erfolgt (vgl. GRDrs 673/2004 „Städtische Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste und Kostenerstattung an den Eigenbetrieb Klinikum - Sozialpsychiatrische Hilfen in den Jahren 2004 und 2005“), von dem ausschließlich der Anteil der Personalkosten durch die Tariferhöhung nach TVöD fortgeschrieben wird. Für die Berechnung des künftigen Mehrbedarfs im Bereich der Sachkosten wird in nachfolgender Berechnung der Erhöhungsbetrag von 2.650 EUR über die Anzahl der Vollzeitkräfte des Klinikums hochgerechnet.

Bei Gleichbehandlung aller Träger innerhalb des Förderbereichs „Sozialpsychiatrie“ wird die Erhöhung der Sachkostenpauschale ebenfalls für die Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern (bestehende Stelle und durch GRDrs 113/2017 "Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau" zusätzlich beantragte Stelle) sowie für den Träger Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. (vgl. GRDrs 118/2017 "Künftige Förderung des Vereins Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V.") beantragt.

Somit ergeben sich folgende Auswirkungen auf das städtische Förderbudget:

1. Bestandsförderung

1.1. Mehrbedarf für die Träger Caritasverband für Stuttgart e. V. (CV) und Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (EVA) in den Bereichen Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) inklusive der Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern und Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera):
Vollzeitstellen
Stand 2017
bisher
ab 2018
CV
EVA
Gesamt
Sachkosten-pauschale EUR
Gesamt-kosten
EUR
Sachkosten-pauschale
EUR
Gesamt-kosten
EUR
Mehr-bedarf
EUR
SpDi
10,66
11,52
22,18
1.950
61.386
4.600
144.808
83.422
GerBera
4,10
5,20
9,30
Gesamt
14,76
16,72
31,48

1.2. Mehrbedarf für das Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit (ZSG), in den Bereichen Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) inklusive der Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern und Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera):
Vollzeitstellen
Erhöhungsbetrag der Sachkosten-pauschale (Differenz zwischen 1.950 EUR bisher und 4.600 EUR künftig)
Mehrbedarf ab 2018
SpDi
15,32
2.650 EUR
54.113 EUR
GerBera
5,10
Gesamt
20,42

1.3 Erhöhung der Sachkostenpauschale beim Träger Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. (AKL) (vgl. GRDrs 118/2017 „Künftige Förderung des Vereins Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V.“):
bisher
ab 2018
Vollzeitstellen
Sachkostenpauschale 1.950 EUR/Vollzeitstelle
Sachkostenpauschale 4.600 EUR/Vollzeitstelle
Mehrbedarf
2,25
4.388 EUR
10.350 EUR
5.962 EUR

Für die Bestandsförderung (1.1 – 1.3) ergibt sich ein Mehrbedarf von insgesamt 143.497 EUR.

2. Neue haushaltsrelevante Vorlage 2018/2019

Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern: Schaffung einer zusätzlichen 1,0 Stelle (vgl. GRDrs 113/2017 „Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern - weiterer Ausbau“):

Träger
ab 2018 beantragte zusätzliche
Vollzeitstellen
Mehrbedarf Erhöhungsbetrag der
Sachkostenpauschale

(Differenz zwischen 1.950 EUR bisher und 4.600 EUR künftig)
Caritasverband für Stuttgart e. V.
0,20
530 EUR
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
0,40
1.060 EUR
Klinikum Stuttgart, ZSG
0,40
1.060 EUR
Gesamtstellen
1,00
Mehrbedarf
2.650 EUR
Somit ergibt sich bei Genehmigung einer neuen Stelle für die Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern ein Mehrbedarf von 2.650 EUR.

Bei Erhöhung der Sachkostenpauschale von 1.950 EUR auf 4.600 EUR pro Vollzeitstelle ergibt sich in den genannten Förderfeldern (1.1, 1.2, 1.3 und 2) ab dem Jahr 2018 somit ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 146.147 EUR.

Die freigemeinnützigen Träger beziehen sich bei ihrer Antragsstellung auf die städtischen Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2012 (vgl. Rundschreiben Nr. 023/2012 „Kosten eines Arbeitsplatzes“): Dort werden unter Ziffer 2.2.1 Sachkosten für Büroarbeitsplätze ausgewiesen. Bei Büroarbeitsplätzen von Fachkräften werden die Sachkosten mit 5.800 EUR/Arbeitsplatz bewertet. Bei einem Fördersatz von 80 % würde sich eine Pauschale von rd. 4.600 EUR/Arbeitsplatz errechnen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Argumentation der freigemeinnützigen Träger nicht zulässig, da keine echte Vergleichbarkeit gegeben ist: Bei dem genannten städtischen Wert für Sachkosten für Büroarbeitsplätze sind Raumkosten enthalten. Raumkosten werden im genannten Förderbereich jedoch zusätzlich zu den Sachkosten mit 80 % der tatsächlichen Kosten gefördert.

Die städtische Förderkomponente für Sachkosten in Höhe von 1.950 EUR/Vollzeitstelle ist seit dem Jahr 2004 unverändert. Dagegen sind die Sachkosten der Träger z. B. für Telefon, Büromaterial, Dienstreisen, Supervision, Internet, Fahrzeugkosten (u. a. für Hausbesuche), Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen und Ausstattungen und EDV in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: Im Jahr 2015, Basis: Verwendungsnachweis 2015, beliefen sich die Trägeraufwendungen im Durchschnitt auf rd. 7.600 EUR/Vollzeitstelle.

Die ab dem Jahr 2017 beantragte Erhöhung der Sachkostenpauschale auf 4.600 EUR/Vollzeitstelle zur städtischen Mitfinanzierung der laufenden Kosten ist somit aus Sicht der Sozialverwaltung nachvollziehbar und moderat.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
91
91
91
91
91
91
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / Klinikum / 430 Transferaufwendungen
55
55
55
55
55
55
Finanzbedarf
146
146
146
146
146
146
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
66
66
66
66
66
66

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Antrag vom 20.01.2017

<Anlagen>

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Anlage 1 zu GRDrs 116_2017.pdf