Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
530
7
VerhandlungDrucksache:
983/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 27.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Soziale Stadt Mühlhausen 3 -Neugereut-
ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ)
Abschlussbericht BIWAQ III und Bewilligung Fortsetzungsantrag BIWAQ IV
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.11.2018, GRDrs 983/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Abschlussbericht des ESF-Bundesprogramms BIWAQ III NEUGEREUT AKTIV: Beratung - Qualifizierung - Beschäftigung" wird Kenntnis genommen. Der Teilnahme der Landeshauptstadt Stuttgart am Folgeprogramm BIWAQ IV "Netzwerk Neugereut. Zukunft im Quartier" wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die ihr per Zuwendungsbescheid vom 26.09.2018 bewilligte Anschlussförderung - BIWAQ IV "NETZWERK NEUGE-REUT. ZUKUNFT IM QUARTIER" (Projektlaufzeit 2019-2022) - zur Verfügung gestellten Fördergelder in Höhe von 849.054,21 Euro anzunehmen. 3. Der Weiterleitung der Fördermittel an den sozialen Träger des Projekts - die Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung (GJB), abzüglich des Anteils der Fördermittel für die Stellenanteile bei der Stadt, wird zugestimmt. 4. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird ermächtigt, ein/-e Mitarbeiter/-in mit einem Beschäftigungsumfang von 10 % in EG 11 für die Dauer der Projektlaufzeit (2019-2022) für die Tätigkeiten, die sich im Rahmen der Teilnahme am Bundesprogramm BIWAQ IV ergeben, außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Außerdem wird das Amt ermächtigt, weiterhin eigene Personalressourcen im Umfang von 15 % für die Dauer des Programms 01.01.2019 bis 31.12.2022 einzusetzen. 5. Das Jobcenter fördert die Maßnahme mit insgesamt 78.000 Euro. Die Mittel werden als Transferaufwand aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Pätzold stellt fest:

Die GRDrs 983/2018 ist ohne Aussprache eingebracht.
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