Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 676/2020
Stuttgart,
09/01/2020



Investitionszuschuss für die Eltern-Kind-Initiative Spielhaus Sommerrain e.V., Fuchsienweg 18, 70374 Stuttgart – Außenarbeiten Spielhaus Sommerrain e.V., Fuchsienweg 18, 70374 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussOffenlegungöffentlich28.09.2020



Beschlußantrag:

1. Die Eltern-Kind-Initiative Spielhaus Sommerrain e.V., Fuchsienweg 18, 70374 Stuttgart erhält für die Außenarbeiten in der Kindertagesstätte Spielhaus Sommerrain e.V., Fuchsienweg 18, 70374 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 33.750,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 33.750,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519361, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der Einrichtung Spielhaus Sommerrain e.V. wurden bei der Sicherheitsprüfung der bestehenden Spielgeräte im Außenbereich durch die DEKRA im November 2018 Mängel an einer Brückenkonstruktion auf dem Spielgelände festgestellt. Im Anschluss an die Sicherheitsprüfung wurden mehrere potentielle Handwerksbetriebe angefragt, die Mängel an der Brücke zu beseitigen, da die Einrichtung eine kostenintensive Neuanschaffung vermeiden wollte. Die Angebotseinholung bei den verschiedenen Betrieben stellte sich als zeitintensiv heraus. Daher war es der Einrichtung nicht möglich die Maßnahme zum Haushalt 2020/2021 anzumelden.
Im Laufe der Angebotseinholung stellte sich weiterhin heraus, dass schließlich alle angefragten Handwerksbetriebe aus bau- und haftungsrechtlicher Sicht den Ersatz der morschen Brückenhölzer ablehnten. Daher ist die Einrichtung gezwungen, um die Sicherheit der spielenden Kinder zu gewährleisten, die Brücke zu sperren, abzureißen und durch eine neue Brückenkonstruktion zu ersetzen.

Eine neue Brücke ist für den Außenbereich notwendig, da diese in ein Gesamtkonzept im Außenspielbereich eingebunden ist und verschiedene Hügel als Bindeglied zu einer Spieleinheit verbindet. Zu dieser Spieleinheit gehört u.a. eine Rutschenanlage, die bei einem erforderlichen Abriss der Brücke ebenso gesperrt werden muss. Somit würde den Kindern ca. 40 Prozent des Außenbereichs zum Spielen nicht mehr zur Verfügung stehen. Um ausreichend Spielflächen für den Betrieb des Kindergartens zu erhalten, ist eine Erneuerung der Brückenkonstruktion notwendig und unabdingbar.

Weiterhin sollen aufgrund von fehlenden beschatteten Flächen Sonnensegel installiert werden und die Einfassung der Sandmulde erneuert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 45.000,00 Euro. Der Investitionszuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten beträgt 33.750,00 Euro.

Für die Maßnahme wurden keine separaten Mittel veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget Förderung freier Träger.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
45.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
max. 33.750,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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