Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 242/2024
Stuttgart,
06/04/2024


Optionale Vergütung von Mehrarbeit während der Corona-Pandemie



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich05.06.2024

Bericht:


Zum 1. Januar 2023 endeten bei der Branddirektion die Regelungen zur Mehrarbeit / zum Umgang mit Zeitkonten im Zuge der COVID-19 Pandemie und es wurde zu den regulären Verfahren und Festlegungen zurückgekehrt. Die Mitarbeitenden wurden aufgefordert die Corona-Mehrarbeit als Freizeit auszugleichen. Dieser Ausgleich soll nach Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2025 erfolgt sein. Bei Mitarbeitenden die in dieser Zeit in den Ruhestand oder in die Altersrente wechseln hat dies entsprechend früher zu erfolgen.

In Verbindung mit dieser Vorgabe wurden auf der Basis der Vorlage 575/2023 ein Teil der angefallenen Überstunden bereits ausgezahlt. Die hierzu notwendigen Mehraufwendungen wurden aus dem Bereich 370 THH gedeckt.

Im Jahr 2023 reduzierte sich die Belastung allerdings nicht im erwarteten Umfang, ein Teil der Corona-Überstunden konnte nicht in Freizeit ausgeglichen werden. Durch die dauerhafte Einrichtung des Bevölkerungsschutzes, der Energiemangellage und der Neubauplanungen einzelner Feuerwachen waren die Möglichkeiten zum Überstundenabbau stark eingeschränkt. Der Feuerwehrbedarfsplan, die damit verbundene Einstellungsoffensive und die Genehmigung zusätzlicher Stellen im Rahmen des DHH 2024/2025 spiegeln die angespannte Lage bei der Branddirektion wieder. Der beschlossene Personalaufwuchs aus dem Feuerwehrbedarfsplan ist noch nicht umgesetzt und die SOLL-Stärke noch nicht erreicht. Ein konsequenter Abbau von Überstunden kann in der derzeitigen Situation nicht erfolgen. Die Fußball-EM im Sommer führt darüber hinaus dazu, dass die bestehenden Überstunden auch im Jahr 2024 nicht wesentlich abgebaut werden können.

Es ist nicht möglich die Überstunden vollständig in Form von Freizeit in dem vorgesehenen Zeitraum abzubauen und gleichzeitig die Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr aufrecht zu erhalten. Deshalb wurde, unabhängig von der Regelung zum Ausgleich durch Freizeit bei den Mitarbeitenden der Branddirektion das Interesse für eine Auszahlung von geleisteter Mehrarbeit und von Überstunden abgefragt. Mit einer einmaligen Auszahlung von geleisteten Überstunden und Mehrarbeit soll den betroffenen Mitarbeitenden die einmalige Möglichkeit gegeben werden die angefallenen Stunden, die nicht über einen Freizeitausgleich kompensiert werden können, abzubauen. Die Mitarbeitenden der Branddirektion haben ihr Interesse an einer Auszahlung bekundet. Der Umfang der auszuzahlenden Stunden beläuft sich auf 11.041 Stunden. Die Deckung der für die Auszahlung dieser Stunden benötigten Mittel in Höhe von 273.638,91 Euro erfolgt auf Basis der GRDrs 855/2023 im Rahmen der Gesamtpersonalkosten des THH 370 – Branddirektion (Kontengruppe 400 und 410). Das Vorhaben ist mit der örtlichen Personalvertretung abgestimmt.

Durch diese Auszahlung und die gleichzeitige Besetzung der im Haushalt 2024/2025 genehmigten Stellen soll die Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr auch zukünftig gesichert und die Belastung der Mitarbeitenden auf ein vertretbares Maß reduziert werden.

Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB







Dr. Clemens Maier




<Anlagen>


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