Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:
1. Vom Entwurf der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Die Maßnahme M13 "Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor" wird abgelehnt.
3. Der Maßnahme M13a "Streckenbezogenes Verkehrsverbot im Bereich Am Neckartor an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm)" wird abgelehnt. 4. Die Landeshauptstadt Stuttgart regt an, dass das Land Baden-Württemberg weitere alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation insbesondere am Neckartor prüft, darunter beispielsweise Überlegungen, streckenbezogene Verkehrsverbote im Bereich Am Neckartor temporär in den Sommermonaten umzusetzen. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Gleiches gilt für den gemeinsamen Antrag Nr. 132/2019 vom 08.04.2019 (CDU, SPD, FW, FDP). Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Vorschlag des Vorsitzenden gemeinsam aufgerufen und verhandelt mit den heutigen Tagesordnungspunkten 1 ("Gutachten lässt X1-Busspur vor der Messstation Neckartor durchfallen" - Antrag Nr. 93/2019 vom 01.03.2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion) und 2 ("Die Innenstadt und die Innenstadtbuslinien dürfen nicht im Stau ersticken: Keine zusätzliche Busspur zwischen Wulle-Steg und Kreuzung Neckartor!" - Antrag Nr. 102/2019 vom 07.03.2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion). Der Beratungsverlauf wird in diesem Protokoll nachstehend wiedergegeben. OB Kuhn hält Einvernehmen dazu fest, zunächst den Bericht des Vertreters des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, Herrn Erdmenger, zu hören, bevor Herr Dr. Münter und er die Position der Landeshauptstadt Stuttgart darlegen. Daran schließe die Fraktionsrunde an. Er weist weiter darauf hin, dass es heute um die Einbringung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans gehe und man sich am Ende des Tagesordnungspunkts über das weitere Vorgehen, was beispielsweise Fristen zur Stellungnahme angeht, verständigen werde. Herr Erdmenger (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) dankt für die Einladung und die Möglichkeit, das Gutachten heute vorstellen zu können. Er erläutert anschließend dasselbe mithilfe einer Präsentation (diese Präsentation ist der NNr. 183 angehängt). OB Kuhn dankt für den Bericht und merkt an, für die Landeshauptstadt Stuttgart sei durchaus relevant, ob am Neckartor derzeit 71 µg/m³ für 2018 messbar sind oder 62 µg/m³. Beide Werte liegen zwar über dem Grenzwert, doch bei einem Wert von 62 µg/m³ sei die Wahrscheinlichkeit, dass man auf 50 µg/m³ kommen kann, größer. Mit Maßnahmen verschiedener Art könne man dann die Hoffnung haben, von 62 µg/m³ auf 50 µg/m³ zu kommen und somit keine Fahrverbote erlassen werden müssen. Von Anfang an habe die Stadtverwaltung eine Busspur an dieser Stelle sehr kritisch begleitet. Nicht nur die städtischen Verkehrsexperten hegen Befürchtungen was Staus angeht, auch seitens der SSB werde diese Sorge geteilt, und auch die integrierte Verkehrsleitzentrale warne davor. Die Einrichtung einer Busspur höre sich vordergründig gut an, doch müsse man die Frage stellen, ob mit der Busspur das erreicht wird, was erreicht werden soll, nämlich, dass Busse leichter durchkommen und damit der ÖPNV in Relation zum Rest bevorteilt wird. Wenn nun die Experten der Stadt und der SSB sagen, bei dieser Busspur stehen nicht nur Autos, sondern verschiedene Linienbusse zusätzlich im Stau, dann sei die Dynamik des ÖPNV, der eine wichtige Maßnahme sei zur Vermeidung von Fahrverboten, als Ganzes gefährdet. Diese Busspur sei somit keine Busspur im Sinne dessen, was eine Busspur leisten muss. Daher habe man viele Einwände vorgetragen gegen diese Busspur. In den letzten Jahren habe man an vielen hochbelasteten Straßen feststellen können, dass wenn der Verkehr verflüssigt wird, sowohl die Feinstaub- als auch die Stickoxidwerte sinken. Die Gefahr, einen zusätzlichen Stau zu erzeugen, bedeute folglich, dass alle Effekte, die erhofft sind an Stickoxidreduzierung, negiert werden und womöglich zusätzlicher Feinstaub dazukommt. Nach seinem Eindruck des Gutachtens in seiner jetzigen Form werde über Annahmen der Effekt positiv geregelt, z. B. über die Annahme, dass man zusätzlich insgesamt bis 25 % weniger Verkehr haben könnte oder nochmal 10 % extra. Diese Annahmen seien erforderlich für das Argument, dass kein Stau dort entsteht. Er halte dies für hochtheoretisch, hätten doch die Gutachter eigentlich gewarnt, dass es anders kommen könnte. Es gebe zwei Möglichkeiten: Erstens es gehe tatsächlich um Stickoxid-Reduzierung, weil der Abstand zum Messgerät durch die Busspur vergrößert wird. In diesem Fall sehe er auch die Möglichkeit, das Messgerät ein Stückweit zu versetzen, z. B. in die Heilmannstraße, was im Rahmen der EU-Regeln regelkonform wäre. Die zweite Möglichkeit sei, es geht um die Erfüllung des Vergleichs, der vorschreibt, 20 % weniger Verkehr am Neckartor. Dies sei eine ganz andere Fragestellung, doch wenn es darum geht, so wäre dies ein schwieriges Unterfangen, denn der Mechanismus, bis aus zusätzlichem Stau weniger Verkehr wird, sei - wenn es überhaupt eintritt - ein langfristiger Prozess. In diesem Fall würde man zunächst einen Anstieg der Schadstoffe in Kauf nehmen, um vielleicht später eine Senkung zu bekommen. Er sehe dies kritisch und bitte diesbezüglich um eine Antwort. Für sehr schwierig erachte er zudem, dass man bei der Busspur nun auch noch auf die Idee kommt, Elektro-Fahrzeuge dort fahren zu lassen, denn wenn das erwartete Wachstum der E-Mobilität stattfindet und die Fahrzeuge dann alle auf der Busspur fahren dürfen, so wäre der Vorteil für den Busverkehr dahin. Gerade aus diesem Grund hege er generell auch bei anderen Busspuren Skepsis, dieser Versuchung zu erliegen. Zu berücksichtigen bittet er außerdem den politischen Prozess: Auf Baden-Württemberg-Ebene befürworte die CDU sehr stark diese Busspur, innerhalb des Gemeinderates aber nicht. Erstaunlich finde er zudem, dass in den Diskussionen die Argumente der SSB und der Verkehrsleitzentrale IVLZ keine große Rolle spielen, sondern stattdessen Modellrechnungen etc. Durch die IVLZ in Verbindung mit den städtischen Experten beim Amt für öffentliche Ordnung habe man ein jahrelang aufgebautes Fachwissen für die Frage: "Wie entstehen Staus in Stuttgart, wie können sie abgebaut werden und worauf kommt es an?" Man sei quasi auf der Seite der Empirie angesiedelt und nicht bei theoretischen Modellrechnungen. Er verlange zumindest, die Empirie und die theoretischen Modellrechnungen in geneigter Weise zusammenzuführen. Denn die Busspur sei keine Busspur im definierten Sinn. Ihn beeindrucke auch nicht das Beispiel von Madrid, weil alle Städte anders sind und jede Situation - auch innerhalb von Stuttgart - sei anders. Was die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart betrifft, so verweist er auf die GRDrs 270/2019. Generelles Ziel von Stadt und Land müsse sein, flächendeckende Euro-5-Fahrverbote zu verhindern. Dieses Ziel gelte es bei allem Dissens um die Sache im Auge zu behalten. Dazu gebe es die Chance, wenn jetzt gemeinsam und konzentriert alle Maßnahmen ergriffen werden, die Sinn machen. Eine Maßnahme jedoch, die zusätzlichen Stau bringen könnte, könne nicht dazu gehören, weil dies wiederum zu einem Anstieg beim Stickoxid und Feinstaub führen würde. Herr Dr. Münter (S/OB) informiert, seit zwei Wochen liege der Luftreinhalteplan öffentlich aus. Die Fristen sehen vor, dass der Plan vier Wochen öffentlich ausliegt, danach folgen zwei Wochen, in denen Stellung dazu genommen werden kann. Die Stellungnahmefrist endet am 07.05.2019. Man habe nachgefragt, ob eine Verlängerung der Stellungnahmefrist ermöglicht werden kann, doch habe das Land diese Frage verneint, da man von gerichtlicher Seite gehalten sei, schnellstmöglich zu verfahren. Somit finde die Vorberatung im UTA am 07.05.2019 statt, die Beschlussfassung durch den Gemeinderat werde am 09.05.2019 erfolgen. Die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträte bittet er nachdrücklich darum, ihre Änderungs- oder Ergänzungsanträge zur Vorlage bis 29.04.2019 zu formulieren. Man verstehe den gestern eingegangenen gemeinsamen Antrag Nr. 132/2019 als Änderungsantrag und werde ihn als solchen behandeln. Aus den eingehenden Änderungsanträgen werde man eine Querliste erstellen mit den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung, wie damit zu verfahren ist. In der UTA-Sitzung am 07.05.2019 werde man diese Gegenüberstellung - voraussichtlich in Form einer Tischvorlage - Schritt für Schritt beraten und abstimmen und den finalen Beschluss am 09.05.2019 fassen. Sollte es gelingen, die Synopse bereits vor der UTA-Sitzung fertigzustellen, so werde man sie umgehend zur Verfügung stellen. Dies entspreche dem Vorgehen bei den beiden letzten Fortschreibungen. Nach Meinung von StR Kotz (CDU) kann von einer "historischen UTA-Sitzung, was die Inhalte der Wortbeiträge von Herrn Erdmenger und von OB Kuhn angeht," gesprochen werden. Er bittet um Überlassung der Präsentation und erinnert an die zahlreichen Diskussionen über die Frage der Einordnung dieser Messstelle am Neckartor. Heute nun höre man, sie sei nicht mehr repräsentativ. So weise z. B. die Messstelle auf der Parkseite dieser Straße deutlich geringere Werte auf als die bewusste, in allen Medien ständig abgebildete Messstation. Er teilt uneingeschränkt die Meinung des Oberbürgermeisters, wonach es einen großen Unterschied ausmacht, ob 71 µg/m³ oder 62 µg/m³ gemessen werden. Im gemeinsamen Antrag Nr. 132 habe man aus diesem Grund auch formuliert: Der Gemeinderat stellt fest, dass sowohl die Rechts- als auch die Sachlage sich deutlich geändert haben an der Situation. Es gelte nicht mehr der Grenzwert 40 µg/m³ für die Frage von Fahrverboten, sondern 50 µg/m³. Somit komme man bei gemessenen 62 µg/m³ dem geforderten Wert deutlich näher. Er sehe damit die Auflage des Gerichts beantwortet, dass Euro 5-Fahrverbote nicht notwendig sind, wenn klar erkennbar ist, dass man deutlich schneller das Ziel erreicht als die Prognosen, die in den Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt haben, errechnet haben. Das Delta liege nunmehr bei 12 µg/m³ und nicht mehr bei 31 µg/m³. Damit sei man der Zielerreichung deutlich nähergekommen gegenüber der Zeit, als mit Werten von 40 µg/m³ und 71 µg/m³ agiert wurde. Die Fahrverbote für Euro 4-Fahrzeuge seien ein anderes Thema. An Herrn Erdmenger gewandt betont er, es habe in der Vergangenheit Verkehrsreduzierungen gegeben zugunsten des ÖPNV, doch die Hemmschwelle für Umsteiger werde immer größer, sodass mit einer Quote in gleichem Maße nicht gerechnet werden könne. Er halte daher die Prognose für sehr gewagt und für nicht realistisch, wonach das Erzeugen eines künstlichen Staus dazu führen wird, dass noch mehr Menschen auf andere Verkehrsmittel umsteigen werden. Zudem frage er sich, ob die Verkehrsverlagerung hinein in andere Straßen, wo deutlich mehr Menschen leben als am Neckartor, wirklich sinnhaft ist. Er halte nach wie vor den Weg, den Stuttgart in der Verkehrspolitik eingeschlagen hat, für richtig, nämlich den Verkehr auf solchen Straßen zu bündeln, entlang derer möglichst wenig Menschen wohnen und wo der Verkehr gut abgewickelt werden kann. Die Variante hingegen, wie sie das Verkehrsministerium vorschlägt, halte er nicht für geeignet. Ein Ostheimer Tunnel würde an dieser Stelle 30 % Entlastung vom Verkehr bringen. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass häufig verkehrliche Sonderfälle eintreten, sodass der Rückstau, den das Verkehrsministerium im Normalfall so bewertet, dass es gerade noch funktioniert, an unzähligen Tagen im Jahr in der Praxis deutlich größer sein wird als heute vorgestellt. Daher halte man die vorgestellte Busspur nicht für zielführend, ebenso wie weitere Fahrverbote am Neckartor. Es gebe sicherlich weitere technische Möglichkeiten, die ergriffen werden können. Die Antragsteller befürworten es, solche Möglichkeiten vorzustellen und zu diskutieren. Im Hinblick auf die klare Aussage von OB Kuhn zur Position der Messstelle, beantragt er: "Der Gemeinderat fordert die Landesregierung/das Regierungspräsidium auf, die Messstelle am Neckartor im Sinne dessen, was der Oberbürgermeister ausgeführt hat, im rechtlichen Rahmen der EU-Vorgaben möglichst weit von dieser Kreuzung weg - Stichwort Heilmannstraße - zu versetzen." Er betont, es gehe darum, weiterhin rechtlich konform zu sein und gleichzeitig den vorhandenen Handlungsspielraum zu nutzen, um unnötige Härten für die Bürgerinnen und Bürger und für den Standort Stuttgart zu vermeiden. Die Verwaltungsspitze werde aufgefordert, ein entsprechendes Schreiben an den Verkehrsminister zu richten. StR Peterhoff (90/GRÜNE) dankt für die Ausführungen. Im Grundsatz gehe es um die Frage: "Vermeiden wir ein flächendeckendes Fahrverbot?" Der Hauptproblempunkt in der Stadt sei das Neckartor, da dort der Grenzwert am meisten überschritten wurde. Am 26.03.2019 sei dem UTA vorgestellt worden, wie sich die Werte entwickelt haben. Prognostiziert auf Ende des Jahres werden sie sich auf 62 µg/m³ entwickeln, womit man noch immer ein deutliches Stück vom Grenzwert - der nach wie vor bei 40 µg/m³ liege - entfernt sei. Doch selbst um den Toleranzwert von 50 µg/m³ zu erreichen, brauche es Maßnahmen, für die seitens der Antragsteller keine Vorschläge gemacht wurden. Der Vorschlag des Landes sei die Maßnahme einer Busspur. Mit Blick auf den gerichtlichen Vergleich, 20 % weniger Verkehr am Neckartor zu bekommen, verweist er auf das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 der Landeshauptstadt Stuttgart, wonach es das gemeinsame Ziel ist, in der gesamten Stadt 20 % weniger Verkehr zu haben. Somit müsse dieses Thema angepackt werden. Die vom Land vorgeschlagene Busspur sei nicht besonders lang, sie soll nur von Juni bis September 2019 in Betrieb sein und wenn sie nicht funktioniert, werde sie nicht weitergeführt. Er bittet daher, "die Kirche im Dorf zu lassen" und erinnert an andere kleinere Maßnahmen, wo zunächst ebenfalls von einigen befürchtet worden sei, die verkehrliche Wirkung könnte katastrophal sein. Das heute vorgestellte Gutachten zeige, dass die Maßnahme bei einer Verkehrsreduzierung von 10 % möglich ist. Nachdem man ohnehin generell eine Verkehrsminderung anstrebe, spreche seine Fraktion sich dafür aus, die Maßnahme anzugehen. Wer hingegen diesen Versuch ablehnt, der sage im Prinzip ja zu Fahrverboten. Er erwarte von CDU und SPD, Alternativen vorzuschlagen um die Verkehrsmenge zu reduzieren anstatt lediglich Ablehnung zu formulieren. "Wie wäre es z. B. mit einer Zuflussdosierung von der Talstraße/B10 durch den Stuttgarter Osten hindurch oder die Beskidenstraße?" Möglich wären auch Beispiele, wie sie der Gemeinderat in Zürich gesehen hat, vorzuschlagen und umzusetzen. Es gehe heute zwar hauptsächlich um das Neckartor, doch werden die Grenzwerte stadtweit an vier Messstellen überschritten, sodass es auch darum gehe, wie stadtweit die Immissionen gesenkt werden können. Dazu habe seine Fraktion den Antrag Nr. 121/2019 eingebracht, auf den er zusammengefasst eingeht. Man schlage vor, die im Antrag formulierten Punkte dahingehend mitzugeben, als die Verwaltung diese Punkte ausarbeitet als Maßnahmen für die nächste Fortschreibung des Luftreinhalteplans, damit sie dort als konkrete Umsetzungsmaßnahmen aufgenommen werden. Insgesamt stimme seine Fraktion der Busspur zu, unterstütze aber auch die Anregung der Stadtverwaltung, zu prüfen, was ist eigentlich im Sommer bei hohen Ozonwerten? Man müsse eine Verkehrsreduktion am Neckartor erreichen. Wiesbaden habe in ihrem Luftreinhalteplan gezeigt, dass insgesamt eine Verkehrsreduktion hinzukommen ist, indem man Spuren wegnimmt. In Richtung SPD und CDU appelliert er: "Gebt euch einen Ruck, schaut nach Maßnahmen, die zusätzlich etwas bringen und schlagt auch Maßnahmen vor!" Nach dem Verständnis von StR Körner (SPD) geht es um die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Demnach gehe es um die Umsetzung eines außergerichtlichen Vergleichs, dem der Ministerrat von CDU und GRÜNEN im Frühjahr 2016 zugestimmt hat. Er liest den Vergleich aus der Pressemitteilung von Ende April 2016 vor und fügt hinzu: "Dieser Vergleich ist gröbster Unfug!" Der heutige Bericht habe dies deutlich gezeigt. Denn an Feinstaubalarmtagen gehe es um das Thema Feinstaub, obwohl der Grenzwert bei PM10 schon längst erreicht sei. Die Feinstaubalarm-Periode sei im Winter, Stickoxid-Probleme habe man hingegen mehr im Sommer. Kurz nachdem dieser Vergleich öffentlich wurde, habe die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt mit der Überschrift "Ein lokales Fahrverbot am Neckartor würde zu erheblich mehr Lärm und Dreck in anderen Straßen führen". Gemeinsam habe man beschlossen, "dass dies eigentlich nicht geht". Denn durch mehr als 1.000 Fahrzeuge mehr in der Talstraße, fast 1.000 Fahrzeuge mehr in der Ostendstraße, wo ein Vielfaches an Menschen wohnt als am Neckartor, würden viel mehr Menschen durch Lärm und Abgase belastet, nur damit am Neckartor unter Umständen Grenzwerte eingehalten werden können. Dies sei der zweite Grund, weshalb es sich um "Voodoo-Verkehrspolitik hoch 3" handelt. Der dritte Grund - und dies habe das Gutachten auch untersucht - sei, dass das Fazit der Experten der SSB zu diesem Bussonderfahrstreifen, vorgestellt im UTA vom 17.07.2018, völlig außer Acht gelassen wurde. Demnach führe der angedachte Bussonderfahrstreifen zu keiner Verbesserung, sondern man erwarte im Gegenteil eine Erhöhung der Verlustzeiten aller Innenstadtbuslinien aufgrund von Stau. All dies zeige, dass der Vergleich an verkehrs- und umweltpolitischer Dummheit nicht zu überbieten sei. Bisher habe Einvernehmen im UTA bestanden, dass man diese Maßnahme ablehnt. Dankbar sei er daher, dass die Beschlussvorlage dies klar formuliert. Entsetzt sei er insofern über die Aussage seines Vorredners. Dennoch sehe er breite Zustimmung zur Verwaltungsvorlage, zu der man in Form eines Antrags einen Änderungsvorschlag stelle. Interessant sei, dass Herr Erdmenger in seinen Ausführungen an das angeknüpft habe, was der UTA in seiner letzten Sitzung mit Prof. Üchtritz diskutiert habe, dass nämlich eine neue Sach- und eine neue Rechtslage zu konstatieren ist. Wie von Herr Prof. Üchtritz erläutert, könne man als Stadt dann, wenn eine neue Sach- und eine neue Rechtslage besteht oder eine neue Sach- oder eine neue Rechtslage da sind, den drohenden Fahrverboten für Euro-5-Fahrzeuge widersprechen. Herr Erdmenger habe ausgeführt, dass für die Landesregierung das neue Immissionsschutzgesetz mit 50 µg/m³ der neue Rechtsmaßstab ist. Folglich konstatiere die Landesregierung eine neue Rechtslage. Der Antrag sehe vor, dass auch die Landeshauptstadt Stuttgart dieses feststellt. Die Messwerte am Neckartor betreffend sei die SPD-Gemeinderatsfraktion der Meinung, dass eine neue Sachlage vorliegt. Bestätigt sehe man dies dadurch, dass Herr Erdmenger ausgeführt hat, der 71 µg/m³-Wert - der die bisherige Sachlage beschrieben hat - sei nicht mehr repräsentativ. Zur Frage "Wie ist die neue Sachlage am Neckartor?" führt der Stadtrat aus, im Jahr 2016 habe der Durchschnittswert der anderen Messpunkte auf der Straßenseite der Häuser bei 76 µg/m³ gelegen. 2017 lag dieser Wert bei 67 µg/m³, in 2018 sage der Durchschnitt der anderen drei Messstellen auf der Häuserseite, werde der Wert bei 60 µg/m³ liegen. Auf der Parkseite aber zur Straße hin, betrugen 2017 die Werte an drei verschiedenen Messpunkten 50 µg/m³, 49 µg/m³ und 55 µg/m³, in 2018 sei der letzte Messpunkt mit 51 µg/m³ gemessen worden. Die zwei anderen Punkte, an denen 2017 bereits weniger gemessen wurde, seien 2018 nicht gemessen worden. Ausgehend von der Annahme, dass die Werte an allen Messstellen um 4 µg/m³ gesunken sind, bedeute dies auf der anderen Straßenseite einen durchschnittlicher Wert von 47 µg/m³ und auf der Häuserseite einen Durchschnitt von 60 µg/m³. Nehme man die Durchschnittswerte beider Straßenseiten zusammen, liege man bei 53 µg/m³ und damit wenig über der neuen Rechtslage von 50 µg/m³. Seines Erachtens ist die scheinbare Genauigkeit des von Herrn Erdmenger vorgetragenen Gutachtens zum Bussonderfahrstreifen überhaupt nicht gegeben in der Wirklichkeit, da in der Auswirkung je nach Höhe enorme Unterschiede entstehen. Damit wisse man, dass es am Neckartor ein Luftreinhaltethema geben wird - was nicht überraschend sei -, aber eine neue Sachlage besteht, weil der zugrundeliegende Wert von 70 µg/m³ nicht die Tatsache beschreibt. Diese neue Sach- und Rechtslage festzuhalten als Stadt halte man für wichtig. Völlig einig sei man sich in dem Ziel, stadtweit 20 % weniger, vor allem aber im Talkessel weniger Verkehr haben zu wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden, auch ein Rückbau von Straßen. Was das Thema Zuflussdosierung angeht, verweist er auf die Beschlussfassung vom 24.09.2018 zum Antrag 286/2018 zum Luftreinhalteplan des Landes, Ziffer 3. Darin wurde beantragt: "Mehr Fairness beim Autoverkehr in der Region Stuttgart: weniger Autos sollten nach Stuttgart hineinfahren und die Stadt Stuttgart prüft - ggf. mit externer Hilfe - zusätzliche Möglichkeiten die Zufahrten von Autos nach Stuttgart hinein mit Pförtnerampeln und zusätzlichen Park + Ride-Plätzen zu reduzieren. Auch habe man sich auf ein Vorgehen geeinigt. Dies gelte auch für die Busspuren und für Temporeduktionen. Großes Einvernehmen bestehe außerdem darin, den ÖPNV attraktiver zu machen. Nach seiner Meinung wird mit S 21, der Neuaufstellung des Bahnknotens und der neuen S-Bahnhaltestelle Mittnachtstraße sowie dem neuen Filderbahnhof und anderem mehr ein riesiger Schritt getan, auf den weitere Schritte im Stadtbahnnetz folgen müssen. Auch die Tarifreform gehe in diese Richtung. Was den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN angeht, so nerve diese Diskussion nur noch. Niemand könne mehr kapieren, dass es nun ein Dieselfahrverbot für Euro 4-Pkws gibt, aber irgendwie doch nicht, denn zu P + R-Plätzen darf man fahren, wenn man dies behauptet, wobei dies nicht kontrollierbar sei. Nun soll ein Diesel Euro 5-Fahrverbot folgen nur auf diesem Abschnitt und an Feinstaubalarmtagen, obwohl dies keinen Sinn macht, weil es um Stickoxid-Emissionen geht, und dann auch nur auf diesem Abschnitt. Gegenüber StR Peterhoff unterstreicht er, im Oktober 2018 und im Sommer 2017 habe die Landeshauptstadt Stuttgart dicke Stellungnahmen abgegeben zu allen Themen, die im GRÜNEN-Antrag nun wieder aufgerufen werden. Er werde daher nachher zur Geschäftsordnung beantragen, die Beschlussfassung vom Oktober 2018 zu bekräftigen, anstatt erneut all die Themen aufzurufen. Seine Bitte an die Sitzungsleitung laute daher, vorneweg daran zu erinnern, was Stand der Diskussionen und der Beschlussfassung ist. OB Kuhn erwidert, dennoch müssen Anträge, die gestellt werden, auf die Tagesordnung gesetzt werden. StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) beklagt, alle paar Monate führe man dieselben Debatten mit immer denselben Schlüssen und Schussfolgerungen und stelle fest, "dass es kein Lösungsangebot gibt, um die Not der Stuttgarter Bevölkerung zu beseitigen. Extremistische Liebhaber des Diesels" hätten nun auch noch einen Messpunkt abgefackelt. Dadurch gebe es jedoch kein Mikrogramm Stickoxid und Feinstaub weniger am Neckartor. Erschreckend sei zudem die Debattenkultur im Rat. Es gehe darum, "dass Stuttgarter Bürger und Bürgerinnen durch die Luftschadstoffe sterben, dass die Autoflut die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen massiv schädigt und die Politik weiterhin nicht gewillt ist, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und Urteile oberster Bundesgerichte umzusetzen. Stattdessen findet ein Überbietungswettlauf statt, wer Stuttgart noch besser zum Dieselschutzgebiet machen kann." Die Fraktionsgemeinschaft wolle "den tiefgreifenden Transformationsprozess von der Autostadt zu einer Stadt nach menschlichem Maß anpacken". Ganz klar sei, dass die Verkehrsmenge dazu auf ein Maß gedrosselt wird, um die Stadt zerstörerische Wirkung des Automobils beherrschbar zu halten. Die notwendigen Vorschläge dafür habe man zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans unterbreitet. Leider seien diese vom Oberbürgermeister abgelehnt worden. Bei der Exkursion des Gemeinderats nach Zürich habe man gehört, dass nur mit der Drosselung des Autoverkehrs die verkehrspolitischen Ziele erreichbar sind. Man sollte sich ein Beispiel an Zürich nehmen, und konsequent an der Gemarkungsgrenze den Verkehrsfluss herunterdosieren. Dabei gehe es natürlich darum, systematisch Stau zu erzeugen. OB Kuhn scheine die Zusammenhänge nicht verstanden zu haben, wenn er die vorgeschlagene Maßnahme des Landes ablehnt. Mit der Verkehrsmengendosierung beginne im Grunde die Luftreinhaltung in der Stadt, denn dann funktioniere auch eine Maßnahme M13, wenngleich man nicht glücklich sei mit dieser Maßnahme, und man auch nicht überzeugt davon sei, dass sie, so wie sie präsentiert wurde, auch funktioniert. Bereits zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans habe man beantragt, diese Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und mit der SSB neu zu formulieren, damit es keine Beeinträchtigungen des Buslinienverkehrs gibt und man vollständig separierte Fahrwege erhält. Dies habe die Verwaltung abgelehnt wie zuvor schon alles, was die Fraktionsgemeinschaft vorgeschlagen hat. Man werde das Thema Straßenrückbau angehen müssen in eigener Verantwortung, bei welchem der Wettbewerb zur B 14 der entscheidende Schritt sei. In der Stellungnahme der Stadt sollte daher stehen, dass man selbstverständlich gewillt ist, diese Stadtautobahn zurückzubauen auf ein verträgliches Maß, wo künftig vielleicht noch 50.000 Fahrzeuge pro Tag fahren sollen. Für die weitere Debatte wolle man zunächst sehen, was das Land aus der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart überhaupt übernommen hat. Hierfür bittet er die Verwaltung um eine synoptische Darstellung. Darüber hinaus wolle man eine Diskussion führen um eine Nahverkehrsabgabe und um eine Luftreinhalteabgabe. Im Gemeinderat sei schon vor Monaten zugesagt worden, dass der UA Mobilität dazu tagen werde, um diese Instrumente in ihrer Wirkungsweise beurteilen zu können. Diese Debatte fordert der Stadtrat ein. Aus seiner Sicht ist die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart, so wie sie im Moment aussieht, völlig unakzeptabel. Herr Prof. Üchtritz habe festgestellt, dass dieser Ergänzungsvorschlag des Landes offensichtlich rechtswidrig ist. Das Urteil aus Leipzig werde in rechtswidriger Weise interpretiert. Dies zumindest sollte in einer Stellungnahme drinstehen. OB Kuhn stellt gegenüber StR Ozasek klar, "der Schluss, dass wir Ihre Positionen nicht teilen, daraus resultiert, überhaupt nichts verstanden zu haben", sei unzutreffend. Vielmehr teile er die Positionen in vielem nicht, weil er und seine Verwaltung sie für falsch halten. StRin von Stein (FW) verweist auf Zeitungsberichte, wonach ausgerechnet die Bürger und Bürgerinnen der Städte Stuttgart und München bundesweit die höchste Lebenserwartung haben. Sie freut sich darüber, dass die Ergebnisse der Messstelle Neckartor nicht länger repräsentativ sind. Schon vor vielen Jahren habe u. a. ihre Fraktion immer wieder nachgefragt, ob dieser Standort repräsentativ ist, was immer wieder bestätigt wurde. Sie plädiert dafür, die Messstellen insgesamt so aufzustellen, dass sie rechtskonform sind, ohne jedoch an den ungünstigsten Ecken zu stehen. Auch sei sie dafür, die Luftschadstoffe zu reduzieren und so viel wie möglich dafür zu tun. Dennoch müsse man auch lernen, mit Widersprüchen zu leben, da insbesondere die Bewohner der Außenstadtbezirke noch lange auf das Auto angewiesen sein werden, weil der ÖPNV die erforderliche Mobilität nicht leisten kann. Die Mobilität von den Außenstadtbezirken in die Innenstadt sei noch akzeptabel, sofern das Ziel aber woanders liegt, stoße man an enorme zeitliche Grenzen. Wenn man das Thema ÖPNV angehen will, müssen zwingend Tangentiallinien eingebaut werden und der ÖPNV sei dann viel weiträumiger zu denken. Mit Blick auf eine Verlagerung von Kfz-Verkehr in die Nebenstraßen unterstützt sie die Aussagen von StR Körner. Nebenstraßen seien außerdem beengt und haben viele Parkplätze. Würde dort noch mehr Verkehr herrschen, bedeute dies für Fahrzeuge von Pflegediensten, aber auch für sonstige Rettungsfahrzeuge, eine Behinderung und Blockade, und damit eine dramatische Verschlechterung der Lebensqualität für die Klienten der Pflegedienste. StR Conz (FDP) hält das Szenario in der Präsentation für völlig unrealistisch, wo eine Abnahme von 10 % des Verkehrs postuliert wird und dadurch zu glauben, dass die Busspur keinerlei Problem verursachen würde. Durch die Verdrängung von Verkehr in die Nebenstraßen rechnet der Stadtrat mit stark steigenden Unfallzahlen in den Wohngebieten und sieht die Sicherheit der Menschen in Gefahr. Natürlich gäbe es bei einer Verkehrsreduktion von 25 % weniger Luftschadstoffe, doch hätte man für diese Erkenntnis kein Gutachten gebraucht. Er stimmt StR Körner zu, wonach "der Ursprung dieses ganzen Wahnsinns ein völlig untauglicher Vergleich ist, den die Landesregierung geschlossen hat". Dass man nun auf dieser Basis auch noch völlig untaugliche Verkehrsmaßnahmen vorschlägt, könne die FDP nicht unterstützen. Oberste Prämisse müsse sein, Fahrverbote für Euro 5-Diesel zu verhindern, macht StR Schupeck (LKR) klar. Er stimmt StR Kotz dahingehend zu, als sich die Rechtslage deutlich verbessert hat und das Delta zum Toleranzwert von 50 µg/m³ klein genug ist, um Diesel-Fahrverbote zu vermeiden. Weiter unterstützt er die Versetzung des Standorts der Messstelle am Neckartor. Die Einrichtung einer neuen Busspur wolle er nicht von Vornherein ausschließen. Man sollte probieren, über eine Evaluierung das Interim zu erfassen. Damit habe er die Hoffnung, dass sich die Rechtslage weiter verbessert. Sollte das Ergebnis nicht eintreten wie in der Theorie erwartet, so könne man den Versuch beenden. StR Dr. Schertlen (SchUB) vertritt die Meinung, man hätte vor Jahren schon das Thema "Umfahrung der Stadt" angehen können. So aber diskutiere man wieder und wieder über diese Transitstrecke durch die Stadt, über Pförtnerampeln etc. und sitze in der Misere. Zur heutigen Vorlage signalisiert er Zustimmung, denn die Argumentation sei plausibel. Er erinnert an den gemeinsam mit der FDP gestellten Antrag Nr. 407/2018 vom 11.12.2018, in dem beantragt wurde, auf die Fa. NovusPlus zuzugehen, die angeblich ein Verfahren anbietet, mit dem die Luftqualität verbessert werden kann. In der Beantwortung zu diesem Antrag heiße es, diese Firma habe die Landeshauptstadt Stuttgart bisher nicht kontaktiert. Daher hätten keine Informationen zur vorgeschlagenen Maßnahme und deren Wirkung vorgelegen. Seines Erachtens wäre es Aufgabe der Verwaltung gewesen, auf diese Firma aktiv zuzugehen. Die Verwaltung antworte außerdem, das Verfahren dieser Firma basiere auf dem Versprühen von Wasser, weshalb insbesondere in den Wintermonaten von einer Beeinträchtigung des Verkehrs und der Verkehrssicherheit auszugehen sei. Bei der Nassreinigung in der Feinstaubsaison scheine dies keine Problematik zu sein. Er plädiert dafür, sich das Verfahren anzuschauen und zu prüfen. Für ihn sei kein Wille erkennbar, irgendetwas an der Luftqualität zu verbessern "außer irgendwelchen merkwürdigen Maßnahmen von diversen Seiten". Was die Busspur anbelangt, so habe man eine solche an dieser Stelle, weil der X1-Bus diese Strecke befährt - und zwar leer. Folglich wäre die logische Konsequenz, den X1 nur noch im City-Ring fahren zu lassen. Das Thema der Busspur wäre damit erledigt. Bevor OB Kuhn das Wort an Herrn Erdmenger gibt, bittet er den Ausschuss zu überlegen, ob die Vertreter der SSB noch gehört werden sollen. Herr Erdmenger geht zunächst auf die von OB Kuhn gestellten Fragen ein. Was das mögliche Auftreten von Stauerscheinungen insbesondere direkt vor der Messstelle angeht, so sagen die Gutachter, die sich dabei auf ihr Mikrosimulationsmodell stützen, der Engpass in diesem Fahrbereich bestehe weder an der Ampel vor der Heilmannstraße und in der Variante B auch nicht direkt am Neckartor. Wenn Staus auftreten, dann räumlich deutlich weiter entfernt. Im Hinblick auf Äußerungen von Experten der Stadtverwaltung, die sagen, wenn eine Busschleuse eingerichtet wird, könnten doch Stauungen auftreten, so müsse man dies in der Realität abwarten. Die Gutachter sehen keinen Engpass. Zur Frage, entsteht der Effekt durch den Abstand oder durch die Verkehrsreduzierung, führt er aus, laut Gutachten entstehe der Haupteffekt durch die Verkehrsreduzierung. Der zusätzliche Abstand habe auch einen Effekt, wenngleich dieser zu seinem Erstaunen nicht in der Größenordnung wie an der Waiblinger Straße sei. Zur vielleicht eher rhetorischen Frage, "warum die Landesregierung auf die vielen guten Hinweise der Stadt so wenig gehört hat", merkt er an, am Ende sei es eine politische Entscheidung, die er dem Gremium nicht deutlich machen könne. Er weise jedoch den Eindruck zurück, dass das Land sich nicht mit den Argumenten auseinandergesetzt hat. Im Gegenteil habe man auf die Argumente von Stadt und SSB hin verabredet, ein Gutachten erstellen zu lassen. Man habe sich intensiv auseinandergesetzt, sei aber nicht zu den gleichen Schlussfolgerungen gekommen. Weiter gibt er zu bedenken, dass die SSB nicht verantwortlich ist für die Luftreinhaltung, insofern sei gut nachvollziehbar, dass es ihr darum geht, kein Risiko für den Ablauf ihres Busverkehrs zu haben. Die Landesregierung habe nicht die Wahl zwischen "wir machen nichts" und "wir machen die Busspur". Sondern die Landesregierung habe die Wahl zwischen verschiedenen nicht angenehmen Maßnahmen, unterstreicht er. "Wir haben diese enge Folge von Gerichtsurteilen und diese enge Folge von Gerichtsurteilen sagt, ihr macht ein flächendeckendes Verkehrsverbot, es sei denn, es fällt euch was Klügeres ein. Und wir arbeiten die ganze Zeit daran, dass uns etwas Klügeres einfällt. Das ist der entscheidende Punkt." Hinsichtlich der Anmerkungen in Bezug auf eine vollkommen veränderte Sach- und Rechtslage merkt Herr Erdmenger an, seit 2016 habe sich die Situation an vielen Punkten geändert. Beispielsweise habe man keine blaue Plakette. Deswegen seien entsprechende Konzepte, die damals diskutiert wurden, leider nicht durchführbar. Auch gebe es die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das BImSchG habe den EU-Grenzwert nicht geändert, sondern es habe die Frage geändert, ab wann sind in der Regel Verkehrsverbote nicht verhältnismäßig. Es habe also eine Auslegungshilfe gegeben. Die Landesregierung halte sich an diese Auslegungshilfe, indem sie sagt, "wir gehen davon aus, dass die Verkehrsverbote nicht verhältnismäßig sind ab 50 µg/m³". Dies werde vor Gericht diskutiert werden. Mit Spannung erwarte man ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Thema Reutlingen, wo erste Antworten gegeben werden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart werde man stehen im Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), wo man die Position des Landes vortragen werde. Politisch zu sagen "Die Rechts- und Sachlage hat sich geändert" sei der erste Schritt, der zweite sei dann, was juristisch daraus wird. Man sei optimistisch, neue Argumente einbringen zu können. Seine Aussage zu der Messstelle am Neckartor war, dass die Messstelle bis 2017 repräsentativ war und bestätigt wurde. Im Jahr 2018 habe es eine Abweichung gegeben, die schon im Januar 2019 transparent gemacht worden sei. Die Messwerte, die 2018 zu beobachten waren, würden, wenn sie in den Folgejahren wieder zu beobachten wären, dazu führen, dass der höchste gemessene Wert nicht repräsentativ ist. Nach dem, was die Gutachter sagen und nach dem, was bekannt ist über die verschiedensten Maßnahmen, die ergriffen worden sind, z. B. über den Verkehrsrückgang, über die Flottenmodernisierung, über Software-Update, war der Rückgang der Messwerte am Neckartor zu erwarten. Eher überraschend war, dass der Wert dort so hoch geblieben ist. Die Profilmesspunkte hätten bestätigt, dass das, was erwartet wurde, an den anderen Stellen eingetreten ist aus Gründen, die bei solchen Messungen nie gänzlich erklärbar sind und sie an dieser Stelle einfach höher war. Die Meldung an das Umweltbundesamt sei gesetzlich nicht ausschlaggebend. Gesetzlich ausschlaggebend sei das, was vor dem Verwaltungsgericht festgestellt wird und "was wir selber an der Beurteilung da drauflegen". Es bestehe in Deutschland nicht die Möglichkeit, um zu sagen, "eine bestimmte Messstelle gefällt mir in diesem Kontext nicht und deshalb stelle ich sie ein paar Meter weiter". Vielmehr müsse immer fachlich sehr differenziert begründet werden, wenn so etwas gemacht wird. Es gebe die Situation, wenn die Landesverwaltung Messstellen abbaut, die nicht mehr repräsentativ sind. Diese Situation sei jedoch am Neckartor noch nicht gegeben. Man habe eine neue Lage, die durch die Messwerte im Jahr 2018 entstanden ist und die durch die Rechtsauslegung entstanden ist. Das Land werde diese neue Lage vor Gericht einbringen und darüber hinaus handeln. Er verweist auf die vier Maßnahmen, mit denen 2019 niedrigere Messwerte entweder in ganz Stuttgart oder wenigstens am Neckartor erreicht werden können. Damit ziele man insbesondere auf die Einhaltung des Grenzwertes (40 µg/m³) ab und nicht nur auf die Einhaltung der 50 µg/m³. Die von StR Peterhoff angesprochene Präsentation mit der Prognose von durchschnittlich 62 µg/m³ im Jahr 2019 ist ihm nicht bekannt. Tatsächlich präsentiere der Verkehrsminister gerade dem Kabinett eine neue Prognose für 2019, der er jedoch nicht vorgreifen wolle. Nach dieser Prognose sehe es aber gut aus, weshalb er optimistisch sei zu sagen, dass mit den verschiedenen Schritten, die die Landesregierung ergriffen hat, die Chance bestehe, tatsächlich in die Richtung der Grenzwerteinhaltung oder mit Blick auf die Fahrverbote unter den Wert von 50 µg/m³ zu kommen. OB Kuhn weist darauf hin, dass die Stellungnahme der SSB bereits begründet wurde und sich in der Substanz nicht geändert habe. Die SSB sei in ihrer Gesamtausrichtung darauf ausgerichtet, systematisch dazu beizutragen, dass die Luftschadstoffe sinken, informiert er an Herrn Erdmenger gewandt. Die SSB stehe nicht in der direkten rechtlichen Verantwortung, aber sie fühle sich dem Ziel verpflichtet, dass die Luftschadstoffe weniger werden mit ihren Linien, dem Linienausbau und mit ihren Fahrzeugen. Er schlägt vor, den gemeinsamen Antrag Nr. 132/2019 als Stellungnahme zu verstehen und in die GRDrs 270/2019 einzuarbeiten. Der Antrag gelte damit als erledigt. Den Antrag Nr. 93/2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion halte er für erledigt durch die heutige Beratung. Den Antrag Nr. 102/2019 der SPD-Gemeinderatsfraktion halte er in Bezug auf den ersten Teil des Antrags für erledigt. Was den zweiten Teil anbelangt, übergibt er das Wort an Herrn Dr. Münter. Herr Dr. Münter führt aus, die Verwaltung habe mit der gewünschten Prüfung die Kanzlei Gleiss/Lutz (Herrn Prof. Üchtritz) beauftragt. Die Prüfung dauere noch an. Über das Ergebnis dieser Prüfungen werde am 07.05.2019 im UTA informiert. Als Zwischenstand könne man bereits heute zwei Dinge sagen, die sich unterscheiden von dem, was Herr Prof. Üchtritz vor zwei Wochen vorgetragen hatte: Evident sei, dass im Falle des jetzt vorliegenden Busspur-Vorschlages keine Bindung der Landeshauptstadt Stuttgart an ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Denn weder das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart noch das des Bundesverwaltungsgerichts enthalte Aussagen zur geplanten Busspur. Aus dieser fehlenden rechtlichen Bindung ergebe sich nicht zwingend, dass die Landeshauptstadt Stuttgart gegen eine mögliche Anordnung der Busspur durch das Land mit Erfolg vor Gericht vorgehen kann. OB Kuhn hält fest, mit der abschließenden Erledigung des SPD-Antrags Nr. 102/2019 sei somit zu rechnen am 07.05.2019. StR Körner ist damit einverstanden und bittet darum, den Antrag seitens der Verwaltung wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Dies sagt der Vorsitzende zu. Er wendet sich anschließend dem von StR Kotz mündlich gestellten Antrag zu, der da heißt: "Der Gemeinderat fordert das Land bzw. das Regierungspräsidium auf, die Dauermessstelle am Neckartor zu versetzen. Der neue Standort muss innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für einen Standort für solche Messstellen liegen. Er soll aber innerhalb dieser Vorgaben an der Stelle aufgestellt werden, die nach bisherigen Erkenntnissen die geringsten Messwerte für Stickoxide und Feinstaub zum Ergebnis hat." StR Körner nimmt die 30 vom Land beschlossenen zusätzlichen Messstellen zum Anlass, um StR Kotz zu fragen, ob man das Land alternativ darum bitten könnte, am Neckartor die Messstellen auf der anderen Straßenseite, die 2018 nicht mehr aktiviert worden sind, weiter zu messen und noch eine weitere entsprechend des Vorschlags von StR Kotz aufzustellen. Er hält es für wichtig, die Repräsentativität in dem Gebiet zu klären, um damit näherungsweise festzustellen, wie es um die Luftqualität bestellt ist. Da der mündliche Antrag von StR Kotz auch aus einer Frage resultiert hat, die von ihm gestellt wurde, stellt OB Kuhn klar, an das Land gerichtet habe er ernsthaft gefragt: "Meint ihr die Busspur muss sein wegen der Verbesserung der Stickoxide in Mikrogramm oder meint ihr, dass es um die 20 % aus dem Vergleich geht?" Herr Erdmenger habe in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass das Gutachten bestätigt habe, es gehe vor allem um die Verkehrsreduktion und nicht so sehr um den Abstand. Wenn es aber um den starken Eintrag "Fahrspuren senkt Stickoxide am Messgerät" geht, dann könne man die Messstelle auch woanders hinstellen. Aber er finde, auch der Vorschlag von StR Körner wäre möglich, nämlich an verschiedenen Stellen zu messen, damit ein klareres Bild für die Gegenwart und für die Zukunft entsteht. StR Kotz hält an seinem Antrag fest. Nach seinem Verständnis ist die technische Qualität dieser Messstelle eine bessere und genauere als die anderen im Umfeld befindlichen. Daher sollte sie auch an der Stelle stehen, die man als die wichtigste ansieht. Zudem würden die Menschen die verquere Logik nicht verstehen, würde man diese Messstelle an ihrem jetzigen Standort belassen, obwohl sie keine repräsentativen Werte mehr liefert. Er wirbt aus diesen Gründen um Unterstützung dieses Antrags. Seine Empfehlung an die CDU laute, Maßnahmen anzupacken anstatt ständig zu versuchen, die Fakten wegzuschieben und zu meinen, mit dem Abbau der Messstelle die Probleme beseitigen zu können, so StR Peterhoff. Er erinnert daran, dass die zahlreichen Anfragen hinsichtlich der Richtigkeit dieses Standorts seitens des Landes und von städtischer Seite seit vielen Jahren immer mit Ja beantwortet worden seien. Seine Fraktion lehne den Antrag ab, den man als Bankrott-Erklärung der CDU betrachte. StR Ozasek pflichtet seinem Vorredner bei. Nach seinem Eindruck läuft dieser CDU-Antrag darauf hinaus, "so lange zu messen, bis das Ergebnis stimmt". Er empfinde bereits die auf Antrag der CDU installierte Hochleistungsfiltersäule als höchst grenzwertig, und wundere sich darüber, dass man so etwas seitens der LUBW überhaupt zulässt, da es die Bürgerinnen und Bürger in einer Scheinsicherheit wiegen soll. Mündlich beantragt StR Dr. Schertlen, der UTA möge die SSB beauftragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den X1-Bus nur noch im City-Ring fahren zu lassen. OB Kuhn hält es nicht für richtig, einen solchen Antrag im Kontext mit der Debatte über einen anderen Antrag zusätzlich einzubringen. StR Kotz stellt klar, niemand habe heute bezweifelt oder gar bestritten, dass diese Messstelle nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechend steht. Selbstverständlich könne sie rechtlich dort stehen. Der Unterschied zu früher sei jedoch, dass das Land - vertreten durch das Regierungspräsidium - heute erklärt, dass das, was dort gemessen wird, nicht mehr verwendet werden kann, weil es nicht mehr repräsentativ ist. Diese Situation habe es in keinem der jemals gestellten Anträge gegeben und insofern liege eine neue Sachlage vor. Und es werde deutlich, wem die Fahrverbote gefallen. SÖS-LINKE-PluS und GRÜNE wollten deshalb auch nicht, dass Fahrverbote zurückgenommen werden. Was die Filtersäule angeht, so bringe diese - auch wenn es ein Arbeiten an den Symptomen darstellt - eine Verbesserung für die Gesundheit der Menschen. Daher müsse man beides tun: An den Ursachen arbeiten durch den Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs. Bei allem sei die CDU dabei - auch mit eigenen Ideen. Wenn die Ursachenbewältigung nicht schnell genug geht, dann könne man auch an den Symptomen arbeiten, wenn dies den Menschen guttut. Nach Meinung von OB Kuhn wird die Frage des Standorts dieser Messstelle Neckartor überschätzt. Das Problem Stickoxid wie Feinstaub gebe es in der ganzen Stadt an vielen Stellen. Seltsam sei, dass bei der Stickoxid-Diskussion nicht über die Hohenheimer Straße diskutiert wurde. Ziel der städtischen Politik sei es, in der gesamten Breite an den Stellen, an denen Überschreitungen gemessen wurden, die Belastung zu senken. Auch aus diesem Grund befriedige ihn die Antwort aus dem Gutachten, wonach die Busspur am Neckartor selber nicht zu zusätzlichem Stau führen würde, sondern woanders, nicht. Eine Reduktion der Luftschadstoffe in der Breite gehe nur durch weniger Verkehr und durch eine andere Technik in den Fahrzeugen. Neben dem Ausbau des ÖPNV sei dies bisher am besten gelungen durch den Austausch der Fahrzeuge, so seine Vermutung. Er fragt Herrn Erdmenger, wie lange es dauern würde, bis das Problem grenzwertkonform gelöst ist, wenn die Erneuerung der Fahrzeugflotte bei gleichbleibenden Tempo erfolgt. StR Pantisano plädiert dafür, über diesen Antrag die Vollversammlung entscheiden zu lassen und erhebt dies zum Antrag. Er wirft der CDU-Fraktion Selbstbetrug und Betrug vor, was die Annäherung an die Grenzwerte betrifft, aber auch was das Versetzen der Messstelle angeht. Es müsse darum gehen, den Grenzwert von 40 µg/m³ einzuhalten, selbst wenn Fahrverbote durch den Toleranzwert von 50 µg/m³ vermieden werden. Letzteres wünsche sich auch die Fraktionsgemeinschaft, unterstreicht er, und verwahrt sich gegen die Behauptung, man freue sich über Fahrverbote. StR Kotz widerspricht vehement der Aussage, der Vorschlag der CDU würde zum Betrug führen. Vielmehr laute die Aussage "Einhaltung aller rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, sowohl was die 40 µg/m³ bzw. 50 µg/m³ betrifft, als auch aller Aspekte was den Standort angeht!" Es gehe darum, die Möglichkeiten, die ein Gesetz zulässt, auszunutzen. StR Schupeck merkt gegenüber StR Pantisano an, dass man statistische Ausreißer aus Messreihen eliminiert, um besser geeignete und treffsichere Mittelwerte zu erhalten, sei ein ganz normaler Vorgang für alle, die wissenschaftlich arbeiten. Auf die Frage von OB Kuhn, ob der Antragsteller damit einverstanden ist, über seinen Antrag in der Vollversammlung abstimmen zu lassen, entgegnet StR Kotz, dies halte er für unsinnig. Er bittet den Vorsitzenden darüber abstimmen zu lassen, wer diesem Antrag folgen möchte. OB Kuhn lässt zunächst über die Verweisung des mündlichen Antrags von StR Kotz in den Gemeinderat abstimmen. Er stellt fest, dass dieser Antrag mit 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt ist. Anschließend lässt er über den mündlichen Antrag von StR Kotz abstimmen: "Der Gemeinderat fordert das Land bzw. das Regierungspräsidium auf, die Dauermessstelle am Neckartor zu versetzen. Der neue Standort muss innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für einen Standort für solche Messstellen liegen. Er soll aber innerhalb dieser Vorgaben an der Stelle aufgestellt werden, die nach bisherigen Erkenntnissen die geringsten Messwerte für Stickoxide und Feinstaub zum Ergebnis hat." Er stellt fest, dass dieser Antrag bei Stimmengleichheit (8 Ja-, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) mehrheitlich abgelehnt ist. Iin Bezug auf den Arbeitsauftrag, eine synoptische Übersicht zu erstellen darüber, was das Land von der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen hat, fragt Herr Dr. Münter, ob die Übernahme in den im letzten Jahr veröffentlichten Luftreinhalteplan gemeint ist. Dies wird von StR Ozasek bestätigt. OB Kuhn stellt anschließend in den Raum, über den mündlichen Antrag von StR Dr. Schertlen abstimmen zu lassen, wonach der X1-Bus künftig nur noch auf dem City-Ring fahren soll. StR Conz hält dies für einen aktiven Beitrag zur Verkehrsreduktion auf der Cannstatter Straße. Für StR Kotz steht außer Frage, dass man über den X1 und seine Streckenführung mittelfristig diskutieren muss. Er hält es jedoch nicht für angebracht, heute auf Zuruf Streckenführungen von Stuttgarter ÖPNV-Einrichtungen zu verändern. OB Kuhn hielte es für skurril, während man über eine Busspur diskutiert, die entsprechende Buslinie abzuschaffen. Für StR Winter steht der spontane Antrag in keinem Zusammenhang mit der Sache an sich. Er rät StR Dr. Schertlen dazu, den Antrag schriftlich zu stellen. Letzteres teilt auch StR Körner, der vorschlägt, diesen Antrag in die Synopse zum Luftreinhalteplan einzuarbeiten und in diesem Kontext am 07.05.2019 abzustimmen. StR Ozasek vermisst bei diesem Antrag eine Erklärung dazu, wie die Fahrgastlasten dann kompensiert werden sollen. Er empfiehlt StR Dr. Schertlen, zuvor mit der SSB zu sprechen, da die X1-Linie nochmals optimiert wird. Nach Ansicht von StR Conz kann der X1-Bus angesichts der geringen Fahrgastzahlen leicht durch ein Sammeltaxi ersetzt werden. StR Dr. Schertlen erklärt angesichts der Rückmeldungen, er werde seinen Antrag schriftlich formulieren. Mit Hinweis auf das verabredete weitere Vorgehen stellt OB Kuhn abschließend fest: Die GRDrs 270/2019 ist eingebracht. zum Seitenanfang