Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
739/2018
Stuttgart,
11/26/2018
Stuttgarter Masterplan urbane Bewegungsräume
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Kenntnisnahme
öffentlich
11.12.2018
Bericht:
Anlass
Im Rahmen des Haushaltsantrags Nr. 483/2017 „Stuttgart bewegt sich – Sport in der Stadt“ von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2017 wird die Stadtverwaltung unter Punkt V. aufgefordert, einen „Masterplan für Trendsport und Bewegungsflächen“ zu erstellen.
„Bewegung im öffentlichen Raum ist eine Querschnittsaufgabe bei der Planung ganz unterschiedlicher Dinge in der Stadt. Wir möchten dem Themenfeld Trendsport und Bewegungsflächen in Stuttgart deswegen einen Rahmen geben.“, so der gesamte Antragstext.
Der Gemeinderat folgte diesem Antrag und stellte für den DHH 2018/2019 eine Summe von insgesamt 90.000 EUR an Planungsmitteln für die Erstellung bereit. Die Federführung wurde dem Referat Städtebau und Umwelt und hier wiederum dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung übertragen. Die Bearbeitung erfolgt in enger Kooperation mit dem Amt für Sport und Bewegung.
Hintergrund
Parallel zu traditionellen Sport- und Bewegungsangeboten von Sportvereinen finden immer mehr sport- und bewegungsorientierte Aktivitäten außerhalb normierter Sportfreiflächen statt. Mit der Ausweitung der Bewegungsvielfalt werden auch die Anforderungen an die öffentlichen Räume komplexer.
Gleichzeitig nimmt die Bewegungsarmut der Bevölkerung insgesamt deutlich zu. Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Krankenversicherung (DKV) erreichen nur noch 43 % der Bundesbürger die Mindestaktivitätsempfehlungen von 30 Minuten am Tag durch körperliche Aktivität während der Arbeit, dem Transport und während der Freizeit.
Der Schaffung einer bewegungsfördernden Stadtstruktur, insbesondere des öffentlichen Raums kommt damit eine Schlüsselrolle zu. Die Landeshauptstadt Stuttgart steht dabei vor großen Herausforderungen.
Die Förderung urbaner Bewegungsgelegenheiten sowie der „Alltagsbewegung“ in öffentlichen Räumen ist bisher jedoch ein vernachlässigtes Themenfeld. Die verwaltungsseitigen Zuständigkeiten für Angebote und Flächen sind nicht gebündelt und gleichzeitig breit gestreut. Auf eine stadtweite, an den Bedürfnissen der Bürgerschaft orientierte Bestandsaufnahme kann bisher nicht zurückgegriffen werden. Eine abgestimmte Strategie, ein Masterplan wie er nun von der Politik gefordert wird, liegt nicht vor. Eine gezielte und passgenaue Benennung und Umsetzung von Projekten zur Bewegungsförderung ist damit bisher nicht möglich.
Ziel
Wie im Haushaltsantrag gefordert, erstellt die Verwaltung einen „Masterplan für Trendsport und Bewegungsflächen“.
Bei einem Masterplan handelt es sich um einen „übergeordneten, weitreichenden Plan“ (Duden). Dieser setzt sich klassischerweise aus einer Bestandsaufnahme, einer Analyse und konkreten Handlungsempfehlungen zusammen.
Es ist damit das Ziel, Bedarfe systematisch und unter Einbindung der Nutzer (also der Bürgerschaft) zu erheben, diese mit dem Bestand abzugleichen und daraus passgenaue Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung abzuleiten und Prioritäten zu setzen.
Denn Bewegungsangebote im öffentlichen Raum werden nur angenommen, wenn diese den Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe (Alter/Milieu) entsprechen und zudem an den richtigen Orten im Stadtraum platziert werden. Mit Hinblick auf begrenzte Ressourcen für die Umsetzung müssen Prioritäten gesetzt werden, um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten.
Durchführung
Die Federführung wurde dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung übertragen. Die Bearbeitung erfolgt in enger Kooperation mit dem Amt für Sport und Bewegung. Alle relevanten Verwaltungsstellen werden über die Arbeitsgruppe Soziale Planung (AGSP) eingebunden. Institutionelle Schlüsselakteure vor Ort, die Bürgerschaft, wie auch die Bezirksbeiräte werden über „Bezirksrunden“ beteiligt.
Zeitschiene
Vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport und Bewegung ein konzeptionelles Grundgerüst ausgearbeitet. Der Sportausschuss wurde in seiner Sitzung am 25. September 2018 mündlich darüber informiert. Anhand dessen erfolgte eine Ausschreibung für die Beauftragung eines externen Büronetzwerks. Parallel dazu fanden verwaltungsinterne Abstimmungen, unter anderem im Rahmen der AGSP statt.
Im kommenden Jahr werden über sogenannte
n
„Bezirksrunden“ konkrete Bedarfe, Standorte und Ideen für die bewegungsförderliche Gestaltung des öffentlichen Raums in den Bezirken erarbeitet. Mit einem Zwischenbericht sollen die Ergebnisse aus den „Bezirksrunden“ sowie erste Analysen der Studie im Juni/Juli 2019 (z. B. Sportausschuss am 7. Juli 2019) vorgestellt werden. Diese bis dato vorhandene Datengrundlage soll es auch ermöglichen, den Mittelbedarf zur Umsetzung erster Maßnahmen des Masterplans für die Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2020/21 zu benennen.
Die Maßnahmen werden im Laufe des Jahres 2019 weiter ausgearbeitet und differenziert. Parallel werden die Erkenntnisse der Analyse des beauftragten Büros miteinfließen, Maßnahmen priorisiert und mit Realisierungskosten hinterlegt.
Bis Ende des Jahres 2019 soll der Masterplan inklusive der Handlungsempfehlungen zur Umsetzung fertiggestellt werden. Ähnlich dem Spielflächenleitplan, bietet dieser über die definierten Einzelmaßnahmen hinaus, eine fachlich fundierte Handlungsgrundlage für die Verwaltung. Er bildet damit den im Haushaltsantrag geforderten, strategischen „Rahmen“ für das Themenfeld Trendsport und Bewegungsflächen in Stuttgart.
Beteiligte Stellen
Referat SOS
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Haushaltsantrag Nr. 483/2017, "Stuttgart bewegt sich - Sport in der Stadt" der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2017
Peter Pätzold
Bürgermeister
keine
<Anlagen>
zum Seitenanfang