Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 01.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:die Herren Rau, Eisenhardt (in.Stuttgart)
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Historisches Volksfest
- Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
(... vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Historisches Volksfest
- Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
- Zulassungsrichtlinien für das Stuttgarter Frühlingsfest und das Cannstatter Volksfest anpassen - "Historisches Volksfest" bei Wiederholung auf den Cannstatter Wasen verlegen
- Antrag Nr. 21/2019 vom 17.01.2019 (SÖS-LINKE-PluS)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zunächst weist Herr Rau auf die unisono als erfolgreich bezeichnete Veranstaltung hin. Zu den Überlegungen bezüglich der Fortsetzung berichtet Herr Eisenhardt anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt ist. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


EBM Föll sieht den Erfolg des Historischen Volksfestes vor allem in seiner Authentizität begründet. Man habe fast ausschließlich Originale aus unterschiedlichen Zeiten gezeigt. Das Fest habe sehr breite Bevölkerungsgruppen angesprochen, darunter auch Familien mit kleinen Kindern und die Generation ü60. Das Wetter sei nahezu perfekt gewesen. Die besondere Atmosphäre habe man insbesondere auch der Weite des Schlossplatzes zu verdanken. Dem Wunsch auf Fortsetzung auf dem Schlossplatz sollte die Stadt seiner Ansicht nach entsprechen. Sogar der sonst so ablehnende Bezirksbeirat habe einstimmig dafür plädiert. Ein Teil des Erfolgs sei aber auch darauf zurückzuführen, dass es dort eine solche Veranstaltung noch nie gegeben habe. Deshalb solle sie etwas Besonderes bleiben und auch nicht kommerzialisiert werden. Insofern empfehle er einen vierjährigen Turnus, der sich an das Landwirtschaftliche Hauptfest anlehne. Aufgrund des erforderlichen städtischen Zuschusses müsse dies in den Haushaltsplanberatungen entschieden werden.

Zum Antrag Nr. 21/2019 merkt er an, die Stadt achte bei allen Veranstaltungen prinzipiell darauf, dass es keine rassistischen, sexistischen, homophoben oder andere nicht akzeptablen Darstellungen gebe. Gerade auch im Vorfeld des Historischen Volksfestes habe man sich intensiv damit beschäftigt, da es hier historische Elemente gebe, die man heute nicht mehr zeigen könne, da sie die Menschenwürde verletzten. Die Zulassungsrichtlinien enthielten diese Aspekte bereits, sodass sie nicht geändert werden müssten. Er unterstreicht, dass die Stadt hier sehr sensibel vorgehe.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) betont in der Begründung des Antrags seiner Fraktionsgemeinschaft ebenfalls die notwendige Sensibilität. Dabei weist er auf die inzwischen geänderte Ziffer 2 des Antrags hin. Auch seine Fraktionsgemeinschaft plädiere nun dafür, die Veranstaltung auf dem Schlossplatz durchzuführen, und zwar in vierjährigem Turnus. Der Zeitraum, in dem der Schlossplatz dadurch zusätzlich belegt werde, müsse an anderer Stelle reduziert werden, sodass die Zahl der Tage, an denen der Schlossplatz bespielt werde, gleich bleibe.

Die Vertreter der Fraktionen danken für den Bericht der Verwaltung und die hervorragende Organisation des Projekts.

StR Rudolf (CDU) schließt sich den Ausführungen von EBM Föll an. Die in.Stuttgart habe bezüglich der Zulassungsrichtlinien das vollste Vertrauen seiner Fraktion. Er regt an, das Fest von der positiven Seite zu sehen. Seine Fraktion tendiere - nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen - ebenfalls zu einem vierjährigen Turnus.

Vom Erfolg des Historischen Volksfestes war StRin Fischer (90/GRÜNE) von Anfang an überzeugt. Um die Besonderheit zu erhalten, sollte es nur alle vier Jahre stattfinden. Die Abwägung, ab wann die Würde des Menschen verletzt werde, müsse - wie z. B. auch bei Werbeplakaten - immer erfolgen.

StR Pfeifer (SPD) hält es für kleingeistig, angesichts der in jeder Hinsicht großen Erfolgsgeschichte an ein paar einzelnen, nicht ganz optimalen Dingen herumzukritisieren. Er traue hier der in.Stuttgart die notwendige Sensibilität zu. Im Übrigen wolle seine Fraktion parallel zu diesem Fest auch keine Geschichtswerkstatt machen. Er spricht sich ebenfalls für den vierjährigen Turnus aus.

Diesem schließt sich auch StR Zaiß (FW) im Namen seiner Fraktion an. Zu klären gelte es hier noch, ob das Historische Volksfest direkt im Anschluss an das Landwirtschaftliche Hauptfest oder parallel zu diesem stattfinden solle.

Zum vierjährigen Turnus tendiere auch seine Gruppierung, erklärt StR Conz (FDP). Dem Antrag könne sie nicht folgen.

StR Klingler (BZS23) sieht bei diesem Fest definitiv keinen Rassismus. Unverständlich sei ihm auch, dass über den Zuschuss in den Haushaltsplanberatungen entschieden werden müsse, obwohl der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einen viel höheren Betrag "durchgewunken" habe. Er sieht den Zuschuss als Investition für die Stuttgarter Innenstadt, mit der auch der Einzelhandel und die Gastronomie gestärkt werden könnten. Seiner Ansicht nach sollte der Schlossplatz als Mittelpunkt der Landeshauptstadt noch viel stärker durch Veranstaltungen belebt werden. Auch er plädiert für den vierjährigen Turnus.

BVin Kienzle (Mitte) bestätigt die positive Resonanz beim Bezirksbeirat Mitte, der teilweise sogar für einen jährlichen Rhythmus votiert habe. Die Mehrheit habe sich jedoch für einen zweijährigen bzw. einen an das Landwirtschaftliche Hauptfest angelehnten vierjährigen Rhythmus ausgesprochen. Der Bezirksbeirat habe angeregt, hier bürgerschaftliches Engagement einzubeziehen. So könne sich z. B. ein Verein der Freunde des Historischen Volksfestes um die finanziellen und inhaltlichen Fragen kümmern und hier u. a. das Lindenmuseum zu Rate ziehen.

Bürgerschaftliches Engagement gebe es bereits, z. B. in Form des Cannstatter Volksfestvereins, der sich u. a. auch um die historischen Wurzeln kümmere, so EBM Föll. Wichtiges Element des Historischen Volksfests sei der Ausstellungspavillon gewesen, in dem die historischen Züge dargestellt worden seien, ohne die Monarchie zu glorifizieren. In eine solche Ausstellung ließen sich seiner Ansicht nach auch von StR Rockenbauch zu Recht angesprochene Elemente einbauen. Die Ausstellung solle den heutigen Menschen helfen, sowohl das Positive als auch das Negative historisch einzuordnen. Er bedankt sich beim Gemeinderat nicht nur für den bewilligten Zuschuss, sondern insbesondere für das Vertrauen in die in.Stuttgart, dass diese das Projekt auf der Grundlage der Beschlüsse dann entwickle und umsetze. Ausdrücklich dankt er dem Projektleiter, Herrn Eisenhardt, der das Projekt, ohne dafür ein Vorbild zu haben, mit seinem Team mit Bravour umgesetzt habe.

Diesem Lob schließt sich Herr Rau an. Er äußert gegenüber dem Ausschuss den Wunsch, der in.Stuttgart klare Vorgaben - hier beispielsweise der vierjährige Turnus - zu liefern, auf deren Basis sie arbeiten könne.

Herr Eisenhardt bedankt sich für das Lob und den Vertrauensvorschuss. Die in.Stuttgart habe den Anspruch, die Qualität der Veranstaltung auf diesem hohen Niveau zu halten. Bei der Auswahl der Fahrgeschäfte und Attraktionen sei man sich der Verantwortung bewusst und werde dies auch in Zukunft sensibel steuern.

EBM Föll fasst abschließend zusammen, das Historische Volksfest solle auf Grundlage eines vierjährigen Turnus für den Haushalt angemeldet werden. Ob es dann im Verwaltungsvorschlag enthalten sei, hätten sein Nachfolger und OB Kuhn zu entscheiden. Letzterer hege bekanntermaßen eine große Sympathie für dieses Fest. Die Verwaltung werde sich auch mit der Kritik befassen. Dabei betont er, dass bereits die aktuellen Zulassungsrichtlinien den Ausschluss der im Antrag unter Ziffer 1 genannten BewerberInnen abdeckten und somit nicht geändert werden müssten. Insofern - und mit den Erklärungen der Antragsteller - sei der Antrag Nr. 21/2019 zunächst einmal erledigt.
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