Ausgangslage:
Seit dem 01.01.2005 besteht zwischen der LHS und der EnBW AG ein Vertrag über die Entsorgung von Abfällen in Höhe von 225.000 Mg/a (Garantiemenge). Der Vertrag ist bis zum 31.12.2034 fest abgeschlossen (vgl. GRDrs 1008/2019).
Es bestehen sog. Kooperationsverträge zwischen der LHS und dem Landkreis Rems-Murr und dem Landkreis Esslingen. Auch diese Kooperationsverträge sind bis zum 31.12.2034 fest abgeschlossen (vgl. GRDrs 1008/2019). Danach verfügt der LK Rems-Murr derzeit über eine Garantiemenge von 50.000 Mg/a und der LK Esslingen verfügt über eine Garantiemenge von 65.000 Mg/a. Die der LHS zur Verfügung stehende Garantiemenge beträgt damit derzeit 110.000 Mg/a.
Zusätzlich ist die LHS Mitglied im Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (ZV RBB) mit einem festen Mengenkontingent von 15.100 Mg/a. Insbesondere aufgrund der flächendeckenden Einführung der Biotonnenpflicht konnte diese Mitgliedschaft als Folge abnehmender Restmüllmengen in der LHS bereits seit 2018 von 25.100 Mg/a um 10.000 Mg/a auf 15.100 Mg/a reduziert werden (s. dazu GRDrs 22/2018). Dieses Kontingent ist von den aktuellen Planungen unberührt und soll daher unverändert beibehalten werden. Wie nachfolgender Tabelle der Anliefermengen AVA Stgt.-Münster 2018 ff. zu entnehmen ist,
- waren die in der LHS anfallenden Restmüllmengen rückläufig
- übersteigt die tatsächliche Anliefermenge des LK Rems-Murr regelmäßig das diesem zur Verfügung stehende Garantiekontingent deutlich
Der LK Esslingen hat mit Wirkung ab 2024 ein Kontingent in Höhe von 5.000 Mg/a im Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen übernommen (s. GRDrs 932/2023). Der LK Rems-Murr hat an einer anteiligen Übertragung von Garantiemengen des Stuttgarter Verbrennungskontingents in Höhe von 5.000 Mg/a Interesse bekundet (s. Anlage 2). Nach erfolgter Übertragung ergibt sich damit ab dem Jahr 2025 folgende, neue Verteilung der Garantiemengenanteile:
Der weiterhin erforderliche Mehrbedarf soll wie in der Vergangenheit über den Abschluß von entsprechenden Mehrmengenvereinbarungen durch LHS mit EnBW bzw. LHS mit den Kooperationspartnern sicher gestellt werden.
Diese Vorgehensweise soll auch künftig einvernehmlich so beibehalten werden. Damit bestehen auch weiterhin entsprechende Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Anpassung der jeweils erforderlichen Mengen.
Finanzielle Auswirkungen Die Abrechnung sowohl mit EnBW als auch mit den Partnerlandkreisen LK ES und LK Rems-Murr erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Lieferverpflichtungen („bring or pay“) verursachergenau auf Basis tatsächlicher Anliefermengen. Dazu wird nach Ablauf eines jeweiligen Kalenderjahres auf Basis monatlich erfolgter Abschläge eine Endabrechnung durchgeführt. Die Übertragung hat unter den aktuell beschriebenen Bedingungen keine finanziellen Auswirkungen auf die LHS. Finanzielle Vorteile für die LHS ergeben sich im Fall weiter rückläufiger Mengen im Falle einer Unterschreitung der gesamten Garantiemenge in Höhe von 225.000 t durch die drei Partner. Je nach tatsächlicher Anliefermenge der einzelnen Partner hätte die LHS bei einer solchen Unterschreitung die bring-or-pay-Regel nur für ihren entsprechend geringeren Garantiemengenanteil zu erfüllen. Beteiligte Stellen WFB Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Technisches Referat Eigenbetrieb AWS Dirk Thürnau Markus Töpfer Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 Entwurf Vertrag zur Übertragung einer anteiligen Garantiemenge des Stuttgarter Verbrennungskontingents ab 01-2025 Anlage 2 Anfrage der AWRM an LHS zu anteiligem Garantiemengenübertrag zum Seitenanfang Anlage 1 - Entwurf 2. Änderungsvertrag Zusammenarbeit Abfallwirtschaft.pdfAnlage 2 - Anfrage AWRM an LHS.pdf[]