Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 230/2019
Stuttgart,
05/02/2019


Gebäudesituation auf den Stuttgarter Friedhöfen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikKenntnisnahmeöffentlich14.05.2019

Bericht:

Von der Vorlage zur

nimmt der Ausschuss für Umwelt und Technik Kenntnis.

1. Gebäudesituation auf den Stuttgarter Friedhöfen Erweiterung des
Krematoriums auf eine zweite Ofenlinie

Gebäudesituation
Bedingt durch die dezentrale und stadtteilbezogene Lage der Stuttgarter Friedhöfe verfügt der Friedhofsbereich über einen großen und vielfältigen Gebäudebestand, der nach wie vor bis auf wenige Ausnahmen betrieblich genutzt wird. Auf 42 Friedhöfen werden
126 Gebäude verwaltet, darunter 23 Feierhallen, 13 Unterstehdächer, 41 Leichenhäuser, 17 Wohnungen, und ein Krematorium mit Leichenhaus und 2 Feierhallen. Viele dieser Gebäude sind oft 50 Jahre oder älter und unterliegen teilweise dem Denkmalschutz.

In diesem umfangreichen Gebäudebestand befindet sich auch eine Vielzahl verschiedenster technischer Einrichtungen wie z.B.

Für diese Anlagen bestehen zahlreiche Wartungsverträge und sind gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen wie E-Checks, Emissions- und Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen.

Der Betrieb, die Wartung und der laufende Unterhalt dieser technischen Einrichtungen und Gebäude bindet jährlich große Summen des zugeteilten Budgets. Eine nachhaltige Gebäudeunterhaltung ist durch die großen Baukostensteigerungen und durch die besonderen Anforderungen im Hinblick auf den einzuhaltenden Denkmalschutz nicht mehr möglich. Oft kann nur noch die Verkehrssicherheit der Gebäude erhalten werden. Für die Durchführung weiterer umfangreicher und nachhaltiger Sanierungsvorhaben stehen damit in den nächsten Jahren keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Trotz des überwiegend alten Gebäudebestands befinden sich – im Hinblick auf den Lebenszyklus eines Gebäudes – noch alle Gebäude in der Betriebsphase. Wie bereits in der GRDrs 593/2013 beschrieben, entsprechen viele nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wärmeschutz, elektrischer Sicherheit (2-adrige Leitungen, kein FI-Schutzschalter), Barrierefreiheit und Funktionalität. Zusätzliche Auflagen bei denkmalgeschützten Bauten erschweren Renovierungen/ Sanierungen und verursachen große Kostensteigerungen. Ein entsprechender Instandhaltungsrückstau ist bereits vorhanden. In den nächsten Jahren wird u.a. auch durch klimatologische Veränderungen mit zusätzlichen größeren Schäden (verstärkte Rissbildungen in Gebäudewänden durch die starke Austrocknung der Böden, z. B. Friedhof Rohr) im Gebäudebereich gerechnet werden müssen.

Um eine zunehmende Schwächung des städtischen Friedhofsbetriebs zu verhindern
und das bürgernahe Angebot weiterhin zu erhalten, hat der Gemeinderat für den Zeitraum 2014 bis 2018 jährlich zusätzlich 300.000 € für den Friedhofsbereich zur Verfügung gestellt. U.a. wurden die nachfolgenden Maßnahmen damit realisiert:

Insgesamt konnte damit bei den Friedhöfen bereits eine bemerkbare Verbesserung erreicht werden.

Ergebnis Quick Check
Das Hochbauamt wurde beauftragt einen Quick-Check über die Friedhofsgebäude durchführen zu lassen. Die Firma Diederichs Projektmanagement erhielt den Auftrag und beging ab Herbst 2016 bis Sommer 2017 die Friedhöfe. Die dabei durchgeführten Objektbewertungen beschränkten sich ausschließlich auf visuelle Untersuchungen der zugänglichen Bereiche und Teile der Gebäude ohne konkrete Materialuntersuchungen. Es handelt sich nur um eine augenscheinliche Aufnahme der sichtbaren Mängel. Routinemäßige Überprüfungen der vorgefundenen Einrichtungen und Anlagen waren nicht mit beinhaltet. Ebenso wurden keine gutachterlichen Untersuchungen oder Funktionsprüfungen der Haustechnik vorgenommen. Deren Zustände wurden ebenfalls nur augenscheinlich oder anhand von vorhandener und/oder übergebener Unterhaltungsdokumentation sowie Sachverständigenprotokollen überprüft.

Die Mängel wurden von der Firma Diederichs Projektmanagement katalogisiert und nach Verkehrssicherheitsaspekten priorisiert. Die sofort zu behebenden verkehrssicherheitsrelevanten Mängel wurden nach vorhandenem Budget erledigt, sofern sich nach näherer Untersuchung des Hochbauamtes Stuttgart nicht aufwendige Folgebaumaßnahmen ergaben, die dann weitere Vorplanungen nach sich zogen.

Für die gravierenden Mängel aus dem durchgeführten Quick-Check wurde das Hochbauamt des Weiteren beauftragt, diese noch genauer zu untersuchen und die vorrausichtlich tatsächlich anfallenden Kosten festzustellen. In gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Hochbauamt und dem Garten- Friedhofs- und Forstamt wird eine Prioritätenliste erarbeitet, in der sämtliche derzeit bekannten Mängel aufgeführt sind. Diese Liste muss in den nächsten Jahren weiter ergänzt und abgearbeitet werden, um weitere Gebäudeschäden zu vermeiden. Mit dem jährlich zugewiesenen Budget können diese Bauvorhaben nicht abgewickelt werden. Um den vorhandenen Instandhaltungsrückstau zeitnah in den nächsten Jahren abzubauen und rasch Verbesserungen zu erreichen, schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt vor, den jährlichen Planansatz für die Unterhaltung der Gebäude von ca. 0,7 Mio. EUR um 1 Mio. EUR auf ca. 1,7 Mio. EUR für die nächsten fünf Jahre zu erhöhen. Danach muss zwingend eine erneute Bestandsaufnahme und Priorisierung über den bisher erreichten baulichen Zustand vorgenommen werden. Erst dann kann wieder weiter entschieden werden, wie das Budget weiter aufgestockt werden muss.

2. Erweiterung des Krematoriums auf eine zweite Ofenlinie

Die im November 2015 begonnene, umfassende Sanierung der Verbrennungsanlage im Krematorium konnte erfolgreich im Juni 2016 abgeschlossen werden. Die Anlage kann derzeit uneingeschränkt weiter betrieben werden. Die Emissionsmessungen wurden bis vor kurzem vierteljährlich und seit neuem halbjährlich aufgrund der guten Werte durchgeführt. Beanstandungen liegen seit der Sanierung nicht vor.

Mit dem Hintergrund des nun reibungslosen und beanstandungsfreien Betriebs soll das Krematorium weiterhin auf dem Pragfriedhof verbleiben. Die bisher getätigten Investitionen im Kremationsbereich und im Bereich des Leichenhauses, wie z.B. die Anpassung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sind auf den heutigen Stand gebracht. Im Rahmen eines Gutachtens sollte zusätzlich festgestellt werden, ob das derzeit mit einer Ein-Ofenlinie betriebene Krematorium wieder eine zweite Ofenlinie erhalten kann.

Das Krematorium verfügte ursprünglich über 3 Ofenlinien. Aufgrund der schlechten Abgaswerte mussten 2016 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei wurde das Krematorium vorerst auf eine Ofenlinie reduziert. Inzwischen sind stabile Abgaswerte vorhanden und die eine Ofenlinie funktioniert beständig. Allerdings bietet die Anlage im Hinblick auf die Kapazität im Pandemie Fall nicht die erforderliche Verbrennungsreserve. Die Einrichtung einer zweiten Ofenlinie wäre zwingend notwendig. Eine zweite Ofenlinie würde dann auch einen reibungslosen Betriebsablauf garantieren. Wartungsarbeiten oder Reparaturen könnten unproblematisch durchgeführt werden, ohne dass das Krematorium für diese Zeiträume geschlossen werden müsste.
Derzeit müssen bei Wartungsarbeiten die Verstorbenen in die umliegenden Gemeinden zum Kremieren gefahren werden. Die Kosten für eine Wiederinbetriebnahme der zweiten Ofenlinie wird derzeit auf ca. 150.000 EUR geschätzt. Die Genehmigung für eine weitere Ofenlinie kann jederzeit reaktiviert werden; sie ist derzeit nur ruhend.

Die Reaktivierung der derzeit noch stillgelegten aber durchaus ausbaubaren zweiten Ofenlinie für auch übergroße Särge, wäre ein Gewinn für die Stadtverwaltung und ein Anreiz für die umliegenden Bestattungsunternehmen. Diese Särge können derzeit in Stuttgart nicht kremiert werden. Sie werden derzeit nach Ludwigshafen zur Einäscherung ausgefahren. Es zeichnen sich bereits Tendenzen ab, dass die Anzahl der übergroßen Särge zunimmt. Um eine zukunftsorientierte und betriebswirtschaftlich vertretbare Entscheidung zu treffen, welche Größe die zukünftige zweite Ofenlinie haben soll, ist vor einem Umbau des Krematoriums eine gezielte Marktanalyse durchzuführen. Die Kosten müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie deutlichen höher liegen als die Kosten für eine normale zweite Ofenlinie.

3. Durchführung einer Machbarkeitsstudie für ein Dienstleistungszentrum für Trauernde am Pragfriedhof

Die Wünsche und Bedürfnisse von Trauernden verändert sich derzeit stark. Allerorts ist der deutliche Wandel in der Friedhofskultur spürbar. Die notwendigen und gewünschten Dienstleistungen im Trauerbereich sollten deshalb zwingend untersucht und an eine zeitgemäße Bestattungskultur angepasst werden. Unter Betrachtung der deutschlandweiten Tendenzen nach Trauerzentren aller Art, wäre es sinnvoll, eine Machbarkeitsstudie über den gesamten Gebäudebestand des Pragfriedhofs in Auftrag zu geben. In dieser Studie sollte zum einen die Schaffung eines zentralen Dienstleistungszentrums im Betriebsgebäude des Pragfriedhofs und zum anderen die Schaffung weiterer Urnennischen untersucht werden.

Die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für ein Dienstleistungszentrum für Trauernde im Betriebsgebäude des Pragfriedhofs (Leichenhaus/Krematorium) um die Zukunftsfähigkeit der Friedhöfe in bewährter Form zu erhalten, ist erforderlich. Die nachfolgend kurz dargestellten Leistungsangebote im Friedhofsbereich bieten sich zur Zusammenfassung an einer Örtlichkeit an. Für die Bevölkerung würden dadurch wesentliche Verbesserungen erzielt werden.


Leistungsangebote
Verlagerung des städtischen Bestattungsdienstes
Der städtische Bestattungsdienst ist derzeit in Räumlichkeiten am Marktplatz untergebracht. Diese Räume sind für deren Kunden nicht ideal. So sind die Räume nicht barrierefrei zu erreichen, was gerade für die älteren Bürger wichtig wäre. Auch ist der Toilettenbereich unzulänglich und wurde bereits mehrfach in Gelben Karten beanstandet. Insgesamt sind für die vorhandenen Mitarbeiter nicht genügend Zimmer vorhanden, so dass immer eine Person derzeit räumlich entfernt arbeiten muss. Eine Standortverlagerung von der Stadtmitte zum Pragfriedhof schafft hier deutliche Verbesserung. Dazu können dann die Mitarbeiter für ihre Außendiensttätigkeit auch den Fuhrpark des Betriebes Pragfriedhof mit nutzen.

Verlagerung des Verwaltungsbereichs des Pragfriedhofs
Der Verwaltungsbereich (Büro Oberaufseher), sowie die Büroräume des Betriebs, sind derzeit in den Gebäuden Friedhofstr. 48 bzw. 44, gegenüber der ehemaligen Stadtbahnhaltestelle Friedhofstraße untergebracht. Diese wurde Ende 2017 aufgelöst. Seither sind die Wege zum Friedhofsverwaltungsbereich sehr viel länger. Die nächsten Haltestellen sind „Milchhof“ oder Eckhartshaldenweg (Pragfriedhof). Die Gebäude sind zusätzlich nicht barrierefrei zu erreichen. Eine Verlagerung der Verwaltung zum Leichenhaus würde durch die nahegelegene Stadtbahnhaltestelle Eckhartshaldenweg (Pragfriedhof) und die dortige Barrierefreiheit, die Situation der Bürger insbesondere der älteren Bürger wesentlich verbessern.

Einrichtung einer Fachstelle für Grabmalberatung
In diesem Gebäude könnte auch eine Fachstelle für Grabmalberatung eröffnet werden. So könnten zentral für die Stuttgarter Bürger alle Leistungen in einem Hause angeboten werden, die rund um eine Bestattung anfallen – vom Städtischen Bestattungsdienst bis zur Grabmalberatung.

Einrichtung eines weiteren Kolumbariums
Die Nachfrage nach belegbaren Urnennischen im Kolumbarium des Pragfriedhofs ist seit langem ununterbrochen hoch. Es sind noch bis auf wenige Nischen alle vergeben. Auch hier könnten in ungenutzten Gebäuden zusätzliche Kolumbarien eingerichtet werden.

Besonders gut realisierbar wäre ein derartiges Projekt im historischen Leichenhaus. Das Gebäude in dem 2010 die Dauerausstellung „TrauerRäume“ eröffnet wurde, ist stark sanierungsbedürftig und unterliegt dem Denkmalschutz. Eine grobe Kostenschätzung wurde bereits im Rahmen des Quick-Checks in Höhe von mindestens 300.000 EUR (2017) vorgenommen. Diese Kosten wurden aber nur für die Sanierung der Außenwände benannt. Die Einrichtung zusätzlicher Urnennischen in diesen Räumlichkeiten bei gleichzeitiger Aufgabe der Ausstellung wäre denkbar. Der dafür erforderliche Kostenrahmen ist im Rahmen der oben genannten Machbarkeitsstudie mit zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Pragfriedhof als Sachgesamtheit mit seinen Verwaltungsgebäuden, der Kapelle und dem ehemaligen Leichenhaus nach DSchG § 2 unter Schutz gestellt ist. Angestrebt wird eine sinnvolle, denkmalverträgliche Wiedernutzung.
Die Angehörigen von Verstorbenen haben in der Regel sehr konkrete Vorstellungen von dem gewünschten Bestattungsplatz. Wenn die Vorstellungen mangels Angebot nicht umgesetzt werden können, suchen die Angehörigen nach entsprechenden anderen Bestattungsplätzen außerhalb der Gemarkung Stuttgarts. Insoweit ist nicht mit einer gegenseitigen Konkurrenz bei den Grabangeboten zu rechnen bzw. führt nicht zu Wenigererträgen im Bereich alternative Grabarten.

Finanzierung:
Für die Sanierung der Stuttgarter Friedhofsgebäude, Erweiterung des Krematoriums auf eine zweite Ofenlinie, Untersuchung von Friedhofsgebäuden hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie -Dienstleistungszentrum für Trauernde am Pragfriedhof- zusätzliche Planungsmittel zum DHH 2020/2021 ff wie folgt angemeldet:


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kostenart
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
42110110 UH Städt. Gebäude
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
42910100 Planungsleistungen
70
150
Finanzbedarf
1.070
1.150
1.000
1.000
1.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontenart
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
42110110 UH Städt. Gebäude
712,5
712,5
712,5
712,5
712,5
712,5
42910100 Planungsleistungen
35
35
35
35
35
35
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

-

02.05.201<Anlagen>

zum Seitenanfang