Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs
177/2023
Stuttgart,
04/21/2023
Standortsuche für das Haus der Kulturen (Phase 1 & 2): Untersuchung verschiedener vorausgewählter Standorte
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
26.04.2023
Bericht:
Das Büro asp Architekten wurde im Herbst 2022 von der Abteilung Integrationspolitik beauftragt, mögliche Standorte auf ihre Eignung für ein Haus der Kulturen hin zu untersuchen.
Knapp 20 Standorte wurden vom Amt für Stadtplanung und Wohnen vorausgesucht. In einem ämterübergreifenden Austausch am 25.10.2022 wurden zehn Standorte anhand von bestimmten Schlüsselfaktoren wie Mindestgröße der Bruttogrundfläche (BGF), Vorhandensein oder Realisierung großer Säle und zentrale Lage (nur Innenstadtbezirke) für die Standortanalyse ausgewählt ( = Phase 1 der Standortprüfung).
Das Büro asp Architekten hat die Standortprüfungen für die zehn ausgewählten Standorte anhand von gemeinsam abgestimmten Bewertungskriterien hierarchisiert und insgesamt fünf Standorte als sehr gut oder als gut geeignet identifiziert (Phase 2).
Als ein sechster Standort kam nach Abschluss der Studie im Februar 2023 das Gebäude in der Eberhardstr. 28 hinzu, das im Zuge des Vorkaufsrechts nun doch in den städtischen Besitz kommt.
Die aktualisierte asp-Standortanalyse ist in der
Anlage 1
beigefügt (komprimierte Fassung der Studie vom April 2023).
In einer dritten Phase sind städtebauliche Testentwürfe für wenige priorisierte Standorte vorgesehen, um anhand von Volumenmodellen eine genauere Vorstellung vom möglichen Umfang, Gebäudearrangement und Freiraumangebot am jeweiligen Standort zu bekommen.
Aus der Sicht der Verwaltung sollten drei Kriterien bei dem weiteren Entscheidungsprozess besonders berücksichtigt werden:
·
zentrale Lage im Stadtzentrum
·
zeitliche Verfügbarkeit/Umsetzungsperspektive
·
finanzielle Aufwendungen
Zur Bedeutung der zentralen Lage:
Das Haus der Kulturen soll als ein Ort des Miteinanders in Vielfalt möglichst für alle Bevölkerungsgruppen einladend sein. Die Heterogenität der Bevölkerung ist Ausgangspunkt für das Nutzungskonzept des Hauses. Die Angebote sollen Verbindungen zwischen Individuen und Gruppen ermöglichen, die sonst im Alltag wenige Berührungspunkte aufweisen. Ein produktives Miteinander abseits von klassischen Zuteilungen stärkt den sozialen Zusammenhalt. Durch die zentrale Lage wird die programmatisch angestrebte Niederschwelligkeit erreicht: vorbeigehende Passantinnen und Passanten entdecken und besuchen das Haus auch spontan. Dies gilt auch für Personen, die bisher Kulturinstitutionen und andere öffentliche Einrichtungen nicht nutzen.
Zur zeitlichen Umsetzungsperspektive:
Aus der Sicht der meisten am Planungsprozess Beteiligten ist eine absehbare Zeitspanne bis zur Realisierung ein zentrales Kriterium. Ein Haus des Miteinanders in Vielfalt soll baldmöglichst entstehen, um die zahlreichen kreativen Initiativen der Engagierten mit und ohne Migrationshintergrund zu bündeln und so wichtige Impulse in den Bereichen Kunst/Kultur, Bildung und Integration für die vielfältige Stadtgesellschaft fruchtbar zu machen. Einige Städte in Deutschland, Österreich und in anderen europäischen Ländern haben bereits seit Jahrzehnten interkulturelle Zentren bzw. Häuser der Vielfalt oder Häuser der Kulturen, die nebenbei auch ein wichtiger Standortfaktor sind beim globalen Wettbewerb um internationale Fachkräfte.
Zur Frage der Kosten:
In der vorliegenden Standortanalyse von asp Architekten können die finanziellen Aufwendungen nicht konkret beziffert werden. Als Anhaltspunkt kann mitgeteilt werden, dass im April 2022 im Zuge der Verhandlungen mit der SIGNA DIE Baukosten allein für den „veredelten“ Rohbau (ohne Technik, Innenausbau und Bodenbeläge) für den Standort Steinstraße 4 auf über 42 Mio EUR geschätzt wurden.
Es gibt unterschiedliche Vorstellungen davon, wie groß ein Stuttgarter Haus der Kulturen werden soll. Mit der angesetzten Mindestgröße von 5.000 m² BGF würde das Haus zu den größten dieser Art im Bundesgebiet gehören. Je größer die Nutzfläche des Hauses ist, desto größer sind später sind auch die laufenden Betriebskosten. Bei der Diskussion über die Größe des Hauses ist zu berücksichtigen, dass viele interkulturelle bzw. transkulturelle Angebote auch in anderen Stuttgarter Kultur- und Bildungseinrichtungen stattfinden und weitere in geplanten neuen Häusern stattfinden werden. Das besondere Profil des Hauses der Kulturen soll sein, dass die lokalen (post)migrantischen und freien Kulturschaffenden, die im künstlerischen Regelbetrieb unterrepräsentiert sind, das Programm maßgeblich gestalten und in der Zusammenarbeit mit etablierten Einrichtungen neue Perspektiven entwickeln. Dasselbe gilt für den Schwerpunktbereich Bildung mit dem Fokus transkulturelles und globales Lernen („Vermittlung von Weltwissen“) und für den diskriminierungskritischen Umgang mit den Themen Migration, Integration und Partizipation in der vielfältigen Stadt.
Unter Berücksichtigung dieser zentralen Auswahlkriterien sind (mit der neu dazu gekommenen Option Eberhardstr: 28) aus der Sicht der Verwaltung vier Standorte besonders geeignet, wobei mögliche Einschränkungen durch eine vertiefte Machbarkeitsstudie untersucht werden sollten.
Aufgrund der begrenzten Mittel für weitergehende Standortprüfungen sollte eine Vorauswahl auf wenige Standorte erfolgen.
Standortempfehlungen der Verwaltung:
Parkhaus Steinstraße 4 (ursprüngliche asp-Gesamtbewertung: Note 2, aufgrund der inzwischen unklaren Umsetzungsperspektive Note 3)
Lage: absolut zentral in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Vielzahl an Kultureinrichtungen und städtischer Infrastruktur einschließlich Rathaus.
Zeitliche Verfügbarkeit laut asp-Studie: ursprünglich 2027 (derzeit noch offen durch die neue Sachlage).
Kosten: Aufwendungen für einen Neubau.
An diesem Standort wird neues Planungsrecht benötigt.
Gemäß dem vom Gemeinderat beschlossenen Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) muss ein Wohnanteil von mindestens 20 % bei allen Bauvorhaben geschaffen werden.
Diesen kann die Stadt den für eine ersatzweise Umsetzung des erforderlichen Wohnanteils von 30 % im Umkreis von 1.000 m nicht bewerkstelligen. Bei der festgelegten Mindestanforderung von 5.000 m² BGF für ein Haus der Kulturen kommt die Steinstraße 4 als Standort nicht in Betracht, sofern der Gemeinderat von seinem Beschluss bezüglich der Schaffung von Ersatzwohnungen nicht abrückt.
Mit dem inzwischen ermöglichten Erwerb des Galeria Kaufhof – Gebäudes durch die Stadt im Rahmen des Vorkaufsrechts könnte der erforderliche zusätzliche Wohnanteil ggf. in der Eberhardstr. 28 realisiert werden, sofern hier neue Nutzungen in absehbarer Zeit möglich werden (siehe unten). Das Wohnen muss im Gesamtkontext dieser beiden Projekte nachgewiesen werden.
Beim Standort Steinstr. 4 ist ferner die Einhaltung der Lärmimmissionswerte von 45 dB (A) für die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu berücksichtigen. Entsprechende Vorgaben sind für vergleichbare Standorte in Nachbarschaft zu Wohnnutzungen ebenso zu beachten. Dies bedeutet, dass voraussichtlich um 21:30 Uhr der Betrieb beendet werden muss.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Vorkaufsrechtsausübungsbescheid aus dem Jahr 2020 wirksam geworden. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist damit anstelle des bisherigen Käufers in den Kaufvertrag bezüglich der Immobilie Eberhardstr. 28 und Steinstraße 4 vollständig eingetreten. Derzeit müssen noch erforderliche Anpassungen des Vertrags zwischen dem Verkäufer, der Kaufhof Stuttgart GmbH, und der Landeshauptstadt Stuttgart bezüglich vertraglicher Verpflichtungen, die durch die nun eingetretene Änderung des Käufers nicht umsetzbar sind, vorgenommen werden.
Als Käuferin tritt die Landeshauptstadt Stuttgart in den bestehenden, unter Berücksichtigung des Optionsrechts bis 2042 andauernden Mietvertrag ein. Ob dieser vorzeitig beendet wird, ist noch unklar.
Für die künftige Nutzung ist u.a. eine Änderung des bestehenden Baurechts erforderlich. Nun müsste im Rahmen eines städtischen städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens die künftige städtebauliche Entwicklung des Areals einschließlich dessen künftigen Nutzung festgelegt werden. In diesem Zuge könnte auch eine (Teil-)Nutzung des Areals mit einem Haus der Kulturen festgelegt werden. Es wird davon abgeraten, vor einer entsprechenden Untersuchung des Gesamtareals eine Standortfestlegung hierfür zu treffen. Diese müsste dann in die Entscheidung über die Gesamtentwicklung verschoben werden.
Galeria Kaufhof Eberhardstr. 28 (asp-Gesamtbewertung: Note 2 aufgrund der unklaren Umsetzungsperspektive)
Nach Erstellung der Standortanalyse im Februar 2023 wurde bekannt, dass die SIGNA-Gruppe die Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts an den Immobilien Eberhardstr. 28 und Steinstraße 4 zurückzieht und das Vorkaufsrecht damit wirksam wurde. Damit hat die Stadt auch das Gebäude Eberhardstr. 28 erworben. Derzeit wird über bei Vorkaufsrechtsausübungen durch den Austausch des Käufers üblichen Vertragsanpassungen verhandelt.
Die Mittel für den Kauf sind im Haushalt eingeplant.
Durch die Ausübung des Kaufvertrags ist die Stadt auch in den bestehenden und unter Berücksichtigung der Optionen bis 2042 laufenden Mietvertrag über die Immobilien eingetreten. Der Mieter hat die Immobilien wiederum an den Warenhausbetreiber untervermietet. Presseöffentlich ist bekannt, dass das derzeitige Warenhaus an diesem Standort zum 31.01.2024 seinen Betrieb einstellen wird. Damit wird vermutlich das Untermietverhältnis, nicht jedoch das Hauptmietverhältnis mit der Stadt enden.
Derzeit läuft ein Insolvenzverfahren und es ist noch nicht absehbar, ob und unter welchen Bedingungen das Untermietverhältnis beendet werden wird. Hier sind entweder mit dem Insolvenzverwalter die Verhandlungen zu führen oder aber den Abschluss des Insolvenzverfahrens abzuwarten, um dann mit der SIGNA-Gruppe zu verhandeln.
Grundsätzlich kommt auch die Eberhardstr. 28 als ein weiterer Standort für das Haus der Kulturen in Betracht – in Verbindung mit dem erforderlichen Wohnanteil von mind. 20 % im Gebäude (und ggf. mit weiteren Nutzungen). Mit einer BGF von ca. 16.000 ² könnten hier verschiedene Nutzungen realisiert werden, darunter das Haus der Kulturen in einer größeren Variante als in der Steinstr. 4 oder im Areal der ehem. Bahndirektion. Die neuen Nutzungen wären gegenüber den Plänen des bisherigen Eigentümers eine städtebauliche Aufwertung des Areals.
Für die neuen Nutzungen ist wie bei der Steinstraße 4 ein neuer Bebauungsplan notwendig.
Es müsste genau untersucht werden, ob das Haus der Kulturen durch den Umbau des bestehenden Gebäudes realisiert werden könnte, falls der Gemeinderat diesen Standort mehrheitlich in die engere Wahl nimmt.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie müssten auch die noch offenen Fragen geklärt werden, von denen die tatsächliche Umsetzungsperspektive abhängt. Der bis 2042 laufende Mietvertrag müsste einvernehmlich aufgehoben werden. Die Gespräche darüber haben noch nicht begonnen.
Areal der ehem. Bahndirektion, Bauteile 6 und 7 (asp-Gesamtbewertung: Note 1)
Lage: zentral in Laufnähe zum Hauptbahnhof und den ÖPNV-Haltestellen.
Zeitliche Verfügbarkeit laut asp-Studie: 2030.
Kosten: Neubau auf den Bauteilen 6 und 7.
Der Bauteil 6 mit ca. 4.000 m² BGF gehört der Stadt. Auf dem benachbarten Bauteil mit ca. 4.500 m² BGF, das ebenfalls der Stadt gehört, ist eine Erweiterung des geplanten Front Office Hubs vorgesehen. Bauteil 7 müsste multifunktional auch vom Haus der Kulturen mitgenutzt werden, da die Fläche des Bauteils 6 allein nicht der Mindestanforderung für ein Haus der Kulturen entspricht.
Durch die Nähe zu den geplanten städtischen Büros könnte eine neue Laufkundschaft für das Haus der Kulturen an diesem Standort entstehen, da der neue Verwaltungsstandort einen direkten Bürgerservice anbieten und als bürgernahes, transparent agierendes Dienstleistungsangebot der LHS agieren soll.
Allianz-Quartier im Uhlandcarré (asp-Gesamtbewertung: Note 1)
Lage: in Nachbarschaft zum Stadtpalais und der Kulturmeile zwischen Charlottenplatz und Olgaeck.
Zeitliche Verfügbarkeit laut asp-Studie: 2028.
Kosten: Nach heutigem Stand kann die Stadt Teilflächen in diesem Areal für ein Haus der Kulturen anmieten, aber nicht kaufen.
Der private Eigentümer Commerz Real wird das Areal nach Auszug der Allianz Ende 2025 neu entwickeln und die Flächen für verschiedene Nutzungen einschließlich Wohnen vermieten. Neben Sanierung von Bestandsgebäuden sind Umbaumaßnahmen und ggf. Neubauten vorgesehen, die der Investor mit eigenen Architekten umsetzen wird.
Es gibt noch keine konkreten Pläne für die Umgestaltung nach dem Auszug der Allianz.
Ein Haus der Kulturen wäre am besten in der Urbanstraße gegenüber dem Stadtpalais mit möglichen Außenflächen verortet.
Das Referat WFB hat inzwischen Kontakt zum Eigentümer aufgenommen, um mit diesem zu klären, ob eine Kaufoption von Teilflächen durch die LHS in Frage kommt.
Weitere Standorte, die aus der Sicht der Verwaltung eher nicht in Betracht kommen
Die asp-Architekten haben auch das städtische
Teilgebiet A 3 im Europaviertel
als sehr gut geeignet bewertet (Realisierung laut asp-Studie 2033).
Aufgrund es anstehenden internationalen Ideenwettbewerbs zu A 3 kann eine verbindliche Entscheidung für diesen Standort derzeit nicht getroffen werden.
Im Ideenwettbewerb wird vermutlich auch die Empfehlung für ein Haus der Kulturen abgegeben werden – aber ohne Gewähr, dass dieser Vorschlag später auch tatsächlich umgesetzt wird.
Ein guter Standort laut asp (Note 2) ist noch das
Statistische Landesamt im Schöttle-Areal
im Stadtbezirk Süd (Realisierung 2032). Aus der Sicht der Verwaltung ist dieser Standort aufgrund der erforderlichen und noch nicht begonnenen städtebaulichen Entwicklung (Änderung des Bebauungsplans) und der damit verbundenen zeitlichen Komponente weniger geeignet.
Nächste Schritte
Erfahrungsgemäß können sich die hier genannten Zeiten für die Realisierung von größeren Bauvorhaben nach hinten verschieben. Mit der längeren Umsetzungsperspektive steigen auch die Baukosten.
Für die vielen am Planungsprozess Beteiligten, darunter zahlreiche freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger, wäre es wichtig, wenn ein Grundsatzbeschluss für einen Standort möglichst noch in 2023 getroffen werden könnte.
Eine standortbezogene Positionierung für ein Haus der Kulturen wäre ein klares Signal für die zukunftsweisende Gestaltung des kreativen Miteinanders in Stuttgart.
Die Verwaltung empfiehlt im nächsten Schritt Machbarkeitsstudien für die von ihr priorisierten vier möglichen Standorte Eberhardstraße 28 / Steinstraße 4 (im ersten Schritt), Areal ehem. Bahndirektion und Allianz-Quartier im Uhlandcarré.
Bei den Standorten Eberhardstraße 28 / Steinstraße 4 soll in diesem Kontext auch eine Schallimmissionsprognose durch einen Lärmsachverständigen erfolgen. Dies betrifft prinzipiell auch andere mögliche Standorte in Mischgebieten.
Für Machbarkeitsstudi(n) wurden im Doppelhaushalt 2022/23 insgesamt 60.000 EUR bereitgestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel nicht ausreichen werden, um alle vier Standorte vertieft zu untersuchen. Nach Prüfung der voraussichtlichen Kosten für Machbarkeitsstudien an vier Standorten wird die Verwaltung betreff des Mehrbedarfs auf den Gemeinderat zugehen.
Angestrebt wird eine Entscheidungsgrundlage für einen Standort bis zur Sommerpause 2023. Eine Voraussetzung dafür ist die Klärung der oben dargestellten offenen Fragen zu den Standorten Eberhardstraße 28 /Steinstraße 4 (Mietvertrag, Insolvenzverfahren u.a.). Beim Standort Allianz-Quartier im Uhlandcarré müsste bis dahin geklärt sei, ob eine Kaufoption von Teilflächen durch die LHS besteht.
Für eine zügige Bearbeitung städtebaulicher, baurechtlicher und weiterer Fragen bedarf es einer engen Zusammenarbeit der relevanten Fachämter.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
Haus der Kulturen. Standortsuche (asp-Studie, komprimierte Fassung April 2023)
<Anlagen>
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