Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 29.06.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:Frau Vogel und Frau Reichhardt (beide SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: "Soziale Infrastruktur in der Eingliederungshilfe sichern - Keine Kürzungen infolge ..." (vollständiger Betreff siehe unten)
- mündlicher Bericht -

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: "Soziale Infrastruktur in der Eingliederungshilfe
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Zu Beginn begründet StRin Dr. Hackl (SPD) im Namen der Antragssteller den fraktionsübergreifenden Antrag. Die Stadträtin betont die Wichtigkeit einer Sicherung der sozialen Infrastruktur in der Eingliederungshilfe angesichts der aktuellen Corona-Krise. Insbesondere verweist sie dabei auf die im Antrag unter Punkt 3 genannte Forderung, die Stadt solle - analog den GRDrs. 345/2020 sowie 359/2020 - den Ausfall der Teilnehmerbeiträge für die Angebote der Familienentlastenden Dienste sowie für die Angebote der Bildungs- und Begegnungsstätten übernehmen.

Daraufhin versichert Frau Vogel (SozA), dass auch der Sozialverwaltung viel an einer Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur in der Eingliederungshilfe (sowohl bei der institutionellen als auch bei der rahmenvertraglichen Finanzierung) liege und man die Vergütungen im Rahmen der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu 100% weiterfinanzieren wolle. Die letzte Auszahlung hätten die Träger im Rahmen der Tranche am 15.06.2020 erhalten. Zum Thema Finanzierung und den künftigen Bedarfen habe am 22.06.2020 zudem ein gemeinsames Treffen zwischen Verwaltung und den Trägern stattgefunden. Über die konkreten Ergebnisse dieses Termins wolle man die Ratsmitglieder im Nachgang zur erfolgten Beantwortung des Antrags Nr. 183/2020 schriftlich informieren. Frau Vogel erklärt hierbei, dass die Verwaltung bei künftigen Entscheidungen hinsichtlich der Finanzierung noch stärker die Perspektive und die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen wolle.

Nach einer Nachfrage von StRin Rühle (90/GRÜNE) macht die Leiterin des Sozialamts deutlich, dass sich die Stadt Stuttgart als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nicht verantwortlich sehe für die Verhandlungen der Mehrbedarfe, die von den Trägern auf Landesebene angemeldet worden sind. Zu diesen Mehrbedarfen zählte unter anderem der Ausgleich der Einnahmeausfälle von Dienstleistern der Sonderfahrdienste.

Auf die Familienentlastenden Dienste eingehend, ergänzt Frau Reichhardt (SozA), dass auch hier ein gemeinsames Gespräch zwischen Sozialverwaltung und den Trägern bezüglich der künftigen Förderung geplant sei. Dabei sollen auch der Ausfall der Teilnehmerbeiträge und Möglichkeiten zur Kompensation dieser Geldmittel thematisiert werden. Über die weiteren Entwicklungen werde man die Ratsmitglieder auf dem Laufenden halten, versichert BMin Dr. Sußmann.

Im Folgenden betont Frau Fischer (SI-BB) als städtische Behindertenbeauftragte die Wichtigkeit der Einrichtungen und Angebote der Eingliederungshilfe für die behinderten Menschen und begrüßt angesichts der besonderen äußeren Umstände in Corona-Zeiten, dass die Bedürfnisse der Betroffenen künftig noch stärker in den Blick genommen werden sollen.

Nach einer Anregung von StRin Dr. Hackl sagt BMin Dr. Sußmann zu, dass das Bekenntnis der Stadt zur sozialen Infrastruktur in der Eingliederungshilfe und zur Unterstützung der Betroffenen vor dem Hintergrund der Corona-Krise noch stärker in die Öffentlichkeit getragen werden solle und man diesbezüglich die städtische Öffentlichkeitarbeit intensivieren werde.

Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.
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