Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 755/2018
Stuttgart,
11/06/2018



Nutzung von Schaltkästen zu Werbezwecken und Anbringen von Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen im öffentlichen Straßenraum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikBeschlussfassungöffentlich20.11.2018



Beschlußantrag:


Von der Ausschreibung der Verträge über Nutzung von Schaltkästen zu Werbezwecken und Anbringen von Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen im öffentlichen Straßenraum mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2022 wird Kenntnis genommen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wegen Ablaufs der bestehenden Verträge am 30. Juni 2010 hatte das Tiefbauamt die Verpachtung der Schaltkastenwerbung und der Gastspiel- und Veranstaltungswerbung Ende April 2010 öffentlich nach VOL/A ausgeschrieben. Der Vergabe der beiden Werberechte an die Stadtkultur Stuttgart GmbH hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) am 18. Mai 2010 (GRDrs 302/2010) zugestimmt.

Die bestehenden Verträge über die Schaltkastenwerbung und die Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen endeten am 30. Juni 2018 nach einer achtjährigen Laufzeit. Die Verwaltung hat die Laufzeit der Verträge gemäß der Entscheidung des UTA am 20. Februar 2018 (GRDrs 1438/2017) um ein Jahr bis
30. Juni 2019 verlängert.

Es wurde im UTA am 20. Februar 2018 vorgeschlagen, künftig verstärkt Kulturwerbung für Vereine, Kultur- und Konzertveranstalter und andere regionale Werbung (z. B. zum Thema Mobilität) zu berücksichtigen. Außerdem wurde in der mündlichen Diskussion im UTA der Wunsch nach einem einheitlichen Werbekonzept im Stadtgebiet formuliert. Die Verträge der anderen Werbeflächen (hinterleuchtete Plakatvitrinen und –säulen, Litfaßsäulen, Mega-Lights und Großflächen) laufen bis zum 31. Dezember 2021 bzw.
31. Dezember 2022. Um die Möglichkeit eines einheitlichen Konzepts zu erarbeiten, wird die Laufzeit der jetzt neu auszuschreibenden Verträge an die Laufzeit der anderen Werbeflächen bis zum 31. Dezember 2022 angepasst.

Folgende Ergänzungen sind für die neuen Ausschreibungen vorgesehen:

1. Schaltkastenwerbung

Im Stadtgebiet stehen ca. 11.500 Schaltkästen im öffentlichen Straßenraum, die verschiedenen Eigentümern (Stadt, SSB AG, Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Deutsche Telekom AG) gehören.

Der derzeitige Vertrag umfasst 800 Schaltkästen mit Werbung für kulturelle Veranstaltungen aller Art (Wechselrahmen) und zusätzlich 200 Schaltkästen mit Dauerwerbung für den Einzelhandel (Beschichtung), insgesamt also 1.000 Schaltkästen mit Werbung. 20 % der o.g. 800 Schaltkästen mit Werbung für kulturelle Veranstaltungen werden vom Kulturamt bespielt.

Ergänzend könnten auf Anregung aus dem UTA 100 zusätzliche Rahmen auf Schaltkästen für kulturelle Werbung des Kulturamts ausgeschrieben werden. Diese neuen Rahmen würden durch den Vertragspartner auf dessen Kosten für das Kulturamt angebracht, wobei die Bewirtschaftungskosten von den städtischen Ämtern zu tragen sind.

Die Verwaltung beabsichtigt somit, das Recht für Werbung in DIN A1-Größe auf nun 900 Schaltkästen für kulturelle Veranstaltungen aller Art und auf 200 Schaltkästen für Dauerwerbung des Einzelhandels (jeweils Standortsuche durch den Nutzer) neu auszuschreiben.

Hinzu kommt, dass der Vertragsnehmer künftig dazu verpflichtet wird, die Schaltkästen zwei Mal im Jahr (bisher ein Mal pro Jahr) reinigen zu lassen.


2. Eigenwerbung der jeweiligen Schaltkasteneigentümer

Bisher werden von den ca.11.500 Schaltkästen im öffentlichen Straßenraum nur 800, künftig 900 Schaltkästen mit Werbung versehen. Eigenwerbung der jeweiligen Schaltkasteneigentümer war nicht zulässig. Seitens der Schaltkasteneigentümer wurde der Wunsch geäußert, Eigenwerbung, insbesondere zur Personalgewinnung, an ihren bisher nicht mit Werbung versehenen Schaltkästen anzubringen.

Künftig können die jeweiligen Schaltkasteneigentümer an bis zu 2 % ihrer Schaltkästen Eigenwerbung als Dauerwerbung in Form einer abwaschbaren Beschichtung (Aufkleber) auf eigene Kosten anbringen. Dies gilt nur nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt und dem zukünftigen Vertragspartner. Die Nutzung der Schaltkästen für Werbung des städtischen Vertragspartners hat dabei stets Vorrang.

Mit dieser Art der Eigenwerbung soll das Problem der illegalen Graffiti und der Wildplakatierung noch mehr eingedämmt werden. Zusätzlich erfolgt dadurch eine noch bessere Kontrolle und Reinigung der Schaltkästen.


3. Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen

Derzeit sind im Stadtgebiet an 162 Standorten max. 850 Werbeträger aufgestellt.
Diese wurden wie folgt aufgeteilt:
Die Möglichkeit der Stadt (Kulturamt und Amt für Bewegung und Sport) an 162 Werbeträgern für eigene Veranstaltungen zu werben wurde bisher nicht genutzt.

Ergänzend zu diesem Vertrag können 162 neue Rahmen an diesen Standorten durch den Vertragspartner (die Gesamtzahl von 526 für den Vertragspartner bleibt erhalten) auf dessen Kosten für alle städtischen Ämter angebracht werden, wobei die Bewirtschaftungskosten von den städtischen Ämtern zu tragen sind. Die Verteilung dieser Werbeträger würde im neuen Vertrag dem Vertragspartner übertragen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Erträge bei der Schaltkastenwerbung: derzeit rd. 95.000 EUR/Jahr
Erträge bei der Gastspiel- und Veranstaltungswerbung: derzeit rd. 300.000 EUR/Jahr

Eine nennenswerte Veränderung der Erträge wird nicht erwartet.

Diese Erträge sind im Teilergebnishaushalt 660, Tiefbauamt im Amtsbereich 6600 – Zusammenfassung aller Straßenarten – beim Profitcenter 660549002 – sonst. Leistungen Straßenbaulastträger – KontenGr. 330 – Öffentlich-rechtliche Entgelte – veranschlagt und werden dort auch verbucht.



Beteiligte Stellen

Referat AKR, Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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