Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 956/2017
Stuttgart,
11/23/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen
im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253)
mit den Teilgeltungsbereichen 1 und 2
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Bezirksbeirat Stammheim
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.12.2017
12.12.2017
12.12.2017
19.12.2017



Beschlußantrag:

Der am 22. Juli 2014 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen (Zu 253) im Stadtbezirk Zuffenhausen wird in Teilbereichen
weitergeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit zwei Teilgeltungsbereichen vom 11. September 2017 und die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Teilgeltungsbereiches 1 wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Norden um Teile von Landwirtschaftsflächen verkleinert und ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt. Der weitere Teilgeltungsbereich 2 auf der Gemarkung Weilimdorf ist in der Anlage 9 dargestellt.








Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) plant die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage auf der Gemarkung der Stadt Stuttgart. Sie soll dem stadteigenen Bedarf dienen. Eine stadteigene Anlage spart Transportwege und bringt abfallwirtschaftliche Planungssicherheit. Der Gemeinderat hat am 10. Mai 2012 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Bioabfallvergärungsanlage am Standort Hummelsbrunnen gefasst.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Bioabfallvergärungsanlage wird dieser Bebauungsplan aufgestellt. Aktuell bestimmt sich hier die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 35 BauGB.

Auf die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht vom 11. September 2017 wird verwiesen (Anlage 2).

Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 22. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen (Zu 253) im Stadtbezirk Zuffenhausen gefasst
(GRDrs 396/2014).

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29. August bis zum 29. September 2014 durchgeführt. Es gingen während dieses Zeitraums drei schriftliche Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit ein. Diese lehnen den Standort der Bioabfallvergärungsanlage ab. Die gesamten Anregungen der Beteiligten sind in Anlage 5 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargestellt.

Im Erörterungstermin wurden Fragen zur Bioabfallvergärungsanlage und nicht zum Bebauungsplanverfahren gestellt.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Stellungnahmen wurden soweit erforderlich und geboten im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV AK Stuttgart) lehnt den Bebauungsplan ab, da nach Ansicht des LNV u. a. in ein naturschutzfach- und artenschutzrechtlich wertvolles Grüngebiet in erheblichem Umfang eingegriffen wird. Der LNV fordert die Stadt auf, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Die gesamten Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 6 und Anlage 7 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Zur öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten.

Geltungsbereichsreduzierung und –erweiterung (Teilgeltungsbereiche 1 und 2)
Der Geltungsbereich des Teilgeltungsbereiches 1 wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Norden um Teile von Landwirtschaftsflächen verkleinert. Die Reduzierung des Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ist in der Anlage 8 dargestellt.

Aufgrund eines vorgezogenen Funktionsausgleiches für die Avifauna (hier Sumpfrohrsänger) wird der Teilgeltungsbereich 2 auf der Gemarkung Weilimdorf in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese Erweiterung ist in der Anlage 9 dargestellt und betrifft ausschließlich städtische Grundstücke.

Flächennutzungsplan (FNP)
Der Gemeinderat hat mit seinem Grundsatzbeschluss (GRDrs. Nr. 52/2012) am 10. Mai 2012 die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen planerischen Voraussetzungen für den Bau einer Bioabfallvergärungsanlage im Bereich Hummelsbrunnen Süd zu schaffen. Hierzu müssen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden.

Der Flächennutzungsplan Stuttgart stellte das Plangebiet als Kombination von geplanter sonstiger Grünfläche und Waldfläche (GR/F) dar. Die Realisierung einer Bioabfallvergärungsanlage an dieser Stelle wäre auf Grund dieser FNP-Darstellung nicht möglich. Aus diesem Grund wurde durch ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren die Darstellung im Bereich Hummelsbrunnen Süd in geplante Ver- und Entsorgungsfläche mit Zweckbestimmung Bioabfallvergärungsanlage geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist seit dem 14. April 2016 in Kraft.

Umweltbelange
Die Verträglichkeit der Bioabfallvergärungsanlage und der zwei Blockheizkraftwerke ist insbesondere in Bezug auf die umgebenden Wohnnutzungen in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Stammheim im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-immissionsschutzgesetz (BImSchG) sicherzustellen. Für die Errichtung und den Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage bedarf es einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG (a. F. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) i. V. m. Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Dadurch ist zu ermitteln, ob erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu befürchten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung nach Baugesetzbuch für das vorliegende Bebauungsplanverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 UVPG als Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens agiert.

Im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Erhebliche nachteilige planbedingte Umweltauswirkungen lassen sich für das Schutzgut Boden und Grundwasser feststellen. Sämtliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden mit den festgesetzten Maßnahmen (A1 – A8) als grundsätzlich ausgleichbar eingestuft. Einzige Ausnahme bildet das Schutzgut Boden und Grund-wasser. Die Bilanzierung auf Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzepts Stuttgart (BOKS) ergibt einen Verlust von 2,54 Bodenindexpunkten, welcher nicht ausgeglichen werden kann. Die einzelnen Ergebnisse wurden im Umweltbericht zusammengestellt (Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart wird für den Bau der Bioabfallvergärungsanlage und für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen eine separate Kostenauflistung dem Gemeinderat vorlegen.






Beteiligte Stellen

Referat T, WFB, SOS und OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister    


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf
3. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung)
4. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
5. Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
6. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8. Reduzierung des Geltungsbereichs (Teilgeltungsbereich 1)
9. Erweiterung des Geltungsbereichs (Teilgeltungsbereich 2)
…………………………………………………………………………………………………
SW. Schützenswerte Daten



Ausführliche Antragsbegründung:

1. Planung
2. Verfahrensablauf
3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. Öffentliche Auslegung
5. Umweltbelange
6. Planungsvorteil
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Flächenbilanz


1. Planung

2. Verfahrensablauf
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. Öffentliche Auslegung

5. Umweltbelange

6. Planungsvorteil
7. Finanzielle Auswirkungen

8. Flächenbilanz




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Anlage 2_Begründung.pdfAnlage 2_Begründung.pdf Anlage 3_Zu_253_B-Plan_A4.pdfAnlage 3_Zu_253_B-Plan_A4.pdf Anlage 4_Zu253_Text.pdfAnlage 4_Zu253_Text.pdf Anlage 5_Zu253_Buerger.pdfAnlage 5_Zu253_Buerger.pdf Anlage 6_Zu253_Beh_4-1.pdfAnlage 6_Zu253_Beh_4-1.pdf Anlage 7_Zu253_Beh_4-2.pdfAnlage 7_Zu253_Beh_4-2.pdf