Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
520
3
Verhandlung
Drucksache:
883/2018
Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin:
20.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Verkehrssicherung und Erhaltung/Unterhaltung des Straßburger Platzes (zukünftig Manfred-Rommel-Platz)
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.11.2018, GRDrs 883/2018 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrags mit der DB Station & Service AG und der DB Netz AG über die Verkehrssicherung, Erhaltung und Unterhaltung des (bisherigen) Straßburger Platzes mit dem in der Begründung dargestellten Inhalt zu. Er stimmt insbesondere dem in diesem Vertrag geregelten Zuschuss der LHS an die DB Netz AG in Höhe von 200.000,- EUR zur Beteiligung an den Mehrkosten eines höherwertigen festen Belags auf dem (bisherigen) Straßburger Platz zu.
2. Die Auszahlung in Höhe von 200.000,- EUR für den höherwertigen festen Belag erfolgt im Jahr 2018 aus dem Teilfinanzhaushalt 660 -Tiefbauamt - bei der
AuszGr 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte - mit Deckung aus der Infrastrukturpauschale S 21. Hierfür werden die erforderlichen Mittel vom THH 200 - Stadtkämmerei - Projekt 7.202200 Infrastrukturpauschale S 21 zur o. g. Kontierung in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Kotz
(CDU) begrüßt die Nachverhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB). Man sei nun einen deutlichen Schritt vorangekommen. Da auf dieser Fläche mit deutlich weniger Verkehr (keine Anlieferungen) zu rechnen ist, wünscht er die Darstellung von höherwertigen Belägen zum gegebenen Zeitpunkt. Wenn man der Meinung sei, dass ein aufgewerteter Belag dem Platz gut tue, werde man dies finanziell entsprechend ausstatten.
Die Nachverhandlungen begrüßt ebenfalls StRin
Munk
(90/GRÜNE), vor allem die Sperrungsgründe für die DB seien auf das Notwendige reduziert worden. Dass die Diskussion zum Belag offengehalten und zu einem späteren Zeitpunkt geführt werde, sei richtig. Sie kann nicht nachvollziehen, warum zum jetzigen Zeitpunkt schon ein Betrag von 200.000 € für einen höherwertigen Belag gezahlt werden muss, obwohl die Umsetzung erst in einigen Jahren ansteht. BM
Thürnau
erläutert, dass diese Summe als Festbetrag bereits fixiert worden ist. Wenn man einen höherwertigen Belag wünsche, würde diese Summe entsprechend verrechnet. Man sei weiterhin mit der DB im Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten der Beläge. Damit sieht StRin
Munk
die Gestaltungsfragen als erledigt an. Die Stadt beteilige sich lediglich an den Kosten für die höherwertige Oberfläche und die Reinigung des Platzes. Andere Maßnahmen trage die Stadt nicht. Dem widerspricht StR
Kotz
. Wenn die Stadt Sitzgelegenheiten o. ä. für den Platz vorsehe, müsse sie auch die Kosten dafür tragen. Ohnehin sei die Diskussion darüber zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. BM
Thürnau
bestätigt, dass die Beteiligung an den Kosten nur deshalb zustande gekommen sei, weil seitens des Architekten, Herrn Ingenhoven, und der Planfeststellung eine wassergebundene Decke vorgesehen gewesen sei, die äußerst schlecht zu reinigen sei. Wenn die Stadt für die Reinigung sorge, müsse ein praktikabler Belag (hier: Possehlbelag) aufgebracht werden. Dieser verursache diese Kosten.
StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) kritisiert die "asphaltierte Fläche" des Platzes, der von Herrn Ingenhoven ursprünglich als "japanischer Garten" geplant und vorgestellt worden sei. Bei diesem Projekt werde regelmäßig etwas versprochen, was dann anders umgesetzt werde. Man werde einmal mehr "übers Ohr gehauen". Er vermisse in der Vorlage eine Aussage von Herrn Ingenhoven zu der veränderten Gestaltung des Platzes. Dieser Belag verursache versteckte Kosten, die die Stadt Stuttgart tragen müsse. Dafür bekomme man einen Platz, bei dem die Deutsche Bahn das Hausrecht behalte und dieser somit den Bürgerinnen und Bürgern entzogen werde. Daher könne man dieser Vorlage nicht zustimmen. Der Aussage, dass es sich beim geplanten Belag um Asphalt handle, widerspricht BM
Thürnau
vehement. Des Weiteren sorge der mit der DB ausgehandelte Vertrag dafür, dass der Platz überhaupt öffentlich genutzt werden könne. Für StR
Conz
(FDP) interpretiert StR Pantisano die Ergebnisse falsch. Wenn kein Vertrag zustande gekommen wäre, wäre der Platz der öffentlichen Nutzung entzogen worden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM
Thürnau
fest:
Die GRDrs 883/2018 ist bei 2 Gegenstimmen
eingebracht
.
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