Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
563
3
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 11.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:Frau Koller (AföO)
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Luftreinhalteplan: Diesel-Verkehrsverbot und Ausnahmekonzeption
- mündlicher Bericht -

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

BM Dr. Schairer berichtet einleitend, der Luftreinhalteplan sehe vor, ab 01.01.2019 für Auswärtige ein Verkehrsverbot für Dieselkraftfahrzeuge unter Abgasnorm Euro 5/V in die Umweltzone Stuttgart umzusetzen. Der Luftreinhalteplan sehe vielfältige Ausnahmen allgemeiner Art wie auch Einzelfallart vor. Es gebe einige allgemeine Ausnahmen, insbesondere der Bereich des geschäftsmäßigen Lieferverkehrs. Allein einen Arbeitsplatz in Stuttgart zu haben und dorthin mit dem Auto zu fahren, bedinge keine Ausnahmegenehmigung.

Die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts seien ab 01.04.2019 betroffen, wobei kein Unterschied gemacht werde zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz. Das Team Ausnahmegenehmigung habe seine Arbeit in der Jägerstraße aufgenommen. Seines Erachtens bestehe noch ein erhebliches Informationsbedürfnis bei der Bevölkerung. Die Fachverwaltung habe einen umfangreichen FAQ-Katalog ins Internet gestellt und führe Informationsveranstaltungen durch. Auch habe man sich mit vielen anderen Multiplikatoren vernetzt, beispielsweise mit der IHK.

Frau Koller (AföO) informiert anschließend im Sinne einer Präsentation, Seiten 1 bis 15, und ergänzt ihren Bericht um aktuelle Zahlen. Dem Team Ausnahmegenehmigungen liegen mit Stand vom 10.12.2018 1.311 Anträge vor, von denen 243 genehmigt werden konnten und 171 abgelehnt werden mussten. Es seien viele Wohnmobile bei den genehmigten Anträgen, jedoch gehe man davon aus, dass noch sehr viele Fahrzeughalter sowohl von außerhalb als auch innerhalb von Stuttgart die neuen Regelungen noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Zusätzlich zu den Anträgen habe das Team 785 telefonische Anfragen, 206 persönliche Vorsprachen und 462 Eingaben schriftlicher Art bearbeitet. Es werde darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen möglichst abzusehen und – soweit als möglich – sich zunächst im Internet zu informieren, um dann das Anliegen schriftlich einzugeben bzw. einen konkreten Antrag über das Online-Tool zu stellen. Dieses Online-Tool sei benutzerfreundlich gestaltet.

Der Vorsitzende dankt für den Bericht. Er fügt hinzu, noch sei unklar, wie viele Ausnahmegenehmigungen es insgesamt werden können. In Stuttgart und der Region gebe es ca. 72.000 Euro 4-Dieselfahrzeuge. Man habe sich personell aufgestellt und werde das Team Ausnahmegenehmigung ggfs. verstärken, um die Anträge zu bearbeiten, sollte eine große Antragswelle entstehen.

Die Rednerinnen und Redner seitens des Ausschusses schließen sich dem Dank an die Berichterstatterin an. StR Kotz (CDU) betont, seine Fraktion hätte sich gewünscht, dass weniger Arbeit auf die Fachverwaltung zukommt, indem man die Gebietskulisse kleiner gehalten hätte. Aus Rückmeldungen gebe es Lob für die rasche Bearbeitung eines Ausnahmeantrags für ein Wohnmobil, aber auch Kritik was den Weg nach Informationen im Internet über die Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart anbelangt. Er rege daher an, die Suchfunktion für dieses Thema zu verbessern. Was das bestehende große Informationsbedürfnis seitens der Bevölkerung betrifft, fragt er nach dem Termin für die angekündigte Informationsveranstaltung von OB Kuhn. Außerdem interessiert ihn, wie beim ruhenden Verkehr identifiziert werden kann, dass es ein Liefer-/Handwerker-Fahrzeug ist, wenn dies äußerlich nicht offensichtlich ist, und wie die Merkmale sind, um als Lieferverkehr zu gelten.

Für StR Peterhoff (90/GRÜNE) steht der Fachverwaltung ein Kraftakt bevor, für die er Respekt zollt. Auch er betont, man hätte es leichter haben können, wenn schon zu Beginn des Dieselskandals das Thema Blaue Plakette angegangen worden wäre und das Thema Nachrüstung – so, wie dies bei der Grünen Plakette seinerzeit erfolgt ist. Er hofft, dass der Bundesverkehrsminister beide Themen nun ernsthaft anpackt, um zumindest für Dieselfahrzeuge Euro 5 eine Lösung zu bekommen, zumal es ja solche Lösungen gebe, beispielsweise auf dem USA-Fahrzeugmarkt.

StR Körner (SPD) spricht der Fachverwaltung und insbesondere dem Team Ausnahmegenehmigung das Mitgefühl seiner Fraktion aus. Aus seiner Sicht handelt es sich „um einen weiteren Akt absurden Theaters, das uns Industrie, Bund und Land beschert haben“. Er teilt die Meinung, dass mit einer Blauen Plakette ein sehr viel einfacheres Arbeiten möglich gewesen wäre. Der Ausnahmekatalog sei von der Landesregierung beschlossen worden, die Frage aber, wo das Fahrverbot gilt, sei vom Land nur „mittel überzeugend“ bearbeitet worden. Noch absurder werde das Ganze, wenn neben dem soeben vorgestellten Regime noch ein weiteres, völlig neues Fahrverbotsregime in Sachen Neckartor ansteht, was durch die Zustimmung des Landes zu dem Vergleich erfolgen werde. Ihn interessiert, wie die Verwaltung damit umgeht, wenn am Neckartor ab dem 15.10.2019 an Tagen mit Feinstaubalarm-Wetter Fahrverbote für Euro 5/V-Fahrzeuge in Kraft treten, wobei das eigentliche Problem die Stickoxidwerte seien, für den Fall, dass die Busspur nicht funktioniert. Es sei die nächste Absurdität, dass das Land eine ganz andere Busspur einrichten will, als die, für deren Einrichtung man als Landeshauptstadt Stuttgart bereits Geld investiert hat. Das Ganze sei mit der Lebenswirklichkeit einer Stadt nicht umsetzbar.

StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) nennt es absurd, was in dem „bürokratischen Monster“ an Ausnahmetatbeständen geschaffen wurde, die zudem überhaupt nicht sachgerecht seien, wie beispielsweise die Ausnahme für Wohnmobile zu Freizeitzwecken. Er habe echtes Mitleid mit dem Team Ausnahmegenehmigungen, das im jährlichen Turnus Schwachsinn abzuprüfen habe und dafür Schmerzensgeld bekommen sollte. Er kritisiert die Gebührenfreiheit dieser Sondergenehmigung, da allein damit eine Flut an Anträgen auf die Verwaltung zurollen werde. Zu erläutern bittet er, wie mit der Euro-5-Problematik umgegangen wird und ob dort dieselben Kritierien angelegt werden. Frau Koller bejaht letzteres mit einem Kopfnicken. StR Ozasek geht davon aus, dass diese dann auch eines Tages für Euro 6-Ausnahmetatbestände gelten werden und das „bürokritische Monster“ noch größer wird und noch mehr Personalbedarfe nach sich ziehen wird.

Ob ein Schichtdienst leistender Polizist zur Nachtschicht mit seinem Dieselfahrzeug fahren darf, aber zur Tagschicht künftig nicht mehr, fragt StRin von Stein (FW). Sie gibt zu bedenken, dass die betreffenden Fahrzeuge faktisch entwertet sind, deren ökologischer Fußabdruck bei der Produktion in dieser Diskussion jedoch ausgeblendet werde. Sie habe sich u.a. für Ausnahmeregelungen eingesetzt, weil sehr häufig Familien betroffen seien oder Menschen, die sich vor wenigen Jahren noch bewusst für sparsame neue Dieselfahrzeuge entschieden haben.

StR Conz (FDP) vertritt die Ansicht, die jetzige Situation resultiere aus übertriebenen Grenzwerten und grenzwertigen Standorten von Messstellen, auf deren Basis Gerichte ihre Urteile gefällt haben, die nun zu den aktuellen Fahrverboten geführt haben. Sein Mitgefühl sei bei den Besitzerinnen und Besitzern der entsprechenden Dieselfahrzeuge, da sie im besten Glauben, etwas für die Umwelt zu tun, diese Fahrzeuge erworben haben. Ausnahmetatbestände seien zwingend notwendig. Anknüpfend an die Frage seiner Vorrednerin interessiert ihn, ob der Schichtdienst leistende Polizist, dessen Schicht zu einer Uhrzeit endet, wo eine gute ÖPNV-Verbindung besteht, sein Auto am Arbeitsort stehen lassen muss. Er ist sehr gespannt, wie das Ganze ablaufen wird.

Die Frage nach der Kausalität stellt StR Dr. Schertlen (STd). Man sei mit Ansage auf Dieselfahrverbote in der Stadt zugesteuert, jedoch sei die Politik über Jahre hin nicht in der Lage gewesen, ausreichend P + R-Parkplätze zu schaffen. Die Statistik zeige auf sämtlichen P + R-Plätzen, die auf der Homepage der VVS verlinkt sind und nicht weiter als ca. 50 km von Stuttgart entfernt sind, eine Auslastung von 100 %. Im Alltag stelle man fest, dass sie mehr als 100 % ausgelastet sind, weil die Pendler ihr Fahrzeug im Grünen noch daneben parken. StR Conz fragt, ob es Ausnahmen gibt für solche Fahrzeuge, die P + R-Flächen innerhalb der Gemarkung ansteuern.

BM Dr. Schairer unterstreicht die Bedeutung einer zwingenden, intensiven Information der Allgemeinheit. Allein mit einer OB-Veranstaltung werde sich dieses Thema nicht lösen lassen. Man stehe in engem Kontakt mit der SSB, mit der Polizei, mit Bosch, Daimler und Porsche und arbeite gemeinsam mit den Firmen an entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen, um das Antragsprozedere so einfach wie möglich zu gestalten. Die IHK Stuttgart habe einen entsprechenden Link auf ihre Homepage genommen, um die Informationen der Stadtverwaltung abzurufen. Über Vorschläge für weitere Verlinkungen dieser Informationen sei man dankbar. Die Presseabteilungen der umliegenden Städte seien von L/OB-K informiert worden mit der Bitte, dort zu informieren. Außerdem werde man die Vario-Tafeln der IVLZ in Kürze mit diesen Informationen bestücken. Dennoch sei zu befürchten, dass viele Pendler erst nach Rückkehr vom Weihnachtsurlaub vom Fahrverbot überrascht werden.

Was den richterlichen Vergleich am Neckartor betrifft, so befinde man sich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Es gehe um die Vermeidung der Zwangsvollstreckung. Der Vergleich - dessen Sinnhaftigkeit angezweifelt werden müsse - habe zum Inhalt, „so lange Feinstaubbelastung und Stickoxidbelastung besteht, muss der Verkehr dort um 20 % reduziert werden“. Dieser Vergleich müsse erfüllt werden, so lange, wie die Werte überschritten werden. Es gebe verschiedene Überlegungen, wie man die Zwangsvollstreckung abwenden kann, da insbesondere die Stickoxidwerte noch nicht weit genug gesenkt werden konnten. Momentan liefen noch Gespräche mit der Landesregierung, sodass bezüglich Euro 5-Fahrzeugen oder einer anderen Busspur noch keine Aussage getroffen werden könne. Richtig sei jedoch, dass es ein „Add on“ auf die Fahrverbotszone, speziell für den Bereich Neckartor ist, weshalb streckenbezogene Fahrverbote auch in der Diskussion seien.

Frau Koller dankt für den Hinweis bezüglich der Schwierigkeit, das Online-Tool zu finden und mutmaßt, es könnte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht freigeschalten gewesen sein. Man werde dem nachgehen. Was die Kontrolle des Lieferverkehrs im ruhenden Verkehr bzw. die Eröffnung eines Verfahrens aus dem ruhenden Verkehr angeht, so werde man zum Teil erst im Rahmen der Anhörung aufklären können, ob von Vornherein nicht gegen das Verkehrsverbot verstoßen wurde, weil Lieferverkehr vorlag, oder im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung vorlag, die nicht im Fahrzeug auslag. Es werde bei der Anhörung darauf ankommen, ob eine plausible Darstellung des Sachverhalts erfolgt. Bezüglich der Frage, wann Lieferverkehr vorliegt, so handle es sich beim Steuerberater, der Akten transportiert, nicht um Lieferverkehr, da Akten keine Waren sind. Gleiches gelte für weitere Personengruppen, z. B. Anwälte, Lehrer usw.

Sie dankt für die Anteilnahme und das Mitgefühl an den Herausforderungen, die sich dem Team Ausnahmegenehmigung stellen. Es sei teilweise eine große Belastung bei Konstellationen, bei denen eine Genehmigung nicht erfolgen kann. Wenn eine Schicht zum einen Teil mit dem ÖPNV bestritten werden kann, der andere Teil jedoch nicht, so kann beispielsweise der Schichtdienst leistende Polizist selbstverständlich mit seinem Fahrzeug auch wieder zurückfahren. Dies gelte auch für den Lieferdienst, der z. B. leer wieder zurückfährt.

Mit Blick auf die P + R-Parkplätze teilt sie mit, diese seien im Luftreinhalteplan nicht im Rahmen der Ausnahmekonzeption bedacht worden, weder die innerstädtischen noch die außerhalb des Stadtgebiets. Bisher habe man noch keine Erweiterung der Ausnahmekonzeption erhalten.

StR Körner bittet darum, die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt darzustellen zum Thema Vergleich Neckartor. Ihm geht es um die Busspur, welche die Stadt angewiesen werde einzurichten, wenn es nach dem Willen des Amtschefs des Verkehrsministeriums geht. Die SSB habe am 17.07.2018 dargestellt, welche Konfliktpunkte und Rückstaus durch diese Busspur für die innerstädtischen Buslinien entstehen würden. Er fragt, inwiefern dieses Argument in der rechtlichen Betrachtung und bei der Abwehr einer solchen Anweisung durch das Land eine Rolle spielt.

In Bezug auf die Zufahrtsmöglichkeiten zu P + R-Stellplätzen ist StR Kotz der Meinung, „wenn es einen Beweis gibt, dass die öffentliche Anhörung des Luftreinhalteplans eine Farce war, dann ist das der Beweis. Weil wenn es einen logischen Erkenntnisgewinn in der Diskussion hier im Rathaus gab, dann war es die gemeinsame Feststellung, es kann doch nicht sein, dass die Zufahrt zu P + R-Anlagen, die relativ weit am Stadtbezirksrand und damit auch relativ am Rand der Umweltzone sind, nicht mehr erfolgen kann. Denn wenn so etwas nicht aufgenommen worden ist, dann hätten sie sich das wirklich sparen können und den Bürgern sagen können, ihr braucht uns keine Anmerkungen mehr schicken.“

Was die Feinstaubalarm-Tage betrifft, so habe man in den letzten Monaten doch erkannt, dass dieses System nicht mehr funktioniert und es nur noch eine Trefferquote von rund 10 % gibt. In den Jahren zuvor habe es eine Verhältnismäßigkeit gegeben mit hoher Trefferquote. Darüber hinaus seien Feinstaubalarm-Tage überflüssig, weil die Feinstaubwerte nicht mehr überschritten werden.

StR Peterhoff widerspricht seinem Vorredner und weist darauf hin, dass einige Punkte aus der Anhörung durchaus beschlossen wurden. Seine Fraktion habe in ihrem Antrag darauf geachtet, solche Maßnahmen umzusetzen, die die Stickoxidemissionen deutlich senken, z. B. Dinge zur Förderung des Radverkehrs, Tempo 40 auf Steigungsstrecken, Temporeduktion. Bei P + R-Parkhäusern vertrete man ebenfalls die Ansicht, dass die Zufahrtsmöglichkeit sinnvoll ist, wobei in der Antwort auf die Schwierigkeit der Kontrolle hingewiesen worden sei. Insofern sollte man bei neuen P + R-Anlagen an Orte an der Stadtgrenze denken und nicht an Orte innerhalb der Stadt, die ohnehin nicht sinnvoll seien. Die P + R-Diskussion zeigt für BM Dr. Schairer, dass das Problem in der Praxis besteht und dort gelöst werden muss.

Zum Thema Feinstaub führt Herr Forderer (S/OB-Mobil) aus, die Busspur gehöre nicht zu den Maßnahmen die im Luftreinhalteplan aufgeführt waren, weil u.a. der Gemeinderat sich in seiner Stellungnahme aus den dargestellten Gründen dagegen ausgesprochen hat. Das Land habe daraufhin ein erneutes Gutachten beauftragt, zu dem noch keine fundierten Aussagen bekannt seien. Man kenne lediglich einige Folien, die im Gericht gezeigt wurden, und die am Vorabend zur Verfügung gestellt worden seien. Das Land schlage nun eine gemeinsame Nutzung von Pkw-Verkehr und Busverkehr auf einer Busspur vor, die gleichzeitig rechts abbiegt in die Neckarstraße. Dabei werden eine Reihe von Annahmen gemacht, welche von Richter Kern stark in Zweifel gezogen worden seien:

„Die sagen, es kann funktionieren, wenn der gesamtstädtische Verkehr um 10 % sinkt, also im gesamten Stadtgebiet. Und da nehmen sie dann an, 5 % sinkt er durch die Euro-4-Fahrverbote und 5 % durch die ÖPNV-Tarifreform. Das hat Richter Kern stark angezweifelt und er hat gesagt, ihm sind da zu viele Annahmen drin. Aus seiner Sicht ist die Busspur immer noch eine große Gefahr, nämlich, wie Sie gesagt haben, dass der Verkehr sofort und endlos gestaut wird. Wir hatten ja die erste Simulation, wo nach 10 Minuten die Autos schon hinter dem Charlottenplatz, fast am Heslacher Tunnel, standen. Und jetzt hat Richter Kern zum Land gesagt, wenn Ihr den Vergleich erfüllen wollt, dann müsst ihr uns etwas Anderes anbieten. Daraufhin hat dann der Regierungspräsident gesagt, wir könnten ein streckenbezogenes Fahrverbot vom Wulle-Steg bis zur Heilmannstraße anbieten für Euro 5. Also im Prinzip, was das Land ohnehin plant und auch jetzt festsetzen muss in der Ergänzung zum Luftreinhalteplan, müssen die ja jetzt Euro-5-Fahrverbote festsetzen. Das hat er Verwaltungsgerichtshof klar durch Urteil entschieden und das ist auch nicht mehr anfechtbar. Das heißt, das Land muss jetzt zwei Sachen machen: Es muss eine Ergänzung vom Luftreinhalteplan bringen, das bringen sie im Januar 2019. Da ist dann drin Euro-5-Fahrverbote ab 01.01.2020, und da soll auch dann entweder diese Busspur kommen oder dieses streckenbezogene Fahrverbot am Neckartor. Wie das alles ist, wissen wir jetzt noch nicht. Wir sind jetzt am Freitag eingeladen zu einer Besprechung beim Verkehrsministerium, weil wir nur, wie gesagt, rund 10 Folien kennen und überhaupt nicht wissen, wie die Gutachter zu diesem Ergebnis gekommen sind. Und ich bin da wirklich ganz beim Richter Kern. Da sind so viele Annahmen drin, dass es funktioniert, dass wir das auch ganz stark bezweifeln.“

BM Dr. Schairer betont, dies alles möge richtig oder falsch sein, jedoch habe die Verwaltung eine gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, die da heißt, Fahrverbot ab 01.01.2019 bzw. ab 01.04.2019. Die Menschen dürfen daher nicht denken, dies alles sei nicht so ernst gemeint ist. Er ruft dazu auf, bei den Diskussionen auf diese Trennung von Legitimität und Legalität hinzuweisen.



Abschließend stellt er fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang