Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 174/2017
Stuttgart,
03/22/2017


Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Teilabbruch und Neubau des Kinder- und Jugendhauses
Hallschlag mit Tageseinrichtung für Kinder
Bericht zum Ergebnis des nichtoffenen Planungswettbewerbs




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.04.2017
05.04.2017

Bericht:



Der Stuttgarter Stadtteil Hallschlag wurde 2007 wegen struktureller Auffälligkeiten in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes im Jahr 2010 ist unter anderem auch das Kinder- und Jugendhaus Hallschlag im Sigmund-Lindauer-Weg 9 in das Fördergebiet mit aufgenommen worden.

Der ausgeschriebene Realisierungswettbewerb für den Teilabbruch und Neubau beinhaltete einen städtebaulich /architektonischen Entwurf sowie ein freiraumplanerisches Konzept (GRDrs 381/2016 und 589/2016). Für das neue Gebäude Kinder- und Jugendhaus mit integrierter Tageseinrichtung für Kinder soll das bestehende Kinder- und Jugendhaus zum Teil abgebrochen und durch einen neuen Gebäudeteil ergänzt werden. Die bestehende Tageseinrichtung für Kinder (KiTa), Sparrhärmlingweg 56 A, soll abgebrochen und künftig als vierzügige KiTa im zu sanierenden Gebäude untergebracht werden. Dem neu entwickelten Raumprogramm nach sollen darin sowohl gemeinschaftlich nutzbare Bereiche wie auch abtrennbare Bereiche für die beiden Nutzergruppen abgebildet werden.

Der Wettbewerb wurde als nichtoffener Planungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren ausgelobt. Der Zulassungsbereich umfasste die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.

Es wurden 15 Büros ausgewählt, sich am Wettbewerb zu beteiligen. 5 Teilnehmer wurden vorab gesetzt, 10 Teilnehmer wurden in einem vorgeschalteten Bewerberverfahren aus 144 (Bibo) Bewerbungen ausgewählt. 14 Arbeiten wurden abgegeben.


Zeitschiene:

19.07.2016 Bekanntmachung des Wettbewerbs
21.08.2016 Ende der Bewerbungsfrist
12.10.2016 Preisrichtervorbesprechung
09.11.2016 Kolloquium
09.12.2016 Abgabe der Pläne
14.12.2016 Abgabe der Modelle
02. – 12.02.2017 Vorprüfung im Kinder- und Jugendhaus Hallschlag
22.02.2017 Preisgericht im Kinder- und Jugendhaus Hallschlag (Jury bestehend aus 7 Fachpreisrichtern, 6 Sachpreisrichtern, deren Stellvertretern und 2 sachverständigen Beratern)
24.02.2017 Pressekonferenz im Rathaus
28.02. – 03.03.2017 Ausstellung aller Arbeiten im Kinder- und Jugendhaus Hallschlag
03.03. – 04.04. 2017 Ausstellung des Siegerentwurfs im Stadtteilbüro Zukunft Hallschlag, Düsseldorfer Straße 25
04.04.2017 Bürgerinformation zum Siegerentwurf im Rahmen der
Sitzung des Bürgergremiums Zukunft Hallschlag


Wettbewerbsergebnis

Am 22. Februar 2017 fand der Wettbewerb seinen Abschluss mit dem Preisgericht, das im großen Saal des Kinder- und Jugendhauses Hallschlag tagte und die Prüfung der 14 Arbeiten durchführte. Folgende Arbeiten wurden ausgezeichnet:

1. Preis HSV-Architekten mit WGF Objekt Nürnberg
2. Preis Auer Weber Assoziierte GmbH mit Lohrberg stadtlandschaftsarchitektur
3. Preis Günter Hermann Architekten mit Siegmund Landschaftsarchitektur
Anerkennung SFP Architekten mit Knoll Landschaftsarchitekten

Der 1. Preis überzeugte die Jury durch das maßvolle in Wert setzen der vorgefundenen prägenden Elemente: der Saal des Bestandsgebäudes, die Topographie und die Baumpflanzungen werden ins beste Licht gerückt.

Die beiden Funktionen KiTa und Kinder- und Jugendhaus sind in einem kompakten zweigeschossigen Baukörper mit geringem Fußabdruck (analog Bestand) organisiert. Der hervortretende Bestandssaal wird zum prägenden Element und schafft gemeinsam mit dem nun überdachten Innenhof einen großen Mehrwert. Das Dach des Hofes greift die Struktur des Saales auf und verbindet damit Neu mit Alt. Der zweigeschossige Innenraum wird zum Zentrum des Gebäudes und ist durch das ganze Jahr hindurch nutzbar.

Der Saal nutzt diesen gewonnenen Raum als großzügiges Foyer, ein Cafe öffnet sich zum grünen und ungestörten Freibereich nach Westen. Die Erweiterung mit Öffnung und Kletterwand garantiert eine natürliche Belichtung des Foyers im Untergeschoss, hier liegen richtig positioniert Räume mit hohen Lärmemissionen. Gleichzeitig schafft diese Öffnung und die Kletterwand auch eine transparente Trennung zwischen KiTa und Jugendbereich.

Die KiTa im Osten des Hofes ist abgeschlossen und gleichzeitig Teil der Gesamtanlage.
Die gewünschten Synergien werden hier erlebbar. Die Küche im abgeschlossenen Bereich für die KiTa wird über das Lager und den Parkplatz sinnvoll extern angedient. Ein zusätzlicher Eingang verbindet die KiTa mit dem Spielplatz im Süden.

Das Obergeschoss ist gekennzeichnet durch eine galerieartige U-förmige Erschließung mit interessanten Einblicken in die Halle und verschiedenen, gut nutzbaren Tiefen in Zusammenhang mit der angelagerten Nutzung. Dadurch ist allerdings die Erschließungsfläche relativ hoch. Die Qualität der dort angebotenen Räume für das Jugendhaus ist – in Kontrast zu im UG gelegenen Räumen – hochwertig.
Auch der relativ geringe Glasanteil der Fassaden wurde positiv gewertet. Begrüßenswert ist die Photovoltaikanlage auf einem ost-west-orientiert geneigten Dach.

Die Freianlagen haben die Qualität einer Parkanlage, die Funktionen des Freiraums werden durchgängig sinnvoll platziert. Kfz-, Fußgänger- und Fahrradverkehr werden im Vorfeld des Eingangs entzerrt. Die Lage der Spielfelder bleibt auf dem Bestandsplatz erhalten, ebenso ist deren Erweiterung sinnvoll positioniert. Die Freiflächen der KiTa nach Osten und Süden reagieren auf den Tagesablauf der Kinder, die Jugendlichen profitieren von der Abendsonne im Westen, der Spielplatz im Süden wird zur Schnittstelle zur Nachbarbebauung.

Der Entwurf bietet insgesamt eine unerwartete und anziehende neue Interpretation im Rahmen des bisherigen Bauvolumens an, die Qualität der Fassaden entspricht allerdings nicht dem ansonsten hohen Niveau des Entwurfs.


Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, die weitere Bearbeitung mit dem Siegerentwurf fortzusetzen. An das Wettbewerbsverfahren schließt sich jedoch ein VgV – Verfahren an. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei zu 70% gewertet.

Die Bauherrschaft soll von der Jugendhaus gGmbH übernommen werden.

Es ist die Realisierung im geltenden Planungsrecht vorgesehen.

Es ist von Kosten in Höhe von rd. 10 Mio. € auszugehen, dem zugrunde gelegt sind die Kostenobergrenzen aus der Wettbewerbsauslobung: 6,9 Mio. € für die Kostengruppen 300 + 400 sowie, 0,435 Mio. € für die Kostengruppen 500, zzgl. Honorare und Abbruchkosten.

Im Rahmen der Städtebauförderung sind die Kosten grundsätzlich wie folgt zuwendungsfähig:
- Abbruchkosten zu 100%
- die Modernisierung einer Gemeinbedarfseinrichtung mit einer untergeordneten
Erweiterung mit 60%
- der Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung mit 30%. Die Kosten der KiTa für die zweiKleinkindgruppen sind aus der Städtebauförderung jedoch nicht zuwendungsfähig, hierfür sollen aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung entsprechende Mittel beantragt werden.

Über die Förderhöhe entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart nach Vorlage der Planung bzw. endgültig nach Abrechnung der Maßnahme.

Das Projekt wird vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zur Wunschliste im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 angemeldet.




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat JB



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





Siegerentwurf des Büros HSV - Architekten

Städtebauliche Einbindung Leitidee Gebäude Wirtschaftlichkeit, Konstruktion und Material Funktion und Nutzung Gebäudetechnik Freianlagen


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