Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
285
5
VerhandlungDrucksache:
419/2024
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 10.07.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2023

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 27.06.2024, GRDrs 419/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2023 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
791,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
4.963.628.757,75
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-4.170.218.207,98
EUR
Ordentliches Ergebnis
793.410.549,77
EUR
Außerordentliche Erträge
27.728.188,64
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-29.392.299,12
EUR
Sonderergebnis
-1.664.110,48
EUR
Jahresüberschuss
791.746.439,29
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2023
242.598.671,20
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden
passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


2. Bilanz zum 31.12.2023 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
19.166.964,98
EUR
Sachvermögen
5.298.281.247,00
EUR
Finanzvermögen
6.435.663.593,87
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
838.330.428,94
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
12.591.442.234,79
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
4.711.273.833,70
EUR
Sonderposten
872.888.350,88
EUR
Rückstellungen
666.964.392,23
EUR
Verbindlichkeiten
285.337.011,52
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
118.650.403,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
12.591.442.234,79
EUR

3. Gesamtfinanzrechnung 2023 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 409.820.086,38 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.820.154.043,71
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.976.867.709,58
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
843.286.334,13
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
88.124.633,62
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-541.588.589,21
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-453.463.955,59
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
389.822.378,54
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
120.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.292,16
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
19.997.707,84
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
409.820.086,38
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2023
1.138.998.678,18
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-335.211.234,63
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
74.608.851,75
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
146.215.372,56
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2023)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2023 in die Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
242.598.671,20 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2023 in die
Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
896.400.006,98 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2023 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
54.096.817,14 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
464.775,63 EUR
Summe
54.561.592,77 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
3.400.000,00 EUR
Summe
3.400.000,00 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 75.002.262,48 EUR
- (Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen) - Ziffer I.5 in Höhe von 13.894.825,76 EUR
Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung eines städtischen Darlehens an den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW)

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2023 ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2023 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 158/2024 vom 16.05.2024 der Fraktion Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.


BM Fuhrmann berichtet im Sinne der Präsentation. Ergänzende Anmerkungen sind nachfolgend in zusammengefasster Form mit Verweis auf die jeweilige Folie wiedergegeben.

Vorab merkt er an, im Vergleich zu den vergangenen "guten" Jahresabschlüssen könne der Jahresabschluss 2023 sogar als "sehr gut" bewertet werden. Er erläutert zunächst die weitere Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses zwischen der Prognose vom November (457,1 Mio. EUR) auf die Summe von 793,4 Mio. EUR, also einem weiteren Plus von 336,3 Mio. EUR. Da Gesamtergebnis belaufe sich auf 791,7 Mio. EUR (Folie 2). Bezüglich der wesentlichen Veränderungen (Folie 3) richtet er den Blick auf den zentralen Punkt der Gewerbesteuerentwicklung, die sich in den vergangenen Jahren massiv auf 1,634 Mrd. EUR gesteigert habe (+134,7 Mio. EUR gegenüber der Prognose). Deutlich verbessert hätten sich auch die Schlüsselzuweisungen und die Lfd. Zuweisungen/Zuschüsse; auch bei den Sonstigen ordentlichen Erträgen sowie den Zinserträgen gebe es eine positive Entwicklung. Höhere Gewerbesteuererträge bedeuteten hingegen immer auch eine höhere Gewerbesteuerumlage (+12,4 Mio. EUR), wobei die Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen leicht gesunken seien (-37,2 Mio. EUR). Im weiteren Verlauf seiner Erläuterungen verweist der Finanzbürgermeister auf die Verdoppelung der Gewerbesteuerquote von 15,8 % in 2018 auf 30,2 % in 2023 (Folie 4) und erinnert an die Corona-Pandemie, die sich auf die Jahre 2020 und 2021 ausgewirkt habe. Angesichts der multiplen Krisen seit 2020 (Corona, Ukraine-Krieg) sei ein Brutto-Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR in 2023 nicht absehbar gewesen. Die Gewerbesteuerquote zeige auf, wie abhängig die Stadt von einer Ertragsart sei. Knapp ein Drittel der Erträge stamme aus der Gewerbesteuer, was allerdings sehr risikobehaftet sei, denn wenn die Gewerbesteuererträge in dieser Höhe nicht mehr flössen, habe die Stadt ein strukturelles Problem. Nichtsdestotrotz sei die Höhe der Gewerbesteuererträge für 2023 erfreulich. Ergänzend merkt er an, man dürfe sich von den hohen Einnahmen in 2023 nicht blenden lassen, denn aufgrund der Finanzausgleichssystematik verbliebe nur rund die Hälfte der Gewerbesteuereinzahlungen bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Folie 5).

Im weiteren Verlauf der Präsentation erläutert BM Fuhrmann den Zahlungsmittelüberschuss (843,3 Mio. EUR, +199,3 Mio. EUR ggü. der Prognose) und das Investitionsvolumen (541,6 Mio. EUR, -218,0 Mio. EUR ggü. der Prognose), wobei bei letzterem aufgrund der gesunkenen Zahlen auch die investiven Ermächtigungsübertragungen (EÜ) in 2024 in Höhe von 896,4 Mio. EUR (Vorjahr: 982,0 Mio. EUR) geringer ausfielen (Folie 6). Beim genaueren Blick auf die EÜ zeige sich bei den konsumtiven EÜ eine Entwicklung von 84,3 Mio. EUR in 2017 auf 242,6 Mio. EUR in 2023 und im investiven Bereich von 545,8 Mio. EUR in 2017 auf 982,0 Mio. EUR in 2022 und auf 896,4 Mio. EUR in 2023 (Folie 7). Diese leichte Reduktion zeige, dass ein Teil der Mittel abgearbeitet werden konnte. Beim Blick auf den Schuldenstand (Folie 8) zeigt er sich erfreut, dass der Stadthaushalt nach wie vor schuldenfrei sei und 2023 keine Kredite benötigt worden seien. In der Zusammenschau mit den Eigenbetrieben liege man derzeit bei einer Summe von 281,6 Mio. EUR auf dem freien Kreditmarkt. Des Weiteren stellt der Bürgermeister den Stand bei den wesentlichen gebundenen Mitteln dar (Folie 9): EÜ gesamt rund 1,14 Mrd. EUR, Rückstellungen 667,0 Mio. EUR und Davon-Positionen 454,6 Mio. EUR. Bezüglich der ungebundenen Finanzmittel (= freie Liquidität, in Höhe von 385,1 Mio. EUR) verweist er auf den vorliegenden Antrag Nr. 158/2024 und betont, die erwirtschafteten Finanzierungsmittel aus dem Jahresabschluss 2023 seien gemäß § 78 Abs. 3 GemO zur Reduzierung der veranschlagten Kreditaufnahme zu verwenden (Folie 10). Darüber hinaus führt er für die Folgejahre (Folie 11) aus, es müsse für 2024 ein Jahresüberschuss von 643,5 Mio. EUR und für 2025 ein Überschuss von 544,8 Mio. EUR erzielt werden, um die Investitionen zu finanzieren. Die geplanten Jahresergebnisse bewegten sich aber bei Weitem nicht in dieser Höhe; die benötigten Überschüsse würden nicht erwirtschaftet. Abschließend verweist er auf die Darstellung von Großinvestitionen über 25 Mio. EUR im Verwaltungsausschuss am 26.06.2024 (siehe NNr. 269/2024). Um überhaupt Investitionen tätigen zu können, würden dringend Jahresüberschüsse benötigt; auch das Regierungspräsidium habe angemahnt, ausreichend Eigenmittel zu erwirtschaften, um die Ergebnishaushalte positiv zu gestalten (Folie 12). Im Fazit wiederholt er seine zu Beginn formulierte Einschätzung, wonach der Jahresabschluss 2023 erstmals als "sehr gut" bezeichnet werden kann. Auf der anderen Seite kämen in den kommenden Jahren auf die Stadt große Anstrengungen zu, nämlich die Ergebnishaushalte auszugleichen sowie die konsumtiven EÜ und vor allem die Belastungen aufgrund der FAG-Systematik zu berücksichtigen. Es müssten in den Ergebnishaushalten weiterhin Jahresüberschüsse erzielt werden, um zukünftige Investitionen stemmen zu können.



Für die Darstellung bedanken die sich an der Aussprache beteiligenden Stadträtinnen und Stadträte.

Für StRin Rühle (90/GRÜNE) übertrifft der Jahresabschluss alle Erwartungen, weshalb sie das Schwarzmalen in den Haushaltsplanberatungen für übertrieben halte. Es sei nachvollziehbar, wenn der Jahresabschluss als "sehr gut" bewertet werde. Durch die Gewerbesteuer und die hohen Zuweisungen des Landes seien Rekordeinnahmen eingefahren worden, und es sei sinnvoll, damit die geplanten Kreditaufnahmen zu reduzieren. Die mittelfristige Planung sowie noch ausstehende Maßnahmen müssten im Blick behalten werden, denn es gebe noch große Herausforderungen bei der Klimaneutralität 2035 und -anpassung, der Sanierung der Schulen, beim Ausbau des Umweltverbundes hinsichtlich Mobilität, beim Klinikum, bei bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Dabei dürfe nicht abgespeckt werden, sondern es müsse darauf geachtet werden, dass dies umsetzbar und finanzierbar bleibe. Dafür bilde der Jahresabschluss ein gutes Signal; die Stadt müsse mit "Maß und Mitte" fit für die Zukunft gemacht werden. Wichtig seien auch die Themen Digitalisierung und Personal, denn ohne diese könne die Stadt nicht als Dienstleisterin auftreten. Für eine funktionierende Verwaltung benötige man motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn ohne diese seien keine Fortschritte zu erzielen. Die im vergangenen Haushalt ergriffenen Maßnahmen müssten fortgeführt und ausgebaut werden. Bei den dringend notwendigen Vorhaben fehle es oft nicht am Geld, sondern an Kapazitäten, weshalb es zwar erfreulich sei, dass die EÜ etwas abgenommen hätten, aber es bestehe weiterhin ein großes Problem des Mittelabflusses, das gelöst werden müsse. Die Bugwelle wichtiger Projekte müsse ohne weitere, unnötige Verzögerungen abgebaut werden.

Angesichts der positiven Zahlen gilt der erste Dank von StR Kotz (CDU) den Unternehmen der Stadt, die sich trotz aller Schwierigkeiten - wenig Flächenressourcen, Schwergang in der Verwaltung und unternehmerunfreundliche Mobilität - zu Stuttgart als Standort bekennten und durch gute Produkte erfolgreich seien. Des Weiteren dankt er der Stadtkämmerei für die Aufbereitung der Zahlen sowie dem Gemeinderat für vernünftige Haushaltsplanentscheidungen. Kritisch sieht der Stadtrat die Entwicklung der Gewerbesteuerquote, da man immer stärker von eigenen Steuereinnahmen abhängig werde. Er gibt zu bedenken, dass die Stadt von der Information, wie es den Unternehmen gehe und wie deren Jahresabschlüsse ausfielen, scheinbar völlig abgekoppelt sei. Wenn sich zwischen November und Dezember 2023 nochmals ein Plus von 300 Mio. EUR ergebe, passiere in den Unternehmen viel, das man nicht erfahre. Solange die Entwicklung positiv verlaufe, sei dies gut, aber es könne sich auch einmal in ein Minus verwandeln. Er plädiert dafür, zeitnah über die Priorisierung von Projekten zu sprechen. Ein Teil dieser Diskussion müsse auch die Frage sei, wie verlässlichere Zahlen bei Haushaltsplanberatungen erzielt werden könnten. Er macht dies am Beispiel von Zinsverbesserungen in Höhe von 10 Mio. EUR in wenigen Wochen fest, was sich ihm nicht erschließe. Bezüglich der Berichterstattung in der Presse hätte er es für besser befunden, wenn beide Aspekte - die Priorisierung von Projekten und der sehr gute Jahresabschluss - gemeinsam thematisiert worden wären, um der Bürgerschaft keinen falschen Eindruck zu vermitteln. In der Priorisierungsliste seien beispielsweise auch Projekte enthalten, die - wenn überhaupt - erst ein Jahrzehnt später kämen; er habe diese Aufstellung daher eher als "Infoliste aller Ideen des Rates und Verpflichtungen" aufgenommen. Er erinnert an die von ihm geforderte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung sowie die Übermittlung des Begleitschreibens des Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes. Zusammenfassend merkt er an, die Jahresabschlüsse seien über Jahre hinweg sehr erfolgreich gewesen, und er wünsche sich zukünftig bei den Haushaltsplanberatungen mehr Realität bei den Prognosen.

Über den positiven Jahresabschluss zeigt sich auch StRin Meergans (SPD) erfreut, die sich der Frage anschließt, wie belastbar die vorgelegten Zahlen seien. Sie möchte wissen, ob eventuell Einmaleffekte enthalten seien. Die Entwicklung der Gewerbesteuerquote mache sie zwar nachdenklich, spreche aber auch für die florierende Wirtschaft in Stuttgart. Man habe sich darauf verständigt, als Gemeinderat die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt stärker zu begleiten und einen entsprechenden Ausschuss einzurichten. Wenn sie heute auf das Investitionsvolumen blicke, schwinde der Eindruck der Liste der Großinvestitionen; die Finanzierungslücke sei ein Schreckensszenario, das nicht eintreten werde, da die personellen Kapazitäten für die zahlreichen Projekte nicht ausreichten. Gleichwohl sei im Jahresabschluss erfreulich, dass die investiven Ermächtigungsübertragungen ein Stück weit gesunken seien und sich somit der "Umsetzungsstau" nicht weiter vergrößert habe. Kritisch sieht sie die weiterhin ansteigenden konsumtiven EÜ und bittet um Information, wie diese abgebaut werden können. Zum Zwischenbericht zur Finanzlage stellt sie die Frage, ob es für die angekündigte belastbare Prognose einen weiteren Bericht geben werde. Dies sei für den neuen Gemeinderat hilfreich, um den Status Quo besser einschätzen zu können. Insgesamt werde der Jahresüberschuss für die anstehenden Projekte benötigt, weshalb ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Es müssten künftig wieder mehr Spielräume ermöglicht werden.

In seiner zehnjährigen Tätigkeit als Stadtrat in Stuttgart sei dies mit Abstand der größte Überschuss, betont StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), was ein sehr bemerkenswerter Vorgang sei. Selbstverständlich spielten Zinsentwicklung und Inflation in diesem Zusammenhang eine Rolle, was weiter beobachtet werden müsse. Die Planung sei schwierig, wenn man von einer stark schwankenden Steuer derart abhängig sei. Trotzdem habe das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, die Einnahmenseite zu bedenken. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten ähnlicher Größe seien die Gewerbesteuerhebesätze in Stuttgart eher niedrig. Es gebe durchaus Spielraum für Erhöhungen, ohne Betriebe zu gefährden, was auch das Regierungspräsidium beruhigen würde, auch wenn die Finanzmittelabflüsse nicht in der Form erfolgten, wie sie geplant seien. Baukostensteigerungen und andere Zusatzbelastungen stellten eine enorme Belastung für die kommenden Haushalte dar, weshalb er keine Möglichkeiten für Prestigeprojekte wie eine neue Schleyerhalle sehe, die darüber hinaus auch extrem umweltschädlich sei. Er halte den Antrag weiter aufrecht und verwahre sich gegen Forderungen zur Aufstellung der Kosten zur Flüchtlingsunterbringung, da dies eine Pflichtaufgabe der Kommunen sei.

StRin Hübsch (PULS) freut sich über die Zahlen und erklärt, ein vorsichtiger Umgang mit den Mitteln sei stets angebracht und es dürfe nicht zu euphorisch in die kommenden Jahre geblickt werden. Sie stelle sich ebenfalls die Frage, woher die großen Sprünge rührten und wie eine genauere Prognose erreicht werden könne.


Einen Dank an die Stuttgarter Unternehmen richtet StRin von Stein (FW), die durch die Gewerbesteuerzahlungen zu diesem positiven Ergebnis beitrügen. Angesichts dieser hohen Zahlen könne sie Überlegungen, den Hebesatz zu ändern nicht nachvollziehen, denn dies sei kontraproduktiv und "bestrafe" die erfolgreichen Unternehmen. Bezüglich nicht abfließender Mittel führt sie aus, dies liege nicht unbedingt am Baurechtsamt, sondern unter anderem auch an sehr strikten Vorgaben des Denkmalschutzes, was insbesondere beim Schulhausneubau zu erheblichen Verzögerungen und in der Folge zu Verwerfungen in der Schullandschaft führe, weil Schulraum nicht gebaut werden könne.

Wenn die Stadt im November Zahlen vorlege, handle es sich um den Stand der Monate Juni oder Juli, erklärt StR Dr. Oechsner (FDP). Insofern seien Veränderungen durchaus möglich. Ohne Schwarzmalen zu wollen, halte er eine Gewerbesteuerquote von 30 % für bedenklich. Damit müsse sich finanzpolitisch intensiv beschäftigt werden. Wenn beispielsweise im kommenden Jahr eine in Stuttgart ansässige Versicherung hohe Summen leisten müsse und sich dadurch deren Jahresergebnis verschlechtere und gleichzeitig sich ein Neuwagenmodell schlecht verkaufe, sehe es für die Stadt Stuttgart extrem schlecht aus. Es gebe zwar eine solide Basis des Mittelstandes, der gleichmäßig Steuern zahle, aber die Stadt sei von wenigen großen Unternehmen abhängig. Er betont, das überplanmäßig eingenommene Geld müsse selbstverständlich für die Verhinderung von Kreditaufnahmen verwendet werden, denn (Bank)kredite seien Gift für jede öffentliche Einrichtung. Vermutlich werde die Entwicklung in den kommenden Jahren in ähnlicher Form weitergehen; er wolle aber davon abraten, die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen immer noch höher anzusetzen, um noch mehr Geld ausgeben zu können. Überschüsse seien zwingend notwendig und müssten sich bei der Stadt in Bereichen zwischen 400-500 Mio. EUR bewegen, um als gut bewertet zu werden. In der Folge müsse der vorliegende Antrag als irrelevant bezeichnet werden.

StR Ebel (AfD) weist darauf hin, eine staatliche Organisation müsse stets eine Schwarze Null anstreben, denn nur dann sei gewährleistet, dass den Bürgern und Unternehmen nur so viel weggenommen worden sei, wie benötigt werde. Sowohl ein riesiger Überschuss als auch ein Defizit seien nicht der Idealfall trotz der nachvollziehbaren Freude über das Ergebnis.

Ein derart gutes Jahresergebnis hat StR Winter (Stuttgarter Liste) nicht erwartet. Er erinnert an den Haushalt 2009, bei dem es um eine massive Haushaltskonsolidierung gegangen sei. Es sei bekannt, wie volatil Jahresergebnisse sein könnten, wenn man zukünftige Aufgaben ernst nehme. Dies gelte im Übrigen auch für die Unternehmen. Der Stadtrat hält es für richtig, die Mittel wie von BM Fuhrmann vorgeschlagen zu verwenden; diese sei eine vorausschauende und die rechtlich einzig mögliche Haltung.

StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet den Antrag Nr. 158/2024 und wirbt um Zustimmung. Das Thema Wohnen sei eines der drängendsten Probleme in Stuttgart, und viele Menschen könnten sich die hohen Mietpreise nicht mehr leisten. Die Stadt Salzburg beispielsweise kaufe Wohnungen auf und biete diese zu günstigeren Preisen an. Von diesen Einnahmen würden wiederum weitere Wohnungen gekauft usw. Dies sei ein Mittel zur Preiskontrolle. Sie plädiert dafür, Jahresüberschüsse dafür zu verwenden, um das kommenden Investitionsvolumen zu decken. Sie wolle für die Investitionen eine andere Priorisierung vorschlagen und etwa die Schleyerhalle, das Konzertforum und die Bebauung des Rosensteins streichen. Sie bittet darum, dem Antrag zu folgen, um Einfluss auf bezahlbaren Wohnraum zu nehmen.

Die Stadt nehme über die SWSG bereits größtmöglichen Einfluss auf die Wohnungspolitik, antwortet StRin Fischer (90/GRÜNE) und werde vom Gemeinderat auch entsprechend ausgestattet. Ziel sei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und dieser Weg müsse weiterverfolgt werden. Ein weiterer Fonds werde nicht mehr Wohnungen schaffen, denn diese müssten zunächst gebaut werden. Man arbeite derzeit daran, dafür Flächen zur Verfügung zu stellen, weshalb der Antrag keine weiteren Verbesserungen erziele.

Zu den Fragen und Anmerkungen nimmt zunächst BM Fuhrmann Stellung, der erklärt, der Dank der Verwaltung an den Gemeinderat sei eine Selbstverständlichkeit. Er betont, die mehrfach angemahnten verlässlichen Zahlen wären auch für die Stadtkämmerei hilfreich. Er erinnert an die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 prognostizierten 650 Mio. EUR Gewerbesteuer; es sei in keiner Weise absehbar gewesen, dass sich die Gewerbesteuer in Zeiten von Corona, Ukraine-Krieg, Lieferengpässen, Schwierigkeiten in der Bauwirtschaft etc. von diesem Planansatz um 1 Mrd. EUR verbessere. Die Stadtkämmerei habe explizit versucht, detaillierter auf die Unternehmen zuzugehen und die Hintergründe zu erfragen, aber die Kalkulation sei extrem schwierig. Wenn diese Entwicklung aber nicht eingetreten wäre, könne man sich ausrechnen, wie das heutige Ergebnis ausgesehen hätte. Der Bürgermeister bestätigt, dass die von StR Kotz angesprochene Auflistung zu den Flüchtlingsunterbringungskosten noch aussteht. Die Schwierigkeit liege bei der Einnahmenseite bzw. Erstattungen vom Land, da sich vieles noch in Klärung befinde und man kein falsches Bild vermittelt werden wolle. Eine Beantwortung erfolge aber in jedem Fall. Den Wunsch nach Übermittlung des Schreibens des Regierungspräsidiums werde er an OB Dr. Nopper weitergeben. Die Frage von StRin Meergans nach einem Einmaleffekt verneint der Finanzbürgermeister.

Bezüglich des schleppenden Investitionsabflusses führt BM Fuhrmann aus, dies könne beispielsweise beim Erwerb von Büroimmobilien (FROH, GRO) sehr schnell geschehen. Zum Abbau von konsumtiven Ermächtigungen erklärt er, es sei Aufgabe der Fachreferate und Ämter, darauf zu achten, dass deren Budgets auch abflössen. Es sei erstrebenswert, wieder auf ein Niveau von 50 Mio. EUR (2018) zurückzukommen. Zur Finanzlage 2024 könnten derzeit noch keine verlässlichen Zahlen geliefert werden; dies erfolge nach der Sommerpause, sobald gesicherte Erkenntnisse vorlägen. Bei dem im Antrag angesprochenen "Weltklima in Not" habe es sich um einen Einmaleffekt im Zusammenhang mit der LBBW gehandelt; es sei nicht generell gesagt worden, dass der Jahresüberschuss zur Finanzierung herangezogen werde. Er verweist auf die Aussage von StRin Fischer, wonach die SWSG 200 Mio. EUR zur Verfügung bekomme, um das geplante Wohnungsbauziel realisieren zu können. Die Stadt leiste einen großen Beitrag, um die Ziele weiter zu verfolgen.

Für die positiven Rückmeldungen dankt Herr Vaas (StadtKäm) und erklärt, es gebe nur wenige Großstädte, die zum 10. Juli dem Gemeinderat einen kompletten Jahresabschluss vorlegen könnten; dies sei eine hervorragende Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch den Dank an die Gewerbesteuerzahler hält der Amtsleiter für sehr wichtig, denn dies sei das A und O bei allen Themen. Die Stadt benötige viele Arbeitsplätze, denn ohne diese sei der Erfolg nicht möglich. Die Stadt stehe nur deshalb finanziell so gut da, weil es viele erfolgreiche Unternehmen gebe und die Stadt von der Umstrukturierung eines großen Automobilherstellers profitiert habe. Er bittet darum, bei allen Entscheidungen das Thema Arbeitsplätze im Blick zu behalten. Zur Zinsentwicklung führt er aus, dass ein "früherer Redaktionsschluss" bestanden habe, aber die Volumina seien zum Jahresende nochmals deutlich gestiegen, da es bei den Gewerbesteuerzahlungen im Dezember einen überproportionalen Anstieg gegeben habe. Man sei in den Abschätzungen deutlich besser geworden. Er bestätigt, dass sich die Auflistung zu den Flüchtlingskosten in Bearbeitung befindet; es sei eine wichtige Information, diese Einnahmen und Ausgaben zu kennen. Einmaleffekte habe es keine gegeben; dennoch sei die Entwicklung der Gewerbesteuer "Wahnsinn". Das Bild werde jedoch getrübt, da die Gewerbesteuereinnahmen in die Finanzausgleichsmasse einflössen und Kommunen mit geringeren Einnahmen mehr erhielten (Prinzip der Solidargemeinschaft). Im konsumtiven Bereich liege es hauptsächlich an den Programmen für Digital Move und zu Energieeinsparungen, weshalb die Mittel schleppend abflössen. Er sehe es jedoch kritisch, dass von Verwaltung und Gemeinderat zu viel in den Haushalt hineingenommen werde, wodurch die EÜ stark angestiegen seien. Die Investitionen seien in diesem Jahr etwas zurückgegangen, da manches gestrichen und neu veranschlagt worden sei; dies sei in den Haushaltsplanberatungen besprochen worden. Er wolle die vor Kurzem gezeigte Prioritätenliste nicht klein reden, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem sehr positiven Jahresabschluss schwierig zu kommunizieren sei. Anhand Folie 11 führt er aus, die Stadt habe noch viele Investitionen "vor der Brust". Wenn dieses Niveau gehalten werden solle, benötige man 500-600 Mio. EUR Jahresüberschuss. Auch bei einer guten Ausgangslage müssten die großen Investitionen im Blick behalten werden.

StR Perc (SPD) verweist auf die Stuttgarter Besonderheit, wonach es bei den Gewerbesteuerzahlern eine große Ausdifferenzierung gebe. Es gebe keine einseitige Clusterbildung, was sich positiv niederschlage. Damit diese perspektivisch gute Entwicklung sich auch in dieser Form fortsetze, sei es wichtig, sich um die Wirtschaftsentwicklung zu kümmern. Stellenweise gebe es in einzelnen Branchen bereits Transformationsprozesse, weshalb er den Appell aussprechen wolle, einen entsprechenden Ausschuss zu bilden.

In der von StR Perc angesprochenen Darstellung zur Clusterbildung im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 sei auch gesagt worden, so BM Fuhrmann, dass 25 Unternehmen in Stuttgart über 50 % des Gewerbesteueranteils ausmachten (100 Unternehmen = 61 %). Daran sei die schwierige Situation zu erkennen, denn wenn mit ein oder zwei Unternehmen etwas passiere, habe dies gravierende Auswirkungen auf das Gewerbesteuervolumen.

StR Kotz plädiert dafür, diese Darstellung fortzuführen und die Clusterentwicklung zu beobachten. Die Stadt stecke hier in einem gewissen Zwiespalt. Auf den gesamten Haushalt der Stadt gesehen seien die Abweichungen prozentual überschaubar. Der Gemeinderat berate aber nur einen kleinen Teil des Haushaltes, wozu die prozentuale Abweichung dann natürlich riesig ausfalle. In diesem Dilemma, das wahrscheinlich nie ganz aufgelöst werde, müsse rangiert werden.

Neben dem geplanten Zwischenbericht nach der Sommerpause kündigt BM Fuhrmann darüber hinaus die fortführende Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung in nicht öffentlicher Sitzung an.




BM Fuhrmann stellt fest:

Der Antrag Nr. 158/2024 zur Einrichtung eines Wohnungsfonds in Höhe der Freien Liquidität (=385,1 Mio. EUR) wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

zum Seitenanfang